Beiträge von chemikus08

    Bist Du schwerbehindert oder hast Du zumindest einen entsprechenden Antrag gestellt? Falls noch nicht, dann hole das schnellstmöglich nach. Bis zur Entscheidung über den Antrag bist Du schwerbehindert unter Vorbehalt. In diesem Zweitraum hast Du zusätzlich das Recht auf Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung. Außerdem öffnet dies eine weitere Tür. Dein Arbeitgeber ist in dem Moment verpflichtet Dir einen behindertengerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Dein derzeitiger Arbeitsplatz ist aufgrund der sich ergebenden psychischen Belastung durch das personelle Setting vor Ort nicht geeignet. Lass Dich diesebezüglich unbedingt durch die SbV sowie einen versierten Rechtsanwalt beraten.

    Der Amtsarzt oder auch Betriebsarzt ist gemeinhin ein zahnloser Tiger bei Tarifbeschäftigten. Warum ist das so? Ganz einfach, der Betriebsarzt oder Amtsarzt kann einen Tarifbeschäftigten nicht kaputt schreiben, wie er es beim Beamten kann. Er kann gegenüber der Dienststelle höchstens die gutachterliche Ansicht vertreten, dass Du Erwerbsgemindert bist. In diesem Falle wärst Du dann, um eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verhindern, gezwungen einen Rentenantrag bei der deutschen Rentenversicherung zu stellen. Niemand kann Dich jedoch davon abhalten, dass Du die DRV mit Antragstellung informierst, dass Du Dich selber nicht für erwerbsgemindert hältst und Dich durchaus in der Lage siehst auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch 6 h täglich zu arbeiten. Das Ganze lässt Du dann von Deinem Arzt durch ein Attest bestätigen und schickst alles zur DRV. Im Regelfall kannst Du dann gelassen die Ablehnung Deines Antrags abwarten und verbleibst weiter im Krankengeld.

    Nur mal allgemein zur Information. Der zuständige Paragraph (BEM) im SGB IX wurde vor einigen Jahren geändert. Danach darf ich eine beliebige Person des Vertrauens mit zum BEM nehmen. Nach § 176 SGB IX ist diese Person dann auch verfahrensbeteiligt. Ihr steht also auch Rederecht zu. Verstösst der Arbeitgeber dagegen, indem er bestimmte Personen nicht zulässt beispielsweise, dann handelt es sich um ein nicht ordnungsgemäß geführtes BEM Verfahren, was ich auch genauso dokumentieren würde. Vorteil: Sollte der Arbeitgeber Dir eine krankheitsbedingte Kündigung um die Ohren hauen wollen, wird er wahrscheinlich im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht scheitern, da er mit Dir kein ordnungsgemäßes BEM Verfahren durchgeführt hat.

    Ja, der Pensionsanspruch wurde reduziert. Die Frage ist allerdings in welchem Umfang dies passieren darf. Das BVG setzt da wohl Grenzen und hat wohl auch in dem Zusammenhang schon mal betont, dass die Alimentationspflicht auch im Pensionsalter fortbesteht. Es besteht der Anspruch auf amtsangemessene Alimentierung auch im Alter.

    Die Frage ist auch, ob nicht auch die Pensionshöhe durch das Alimentationsprinzip geschützt ist. Habe da so meine Zweifel, ob der Staat berechtigt wäre das Pensionsniveau bei Beamten so éinfach zu senken. Außerdem stellt sich dann wirklich die Frage, was einem dann noch die Verbeamtung nutzt. Da wird wohl demnächst jeder versuchen eine Verbeamtung abzulehnen, zu umgehen, wie auch immer.

    Ja diese Beispiele kenne ich aus meiner Zeit als ehrenamtlicher Richter beim Sozialgericht. Es wird ausschließlich beurteilt, ob Du theoretisch in der Lage ist, sechs Stunden irgendeine Tätigkeit auszuüben. Ob Dur irgendjemand eine solche Tätigkeit überhaubt anbietet ist uninteressant. Und wenn Du die sechs Stunden nicht schaffst jedoch nicht drei Stunden, dann gibt es nur die hälftige Erwerbsminderungsrente. Die ist im Regelfall so gering, das es egal ist, ob Du die bekommst oder nicht, denn das Bürgergeld ist im Regelfall höher. Und die Tatsache, dass es immer mehr Angestellte Lehrkräfte gibt, die in diese prekäre Situation geraten, zeigt wie es um den Gesundheitsschutz von Lehrkräften bestellt ist.

    Gymshark

    Körperlich fit genug um zu arbeiten, jedoch psychisch nicht in der Lage zu unterrichten.

    Für den Fall sieht das Beamtenrecht vor, den Kollegen vollumfänglich zu alimentieren, wenn auch mit geringeren Bezügen

    Das ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Pacta sunt servanda. Da habe ich nicht das geringste Problem mit. Und ich freue mich für jeden Kollegen, der dann noch soviel Lebensmut hat durch Asien zu Touren. Dies hilft ihm möglicherweise über die traumatischen Erfahrungen die er in Schule sammeln durfte hinweg. Ich sehe da nichts verwerflich es. Und den Vergleich mit dem Kochshow Kollegen hinkt. Der war krank geschrieben und hätte sich eine Nebentätigkeit in der Krankschreibung genehmigen lassen müssen. Ein Kollege der im Vorruhestand ist (als Beamter);darf im Umfang dessen was ihm für eine volle Pension noch fehlt dazu verdienen und erhält dennoch weiter seine Pension. Wie er dann seine Freizeit verbringt ist seine Sache

    Wenn die besagte Person schlau ist, hängt sie das mit dem Backpacking durch Südostasien besser nicht an die große Glocke und genießt im Stillen ihr Glück.

    Sorry, aber muss man in Sack und Asche gehen, nur weil man nicht erwerbsunfähig sondern "nur" berufsunfähig ist? Ich habe bereits viele Menschen begleitet, die im schulischen Kontext "durch" sind. Vor eine Schulklasse können die sich einfach nicht mehr stellen. Das kann eine Angststörung sein, dass können psychosomatische Beschwerden sein. So hatte ich einen Kollegen der konnte keine Schule mehr betreten, ohne dass der Blutdruck Kapriolen schlug. Das war weder durch Psychotherapie noch durch Medikamente in den Griff zu kriegen. Der hätte keine zehn Minuten in der Klasse ausgehalten und die Schüler hätten von sich aus den RTW gerufen. Außerhalb von Schule jedoch ging es ihm blendend. Da könnte er Bäume ausreißen. Als Angestellter hätte er ein Riesenproblem, weil die Rentenversicherung nur die Erwerbsminderung kenn und nicht die Dienstunfähigkeit. Und die meisten dieser Kollegen waren gerne Lehrer. Aber der Krug geht zum Brunnen bis er bricht. Als Beamter hat man den Riesenvorteil abgesichert zu sein. Und man darf sogar bis zur Höhe der Regelpension dazuverdienen . Dürfen sich derart betroffene Kollegen nicht mehr des Lebens freuen? Müssen die jetzt bis zur Regelaltersgrenze ein schlechtes Gewissen haben? Ich meine Nein.

    Nu denn, ich kenne Lehrkräfte die bringen eigene Möbel mit. Dann gibt es Anschaffungen vom Förderverein. Die Couch im Lehrerzimmer hat auch irgendeiner organisiert und die wurde nicht von der Stadt gekauft........

    Wieso hier immer das Gerücht auftaucht, dass eine Abordnung oder Versetzung bei Angestellten schwierig ist erschließt sich mir nur bedingt. Den einzigen Vorteil den ich habe, ist sehr schnell eine Arbeitsgerichtliche Entscheidung im Gegensatz zu einem Verwaltungsgerichtsverfahren zu bekommen. Aber das Risiko, dass dieses Urteil dann zu meinen Ungunsten ausfällt ist in dem Fall groß. Zumindest in NRW steht die Schule nicht in meinem Arbeitsvertrag. Mein Einsatzort unterliegt daher dem Direktionsrecht (§ 106 GewO) des Arbeitgebers. Das kann er zwar nur nach pflichtgemäßem Ermessen ausüben, aber er kann es ausüben.

    Als Angestellter ist man zu mindestens theoretisch mehr dem Goodwill der SL ausgesetzt.

    Die Rechte des Tarifbeschäftigten sind gar nicht so schlecht. Von der Bezahlung mal abgesehen, stehe ich mich in manchen Punkten sogar besser. So bin ich beispielsweise froh, dass bei rechtlichen Unstimmigkeiten für mich das Arbeitsgericht und nicht das Verwaltungsgericht zuständig ist. Alleine schon im Hinblick auf die Schnelligkeit.

    Die Unterrichtserlaubnis interpretiere ich mal innerbetriebliche Teilnahmebescheinigung zu einer Fortbildungsmaßnahme. Damit wird vielleicht der Schulleiter geringfügig etwas entlastet, was die Kontrolle anbelangt, ob derjenige überhaupt in der Lage ist das Fach zu unterrichten. Er kann sich dem Grunde nach erst mal darauf verlassen, dass der Kollege das kann. Was ihn unterridennoch nicht von seiner Kontrollpflicht entbindet. Ansonsten bedeutet Lehrerlaubnis und Unterrichtsbefähigung keinesfalls ein Unterrichtsverbot für alle anderen Fächer. Denn dies würde die gängige Praxis, dass jeder mit Abitur in unseren Schulen als Vertretungslehrer erstmal ad absurdum führen. Denn warum der Matheabiturient den Schülern Mathe beibringen darf, derjenige mit einer Unterrichtserlaubnis in Physik jedoch nicht, dass wäre wphl gar nicht mehr zu erklären.

    Mit hat es ein Verwaltungsrichter mal so erklärt: Im Schulrecht sind viele Vorschriften bewußt schwammig formuliert, um den Sachbearbeitern einen hinreichenden Ermessensspielraum zu geben den Laden am laufen zu halten. Kann jetzt jeder für sich selber entscheiden, ob man da lachen oder weinen soll. Mittlerweile habe ich mich für hysterisches Lachen entschieden, dass ist wenigstens befreiend und irritiert die Dezernenten am meisten. :)

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