Ja das stimmt. Allerdings besteht durchaus ein Unterschied zwischen der Ausschaltung konkreter strategischer Ziele oder einem "Gaza in Schutt und Asche legen" Letzteres wäre mit zu hohen Kollateralschäden verbunden. Wir sprechen hier immerhin von Millionen von Menschen.
Beiträge von chemikus08
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Militäraktionen gegen zivile Ziele sind völkerechtlich nicht akzeptabel.
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Ich zitiere; "
könnte es nicht verübeln, wenn Gaza komplett in Schutt und Asche gelegt wird."
Die von Dir genannte Fluchtmöglichkeit ist quasi nicht existent, wohin denn bitte schön?
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Dir ist schon klar was Du geschrieben hast , oder?
Falls nein sage ich mal, was bei mir angekommen ist. Man könnte es nicht verübeln, wenn Israel einen Genozid begingen.
Sorry soweit geht meine Solidarität mit Israel nicht und ich erwarte auch von meiner Regierung, dass sie in der Außenpolitik hier rote Linien zieht.
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Artikel 6 der 4. Konvention gilt hingegen, wie RosaLaune bereits gesagt hat, erst nach der Besetzung
Hat der Gaza Streifen nicht den völkerrechtlichen Status eines besetzten Gebietes?
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Offensichtlich sehe nicht nur ich das so, sondern auch der UN- Generalsekretär.
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Zwischen versorgen und von der Versorgung abschneiden besteht ein Unterschied.
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@alpha
Das Abschlachten in Israel ist durch nichts zu rechtfertigen. Die Abriegelung jedoch ist in wesentlichen Teilen ein Angriff auf die Zivilbevölkerung, die grossel Leid auch unter Menschen, die das Ganze nicht zu verantworten haben, verursacht. Eine solche Handlungsweise ist ein Verstoß gegen geltendes Völkerrecht (viertes Genfer Abkommen zum Schutz der Zivilbevölkerung) und damit ein Kriegsverbrechen. Ich bedaure, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk sich nicht traut dies auch so zu benennen.
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Also diese Frage ist letztlich die gleiche Kategorie wie die Frage, ob es bei der amtsärztlichen Untersuchung Ärger geben kann, weil Du zuviele Mohnbrötchen isst. Auch da kann ein Drogenschnelltest anschlagen. Ansonsten ist CBD Öl mittlerweile eine Life Style Hilfe bei Alltagsbeschwerden, ähnlich der Kytta Salbe bei Beinschmerzen nach dem Dauerlauf. Solange also der Doc nicht ausdrücklich nach CBD fragt🤷 Und wenn auf einen Drogentest hinweist, würde ich ihn mit der Frage konfrontieren, ob die Verwendung von CBD in dem Zusammenhang zu Problemen führt.
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Und was ist mit Lehrkräften, die eben nicht hauptberuflich sondern nebenberuflich die Lehrtätigkeit ausüben? Hier muss sich dieses schwerfällige System Schule auch Mal drauf einstellen, dass unser Beruf für manchen auch nur eine nebenberufliche Bühne darstellt 🤷
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In einer idealen Welt gäbe es Schulen, jedoch anders als wir sie kennen. Dennoch gehe ich davon aus, dass nach wie vor jemand das Kernkraftwerk bedienen muss und diejenigen sollte das unbedingt können.
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Ich habe bislang in meiner gewerkschaftlichen Beratung schon öfter ähnlich gelagerte Fälle gehabt. Die Dienststellen machen das nur sehr ungerne. Führt aber die derzeitige Situation tatsächlich zu einem lägerfristigen Ausfall oder sogar in Kombination mir einem längeren Klinikaufenthalt und bescheinigt die Klinik, dass der Wechsel dringend motwendig ist um die Dienstfähigkeit wieder herzustellen, dann erfolgt in der Regel die amtsärztliche Begutachtung. Daher ist es wichtig, dass das eigene Gutachten nicht vom Wald und Wiesen Druiden stammt sondern vom Facharzt idealerweise einer Fachklinik. In diesen Fällen tut sich auch ein Amtsarzt ziemlich schwer dem nicht zu folgen.
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Dann fällt die Klassenfahrt eben aus, oder die Schulleitung sorgt für Ersatz. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen kommt es eben zu Abstrichen.
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Ja, Du kannst direkt mit Antritt der Stelle davon Gebrauch machen. Sollte es da wieder erwarten Schwierigkeiten geben, wende Dich umgehend an Deinen Personalrat!
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. Da ich nächste Woche mit meiner Klasse auf Klassenfahrt fahre, möchte ich mich nicht auf den letzten Drücker noch anstecken, sonst fällt die Fahrt nämlich flach
Das ist in dem Zusammenhang Dein grösstes Problem.
Um es mit Spokes Worten zu sagen: Faszinierend
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"Meinetwegen könnte man den ganzen Straftatbestand der Beleidigung abschaffen"
RosaLaune das ist aber jetzt Satire Deinerseits oder doch ernsthafte Meinung??
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Ich werde morgen mal schauen ob ich bei der Gewerkschaft jemanden erreiche.
Wenn Du die GEW meinst ruf am besten direkt die Zentrale in Essen an.
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Ich finde die Regelung auch bei unbefristet Tarifbeschäftigten sinnig (wenn auch nicht AN-freundlich). Nur bei mir liegt der Fall ja anders.
Da müsste dann aber der Personalrat dazwischen springen, weil wir über die Einhaltung geltenden Rechts achten müssen. Und hier gilt, dass befristet und unbefristet beschäftigte Kolleg:innen nicht unterschiedlich zu behandeln sind.

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Ich drehe den Spieß mal rum. Wo zum Teufel steht, das man eine Stelle als tarifbeschäftigte Lehrkraft, ganz egal ob befristet oder unbefristet, nur als hauptberufliche Tätigkeit ausüben kann. Bei allen unterhälftigen Beschäftigungen muss der Arbeitgeber doch vielmehr davon ausgehen, dass sie die Lehrertätigkeit nicht im Hauptberuf sondern als Nebenjob ausübt. Yoah, dass ist der Moment, und deshalb wickelt es im Konflikfall unbedingt über den Personalrat ab, wo ich gerne sehen würde, wie dem schulfachlichen Dezernenten die Kinnlade nach hinten wegklappt. Eigentlich könnte sogar der andere Arbeitgeber, falls Du eine halbe Assistentenstelle hast, sogar argumentieren, dass er der Hauptarbeitgeber ist und diese Fünftel Regelung bei weiterer konsequenter Auslegung für die Schule gilt. Also demnächst vielleicht doch besser nur 8 Unterrichtsstunden im Gymnasium?
Es ist für mich wirklich nicht verständlich, wie jemand bei 10/28 Stunden von einer hauptberuflichen Verpflichtung ausgehen kann.
Und jetzt kommt noch was anderes. Die Bezirksregierung möge doch mal in sich gehen und sich ihre gesamte Stellensituation einmal anschauen. Dann wird sie feststellen, dass sie nicht nur einige sondern hunderte Kolleg:innen beschäftigt, bei denen sie von dieser Prozent Regelung keinen Gebrauch macht. Da besteht die hauptberufliche Tätigkeit in einem Studium und das macht mehr als ein fünftel der 'normalen Arbeitszeit aus. Gibt es nicht so etwas wie einen Gleichbehandlungsgrundsatz. Und eins noch: Der tarifbeschäftigte Mitarbeitende braucht keine Genehmigung. Er zeigt die Nebentätigkeit nur an. Wenn dann die Dienststelle Einwände hat, kann sie die Nebentätigkeit mit einer rechtzeitigen Vorlaufzeit versagen. Dies bedarft dann aber der Zustimmung des Personalrates. So und alles oben war gewerkschaftliches Vorgeplenkel, jetzt käme die Zuständigkeit des Personalrates. Denn der könnte, hinsichtlich der ganzen von mir auf geworfenen Fragen erst mal Informationsbedarf anmelden. Dann hat die Dienststelle zwei Wochen Zeit darauf zu antworten, bzw. hierzu in der Sitzung Stellung zu beziehen, warum sie doch der Ansicht ist, trotz der vorgebrachten Argumente, die Nebentätigkeit zu versagen. Danach können wir ablehnen oder zustimmen oder für Verzicht auf Stellungnahme votieren. Falls wir ablehnen, gelangt das Ding in die Stufe und das Ministerium und der Hauptpersonalrat treten miteinander in Aktion. Ich könnte mir bei so einem Fall dann jedoch eher vorstellen, dass die Dienststelle bei dieser Konstellation die Vorlage zurückzieht. Alles andere wäre ein Gourmet Schmauß für jedes Arbeitsgericht.:)
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