Mein Ex-Schulleiter hat "sie können einmal im Schuljahr bereits innerhalb dieser Zeit beginnen" so interpretiert, dass ein Studientag eben NICHT zulässig ist und man maximal die letzten beiden Stunden entfallen lassen kann.
Das versuchen Schulleitungen gerne mal (vorauseilender Gehorsam...), um sich evtl. entstehenden Begründungsaufwand gegenüber der Schulbehörde zu ersparen. Aber es ist eben nur eine "Interpretation".
Da muss man (als Kollegium, Lehrerrat etc.) die Schulleitung eben von der anderen Interpretationsmöglichkeit überzeugen.