Das ist ja aber Ländersache.
Es ging um NRW.
Das ist ja aber Ländersache.
Es ging um NRW.
Er ist ja nicht mitgefahren.
Was er selbst verschuldet hat.
Na dann zurück zum eigentlichen Thema. Neben den Schritten, die Eltern bzw. volljährige Schüler*innen gehen können, wenn sie eine Zeugnisnote anfechten wollen, wird hier auch beschrieben, wie die Zensuren in NRW zustande kommen (sollen).
Klar kann er sein Geld verlangen wenn er die Fahrt nicht angetreten hat.
Nein. Das Geld ist "weg".
Auf Seite 1 steht bereits:
Die Fahrtkosten sind weg, den Eintritt, der gar nicht angefallen ist, erhält der Schüler zurück.
Der Eintritt war vorher zu leisten wegen des Aktionstickets. Da konnte nichts mehr storniert oder erstattet werden.
Ja, und das mit Kokos ist immer alle.
Hab jetzt echt Koks gelesen...
Hoffentlich geht jetzt keine Doping-Diskussion los,
Kennst du etwa nicht die Tütchen, Schüsseln und Teller mit den Dopingmitteln im Lehrerzimmer? Egal was es ist, es wird immer eingenommen und ist meist innerhalb von 1-2 Tagen verbraucht. Oft weiß man nicht mal, wer diese Mittelchen mitgebracht hat... Da sollte man mal drüber diskutieren! Und ich wette, etwas aus diesem Sortiment hat der Frosch auch im Gepäck. ![]()
@AngelinaS Wow! Nach nicht mal 4 Wochen hier im Forum hast du ja schon voll den Durchblick... ![]()
Wo habe ich mein Fahrrad hochgepusht. Schiebend.
Das war Arbeit ...
Also, mal zum Vergleich: Die vorletzte Etappe der Tour de France war 133 Kilometer lang, hatte aber über 4700 Höhenmeter. Hat da etwa jemand "geschoben"? Tz. ![]()
(über-)lebenswichtig
Ehemaligentreffen
Lugano
Wenn die Hitze mich nicht blöd macht
lese ich dann deine Infos... ![]()
Mengenlehre
SMV- Verordnung für BW, die erst einmal für alle Schularten Gültigkeit hat
... was ich - vorsichtig ausgedrückt - sehr seltsam finde... Gibt es denn auch eine Verordnung, wo die Rechte und Pflichten der etwa Acht- oder neunjährigen Klassensprecher*innen genau geregelt sind?
In NRW haben die Kinder z.B. erst ab der 7. Klasse ein gewisses Mitspracherecht in anderen Gremien:
ZitatSchülerinnen und Schüler ab Klasse 7 als Vertretung der Schülerschaft für die Schulkonferenz
Schulpflegschaft
Fachkonferenzen
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass für Grundschulen (Klassen 1-4) der Wahlvorgang in Schulgesetzen verpflichtend geregelt wird. Wir führen die Kinder an Wahlen heran, und dabei ist das Verfahren von Zauberwald nicht ungebräuchlich. Ich habe es auch immer so ähnlich gemacht. Zur Info aus den Regelungen von NRW:
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse, des Kurses und der Jahr-
gangsstufe wirken in ihrem Bereich an der Bildungs- und Erziehungsar-
beit mit. Sie wählen von der fünften Klasse an ihre Sprecherinnen und
Sprecher und deren Stellvertretungen.
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie in der Grundschule (ich habe es immer schon in Klasse 2 gemacht) die Wahl vor sich gehen soll. Eine Wahlordnung dafür habe ich nie gesehen. Bei mir gab es immer ein Klassensprecherteam aus Junge und Mädchen. Das wurde geheim gwählt, damit die Kinder sich überhaupt vorstellen können, wie richtige Wahlen ablaufen. Aber Einzelheiten bleiben einfach der Lehrkraft überlassen. Auch, ob/wann sie überhaupt wählen lässt.
@fossi74: Du musst jetzt Fotos in beiden "Urlaubsträumen.Threads" liefern. ![]()
Beratungsresistenz
Also: wo bin ich?
Damit du weißt, wo du bist (auch wenn es dunkel ist: In Hannoversch Münden, das Foto zeigt die Pionierbrücke.
Gutes Fortkommen morgen!
Auch das Kapitol ist nur eine strukturierte Ansammlung von Baumaterialien wie eine Schule
Eine Demo gegen Wahlbetrug
Ist schon interessant, wie der u.a. von Trump angefeuerte Sturm auf das Kapitol hier verharmlost wird. ![]()
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