Beiträge von pepe

    Ich wäre ja dafür, alle Smileys abzuschaffen. Wenn es mir nicht eine Zeile wert ist (Zustimmung oder Kritik), kann man es auch bleiben lassen.

    Naja, der zustimmende Smiley sollte schon bleiben. Gleichbedeutende Sätze wie "Das sehe ich auch so", "Ganz meine Meinung", "Du hast Recht" etc.pp sind auch nicht anders, nerven eher und nehmen mehr Platz ein...

    Wirklich ratsam ist es halt nicht. Ich würde den Bedenkenträgern zuhören und dann entscheiden. In welcher Rolle siehst du dich, wenn nur wenige Eltern mitfahren, z.B. nur die Elternvertreter?

    Mit einer 4. Klasse habe ich während eines längeren Aufenthaltes in der Eifel (Jugendherberge) eine Radtour gemacht. Es waren ca. 25 Zehnjährige, ein Elternteil und eine Person, die über einen Verein solche Touren anbot, in der Gruppe, also 3 Erwachsene. Ich war trotzdem verantwortlich, aber recht jung und noch risikofreudig... Eine Schülerin hatte auf halbem Weg zurück eine Panne, die wir nicht beheben konnten. Die begleitende Mutter erklärte sich bereit, mit dem Kind (nicht ihres) die verbleibenden ca. 5 Kilometer schiebend zu gehen.

    Es blieb für mich die einzige Fahrradtour mit Schüler*innen, schon vor der Panne war ich trotz wenig Autoverkehr ungewohnt nervös, da es unmöglich war, alles im Auge zu behalten.

    @Dr. Rakete: Wenn es eine Familienveranstaltung ist und du "nur" mitfährst. solltest du die Schulleitung über deine Verantwortlichkeit im "Krisenfall" befragen. Egal, wie alt deine Schüler*innen sind.

    Ist das hier die Bayern-Hymne? Da spricht aus meiner Sicht doch gar nix gegen, dem Text würden sicherlich mindestens 80% der wahlberechtigten Bürger zustimmen...

    Den Refrain dieser Hymne habe ich sogar schon mal ohne Textblatt mitgegrösungen... :rotwerd:

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    Bahnhof

    Ich rege mich grundsätzlich über die Existenz von Krankenversicherungen auf.

    Unsinnig ist vor allem die Anzahl der Krankenversicherungen und der damit verbundenen Personalkosten, vom Etat für Vorstandsetagen ganz zu schweigen.

    Zur Ergänzung: Ich hatte vor ein paar Jahren eine Kollegin an der Grundschule, die nur Sport unterrichtete (unterrichten durfte?), das aber Vollzeit an drei Grundschulen. Über ihre Aus- oder Weiterbildung weiß ich allerdings nichts (mehr).

    @chemikus08: Dann ist diese Aussage von der Seite des Ministeriums also völlig bedeutungslos: "Unterrichtserlaubnis für das der Einstellung zu Grunde liegende Fach, jedoch keine Lehramtsbefähigung"? Oder wie interpretierst du das?

    Zitat

    Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit einem Hochschulabschluss, die eine der o. g. Voraussetzungen für die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS) nicht erfüllen, absolvieren eine einjährige Pädagogische Einführung und erwerben damit eine Unterrichtserlaubnis für das der Einstellung zu Grunde liegende Fach, jedoch keine Lehramtsbefähigung. Nach Abschluss dieser Qualifizierung werden sie ins unbefristete Beschäftigungsverhältnis übernommen. Die Eingruppierung und Vergütung der Lehrkräfte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

    Ich dachte man erwirbt nur die Unterrichtserlaubnis für ein Fach.

    So liest sich das auch. Ich verstehe das so, dass du außer deiner Qualifikation für Sport (immer noch sehr gesucht in den Grundschulen) keine "Lehramtsbefähigung" für andere Fächer hast. Du solltest wirklich nach der gesetzlichen Grundlage für die Behauptung des Schulamtes fragen.

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