In NRW gibt es noch die "mit Einschränkungen geeignet"-Möglichkeit:
ZitatDie Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint.
Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch dies mit dem genannten Zusatz genannt.
Gibt es diese Möglichkeit in Hessen nicht?