Nach der Lektüre dieses Artikels vom Foto einer Fototapete würde ich würde ich mich der "war schön öffentlich"-Argumentation nicht anschließen.
Ist aber schon ein Unterschied, etwas als Einzelstück im Schulgebäude auszustellen, oder es im Netz zu veröffentlichen. Sagt auch das Urteil:
Zitat"Derjenige, der von fremden Lichtbildern Gebrauch macht, indem er diese in seinem Internetauftritt veröffentlicht, muss sich vergewissern, dass dies mit Erlaubnis des Berechtigten geschieht. Insoweit besteht eine Prüfungs- und Erkundigungspflicht."