Musst du:
ZitatTeilzeitbeschäftigung ist eine Freistellungsmöglichkeit für verbeamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die auf Antrag gewährt wird. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Beginn zu stellen. Sechs Monate vor Ablauf der bewilligten Teilzeitbeschäftigung muss eine Erklärung darüber abgegeben werden, ob die Verlängerung der Teilzeitbeschäftigung oder eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung gewünscht wird