Beiträge von reselection

    naja, seit HARTZ IV gilt das mit der ANgst vor Arbeitslosigkeit ja nicht mehr, die gesetzlichen müssen aufnehmen.
    Hab auch gehört, dass viele privaten bei AUfnahme des Refs gar nicht so genau nachfragen wg Krankheiten. Da kann ich aber auch falsch liegen. Hab das nur damals vor 2 Jahren gehört.


    nana, das ist aber so nicht ganz richtig, den BDU (also die 18 Stunden) gibts erst seit Mitte/Ende der 90er Jahre in NRW

    achja, das ging hier etwas durcheinander, da vorher einige was von BAT schrieben, da hab ich wohl überlesen, dass damit das Ref gemeint war. Allerdings: wieso bleibt man denn im Ref in der gesetzlichen? Da kann man sich doch privat versichern. Ist doch viel günstiger und meist problemlos möglich

    Zitat

    Tristan schrieb am 21.09.2005 18:55:
    Da ich auch nicht privat versichert bin, zahle ich z.Zt. schon die 13% des Ref-Gehalts, da der Arbeitgeber nichts dazu zahlt!


    Was die Stundenanzahl betrifft: Zur Zeit würde ich sagen, dass 12 das Maximum ist!


    Hm, normalerweise zahlt doch bei Angestellten der Arbeitgeber (also in diesem Falle das Land) die Hälfte der Krankenkassenbeiträge. Da kann er sich doch gar nicht aus der Verantwortung stehlen

    In NRW ist es so, dass man im Referendariat in der Abschlussprüfung eine der beiden Prüfungsstunden in der Sek I ablegen muss - da es die eigentlich am Berufskolleg gar nicht gibt, nimmt man eine in etwa vergleichbare Klasse, also eine Unterstufe der Handelsschule beispielsweise. Dann hat man einen Abschluss, mit dem man ohne weitere Zusatzprüfung sich am Gymnasium bewerben kann.

    rechtlich geht das sicherlich, die Frage ist nur, ob du mit dieser nicht gerade seltenen Fächerkombination am Gymnasium überhaupt viele EInstellungschancen haben wirst. Perspektivisch und auch strategisch gesehen wäre ein Ref am Berufskolleg sicherlich vorzuziehen. Wobei da sicherlich Geschichte nicht so stark nachgefragt sein dürfte. Deutsch dagegen geht in NRW recht gut am BK. Nur muss man natürlich in vielen Klassen seine Ansprüche herunterschrauben

    ich weiß es zwar nicht genau, aber ich glaube, dass das nicht so ohne weiteres geht. Aber wenn man einige Monate krank geschrieben wird, wird diese Zeit hinten dran gehängt. Wenn man allerdings sehr viel Pech hat, kriegt man womöglich die Aufforderung, mal beim Amtsarzt vorbei zu schauen. Also am besten mal im Seminar nachfragen.

    für eigene Kinder kriegt man es auch so ;)
    Falls du aber meintest, ob du für dich selbst noch Kindergeld beantragen kannst: natürlich nicht, bzw. beantragen kann man viel, wenn man zuviel Zeit hat *g*. Aber die Bewilligzung dürfte ein unerfüllter Wunsch bleiben. Wieso sollte es auch anders sein, du hast dann doch ein festes Einkommen, welches deutlich über dem Existenzminimum liegt.

    nein, es ist nicht anders in NRW, als anderswo in der Republik - natürlich bekommt man nicht einfach so Wohngeld und/oder Sozialhilfe, es sei denn, man hätte nen Stall voll Kinder. Wieso sollte man auch staatlich alimentiert werden? Mit ca. 1000 € liegt man nun mal satt überm Existenzminiumum, wäre ja noch schöner, wenn die Allgemeinheit mit ihren Steuergeldern noch zusätzlich zur Kasse gebeten würde!

    Zitat

    leila schrieb am 28.07.2005 16:34:
    Vielleicht etwas naiv, aber ich habe nie an die 4000 stellen gedacht. wovon bezahlen?


    Es ist doch wohl etwas viel zu früh, das zum heutigen Zeitpunkt beurteilen zu wollen?! Schließlich wurde ganz eindeutig darauf hingewiesen, dass die 4000 zusätzlichen Stellen ausdrücklich NICHT sofort, sondern über 4 Jahre verteilt geschaffen werden sollen. Das wäre ja so, als würde man ein Fußballspiel nach den ersten 5 Minuten als gelaufen bewerten wollen, weil es 0:1 steht.

    hey, das ist Staatsdienst, da gibts nix außer einem warmen Händedruck für Dienstfahrten. Als Ausgleich ist man dafür wenigstens rund um die Uhr im Einsatz und wenns Probleme oder Ärger gibt, haste auch die Arschkarte - Aufsichtspflicht. Ja, Klassenfahrten sind schon was feines ;)

    manchmal hat man tatsächlich den Eindruck, als wäre man in einer Prüfung und direkt gegenüber sitzen die Prüfer, die keine Miene verziehen. Teilweise ziemlich unangenehm, manchmal laufen die Gespräche aber auch in sehr angenehmer Atmosphäre ab. Ich denke, daraus kann man auch durchaus schon Rückschlüsse auf die Chancen ziehen - obwohl das auch oft trügerisch ist.

    hm, soweit ich weiß, reicht das nicht. Aber vielleicht fragst du da einfach mal nach? Meist wird das ja eher "flexibel" gehandhabt, so dass es möglicherweise auch ok ist, nur eine Entschuldigung nachzureichen. Ich hab immer vorab Bescheid gesagt.

    vielleicht sollte ich es etwas präzisieren:


    viele Stellenausschreibungen lauten wie folgt: (als Beispiel)


    1. Fach: Deutsch, 2. Fach: beliebig, Englisch bevorzugt


    und genau um dieses "bevorzugt" geht es , mit Noten hat das direkt nichts zu tun - indirekt spielen die aber sicherlich auch eine Rolle

    Hallo!


    Weiß jemand zufällig, was "bevorzugt" bei den Stellenausschreibungen bedeutet? Wird man dann auch nach den Auswahlgesprächen gegenüber anderen bevorzugt, die eine andere Fächerkombination haben, oder spielt das nur bei den Einladungen zu den Auswahlgesprächen eine Rolle und mit Beginn der Auswahlgespräche starten alle bei null?


    Gruß reselection

    zumindest in NRW ist es wohl leider so, dass die Verträge nur bis zum jeweils letzten Schultag vor den Sommerferien gelten. So ist das Land fein raus und spart den ein oder anderen Euro, selbst wenn man nach den Ferien direkt wieder eingestellt wird, befristet versteht sich. Statt 13 Monatsgehältern bekommt man so nur 11 (oder 12?) und hat noch nicht mal Anspruch auf Arbeitslosengeld... eigentlich eine Sauerei

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