Darf ich fragen, wa du alles bei NZüK abrechnest? Auch zB Busttickets zur SL-DV? Ich bin mir nicht sicher, ob ch das abrechnen kann....
Du kannst die abrechnen, sofern du nicht innerhalb des gleichen Orts unterwegs bist.
Darf ich fragen, wa du alles bei NZüK abrechnest? Auch zB Busttickets zur SL-DV? Ich bin mir nicht sicher, ob ch das abrechnen kann....
Du kannst die abrechnen, sofern du nicht innerhalb des gleichen Orts unterwegs bist.
Ich habe mal eine Frage an die Hessen. Wenn ich über NZüK eine Dienstreise abrechne, muss ich ja die Belege für eine eventuelle Überprüfung aufbewahren. Da ich jetzt in meinem hohen Alter die Vorzüge der 1. Klasse genießen will, aber nur die 2. Klasse abrechne, weiß da jemand, ob ein Ausdruck aus dem Internet mit den Preis für die 2. Klasse zusammen mit dem 1. Klasse-Ticket reicht?
Das ist schon richtig, aber gibt es eine Regelung für Beamte? Ich hab für NRW und den Bund nachgeschaut und in beiden Fällen ist das nicht geregelt (außer man macht einen allgemeinen Rückgriff auf die Fürsorgepflicht oder die "hergebrachten Grundsätze" (womit man übrigens auch den Rückgriff auf die allgemeinen Arbeitnehmerrechte im BGB rechtfertigen könnte)).
Wo hast Du eigentlich deine Jura-Kenntnisse her?
Ansonsten: Es muss und kann nicht jeder Fall explizit geregelt sein, daher greift die Fürsorgepflicht, im Zweifelsfall muss dass an ein Verwaltungsgericht (nicht Arbeitsgericht, weil eben keine Arbeitnehmer betroffen sind) klären. Bei Bundesbeamten springt mir da aber §20(1)3 der Sonderurlaubsverordnung ins Auge, im Landesrecht gehe ich von ähnlichen Regelungen aus, komme ich jetzt nicht dazu, das mal nachzuschauen.
Das BGB scheint tatsächlich zu greifen
Wir sind keine Arbeitnehmer (zumindest, sofern wir Beamte sind)
§616 BGB: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."
Wie sage ich es jetzt höflich? Also ... wenn man nicht einmal den Unterschied zwischen Zivilrecht und Verwaltungsrecht kennt, sollte man sich mit der Erteilung von Rechtsauskünften sehr zurückhalten, das wird bestenfalls (wie hier) lächerlich, schlimmstenfalls läuft der / die beratene in eine böse Falle.
Ansonsten heißt das Zauberwort für das Verhalten der Schulleitung "Fürsorgepflicht". Ich persönlich weiß auch gar nicht, wieso da die Schulleitung sich überhaupt so merkwürdig verhält. Da stehen ja schon der Aufwand, einer Kollegin das Leben so schwer zu machen und der Ertrag in keinem Verhältnis.
so jemanden würde ich zumindest sofort einstellen, wenn ich die Möglichkeit hätte!
Meine aus dem Yps-Heft sind damals dann alle gestorben ![]()
Die meisten, die sich bei uns direkt bewerben, haben ein Foto dabei, bei der Bewerbung über Rangliste entfällt das aber.
Ich frage mich, zu welchem schulischen Zweck man überhaupt auf einen solchen Markt geht. Wenn mich Schüler fragen, ob sie auf den Weihnachtsmarkt dürften, entgegne ich nur, dass ich für deren Freizeitgestaltung nicht verantwortlich sei.
Teambuilding, deswegen machen das auch viele Unternehmen
Ich denke mal, wichtig ist, dass man Konflikte nicht scheut, aber auch weiß, welche Konflikte wirklich nötig sind. Manchmal stehen da Aufwand und Ertrag auch in keinem Verhältnis.
Ich habe es, glaube ich, schon öfters hier im Forum geschrieben: Ich habe auf Klassenfahrten immer nur 2 Regeln, 1. am Programm wird teilgenommen, 2. abends geht keiner alleine weg (wobei ich nur erstere Regel wirklich kontrollieren kann). Alkohol kann man sowieso nicht effektiv verbieten, ich sehe da auch kein Problem, wenn alle am nächsten Morgen wieder Pünktlich zum "Antreten" da sind.
ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht
Du meinst hier, dass es keine Pflicht für die Eltern ist, richtig? Für Lehrkräfte kann sich da durchaus eine Pflicht entwickeln, allerdings würde ich da vermuten, dass man auf billigere Kräfte zurückgreift.
Da steht sinngemäss, dass sogar Bachelor-Absolventen unter Umständen und mit entsprechenden Auflangen prinzipiell zur Promotion zugelassen werden können.
Früher gab es auch noch die Direktpromotion, bei der der Hochschulabschluss (zumeist Magister) und die Promotion parallel liefen, war vor allem in Philosophie beliebt, keine Ahnung, ob es das heute auch noch gibt.
Gute Lösung.
Lustig ist dann immer, wenn in der Klassenarbeit genau zu diesen Aufgaben der Aufschrei "das haben wie nie gehabt" kommt ![]()
e) der Lehrer bespricht die Hausaufgeben mit denen, die sie gemacht haben, der Rest hat Pech gehabt.
Ich rede von Gymnasien, so große Grundschulen gibt es kaum. Finde ich ja auch in Ordnung so, wusste ich gar nicht, dass die A16 bekommen
OK, so macht es dann auch Sinn
Wenn der Boss nicht da ist und keiner sonst noch, dann ist man als A15 gefordert
Was soll das bedeuten? Wie gefordert? Falls Du die Vertretung meinst, dann ist das zumindest in Hessen anders geregelt: Wenn der Schulleiter und der Stellvertretende Schulleiter weg sind, werden die nicht von einem A15er vertreten, sondern vom gewählten Abwesenheitsvertreter (in unserem Fall unser Schulseesorger, keine Ahnung, was der für eine Besoldung bekommt, aber an meiner alten Schule war ich das mal mit A13).
Nein, das ist man nicht. Denn mit A13 oder A14 ist noch keine Leitungsverantwortung verbunden. Das kommt erst mit A15 und A16, den Gehaltstufen, mit denen eine Behördenleitung verbunden ist.
Nicht in Hessen (s.o.)
Ein Schulleiter hat je nach Schulgröße die Verantwortung für ca. 100 Lehrer und ca. 1000 oder mehr SuS. Warum sollte der nicht A15 oder A16 verdienen,
Redest Du jetzt von Grundschulen? Zumindest an Gymnasien und Beruflichen Schulen bekommt der Schulleiter doch sowieso A16, ich habe ja als Abteilungsleiter schon A15
ich bekomme viel Lob von weiter oben
Das wäre ja mal was ![]()
Also ich habe meinen Kollegen bei der letzten zweitägigen Fortbildung die Stadtführung abends spendiert, einfach mal um mich zu bedanken. Finanziell war das aber auch tragbar ![]()
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