VGH Hessen, 12.11.2009 - 7 B 2763/09
Sehr witzig, ein Urteil aus dem Jahr 2009 anzuführen, wenn doch alle Regelungen zur Inklusion im Hessischen Schulgesetz 2017 neu gefasst wurden ![]()
VGH Hessen, 12.11.2009 - 7 B 2763/09
Sehr witzig, ein Urteil aus dem Jahr 2009 anzuführen, wenn doch alle Regelungen zur Inklusion im Hessischen Schulgesetz 2017 neu gefasst wurden ![]()
Hat der Landtag in NRW, in Hessen, in Bayern, ... das Ding auch ratifiziert?
Hessen ja, bei den anderen Ländern bin ich ziemlich sicher, dass die es auch haben, weiß es aber nicht 100%. Im Übrigen ist der Bund da durchaus zuständig, da es in der UN-Behindertenkonvention nicht per se um Bildung geht, sondern um gesellschaftliche Teilhabe, bei der Bildung nur ein Teilaspekt ist.
Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Wartet mal ab, was die Gerichte sagen!
Noch besser sind die Chancen, wenn man etwas mehr als 12 Monate weg bleibt.
(Und dann noch erwähnt, dass man noch länger bleiben will oder nur noch 50% arbeiten will oder 3 Kinder will, möglichst schnell nacheinander.)
Außer, die neue Schule bekommt das mit ...
Nenn es "Recht auf Segregation" oder nenn es "Recht auf einen Schulaltag ohne Mobbing". Denn genau das passiert bei manchen verhaltensgestörten Kindern und Jugendlichen.
Da die Mitschüler gerade in den ersten Klassen ihr Fehlverhalten nur schwer einsehen werden und sie eh nicht strafmündig sind, kannst auch nicht gegen sie klagen. Bleibt nur gegen die Institution "Schule" zu klagen.Dann gibt es anstelle der Förderschulen in letzter Konsequenz Einzelunterricht für entsprechend förderbedürftige Schüler an den Regelschulen?
Sage ich ja, eine Klage gegen die Umstände der Inklusion wäre sicher erfolgversprechender als auf Einrichtung einer Förderschule. Die rechtliche Seite muss einem nicht gefallen, aber zumindest ich sehe sie im Augenblick mit meinem Informationsstand und juristischen Basiswissen. Wenn das dann anders entschieden würde, kann ich auch damit leben. Fakt ist, die UN-Behindertenkonvention wurde im Bundestag ratifiziert (es waren nach meiner Erinnerung 40 Abgeordnete anwesend).
und anders herum? Wenn das Kind eigentlich eine Förderschule besuchen soll, weil den Eltern klar ist, dass ihr Kind nur dort wirklich gefördert werden kann. Das Kind aber, weil es im Umkreis keine Förderschule mehr gibt, nun in eine Regelschule geht? Und dort halt Puzzle legt, Mandalas ausmalt....
Zumindest wurde in einem der letzten Kongresse zur Inklusion von einem Professor (ich glaube Uni Oldenburg) gesagt, dass es kein Recht auf Segregation gäbe. Auch da wäre natürlich die richterliche Entscheidung interessant, meines Erachtens wäre aber eine Klage gegen die Art der Inklusion hier erfolgversprechender als auf Einrichtung einer Förderschule.
Gegen den Erhalt von Förderschulen dürfte auch keiner klagen. Anders sieht es aus, wenn Kindern die inklusive Beschulung verweigert wird und diese zwangsweise die Förderschule besuchen müssen. Da bin ich mir sehr sicher, wie da die Gerichte entscheiden werden!
In BW würde man halt BWL und VWL als getrennte Fächer im Ref haben und diese dann unterrichten
Macht das Sinn? Das Hauptgebiet der beruflichen Schule ist ja immer noch die Berufsschule, und da hat man ja weder BWL noch VWL, sondern BBU in Lernfeldern, TAFs ,usw. bzw. bei sehr alten Lehrplänen noch Fachkunde. Aber naja, andere Länder, andere Sitten ![]()
Ähnelt ein bisschen dem Irrglaube, dass das Grundgesetz auch zwischen Privatpersonen bzw. privaten Unternehmen etc. gilt - Das tut es nicht.
Jein, durch das AGG werden Rechtsbestimmungen des GG durchaus in das Privatrecht eingeführt.
- Recht, frei zu leben - und wenn man ins Gefängnis muss? Kann man dann dagegen klagen, ins Gefängnis zu müssen, weil das gegen ein Menschenrecht verstößt?
Ich denke, Menschenrechte sind eher eine Art "Orientierung" oder "Wertemaßstab" für die unterzeichnenden Staaten. Und dann kommen die "Durchführungsbestimmungen"
Polemisierung und Whataboutism!
Es fehlen ja in Deutschland in bestimmten Regionen auch Ärzte, da könnte man ja auch auf's Studium verzichten, um den Mangel zu beheben ![]()
Wirtschaftspädagogik wird in ganz Deutschland hängeringend gesucht, da gibt es schon richtige Abwerbeversuche, das sollte in Bayern auch so sein. Zum Zweitfach müsste dir ein bayrischer Kollege was sagen, in Hessen bekommt man automatisch Politik zugeordnet, wenn man nichts unterrichtsverwertbares studiert hat.
Möchte da vielleicht jemand Versicherungen verkaufen? ![]()
Vielleicht wärst du kompetenter?
Noch kompetenter wäre nicht auszuhalten ![]()
Und solche Entscheidungen werden häufig von Personen entschieden, die mit diesen Entwicklungen persönlich nicht betroffen sind.
Stimmt das nicht für 90% der politischen Entscheidungen?
Wir reden weiter wenn du dein Stadtbild nicht wiedererkennst.
Hier im Frankfurter Westen haben wir sowieso 50% Anteil an Migranten, bei mir an der Schule sind es über 80% (und wir haben KEINE Flüchtlingsklassen oder ähnliches), was soll sich also ändern? Ach ja, ich wohne auch im Bereich und fühle mich durchaus wohl, wie es ist.
Da aufgrund alkoholbedingter Filmrisse in meinem Gedächtnis größere Teile der 80er und frühen 90er Jahre (Jugend im Hochhaus-Ghetto und später Bundeswehr) fehlen, müsste es ja dann ganz schlecht um meine soziale Kompetenz stehen ![]()
Aber in welcher Weise soll es hilfreich sein diesen Leuten dann zu sagen dass sie Rassisten seien, nur weil sie Angst haben? Welcher Lehrer bei Verstand sagt einem Kind denn, dass es ein Idiot sei, weil es auf der Klassenfahrt Heimweh hat?
Es gibt ja durchaus Gründe, dass wir Kinder und Erwachsene unterschiedlich behandeln!
Das hatte ich doch schon vorgeschlagen. Kam aber nicht so gut an
Geplante Dienstunfähigkeit und ein schönes Leben ?
Ich habe mir vor Jahren schon einmal mit Kollegen überlegt, dass wir mit 50 mal anfangen, unterschiedliche Socken zu tragen und nach und nach unsere Wahnvorstellungen zu steigern ![]()
Hört sich jetzt richtig toll an. Aber ob Du auch noch so denkst, wenn Du deswegen aus dem Beamtenverhältnis entlassen wirst? Wirst das dann auch einfach so tragen oder dic hdoch mit Händen und Füßen dagegen wehren und die Verwaltungsgerichte damit belasten?
Natürlich werde ich den Rechtsweg gehen, ist ja mein Grundrecht als Staatsbürger. Dass man dafür aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird, halte ich aber auch für sehr zweifelhaft. Ich weiß auch, dass ich ggf. aber so auch kein Schulleiter mehr werden kann, dann ist es halt so. Wie gesagt, ich würde es niemandem empfehlen, aber für mich ist das so klar.
Ich wollte mich hier raushalten, aber jetzt doch mal meine ganz persönliche Meinung: Ich würde (auch ohne Hinweis der GEW) den Schüler vorwarnen, weil ich das anders nicht mit meinem Gewissen vereinbaren könnte. Sollte das dann ggf. Konsequenzen für mich haben, muss ich die eben tragen. So ist das Leben: Triff eine Entscheidung und trage auch die Konsequenzen.
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