MeVo schert nun auch aus - Inklusion nicht mehr für alle

  • Von diesen Dynamiken und Problemen seid ihr zum Glück an Gymnasien weitestgehend verschont, da ihr "nicht funktionierende Schüler" "runterreichen" könnt.

    Und damit habe ich auch kein Problem. Laut niedersächsischem Schulgesetz gilt Folgendes für das Gymnasium (§11 Abs. 1):

    Zitat

    Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten.


    Wenn der Gesetzgeber will, dass ich meine bezahlte Arbeitszeit schwerpunktmäßig für etwas anderes verwende, dann soll er erst einmal das Schulgesetz entsprechend ändern. Das wird sich aber erfahrungsgemäß keine Regierung trauen, da Regierungen, die den Bildungsauftrag des Gymnasiums schwächen wollen, erfahrungsgemäß die nächste Landtagswahl verlieren... :aufgepasst:


    Gruß !

  • Genau, die hatte ich gerade im Kopf. Wie gesagt, der Sonderpädagoge kann denen gerne tolle Anschauungsmaterial und 1-zu-1-Betreuung anbieten. Wenn dieser aber längerfristig aus welchem Grund auch immer ausfällt, kann ich schauen, ob ich etwas bereits im Fundus habe, um dem Schüler schnell etwas in die Hand zu drücken. Ich kann aber nicht den Unterricht von Grund auf neu aufbereiten und die Aufgaben übernehmen, die ein Sonderpädagoge an der Stelle übernehmen würde. Im Zweifelsfall würde es darum gehen, den Schüler in irgendeiner Form (im Idealfall auch noch sinnvoll ;) )beschäftigt zu halten. Und ja, bei längerem Ausfall gepaart mit allgemein problematischer Personalverwaltung "von oben" würde ich die Eltern (möglichst wertungsfrei, aber sachlich korrekt) über den personellen Engpass informieren. Einmal zum Selbstschutz, einmal, weil Eltern dann am Ende doch mehr Druck auf eine Schulleitung haben können als ein "einfacher" Lehrer, und einmal, weil auch die Eltern aus gutbürgerlichen Verhältnissen erkennen, dass die Regelschule in Bezug auf sonderpädagogische Förderung nicht dasselbe leisten kann wie die Förderschule.

  • Genau, die hatte ich gerade im Kopf. Wie gesagt, der Sonderpädagoge kann denen gerne tolle Anschauungsmaterial und 1-zu-1-Betreuung anbieten. Wenn dieser aber längerfristig aus welchem Grund auch immer ausfällt, kann ich schauen, ob ich etwas bereits im Fundus habe, um dem Schüler schnell etwas in die Hand zu drücken. Ich kann aber nicht den Unterricht von Grund auf neu aufbereiten und die Aufgaben übernehmen, die ein Sonderpädagoge an der Stelle übernehmen würde. Im Zweifelsfall würde es darum gehen, den Schüler in irgendeiner Form (im Idealfall auch noch sinnvoll ;) )beschäftigt zu halten.

    Wenn die Zusammenarbeit mit der Schule gut klappt (gibt`s tatsächlich), dann ist ein Ausfall gar nicht sooooo schlimm. Dann ist nämlich von den Sonderpädagogen (oder eben auch anderen Lehrkräften) schon genug Material erarbeitet worden, damit die Kinder mit Arbeitsplänen weiterarbeiten können und diese stehen langfristig schon zur Verfügung. Wie kommst du eigentlich darauf, dass Sonderpädagogen nur 1 zu 1 mit Schülern arbeiten? Es gibt auch Teamteaching und die Situation, dass der Sonderpädagoge mit in der Klasse ist, um zu unterstützen. Und dann auch nicht unbedingt immer nur die eigentlichen Inklusionsschüler. Es ist nämlich verwunderlich, dass in der weiterführenden Schule viele der lernschwachen Schüler gut strukturiert sind, weil sie in der GS gut vorbereitet wurden. Die können dann durchaus auch selbstständig mit Förderarbeitsplänen arbeiten. Ich sag ja, wirklich problematisch wird es mit den Verhaltensauffälligen.


    Und zu deinem Ansinnen zur Information der Eltern: das übersteigt deine Befugnisse und ist Sache der Schulleitung. Ich würde dich dafür ziemlich falten und bügeln, wenn dann plötzlich deswegen Eltern auf der Matte stehen. Bessere Vorgehensweise: du könntest damit zu mir kommen und wir würden uns über die Sache mit der Information der Eltern unterhalten. Allerdings thematisiere ich solche Problematiken und Engpässe im Vorfeld mit den Elternvertretern in unseren regelmäßigen Gesprächsrunden und stimme das Vorgehen auch mit dem Kollegium ab. Wenn du dann einen solchen Alleingang starten würdest, wäre ich echt sauer. Zumindest ist es bei uns so, dass solche Dinge eine GEMEINSAME Sache aller am Schulleben Beteiligten ist und wir uns abstimmen. Auch wenn der ein oder andere jetzt schreit, ein geschlossenes und gleiches Vorgehen hat für mich etwas mit der Außenwirkung zu tun. Und eine Schulleitung, die das Mäntelchen der Vertuschung über Probleme legen möchte, wäre sicherlich erst recht nicht amüsiert, wenn du so handelst.

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

  • Da Inklusion ein Menschenrecht ist, bin ich da mal auf die ersten Klagen gespannt.

    Wo sind denn Menschenrechte einklagbar ?


    Und gibt es nicht etliche Menschenrechte, die eingeschränkt werden? Die Meinungsfreiheit z.B. durch das Verbot der Volksverhetzung?


    Und wo steht eigentlich, dass Inklusion ein Menschenrecht ist? Im Grundgesetz ?

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Und wo steht eigentlich, dass Inklusion ein Menschenrecht ist? Im Grundgesetz ?

    UN-Konventionen zu den Rechten für Menschen mit Behinderungen, also der UN-Behindertenrechtskonvention - ist seit 2009 auch in Deutschland gültiges Recht! Also schon eine ganze Weile... Und im Artikel 24 findest du die Vereinbarungen zur Schulbildung (die Auslegung ist ja noch mal was anderes). Und ja - beschäftige dich damit, dann wird dir klar, dass es ein Menschenrecht ist. Nur als Anmerkung: solche Vereinbarungen/Konventionen der Vereinten Nationen nennt man auch Menschenrechtsverträge und sie sind rechtlich bindend für die Vertragspartner. Einklagbarkeit ergibt sich dadurch.

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

  • Das ist Unsinn. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag und als solcher selbstverständlich nicht automatisch innerstaatlich einklagbar. Manche Gerichte beziehen sich auf solche höherwertigen Verträge, wenn sie ratifiziert sind und die Rechte so klar und eindeutig formuliert sind, dass ein Rechtsanspruch ohne jeden vernünftigen Zweifel besteht. Mal im Ernst, das hättest du mit zehn Sekunden Google rausfinden können...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Das ist Unsinn. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag und als solcher selbstverständlich nicht automatisch innerstaatlich einklagbar. Manche Gerichte beziehen sich auf solche höherwertigen Verträge, wenn sie ratifiziert sind und die Rechte so klar und eindeutig formuliert sind, dass ein Rechtsanspruch ohne jeden vernünftigen Zweifel besteht. Mal im Ernst, das hättest du mit zehn Sekunden Google rausfinden können...

    Meinst du meinen Beitrag?

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

  • UN-Konventionen zu den Rechten für Menschen mit Behinderungen, also der UN-Behindertenrechtskonvention - ist seit 2009 auch in Deutschland gültiges Recht! Also schon eine ganze Weile... Und im Artikel 24 findest du die Vereinbarungen zur Schulbildung (die Auslegung ist ja noch mal was anderes). Und ja - beschäftige dich damit, dann wird dir klar, dass es ein Menschenrecht ist. Nur als Anmerkung: solche Vereinbarungen/Konventionen der Vereinten Nationen nennt man auch Menschenrechtsverträge und sie sind rechtlich bindend für die Vertragspartner. Einklagbarkeit ergibt sich dadurch.


    @Zweisam, ich habe mich jetzt mal vorschlagsgemäß damit beschäftigt und finde dazu im Internet z.B. Folgendes:


    "Ist die Menschenrechtserklärung verbindlich?


    Leider nicht. Die Erklärung besitzt keinen völkerrechtlich verbindlichen
    Charakter. Allerdings wird sie von neuen UNO-Mitgliedsstaaten
    automatisch mit dem Beitritt zu den Vereinten Nationen anerkannt.
    Trotzdem sind Staaten noch immer die hauptsächlichen Verletzer von
    Menschenrechten. Seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
    sollte es umgekehrt sein: Der Staat hat ein Gewaltmonopol und sollte
    deshalb der Garant der Menschenrechte in einer Gesellschaft sein, sollte
    also dafür sorgen, dass seine Bürger würdig leben und sich frei
    entfalten können."


    Quelle: https://www.wasistwas.de/archi…g-der-menschenrechte.html

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • @Zweisam,


    es ist übrigens recht schwer, genaue Menschenrechte zu recherchieren. Schau mal, was man da so zu lesen bekommt als Menschenrechte:


    Zum Beispiel:


    Jeder Mensch muss gut behandelt werden.
    Allen Menschen soll es gut gehen.
    Kein Mensch soll Gewalt zu spüren bekommen.


    Quelle: http://www.ich-kenne-meine-rechte.de/index.php?menuid=45


    Und das (Zitat) soll einklagbar sein???

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • @Zweisam,


    ein letztes Beispiel:


    "Das Recht auf Essen und eine Unterkunft, das Recht auf Bildung, das Recht frei zu leben, das Recht, seine Religion frei auszuüben – sie alle gehören zu den allgemeinen Menschrechten. Doch noch immer gibt es zu viele Menschen, die hinter Gitter kommen, weil sie ihre Meinung frei sagen wollen, die Opfer von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit werden oder wegen ihres Glaubens verfolgt werden. Und das nicht nur in den Staaten der so genannten Dritten Welt."


    Quelle: http://politische-bildung-bran…e/was-sind-menschenrechte


    - Recht auf Essen - wo kann man das einklagen?



    - Recht, frei zu leben - und wenn man ins Gefängnis muss? Kann man dann dagegen klagen, ins Gefängnis zu müssen, weil das gegen ein Menschenrecht verstößt?

    Ich denke, Menschenrechte sind eher eine Art "Orientierung" oder "Wertemaßstab" für die unterzeichnenden Staaten. Und dann kommen die "Durchführungsbestimmungen" ;-)

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • - Recht, frei zu leben - und wenn man ins Gefängnis muss? Kann man dann dagegen klagen, ins Gefängnis zu müssen, weil das gegen ein Menschenrecht verstößt?


    Ich denke, Menschenrechte sind eher eine Art "Orientierung" oder "Wertemaßstab" für die unterzeichnenden Staaten. Und dann kommen die "Durchführungsbestimmungen"

    Polemisierung und Whataboutism!

  • Ähnelt ein bisschen dem Irrglaube, dass das Grundgesetz auch zwischen Privatpersonen bzw. privaten Unternehmen etc. gilt - Das tut es nicht.

    Jein, durch das AGG werden Rechtsbestimmungen des GG durchaus in das Privatrecht eingeführt.

  • Polemisierung und Whataboutism!


    Na, ich würde eher Präzisierung sagen. So wie es in der Realität abläuft.


    (Das zweite verstehe ich nicht. Ich kann leider vor allem Deutsch und - um es vorwegzunehmen - schäme mich deswegen nicht.) :-)

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Also meiner Meinung nach wäre die Lösung, die man in MeVo zumindest derzeit anstrebt, ein guter Kompromiss für ganz Deutschland in Sachen Inklusion und - anders als bisher - die Realitäten anerkennend!


    Deshalb befürworte ich das !

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Der Erhalt der Förderschulen zieht Kreise. Gerade aktuell über NRW gelesen.


    "Ein flächendeckendes Angebot an Förderschulen soll erhalten bleiben. Dazu habe man auch die Mindestgrößenverordnung ausgesetzt. Einige Förderschulen, deren Aus schon beschlossen war, wurden noch «gerettet»."


    Ich glaube nicht, dass die alle keine Ahnung vom Recht haben (Stichwort Klagen wegen Verletzung der Menschenrechte), @Trantor und @Zweisam.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Gegen den Erhalt von Förderschulen dürfte auch keiner klagen. Anders sieht es aus, wenn Kindern die inklusive Beschulung verweigert wird und diese zwangsweise die Förderschule besuchen müssen. Da bin ich mir sehr sicher, wie da die Gerichte entscheiden werden!

  • Ich nicht unbedingt, aber nehmen wir an, dass die Eltern gewännen, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass die Eltern danach nochmal klagen (und verlieren werden), weil ihnen die Schulbehörde einen Bus zur nächsten inklusiven Schule spendiert und nicht die Nachbarschule zur Inklusionsschule umbaut. Wie gesagt, es gibt kein Klagerecht auf internationale Verträge. Ein Berliner Katholik kann auch nicht gegen den Senat klagen, weil der sich nicht an das Reichskonkordat hält und keinen Religionsunterricht anbietet.

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  • Anders sieht es aus, wenn Kindern die inklusive Beschulung verweigert wird und diese zwangsweise die Förderschule besuchen müssen. Da bin ich mir sehr sicher, wie da die Gerichte entscheiden werden!

    Und wie sieht es andersrum aus:
    Was ist, wenn die Eltern eine Förderschule haben wollen, sie aber de facto gar nicht mehr die Möglichkeit der Auswahl haben, weil es keine Förderschulen mehr gibt oder diese soweit weg sind, daß es wegetechnisch einfach nicht geht? In der Landesgesetzgebung steht ja, daß die Eltern die freie Auswahl haben sollen.


    Willst dann eine Landes-Förderschule irgendwo in der Mitte von NRW aufmachen und bereits die I-Dötzchen mit Behinderung ins Internat schicken?


    Was lange Schulwege bedeuten, erlebe ich am BK täglich. Wir haben Landesfachklassen. Es gibt also in manchen Ausbildugnsberufen nur eine einzige Klasse in ganz NRW nur an unserer Schule. In den Klassen fängt der Unterricht immer erst zur 3. Stunde an und schiebt sich entsprechend sehr weit in den Nachmittag (16 Uhr), weil es morgens mit dem ÖPNV unmöglich ist eher zur Schule zu kommen, selbst wenn man morgens um 5 Uhr den ersten Bus und später Zug nimmt. Sehr viele Firmen stellen den Azubis schon Firmenwagen zur Verfügung, damit diese pünktlich zur Schule kommen können. Geht leider erst im 3. Lehrjahr, weil sie dann erst volljährig sind und alleine fahren dürfen.

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