Ich denke, einfach mal sehen, wie so die Gepflogenheiten sind, und dann dort beteiligen, wo Du was beizusteuern hast. Ich würde dabei allerdings zu einer gewissen Zurückhaltung raten, habe schon referendare erlebt, die es in einer Konferenz geschafft haben, ganze Kollegien gegen sich aufzubringen, weil ihnen gewisse Strukturen und Vorgeschichten nicht klar waren.
Beiträge von Trantor
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30 Mal waren es bei mir zwar nicht, aber auf 10 dürfte ich auch kommen.
Ich habe es danach bei Facebook gepostet mit dem Hinweis, nicht auf jeden Fake immer gleich reinzufallen

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Eine Stundenreduzierung wird auch nur bei stichhaltiger Begründung genehmigt (wenn nicht ein Anspruch zB wegen Kindern besteht) und der Wunsch, dass man noch woanders arbeiten möchte, ist kein Genehmigungsgrund.
Das ist dann wohl auch wieder vom Bundesland abhängig. Ich habe reduziert und nichts begründet. Wobei ich was im Hinterkopf habe, dass es doch inzwischen auch einen Aunspruch auf Teilzeitbeschäftigung gibt.
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Wie läuft das denn?
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Gestern habe ich über WhatsApp zumindest mal rund 30 Schülern mitgeteilt, dass heute doch Schule ist und die gestern im Internet umhergeistende Pressemitteilung über Schulschließungen heute ein Fake war.
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Die Frage klingt jetzt vielleicht etwas blöd, aber in welchem Job arbeitet man nur 1 Stunde am Tag?
Zeitungen austragen? ansonsten könnte man natürlich auch samstags 5 Stunden arbeiten, oder?
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Früher hatten in Hessen die Referendare eventuell Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe. Rein theoretisch wären ergänzende Leistungen nach SGB II heutzutage auch möglich, hier ist allerdings die Frage, ob ein Kredit nicht als "Privatvergnügen" zählt. Alternativ besteht vielleicht ja die Möglichkeit, die Tilgung des Kredits auszusetzen bis nach dem Referendariat, was allerdings höhere Zinsaufwendungen bedeuten würde.
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Ist das für eine Lehrprobe, oder warum stresst du dich so?
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Läuft denn da sonst schon eine Betreuung? Wenn so ein Schüler bei mir ankommt binden wir sofort die Schulsozialarbeit mit ein. Muss man natürlich auch haben ...
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Interessehalber: Was ist denn der Unterschied zwischen Zieldifferenzierung und normaler Binnendifferenzierung? Bezieht sich das immer auf sonderpädagogischen Förderbedarf?
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Vielleicht hat ja auch die emazipatorische Erziehung in der Schule so sehr gefruchtet, dass das Kind bewusst Schweinefleisch essen wollte, um ein Zeichen gegen jede Art von religiöser Zwangsindoktrinierung zu setzen

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OT, aber vielleicht zur allgemeinen Erheiterung:
Mir fällt dabei ein, wie vor veinigen Jahren (zur Zeiten der Schweinegrippe) ein Schüler (damals 16 glaube ich) von mir in der Pause bei Lehrerzimmer anklopfte und nach mir verlangte, es wäre ganz dringend. Also, ich ging raus, und er hielt mir ein Salamibrötchen entgegen: "Herr Fink, das habe ich gerade in der Cafeteria gekauft, ich wollte mal wegen der SchweinePEST fragen, ob ich das jetzt essen soll."

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Inzwischen geht sie wirklich wieder in die Schule, nachdem es gestern dann nochmal die unschöne Situation gab, dass der Schulleiter sie zwar in die Schule gelassen hat, ihr aber die Unterrichtsteilnahme verweigerte. Sie musste zwei Stunden im Sekretariat herumstehen (OT des Schulleiters: Immerhin lassen wir sie nicht in der Kälte warten" bis sie nach einem Anruf meinerseits, einem weiteren Anruf des Anwalts und einer anscheinend längeren Rücksprache mit dem Schulamt endlich in den Unterricht durfte, natürlich dann wieder mit zwei Stunden Unterrichtsversäumnis.
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ähem.....
Steht im Duden http://www.duden.de/rechtschreibung/anpissen
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Eigentlich wäre jetzt das Gegenteil gut ... wenn das Verfahren bis zum Sommer nicht entschieden ist, hat sie ja (entsprechende Noten vorausgesetzt) die Zulassung zu Q1, damit wäre dann das ganze Verfahren hinfällig. Mein Anwalt sagte auch, sollte es durch alle Instanzen gehen, könnte man in 10 Jahren mit einer Entscheidung rechnen.
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Noch ein Nachtrag: Das Staatliche Schulamt hat nun den Schulleiter nach der Friststetzung durch den Anwalt angewiesen, die Schülerin bis zum Ende des Verfahrens wieder am Unterricht teilnehmen zu lassen. Ich bin jetzt aber mal gespannt, wie die Schule jetzt bezüglich verpasster Klausuren vorgeht.
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Ab der 5. Klasse haben sich "besondere Schwierigkeiten beim rechnen" in Hessen verwachsen und es gibt keinen Nachteilsausgleich mehr.
Habe ich inzwischen auch mitbekommen, wobei es wohl nach Aussage unseres Schulpsychologischen Dienstes eventuell zumindest noch spezielle Kursangebote gibt, die auch von älteren Schülern besucht werden können.
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In Hessen gibt es den Nachteilsausgleich für LRS eigentlich unbegrenzt. Ich hatte schon eine 44jährige Abendrealschülerin mit LRS-Nachteilsausgleich
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So langsam nervt es. Widerspruch ist raus, aber der Schulleiter ist untergetaucht und sein Stellvertreter lässt sie ohne Erlaubnis des Schulamts trotz aufschiebender Wirkung nicht in die Schule. Also hat der Anwalt jetzt dem Schulamt eine Frist gesetzt, ansonsten wird Mittwoch geklagt bzw. die einstweiliger Verfügung beantragt.
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