- Offizieller Beitrag
Ich wundere mich nur ein wenig. Pädagogisch mag es sinnvoll sein, aber die Schülerin erfüllt nicht die Zugangsvoraussetzungen, wenn ich es richtig lese. Wie willst du da (selbst mit Jugenamt und schulpsychologischen Dienst) Recht bekommen?
kl. grau-weiße Katze
Jura, meine heimliche Leidenschaft... Im Ernst, lies den Bescheid und die Begründung gut durch. Dann ergeben sich vielleicht Angriffspunkte. Ob die Schülerin später-solltet ihr Erfolg haben- auch glücklich wird, steht auf einem anderen Papier. Hängt wohl auch von ihrer psychischen Belastbarkeit ab. Sie stände ja natürlich sehr unter Beobachtung...