Fälschliche Aufnahme an Schule begünstigender Verwaltungsakt?

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    Hallo mal wieder :) Es geht hier eigentlich um eine ehemalige Schülerin von mir, die ich privat noch etwas betreue. Sie ist im Sommer an einer gymnasialen Oberstufe angenommen worden, dabei wurde von der aufnehmenden Schule übersehen, dass ihr Notenschnitt des mittleren Abschlusses um 0,3 zu schlecht war. Nun wurde ihr heute eröffnet, dass man sie deswegen wieder ausschulen müsse. Meines Erachtens ist dies aber gar nicht gegen ihren Willen möglich, da es sich hier um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt. Bevor ich hier aber auf den Kriegspfad mit einen Schulleitungskollegen einer anderen Schule gehe wollte ich hier nochmal um Meinungen dazu fragen. Danke schonmal dafür!

  • ISt zwar nicht auf die Schule bezogen, aber vll. hilft es dir:


    http://dejure.org/gesetze/SGB_X/45.html



    Kann die Schülerin nicht eine Nachprüfung machen, um den erforderlichen Notendurchschnitt zu erreichen?


    Uns (NRW) wurde im Seminar mal gesagt, dass wir z.B. die Note einer Klassenarbeit nach der Rückgabe nicht mehr verschlechtern dürfen, wenn wir im Nachhinein festellen, dass der Schüler noch mehr Fehler gemacht hat, die wir übersehen haben.

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    Danke! Das mit der Nachprüfung wäre eine Idee, aber es war eine externe Nichtschülerprüfung (das ist in Hessen etwas komisch, Schüler der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung nehmen an der Nichtschülerprüfung teil). Da müsste ich mal prüfen!

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    Habe da schon mit dem Schulleiter gesprochen, ihm ist es sichtlich peinlich, aber er behauptet, ihm wären da von seiten des Schulamts die Hände gebunden. Naja, wenn was schriftlich kommt, werde ich persönlich den Widerspruch formulieren. Im Zweifelsfall strecke ich ihr sogar die 150€ für die Erstberatung bei meinem Anwalt vor, so sauer bin ich darüber!

  • Uns (NRW) wurde im Seminar mal gesagt, dass wir z.B. die Note einer Klassenarbeit nach der Rückgabe nicht mehr verschlechtern dürfen, wenn wir im Nachhinein festellen, dass der Schüler noch mehr Fehler gemacht hat, die wir übersehen haben.

    Was nach meinen Infos nicht stimmt, da eine Note der Leistung entsprechen soll. Schön ist das natürlich nicht, aber rechtens.

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    Was nach meinen Infos nicht stimmt, da eine Note der Leistung entsprechen soll. Schön ist das natürlich nicht, aber rechtens.


    Eine Klassenarbeit ist allerdings auch kein Verwaltungsakt, wohl aber die Versetzung, die ggf. darauf folgt.

  • Die Rechtsgrundlagen für den Fall sind klar - wäre ich die Schülerin würde ich allerdings dagegen auch widersprechen und zumindest einen Anwalt zur Rechtsberatung bemühen. Wäre die Sache aussichtslos, würde ich allerdings nicht klagen.

  • Zitat

    Uns (NRW) wurde im Seminar mal gesagt, dass wir z.B. die Note einer Klassenarbeit nach der Rückgabe nicht mehr verschlechtern dürfen, wenn wir im Nachhinein festellen, dass der Schüler noch mehr Fehler gemacht hat, die wir übersehen haben.


    Das kenne ich so ebenfalls, obwohl es nicht unbedingt gerechtfertigt ist (ebenfalls NRW).



    Zu der ganzen Thematik halte ich es auf jeden Fall für sinnvoll, rechtliche Beratung zuzuziehen und eventuell direkt an das zuständige Amt zu schreiben, eventuell haben die noch eine Möglichkeit, etwas zu tun, wenn man die Situation erläuert.

  • Zitat

    Uns (NRW) wurde im Seminar mal gesagt, dass wir z.B. die Note einer Klassenarbeit nach der Rückgabe nicht mehr verschlechtern dürfen, wenn wir im Nachhinein festellen, dass der Schüler noch mehr Fehler gemacht hat, die wir übersehen haben.


    Das stimmt so nicht (nachzulesen z.B. bei Hoegg in den Schulrechtbüchern).
    Wer den "Schulrechtsfall des Monats" aus dem Cornelsen Verlag abonniert hat (oder es noch schnell tut): In der Oktoberausgabe war genau das Thema (mit dem Hinweis darauf, dass es vielleicht einen Unterschied im pädagogischen Umgang mit verschiedenen Szenarien geben kann).

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    Die Rechtsgrundlagen für den Fall sind klar - wäre ich die Schülerin würde ich allerdings dagegen auch widersprechen und zumindest einen Anwalt zur Rechtsberatung bemühen. Wäre die Sache aussichtslos, würde ich allerdings nicht klagen.


    Die Frage ist eben, wie groß sind die Erfolgsaussichten? Ich sehe sie sehr positiv, aber vielleicht ist meine Rechtsauffassung auch falsch!

    • Offizieller Beitrag

    Hat die Schülerin ihren Schock mittlerweile etwa verdaut?


    Naja, halbwegs, sie hat natürlich erst mal geweint. Ich habe auch den Schulleiter angerufen, der gibt sogar zu, dass die Schule erst in den Herbstferien die Unterlagen genau geprüft hat. Er hätte die Bewerbungen vorher nur überflogen und dabei versehentlich die Note des Hauptschulabschlusses mit dem Realschulabschluss verwechselt. Er behauptet jetzt, das staatliche Schulamt würde die Ausschulung betreiben, nicht er.

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    Das stimmt so nicht (nachzulesen z.B. bei Hoegg in den Schulrechtbüchern).
    Wer den "Schulrechtsfall des Monats" aus dem Cornelsen Verlag abonniert hat (oder es noch schnell tut): In der Oktoberausgabe war genau das Thema (mit dem Hinweis darauf, dass es vielleicht einen Unterschied im pädagogischen Umgang mit verschiedenen Szenarien geben kann).


    Wenn es sich bei der Ermittlung der Note um einen erwiesenen Irrtum handelt (Punkte falsch zusammengezählt etc.) darf man natürlich auch die Note nach unten korrigieren. Maßstab für die Notengebung ist ja die Leistungsangemessenheit.
    Letztlich würde das aber auf einen vollständigen zweiten Korrekturdurchlauf der Arbeit hinauslaufen, weil man in der Regel bei allen Arbeiten, die länger als zwei oder drei Seiten sind, Fehler übersieht.
    Das Übersehen von Fehlern würde ich übrigens auch nicht zwingend als "Irrtum" ansehen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Naja, man kann es drehen und wenden wie man es will. Auch Behörden machen mal Fehler, nur müssen sie es aber nicht ausbaden und dafür haften. So hatte ich mal vom Finanzamt eine überhöhte Steuerrückzahlung aufs Konto überwiesen bekommen. Prompt musste ich einige Wochen später ein paar hundert Ocken an das Finanzamt wieder zurückbezahlen. 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

    • Offizieller Beitrag

    Naja, man kann es drehen und wenden wie man es will. Auch Behörden machen mal Fehler, nur müssen sie es aber nicht ausbaden und dafür haften. So hatte ich mal vom Finanzamt eine überhöhte Steuerrückzahlung aufs Konto überwiesen bekommen. Prompt musste ich einige Wochen später ein paar hundert Ocken an das Finanzamt wieder zurückbezahlen. 8_o_)


    OT: Würde mich nicht wundern, wenn die noch Zinsen von dir wollten!

    • Offizieller Beitrag

    So, jetzt mal kurz der Zwischenstand: Ich habe inzwischen ein Gespräch unter Kollegen mit dem Schulleiter geführt, er ist da allerdings vollkommen uneinsichtig. Als er gemerkt hat, dass er rechtlich bei mir nicht weiterkommt, ist er auch in seiner Argumentation umgeschwenkt, nämlich, dass die Schülerin ja sowieso so schwach sei, dass sie sich besser freiwillig eine andere Schule suchen solle. Mein Hinweis, auf die weiteren sozialen Probleme der Schülerin (häusliche Gewalt usw.) und darauf, dass auch die Mitteilung über den möglichen Rauswurf sich nicht unbedingt positiv auf die Klausuren der letzten Woche ausgewirkt haben, quitierte er mit der Bemerkung, es wäre nicht die Aufgabe seiner Schule, sich um die sozialen und psychischen Probleme der Schüler zu kümmern. Soviel zum pädagogischen Selbstverständnis dort...


    Jetzt warten wir mal, ob da was schriftlich kommt, wenn ja legen wir erst mal Widerspruch ein.

  • Oh Mann! Da kann sich das arme Mädel ja glücklich schätzen, dass sie wenigstens dich hat.
    Was ist das für ein Schulleiter? Haben sie den befördert, damit er möglichst wenig Kontakt zu den SuS hat?

    Quiet brain, or I'll stab you with a Q-Tip!

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    Oh Mann! Da kann sich das arme Mädel ja glücklich schätzen, dass sie wenigstens dich hat.
    Was ist das für ein Schulleiter? Haben sie den befördert, damit er möglichst wenig Kontakt zu den SuS hat?


    Ich kenne den Mann natürlich nur von 1x telefonieren und einem Treffen, aber er wirkt definitiv mehr wir ein Verwaltungsmensch als ein Pädagoge.

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