- Offizieller Beitrag
Hallo mal wieder
Es geht hier eigentlich um eine ehemalige Schülerin von mir, die ich privat noch etwas betreue. Sie ist im Sommer an einer gymnasialen Oberstufe angenommen worden, dabei wurde von der aufnehmenden Schule übersehen, dass ihr Notenschnitt des mittleren Abschlusses um 0,3 zu schlecht war. Nun wurde ihr heute eröffnet, dass man sie deswegen wieder ausschulen müsse. Meines Erachtens ist dies aber gar nicht gegen ihren Willen möglich, da es sich hier um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt. Bevor ich hier aber auf den Kriegspfad mit einen Schulleitungskollegen einer anderen Schule gehe wollte ich hier nochmal um Meinungen dazu fragen. Danke schonmal dafür!
