Ich würde außerdem darauf bestehen, dass der Schüler in eine Parallelklasse versetzt wird, die du nicht utnerrichtest. Vielleicht hast du sonst irgendwann das zweifelhafte Vergnügen, dass dir Befangenheit in der Notengebung untersteltl wird.
Beiträge von Brick in the wall
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Ja, ich mache sowas. Würde ich wohl auch tun, wenn ich kein Politiklehrer wäre und das fachlich rechtfertigen könnte.
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Vielleicht. Vielleicht ist es aber auch nur eine Darstellung, warum Klassenfahrten eben doch kein Urlaub sind, bei der eben erwähnt wird, dass dieser Teil des Berufes kein Bestandteil der Ausbildung war.
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http://www.spiegel.de/thema/lehrergestaendnisse/
Die Kommentare unten drunter kann man sich eigentlich sparen, sie fallen absolut vorhersehbar und altbekannt aus.
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Auf die eigentliche Frage kann ich nicht antworten, würde aber dazu raten, ganz genau hinzusehen, ob die Unzufriedenheit wirklich am Bundesland NRW oder an anderen Dingen liegt. Du hast jetzt seit einem guten Monat eigenen Unterricht, vielleicht hat die Eingewöhnungsphase einfach nur noch nicht ganz geklappt?
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Vielleicht bin ich ja nicht gut genug informiert, aber ich habe es noch nirgendwo gelesen, dass man eine Note grundsätzlich nur nach oben verändern darf, wenn man sich vertan hat. Ich spreche für NRW und wäre dankbar, wenn das in der einen oder anderen Richtung jemand belegen könnte.
Zu den Grundsätzen der Leistungsbeurteilung gehört doch vor allem, dass die Note erteilt wird, die der Leistung entspricht - bei gleichen Maßstäben für alle. Demnach muss ich eine falsch Note doch sogar ändern.
Ich glaube, dass dieses Verbot ein Gerücht ist, das sich hartnäckig hält. -
Leicht gesagt, aber...
versuch, möglichst sachlich damit umzugehen, also keine Brüllorgien. Die Schülerin und ihr Gefolge legen es ja nur darauf an, dass du die Beherrschung verlierst und sie sich hinterher darüber lustig machen können. Ich glaube schon, dass man die 5 vor die Tür setzen kann. Der Unterrichtsausschluss dienst ja u.a. dazu, Personen zu schützen und das Unterrichtsklima zu erhalten. Die Sache mit der Aufsichtspflicht musst du natürlich klären.
Wenn der Rest des Kurses in Ordnung ist, könntest du die Sache ja evtl. auch mal offen ansprechen. Ist heikel, weiß ich. Ob das sinnvoll ist, musst du entscheiden, aber die normalen Schüler haben sicher auch keine Lust auf die Show.
Davon abgesehen: Vermutlich hat das Mädchen ziemliche Problem, was ihr aber nciht das Recht gibt, sich wie die Axt im Walde zu benehmen. Ordnungsmaßnahmen sollte also ggf. folgen und ihre Erzieher müssen mit ins Boot.
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Das zweite Halbjahr hat in NRW doch gestern erst angefangen...
Zum eigentlichen Thema: Das mit den 6 Schulstunden habe ich noch nie gehört, da würde ich an deiner Stelle mal in der BASS nachschlagen und der Sache auf den Grund gehen.
Wir regeln vergleichbare Fälle so, dass die Schüler je nach Situation entweder nicht beurteilt wrden oder aber so, wie es der Leistung in der anwesenden Zeit entspricht. Die ist natürlich nicht unbedingt großartig, wenn sehr oft oder fast immer gefehlt wird. Bei extrem hohen Fehlzeiten steltl sich ja sowieso die Frage, ob eine Wiederholung des Schuljahres nicht sinnvoll wäre. -
Habe schon in Hamburg anegerufen und gefragt und selbst die Mitarbeiterin fuer den Vorbereitungsdiesnt wusste nicht mal, wieviel man verdient und konnte es auch nicht herausfinden.
Das kann ich mir wirklich kaum vorstellen, vielleicht war das eine Praktikantin...
Eine Suche nach "Besolung Vorbereitungsdienst Hamburg" liefert direkt diesen Treffer hier: http://li.hamburg.de/contentblob/28…referendare.pdf
Da steht auf S.34 alles, was du über das Bruttogehalt wissen musst. Besonders hoch dürften die Steuern nicht sein, aber dafür gibt es ja entsprechende Rechner im Netz. -
So ist es. Natürlich gibt es unangenehme Eltern. Aus verschiedenen Gründen.
Das ist aber nicht die Mehrheit der Elternschaft.
Die meisten Eltern sind erstmal an deiner Einschätzung ihres Kindes interessiert bzw. wollen dich kennenlernen. Bei den meisten ist das Gespräch dann auch schon vorbei, wenn du deine Eindrück geschildert hast.
Also: Erstmal abwarten. In den letzten Jahren ist es mir übrigens nur einmal passiert, dass sich aufgrund von Nachhilfe einer meiner Schülerinnen ein Konflikt ergabt. Die Lehramtsstudentin, die die Nachhilfe gab, meinte, dass eine Klassenarbeit in einer anderen als meiner Schulform besser beurteilt woorden wäre. Wenn Eltern aus irgendeinem Grund ihrem Ärger Luft machen wollen, so meine Erfahrung, ist der Elternsprechtag meistens nicht der Ort der Wahl, sondern das wird dann geklärt, wenn es anliegt. -
Im Ref habe ich auch ca.300m neben der Schule gewohnt. Das war aus den o.g. genannten Gründen eine gute Sache und ich habe es nicht bereut - habe allerdings auch keinen Hund.
Mittlerweile wohne ich gut 20km von meiner jetzigen Schule weg, das hat Vor- und Nachteile, aber auch das habe ich bisher nie bereut. -
Mich würde mal interessieren, ob es in anderen Bundesländern auch eine mit der neuen APO SI (NRW) vergleichbaren Vorschrift gibt, nach der man als Lehrer in der Mitte der Klasse 5 und 6 nur dann zu einem Schulformenwechsel raten darf, wenn es sich dabei um einen Aufstieg handelt.
Gibt es Erfahrungen damit? Ratet ihr ggf. als Privatperson? Es geht mir nicht um eine Diskussion über das Schulsystem, das recht auf individuelle Förderung oder die Verbindlichkeit von Grundschulempfehlungen, sondern nur darum, ob es Erfahrungen mit so einer Vorschrift gibt.Ach ja, hier ist sie, § 11
Wechsel der Schulform während der Erprobungsstufe
(1) Stellt die Erprobungsstufenkonferenz nach dem jeweils ersten Schulhalbjahr der Klassen 5 und 6 und am
Ende der Klasse 5 fest, dass eine Schülerin oder ein Schüler in einer anderen Schulform besser gefördert
werden kann, teilt sie dies den Eltern mit und empfiehlt ihnen einen Wechsel der Schulform zum Ende des laufenden Schulhalbjahres. Am Ende des
ersten Schulhalbjahres der Klasse5 und des ersten Schulhalbjahres der Klasse 6 kann die Schule den Eltern allein empfehlen, ihr leistungsstarkes Kind
a) von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium oder
b) von der Realschule zum Gymnasium
wechseln zu lassen. -
Ich verstehe das so, dass das NAchscreiben ermöglicht werden muss, nicht das Nacharbeiten zuhause mit Betreuung. Das fehlt ja auch noch, dass da Kollegen antanzen müssen.
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Wie wird denn in anderen Schulen damit umgegangen, wenn Schüler gegen ein bestimmtes Ziel Stimmung machen?
Zwangsweise mitnehmen mit dem damit verbundenem Risiko? Oder dürfen sie sich ihr "Urlaubsziel" dann selbst aussuchen? -
Es gab auch schon Fahrten, die mangels Beteiligung "gestorben" sind, da den Schülern Rom zu kulturlastig war. Unsere Schulleitung schluckt das und fordert lieber das Kollegium auf, andere Ziele anzubieten (höher, schneller, weiter ... Malta).
Unglaublich!
Dann fallen demnächst vielleicht auch Klausuren aus, weil sie zu inhaltslastig sind.
Im Ernst: Und was machen die Kollegen dann? Eine andere Fahrt anbieten? -
Mich würde interessieren, wie die Studienfahrten in der Sek.II an anderen Schulen geregelt sind.
Z.B.
Werden jeden Jahr die gleichen Ziele angboten?
Sind sie ggf. thematisch gebunden (z.B. LK Englisch fährt immer nach London, LK Kunst nach Florenz o.ä.)?
Wenn die Ziele jedes Jahr neu angeboten werden: Wie geht mit Schülern um, die im Vorfeld massiv Stimmung gegen einzelne Ziele machen?
Wird kursweise gefahren oder haben die Schüler eine Wahl?
Wenn kursweise gefahren wird - ist die Übernahme eines LKs an die Bereitschaft gebunden, eine Fahrt anzubieten?
Ist es im Stundenplan möglich, dass alle fahrenden LKs in einer Schiene liegen, damit jeder Schüler genau ein Fahrtziel hat?
Wird bei der Unterrichtsverteilung langfristig darauf geachtet, dass Kollegen nicht im gleichen Jahr als Klassenlehrer mit ihrer eigenen Klasse und als LK-Lehrer fahren müssten?
Kostenrahmen?
Wie ist die Relation Schüler-Lehrer ungefähr?
Werden bei euch an der Schule Fahrten genehmigt, bei denen nur Lehrerinnen mitfahren?
Werden Kollegen von der SL dienstverpfleichtet, auf Fahrt zu gehen?Wenn sich hier eine Diskussion ergibt, fällt mir bestimmt noch mehr ein, aber für den Moment ist das ja schon einiges...
Danke!
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(also von 14-11 Punkten gibt eine 1 etc.)
Da hast du dich entweder vertippt oder die FK hat Unsinn aufgeschrieben. Eine 1 entspricht 15-13 Notenpunkten. Oder sind hier Berwertungseinheiten bei der konkreten Klassenarbeit gemeint? Dann käme es mir sehr komisch vor, wenn man nur 14 erreichen kann, aber bei 11 noch eine 1 hat. Wenn dann alle Noten die gleiche Spanne umfassen, hätte man bis 7 eine 2, das wäre bei 50% der erbrachten Leistung...Davon abgesehen: Die ASchO gilt nicht mehr, stattdessen die APO SI.
Da steht nichts über die Notenabstufungen drin. Im Schulgesetz auch nicht. Eine BASS habe ich in den Ferien nicht zur Hand. Auf den Zeugnissen werden nur ganze Noten vergeben, dass das bei Klassenarbeiten auch so sein soll, habe ich noch nie irgendwo gehört oder gelesen. -
Bei uns tauchte in irgendeinem Zusammenhang mal der Begriff der "verhaltenskreativen" Schüler auf.
Da kann man wirklich nur mit Kopf schütteln.
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