Beiträge von Brick in the wall

    Zu Physik selbst kann ich nichts sagen, aber Flipper hat auf jeden Fall einen ganz wunden Punkt getroffen, nämlich den Stundenplan.

    Je nach Studienseminar (oder wie das in RLP gennnat wirst), hast du entweder einen kompletten Tag Seminar oder an zwei oder drei Nachmittagen, das sind die üblichen Modelle
    In der Schule hast du Stundenverpflichtungen, die einerseits aus einem festen Plan für dich bestehen, außerdem wirst du wechselnden Ausbildungsunterricht bei erfahrenen Kollegen machen (müssen!), musst dich also nach deren Stundenplan richten. Da wechselst du noramerlweise alle paar Wochen.
    Nicht eingerechnet sind dann Fahrzeiten zwischen Uni, Wohnung, Schule und Seminar.
    Dazu kommt, dass von Refs je nach Schule mehr oder weniger deutlich erwartet wird, dass sie nicht "nur" Unterricht machen...

    Kurz: Ich halte das schon aus oragnisatorischen Gründen für unrealistisch.Wenn du Physik wirklich dranhängen willst, würde ich das so schnell wie möglich anfangen und das Ref ggf. um ein Jahr nach hinten verschieben. Ob die Variante für dich realistisch ist, musst du aber natürlich selber wissen.

    Hallo zusammen,

    unsere örtliche ARGE ist aus irgendwelchen Gründen nicht bereit, mir Auskünfte zu einem bestimmten Thema zu geben, auch nicht ohne Namennennung.
    Vielleicht kann mir hier aber jemand aus Erfahrung etwas dazu sagen.
    Es geht darum, dass für ein Kind meiner Klasse beantragt wurde, die Kosten der Klassenfahrt zu übernehmen, die im Herbst stattfinden wird.

    Ich glaube zu wissen, dass das GEld von der Behörde erst kurz vor der Fahrt auf mein Konto überwiesen wird, da es ja sein könnte, dass die Antragstellerin bis dahin nicht mehr leistungsberechtigt ist. Kann das jemand bestätigen? Oder kommt das Geld zu dem von mir festgesestzten Zahlungszeitpunkt für alle Eltern, der vor den Sommerferien liegt?
    Finanziell ist das für mich zwar nicht so entscheidend, aber es geht hier auch darum, die Glaubwürdigkeit der Familie zu beurteilen.

    Danke für eure Erfahrungen und schönes Wochenende, hoffentlich korrekturfrei!

    Auf die eigentliche Frage kann ich nicht antworten, würde aber dazu raten, ganz genau hinzusehen, ob die Unzufriedenheit wirklich am Bundesland NRW oder an anderen Dingen liegt. Du hast jetzt seit einem guten Monat eigenen Unterricht, vielleicht hat die Eingewöhnungsphase einfach nur noch nicht ganz geklappt?

    Vielleicht bin ich ja nicht gut genug informiert, aber ich habe es noch nirgendwo gelesen, dass man eine Note grundsätzlich nur nach oben verändern darf, wenn man sich vertan hat. Ich spreche für NRW und wäre dankbar, wenn das in der einen oder anderen Richtung jemand belegen könnte.
    Zu den Grundsätzen der Leistungsbeurteilung gehört doch vor allem, dass die Note erteilt wird, die der Leistung entspricht - bei gleichen Maßstäben für alle. Demnach muss ich eine falsch Note doch sogar ändern.
    Ich glaube, dass dieses Verbot ein Gerücht ist, das sich hartnäckig hält.

    Leicht gesagt, aber...

    versuch, möglichst sachlich damit umzugehen, also keine Brüllorgien. Die Schülerin und ihr Gefolge legen es ja nur darauf an, dass du die Beherrschung verlierst und sie sich hinterher darüber lustig machen können. Ich glaube schon, dass man die 5 vor die Tür setzen kann. Der Unterrichtsausschluss dienst ja u.a. dazu, Personen zu schützen und das Unterrichtsklima zu erhalten. Die Sache mit der Aufsichtspflicht musst du natürlich klären.

    Wenn der Rest des Kurses in Ordnung ist, könntest du die Sache ja evtl. auch mal offen ansprechen. Ist heikel, weiß ich. Ob das sinnvoll ist, musst du entscheiden, aber die normalen Schüler haben sicher auch keine Lust auf die Show.

    Davon abgesehen: Vermutlich hat das Mädchen ziemliche Problem, was ihr aber nciht das Recht gibt, sich wie die Axt im Walde zu benehmen. Ordnungsmaßnahmen sollte also ggf. folgen und ihre Erzieher müssen mit ins Boot.

    Das zweite Halbjahr hat in NRW doch gestern erst angefangen...

    Zum eigentlichen Thema: Das mit den 6 Schulstunden habe ich noch nie gehört, da würde ich an deiner Stelle mal in der BASS nachschlagen und der Sache auf den Grund gehen.
    Wir regeln vergleichbare Fälle so, dass die Schüler je nach Situation entweder nicht beurteilt wrden oder aber so, wie es der Leistung in der anwesenden Zeit entspricht. Die ist natürlich nicht unbedingt großartig, wenn sehr oft oder fast immer gefehlt wird. Bei extrem hohen Fehlzeiten steltl sich ja sowieso die Frage, ob eine Wiederholung des Schuljahres nicht sinnvoll wäre.

    Habe schon in Hamburg anegerufen und gefragt und selbst die Mitarbeiterin fuer den Vorbereitungsdiesnt wusste nicht mal, wieviel man verdient und konnte es auch nicht herausfinden.


    Das kann ich mir wirklich kaum vorstellen, vielleicht war das eine Praktikantin...
    Eine Suche nach "Besolung Vorbereitungsdienst Hamburg" liefert direkt diesen Treffer hier: http://li.hamburg.de/contentblob/28…referendare.pdf
    Da steht auf S.34 alles, was du über das Bruttogehalt wissen musst. Besonders hoch dürften die Steuern nicht sein, aber dafür gibt es ja entsprechende Rechner im Netz.

    So ist es. Natürlich gibt es unangenehme Eltern. Aus verschiedenen Gründen.
    Das ist aber nicht die Mehrheit der Elternschaft.
    Die meisten Eltern sind erstmal an deiner Einschätzung ihres Kindes interessiert bzw. wollen dich kennenlernen. Bei den meisten ist das Gespräch dann auch schon vorbei, wenn du deine Eindrück geschildert hast.
    Also: Erstmal abwarten. In den letzten Jahren ist es mir übrigens nur einmal passiert, dass sich aufgrund von Nachhilfe einer meiner Schülerinnen ein Konflikt ergabt. Die Lehramtsstudentin, die die Nachhilfe gab, meinte, dass eine Klassenarbeit in einer anderen als meiner Schulform besser beurteilt woorden wäre. Wenn Eltern aus irgendeinem Grund ihrem Ärger Luft machen wollen, so meine Erfahrung, ist der Elternsprechtag meistens nicht der Ort der Wahl, sondern das wird dann geklärt, wenn es anliegt.

    Im Ref habe ich auch ca.300m neben der Schule gewohnt. Das war aus den o.g. genannten Gründen eine gute Sache und ich habe es nicht bereut - habe allerdings auch keinen Hund.
    Mittlerweile wohne ich gut 20km von meiner jetzigen Schule weg, das hat Vor- und Nachteile, aber auch das habe ich bisher nie bereut.

    Mich würde mal interessieren, ob es in anderen Bundesländern auch eine mit der neuen APO SI (NRW) vergleichbaren Vorschrift gibt, nach der man als Lehrer in der Mitte der Klasse 5 und 6 nur dann zu einem Schulformenwechsel raten darf, wenn es sich dabei um einen Aufstieg handelt.
    Gibt es Erfahrungen damit? Ratet ihr ggf. als Privatperson? Es geht mir nicht um eine Diskussion über das Schulsystem, das recht auf individuelle Förderung oder die Verbindlichkeit von Grundschulempfehlungen, sondern nur darum, ob es Erfahrungen mit so einer Vorschrift gibt.

    Ach ja, hier ist sie, § 11

    Wechsel der Schulform während der Erprobungsstufe
    (1) Stellt die Erprobungsstufenkonferenz nach dem jeweils ersten Schulhalbjahr der Klassen 5 und 6 und am
    Ende der Klasse 5 fest, dass eine Schülerin oder ein Schüler in einer anderen Schulform besser gefördert
    werden kann, teilt sie dies den Eltern mit und empfiehlt ihnen einen Wechsel der Schulform zum Ende des laufenden Schulhalbjahres. Am Ende des
    ersten Schulhalbjahres der Klasse5 und des ersten Schulhalbjahres der Klasse 6 kann die Schule den Eltern allein empfehlen, ihr leistungsstarkes Kind
    a) von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium oder
    b) von der Realschule zum Gymnasium
    wechseln zu lassen.

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