Beiträge von Brick in the wall

    Hallo zusammen,

    in der Oberstufe (NRW) wird immer wieder davon gesprochen, dass es eine sog. Bringschuld der Schüler bzgl. der Mitarbeit im Unterricht gebe.
    Rein sachlich würde ich das daraus ableiten, dass in der SII laut Richtlinien eine erhöhte Selbstständigkeit der Schüler gefordert ist und dass die Teilnahme am Unterricht selbstverständlich auch bedeutet, dass Leistungen gebracht werden müssen.
    Ich suche schon die ganze Zeit, aber ich finde den Passus nicht mehr, wo es für die SI ausdrücklich heißt, dass Schüler auch aufgefordert werden müssen, etwas zu sagen etc. Bei den Grundsätzen zur Leistungsbewertung in der SII steht das nicht. Meine Frage an euch: Wisst ihr, wie sich die Bringschuld ableitet? Gibt es evt. Urteile dazu, habe da nichts gefunden.

    Danke für die Infos!

    Edit: Ok, Urteil gerade gefunden: http://www.derwesten.de/nachrichten/pa…-id3878721.html
    Nach einem entsprechenden Passus in irgendeiner Vorschrift suche ich aber noch...

    Hab ich da geringere Chancen, als andere?


    Das Alter spielt keine Rolle, im Studium interessiert das niemanden, bei der Vergabe des Ref-Platzes auch nicht. Nach dem Ref ist das auch kein offizielles Kriterium für eine Stellenvergabe. Kann wohl sein, dass es SchulleiterInnen gibt,
    für die das wichtig ist, aber das dürfte die Ausnahme sein. Daran sollte es also nicht scheitern.

    Ja, nur nach Alter.

    Wenn ich mich nicht irre, beginnt die Rechnung mit 21. Wer also 21 ist, ist in Stufe 1, egal, wann der Dienstantritt ist. In der Besoldungstabelle sieht man dann, dass sich die Dienstaltersstufe alle paar Jahre erhöht. Mit 23 wäre man dann in Stufe 2, mit 25 in 3 usw.
    Ich weiß gerade nicht, wann der Rhythmus auf 3 Jahre umspringt, müsstest du mal nachsehen. Evtl. gibt es dann für dich nächsten Monat mehr Geld.

    Zitat

    Original von Mattes

    Aufstiegschancen:
    Ob ich ewig "nur" Studienrat sein möchte weiß ich nicht. Wie sieht es mit Aufstieg aus?
    Ich habe gelesen, dass dafür heutzutage Sonderaufgaben (Stundenplanung, etc.) übernommen werden müssen. Soetwas gibt es ja auch nicht zuhauf...

    Und ob! Zwar sind die nicht alle an Beförderungen gebunden, aber ich habe gerade mal auf unseren GEschäftsverteilungsplan geguckt: Außer Unterricht, Elterngesprächen etc. laufen bei uns (ca. 60 Kollegen) noch 94 andere Aufgaben, für die irgendjemand zuständig ist. Zugegeben, als Stellwandbeauftragter gehört man nicht unbedingt zum inneren Kreis der Schulleitung, aber es gibt an jeder Schule eine Menge Dinge, mit denen man sichh ggf. profilieren kann.

    Vor ein paar Tagen habe ich (unterrichte in NRW) mitbekommen, wie sich einer unserer Fachvorsitzenden sehr über einen Kollegen geärgert hat. Worum es ging, weiß ich nicht.
    Jedenfalls hat er angekündigt, dem betreffenden Kollegen in seiner Eigenschaft als Fachvorsitzender eine dienstliche Anweiseung zu geben.
    Geht sowas eigentlich? Ich könnte mir vorstellen, dass das möglich ist, wenn es um die Umsetzung von Konferenzbeschlüssen geht, habe aber nichts dazu gefunden, das Schulgesetz regelt nur die Zusammensetzung und die Aufgaben der Fachkonferenz.

    Zitat

    Original von Bolzbold

    Am einfachsten konfrontiert man die Schüler mit dem Ergebnis und kündigt an, für beide Tests jeweils ein ungenügend zu geben. Dann wird sich schnell zeigen, wer von beiden (oder eben beide) getäuscht hat.


    So habe ich das vor ein paar jahren auch mal bei einer Klassenarbeit gemacht.
    Die Schüler sollten mir in der nächsten Pause was zu der Angelegenheit sagen.
    Sie kamen dann auch und haben gestanden, bei einer Aufgabe abgeschrieben zu haben, bei der ich es nicht gemerkt hatte.
    Ansonsten sei aber alles ehrlich gelaufen. Bei der Aussage sind sie geblieben, obwohl ich ihnen die beiden identischen Texte unter die Nase gehalten habe.
    Ich habe dann beide Arbeiten entsprechend bewertet und das auch so in den Kommentar zu den Arbeiten geschrieben, die Eltern haben das unterschrieben, beschwert hat sich nie jemand.

    Ich muss - obwohl ich alle diese Angaben in der Steuererklärung schon gemacht habe - ein Formblatt ausfüllen, aus der die Ausstattung des Zimmers hervorgeht, außerdem die Größe der Wohnung, alle Nebenkosten und den Anteil, der dann auf das Arbeitszimmer entfällt.
    Zur Sicherheit sind dann noch ein Grundriss der Wohnung und eine Skizze des Arbeitszimmers fällig. Doppelte Ausführung selbstverständlich.

    Völlig richtig! Ich hatte den gleichen Fall neulich im LK.der Schüler hat alles abgestritten, musste sich dann sehr deutlich Worte von mir anhören - um am Ende alles zuzugeben, schließlich sei das ja so auch weniger Arbeit für ihn.

    Deine Nichte öffentlich und SACHLICH zu kritisieren, finde ich in Ordnung, auch das ist Transparenz.

    Zitat

    Original von Raket-O-Katz
    Dagegen ist der Vater des Schülers (ausgerechnet noch ein Kollegenkind eines Kollegen unserer Schule) gerichtlich angegangen.

    Oh Mann, das gibt es ja gar nicht.

    Zum eigentlichen Thema: Ich würde auch so argumentieren, dass es sich nicht um eine eigene Leistung handelt.

    NRW:
    An meiner Uni waren 4 studienbegleitende Praktika vorgeschrieben (ist aber an anderen Unis anders), 2 Plätze musste man sich selbst suchen, 2 wurden zugeteilt.
    Demnächst wird das Ref. von 24 auf 18 Monate verkürzt, dafür gibt es dann im Studium ein verpflichtendes Praxissemester. Was das für Auswirkungen auf die Praktika hat, weiß jetzt wahrscheinlich noch keiner. Auch nicht, wie genau das Praxissemester ablaufen wird.

    Seit kurzem gibt es ja das Eignungspraktikum, das vor dem Studienbeginn abgeleistet werden muss. Da heißt es ausdrücklich, dass man sich ein Schule suchen müsse, die man nicht selbst besucht hat.

    Praktika im Studium betrifft das nicht.

    Bevor du gesperrt wirst, will ich mal schnell antworten.

    1) Ja. Bewerbungen über http://www.schulministerium.nrw.de/BP/ELISEAngebote. Das Praktikum darf NICHT an der alten Schule abgeleistet werden.
    Das gilt für NRW. Wie es in anderen BL ist, weiß ich nicht.
    2) Nein, evtl. gibt es einen NC.
    3) Ja, man wird einem Studienseminar zugeteilt, danach dann einer Schule, die zum Seminarbezirk gehört.
    4) Wenn du das Ref. erfolgreich beendet und eine feste Stelle hast, gibt es eine Probezeit. Danach wirst du verbeamtet, wenn du die Altershöchstgrenze nicht am Anfang der Probezeit überschritten hast. Das ist aber kein Problem, wenn man nach dem Abi nicht noch 1000 Umwege macht. Schulen schreiben Stellen für bestimmte Fächerkombis aus (wenn sie eine Stelle genehmigt bekommen), da bewirbt man sich, dann gibt es Vorstellungsgespräche. Dass es also an einer ganz bestimmten Schule passt, darauf kann man sich wirklich nicht verlassen.

    Schule aus Schülersicht ist übrigens eine ganz andere Welt als Schule später als Lehrer. Sprich doch mal mit Leuten aus deinem Kollegium und frag sie, was sie dir raten würden (vielleicht habt ihr ja jemanden mit E/Ge).

    Zitat

    Original von Herrmann
    Vor der Tür jedes Germanistikseminares sollte ein Schild stehen mit der Aufschrift: "Achtung, sie betreten die talentfreie Zone." Ich wette kein einziger von diesen Langschläfern könnte auch nur das Seminar "Mathematik für Naturwissenschaften" bestehen.
    Herrmann

    Es ist immer wieder schön, sich berufen zu fühlen, über andere Fachgebiete zu urteilen. Das wissen wir alle spätestens seit dem Spruch, nach dem Lehrer ja nur einen lauen Halbtagsjob haben...
    Darüber kann ich echt nur lachen.

    Das nur als kleiner Kommentar, von jemandem, der zwei talentfreie Laberfächer und Mathematik nicht nur unterrichtet, sondern auch studiert hat.

    Bei uns an der Schule (Gym, NRW) ist es eher umgekehrt: Viele Geschichtslehrer unterrichten in der SI Politik, das liegt am Personalmangel in Sowi.
    Theoretisch kann es auch umgekehrt laufen. Entscheidend ist immer die Personallage an der einzelnen Schule. Wenn ein Fach gegeben werden muss, aber nicht genug Leute dafür da sind, wird in der SI eben geguckt, wer es machen könnte. Einige Fächer liegen da näher beieinnader. Der Erdkundelehrer wird kaum für Physik einspringen, der Musiker nicht für Laten etc.
    Wenn du das Fach studierst (NRW), bist du hier automatisch auch Politiklehrer, in der SI heißt das Fach Politik, in der SII dann Sowi, hier sind die drei Teilwissenschaften gleichwertig in den Richtlinien.
    An Gesamtschulen gibt es das Fach Gesellschaftslehre, das sit eine Mischung aus Politik, Erdkunde und Geschichte und wird von den Fachlehrern der einzelnen Fächer gegeben, in der SII ist das dann wieder getrennt.

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