Kostendämpfungspauschale

  • Hallo!


    Ich blicke bei diesem Thema noch nicht so ganz durch. Konkrete Situation:


    Habe für 2010 Arztrechnungen über Gesamtsumme von 250 €.


    Für A12 liegt der Betrag der Kostendämpfungspauschale bei 300€
    Bedeutet das, dass mir die Beihilfe gar nichts zurückerstattet?


    Bitte einmal für PKV-Anfänger erläutern, danke!

  • Deine private Krankenversicherung wird dir ihren Anteil vollständig bezahlen, also 125 € (rechne dir aber aus, ob es sich lohnt oder ob die Rückzahlung sonst höher ist) . Die Beihilfe bezahlt die ersten 300 € nicht, d.h. die gesamten Rechnungen müssten insgesamt über 600 € sein, dann zieht die Beihilfe 300€ als Kostendämpfungspauschale ab und bezahlt dann den Rest... oder auch nicht, wenn z.B. der Faktor zu hoch ist oder Medikamente nicht verschreibungspflichtig sind.

  • Ok, hab ich fast befürchtet, ass es so ist. Naja...


    Aber danke für die Aufklärung!

  • Und dann doch noch ne Frage:


    Wie funktioniert das denn mit der Rückzahlung von der PKV?


    Kommt da irgendwann automatisch eine Überweisung - unwahrscheinlich ;)
    oder muss ich denen irgendwie mittteilen: "Ich werde für 2010 keine Rechnungen einreichen." ? Und bekomme dann einen Teil meiner Beiträge zurück.

  • Ich würde einfach mal bei deiner Versicherung nachfragen, da es bei jeder anders gehandhabt wird.

  • Bei meiner PKV kommt die Rückerstattung von alleine und wenn man mit den Rechnungen zur Geschäftsstelle geht oder diese einschickst, rechnen die auch aus, ob es für dich günstiger ist einen Antrag auf Erstattung der Rechnungen zu stellen oder auf die Rückerstattung zu warten. Ok vll. musst du die Unterlagen da lassen, aber bei mir bieten sie diesen Service. Ich bin bei der Debeka.


    lg Flipper

  • Bäh, das mit der Kostendämpfungspauschale ist ja fies! Seit wann habt ihr diesen Mist denn am Hals? Ich hoffe, das überlegen die sich für NDS nicht auch noch (aber ich befürchte Schlimmes...)

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