Beiträge von Joan


    Hier in Deinem Fall würde ich aber doch sagen: Ruf einfach von Dir zu Hause an. Das sind ja in aller Regel Ortsgespräche, also nicht teuer; ich selbst habe eine Flatrate, mit der ich sogar kostenlos telefonieren kann. Außerdem erstreckt sich ja Dein Arbeitstag auch auf den Nachmittag / (frühen) Abend, wenn Du sowieso mehr oder weniger zu Hause sein wirst und dort auch arbeiten musst.
    So hast Du weniger Stress und mehr Ruhe. Fertig.

    Und wenn man die Arbeitszeit, die man in der Schule in seinen Freistunden eigentlich gut hätte nutzen können, zu Hause erledigt, dann reicht auch nicht die Klopapierrolle um die zusätzliche Zeit zu entwerten. Wenn du jeden Tag ein bis zwei Freistunden hast, dann erledigst du solche Sachen doch gerne dort, schließlich ist das Planen von Unterricht in der Schule für viele nicht machbar.
    Ich finde es daher ein Unding, dass nicht mehrere Telefone in verschiedenen frei zugänglichen Räumen zur Verfügung stehen. Wir haben eins, dass wir im Kollegium (70 Kollegen) teilen. Nicht nur ich habe gerade dann eine Freistunde, wenn viele andere auch nicht im Stundenplan eingeplant sind. Während man also wartet, dass das Telefon frei wird, kann man auch seine Freistunde nicht mir Korrigieren oder so nutzen (jedenfalls nicht, wenn keine Lückentexte, sondern Aufsätze zu korrigieren sind).
    Es kostet mich also wertvolle Zeit, wenn ich nicht an ein Telefon gelange.


    Es bleibt mir wohl ein Rätsel, wie das komplette Handynetz ausfällt, nur weil die Schüler gleichzeitig telefonieren. Es sei denn am gleichen Tag ist Sylvester.

    Das Problem ist dann wohl auch eher, dass die Schüler ihre Eltern verständigen, diese zur Schule gerast kommen und dort alles zuparken und somit den Einsatzfahrzeugen die Zufahrten versperren. Das ist bei uns schon nach der 6. Stunde so, wenn die meisten Schüler Schluss haben und von ihren Eltern abgeholt werden, weil Busfahren total unter ihrer Würde ist.

    Das klingt spannend. Hast du da einen Link?


    Klar, das Spiel Karriere ist hier abgebildet: http://www.ebay.de/itm/KARRIER…piele&hash=item3f19e04fb9
    und wir hier erläutert: http://www.dooyoo.de/zeitschrift/karriere/121567/
    Mittlerweile haben wir selbst auch noch Regelveränderungen hinzugefügt und es ist tatsächlich ein Dauerbrenner.


    Manhattan wird hier beschrieben: http://de.wikipedia.org/wiki/Manhattan_%28Spiel%29
    Wird nicht so häufig gespielt, aber ich find es toll!

    Da ich jeden Tag Hausaufgaben aufgebe, dazu in Deutsch bei den Jüngeren noch Übungen zu den Wochendiktaten mit abgegeben werden müssen und das Bügel-Lesen nachgewiesen werden muss, gestehe ich meinen Schülern zu, dass sie im Halbjahr 3x ihre Hausaufgaben vergessen dürfen, ohne dass sie Ärger dafür bekommen. Die Kinder, die im Halbjahr aber nur 1x ihre HA vergessen haben, bekommen dann 2 Gutscheine von mir, die für eine HA ihrer Wahl gelten. Bestimmte HA klammere ich vorher aus. Die HA-Gutscheine bekommen bei mir also eh nur die fleißigen Kinder und die lösen die dann auch nur ein, wenn sie tatsächlich eine vergessen haben.

    Ich hab im Februar 2010 meine Beamtenzeit auf Probe begonnen. Nächstes Jahr im Januar müsste ich also eventuell wieder zum Amtsarzt. Mein BMI hat sich leider seit Beginn des Vorbereitungsdienstes erhöht und liegt jetzt bei 27,5. In meinem Alter müsste ich rein nach Gewicht auf 20-25 kommen. Ein BMI von 25 bedeutet 8 Kilo runter.
    Vor zwei Wochen haben mein Lebensgefährte und ich unsere Ernährung nach Patric Heizmann umgestellt. Er hat das vor 1,5 Jahren schon einmal gemacht, dann nach dem Amtsarzttermin zur Verbeamtung auf Probe etwas schleifen lassen und wieder ein bisschen zugelegt.


    Wann bekommt man denn Bescheid, ob man erneut zum Amtsarzt muss oder nicht?

    Ich habe bei allen möglichen Schulen in meinem Umkreis auch noch per E-Mail angefragt, ob die Bedarf an meiner Fächerkombi haben. Es kamen auch echt einige Mails und Anrufe dann. Es wurden mir viele Stellen im Angestelltenverhältnis angeboten, aber eben auch 4 Planstellen.

    Ich bezweifel, dass ein Lehrer regelmäßig 50 Stunden pro Woche arbeitet. Welchen Lehrer hast da gefragt? Ich habe noch keinen getroffen.

    Ich selbst bin von den mehr als 50 Stunden betroffen. Meine Kollegen finden das ziemlich normal am Anfang, berichten davon, dass das etwa 7-10 Jahre so bleibe und dann abnimmt. Andere sagen, dass der Anspruch an sich selbst irgendwann abnehme und man dadurch weniger für den Unterricht leistet.
    Ich bin mir der Annehmlichkeiten meines Berufes durchaus bewusst. Ich möchte meinen Beamtenstatus gerne behalten (derzeit auf Probe) und gehe in der Arbeit mit den Kinder auf und bin in der Schule zufrieden.
    Damit ich auch mit der häuslichen Arbeit irgendwann ins Reine komme, habe ich reduziert. Es sind nur 4 Stunden, aber das entspricht einem Deutschkurs. Meine Lebensqualität steht vor dem Einkommen und das obwohl wir gerade bauen. Dadurch haben wir nun kein Geld mehr für Unternehmungen oder mal Essen gehen oder gar Urlaub, aber ich habe dafür ein paar Stunden in der Woche für ein Leben.


    Als Lehrer hatten wir beide tatsächlich wenig Probleme bei den Banken. Mein Mann arbeitet in der Schule mehr Stunden und zu Hause kaum und dass obwohl auch er Berufsanfänger ist. Es betrifft also nicht alle Lehrer mit den hohen Wochenstunden, aber eben doch einige und ich fühle mich wie ins Gesicht geschlagen, wenn das selbst von Kollegen wie dir so abgestritten wird.

    Dann lass dir das auch schriftlich geben.
    Ich hatte mit Raabe schon großen Ärger. Hab mein Abo gekündigt und keine schriftliche Bestätigung erhalten. Angerufen, die sagten, Kündigung sei schon im Computer vermerkt, haben mir versprochen, Bestätigung rauszuschicken. Zwei Wochen später noch immer keinen Brief. Wieder angerufen, das gleiche Prozedere. Neue Kündigung per Einschreiben geschickt und dann kam ein Brief, dass es sie sehr wundert, dass ich die Bestätigungen nicht erhalten hätte, wo ich doch die Sendungen des Abos immer erhielt. Kam mir voll verar*** vor.

    Ich habe die korrekturfachlehrer.de gewählt, weil ich hoffe, dass diese Filous und GEWler mal abseits von ihren Hochglanzbroschüren etwas Gegenwind bekommen. Irgendwie ist diese großzügig gesponserte und geballte Erfolglosigkeit der großen etablierten Lehrergewerkschaften auch so ein Abbild der großen Masse derer, die sie vertreten...


    Schade, dass es die nicht in Hessen gibt.

    Karikaturen hab ich zu:
    1. Media literacy - social networks
    2. Stereotypes, prejudices and clichés
    3. Multicultural societies

    4. Climate Change


    Füge ich einfach mal hier an. Wenn Interesse besteht, dann schick ich sie per PDF. Suche auch gerade nach Stoff, allerdings für 7. u. 8 Kl. Werd mir TimoBs Link mal ansehen.
    Viel Glück.

    Du hast einerseits natürlich völlig Recht. Die kommunikativen Leistungen werden nicht entsprechend gewürdigt. Was wurde denn in dieser Arbeit genau abgefragt? Je nachdem worum es genau ging, finde ich es schon völlig richtig, die Rechtschreibleistung einzubeziehen. Und einem Kind zu gestatten, viele Buchstaben gleich zu schreiben, lindert ein großes Problem. Das Kind muss sich nicht hinsetzen und lernen, dass es "taught" und nicht "tought" heißt. Alle anderen Kinder mit einem eindeutigen Schriftbild müssen länger lernen und andere wurschteln sich durch. Hierhin sollte es doch auch deiner Meinung nach nicht führen, oder?


    Wenn bei uns Texte produziert werden müssen, gibt es doch meistens Punkte auf den Inhalt, den Ausdruck und die sprachliche Richtigkeit. Bei den Jüngeren gibt es aber eben auch Aufgabenformate, in denen die eine bestimmte Anzahl von Sätzen schreiben müssen und dort dann nach 1/2 Inhalt + 1/2 Sprachrichtigkeit bewertet wird. Insofern hätte der Junge bei diesem Aufgabenformat die Hälfte der Punkte erreicht und dann tatsächlich eine 4.
    Blöd finde ich es nur, dass es scheinbar keine Vorwarnung gab, der Schüler von diesem Lehrer also zuvor nicht auf seine Schrift hingewiesen wurde. Ich denke, es hätte auch gereicht, ihm die ersten paar Wörter als Fehler anzustreichen und den Rest nochmal in Schönschrift bei der Berichtigung mit berichtigen zu lassen.

    Einverstanden, ich sehe das natürlich aus der Perspektive von 10jähriger Berufspraxis und Beamtenstatus. Aber wenn du nach deiner Probezeit nicht mehr erpressbar ist, wirst du die Erfahrung machen, dass Lehrer in NRW sehr autonom in ihren Entscheidungen sind und Schulleiter verhältnismäßig machtlos. Rechtlich ist es so, dass die Bewertung begründbar sein muss, das Schulgesetz aber gleichzeitig eine arithmetische Notenfindung verbietet. Ein großer Ermessensspielraum wird dir da sehr zu gute kommen; vor allem, und davon kann man ja wohl ausgehen, wenn es darum geht, im Sinne seiner Schüler zu handeln.

    Ich danke dir für deinen Ratschlag. Ich denke, dass meine Begründung absolut haltbar ist und meine Dokumentation während des Schuljahres diese unterstützt. Ich finde es nur richtig blöd, dass mein Zweigleiter sich in den Gesetzestexten nicht so gut auszukennen scheint und habe daher Sorge, dass er mir in den Rücken fallen könnte.
    Es hilft aber zu lesen, dass einige hier den Passus genauso interpretieren wie ich.

    Wieso? Was ist daran unklar? Der Dienstherr überlässt die Leistungsbewertung am Ende des Jahres meiner fachlichen Einschätzung und weist noch einmal darauf hin, dass ich die Leistungsentwicklung des ganzen Jahres pädagogisch würdigen soll. Was ist daran schwammig und unklar? Ich habe einen Spielraum, in dem ich aufgrund meiner fachlichen und pädagogischen Expertise eine angemessene Bewertung finden kann. Das ist doch viel besser, als durch irgendwelche Taschenrechnertippereien auf die zweite Nachkommastelle hinaus gefesselt zu sein. Man braucht natürlich auch die cojones, eine Entscheidung zu fällen und dazu zu stehen.


    Nele


    Die Eier zu haben, eine fachliche und pädagogische Entscheidung zu treffen, ist die eine Seite. Rechtlich in seiner Entscheidung abgesichert zu sein, wenn selbst der direkte Vorgesetzte diese Entscheidung rechtlich anzweifelt, ist leider die andere Sache. Ich möchte mir in meiner Probezeit ehrlich gesagt keinen Fauxpas erlauben, der mich in meiner derzeitigen Abhängigkeit ins Aus befördert oder mir mehr Schwierigkeiten bereitet, als ich bereit bin zu erdulden.
    Daher ist es mir schon wichtig, wie die Formulierung im Gesetzt

    (2) Ein allgemeines Zeugnis wird am Ende eines jeden Schuljahres oder Ausbildungsabschnittes oder als Übergangszeugnis beim Verlassen der Schule erteilt. Ein Halbjahreszeugnis am Ende des ersten Halbjahres eines Schuljahres informiert über den aktuellen Leistungsstand, das Zeugnis am Ende des Schuljahres weist den Leistungsstand aus, der während des Schuljahres erreicht wurde.

    ausgelegt werden kann.

    Obwohl wir auch das Lehrerraumprinzip haben, wäre es mir viel zu unsicher meine mühevoll erarbeiteten Materialien im Klassenraum zu lagern, für den jeder einen Schlüssel hat und den die Reinigungskräfte auch manchmal gar nicht abschließen. Ich habe leider auch schon erlebt, dass Kollegen sich ohne zu Fragen etwas "ausleihen" und dann vergessen, es wieder zurückzugeben.
    Ich habe auch solche Boxen gekauft. Im Aldi gibt es etwa 2x im Jahr diese Ordnungshelfer. Da greife ich kräftig zu.

    ...den Leistungsstand, "der während des Schuljahres erreicht wurde..:" Erreichen klingt doch nach Ziel...also könnte ich als blonder Hesse denken, ich zähle nur die Leistungen von Ostern bis jetzt :D DAS haben sie erreicht.


    Gut, dass ich gerade eine 1 habe, da ists definitiv ein Ganzjahreszeugnis :D Püüüüh. Immer wieder dieselbe Verwirrung!!


    Durch die Formulierung "während des Schuljahres" ergibt sich für mich aber, dass die Leistungen gezählt werden, die eben während des Schuljahres erbracht werden und nicht nur punktuell zeitlich erbrachte Leistungen in Betracht gezogen werden. Im Schulrechtseminar erklärte man uns zu diesem Passus, dass es vor langer Zeit hieß, dass die Leistungen des 1. Hj. angemessen in die Ganzjahresnote einzufließen haben. Weil angemessen aber auch so viele unterschiedliche Auslegungen hatte, wurde die Formulierung verändert.
    Ist sie wirklich jetzt noch so strittig? Wen kann man fragen, wenn man dazu eine eindeutige und rechtsgültige Antwort haben möchte?

    Ich finde den Vorschlag, dass du mit dem betreffenden Lehrer sprichst, auch total gut. Schließlich kann nur er dir erläutern, warum er so rigoros Abzüge verteilt hat.
    Ich habe auch so einen Beispielschüler, bei dem es sogar im Förderplan stand, welche Buchstaben er üben und vor Abgabe einer Arbeit noch einmal auf Lesbarkeit kontrollieren soll. Trotz Hinweis in einer Arbeit hat er auch nicht darauf geachtet und Abzüge bekommen. Als er mich fragte, warum das so streng sei und mir eine alte Arbeit hinhielt, in der ich die missverständlichen Buchstaben/Wörter wellig unterstrichen hatte, konnte ich ihm erklären, dass ich ihn mehrfach darauf aufmerksam gemacht hatte und es scheinbar mal wehtun müsse, damit er die Warnungen beachtet. Er hat auch geknirscht, aber in der nächsten Arbeit den Hinweis dankend angenommen und viel gekillert und neu geschrieben, anstatt vorzeitig abzugeben.
    Besser, man fängst früh damit an, verwarnt, weist darauf hin und wenn alles nichts hilft, muss man eben auch mal durchgreifen.


    Wenn es die Abzüge ohne Vorwarnung gehagelt hat, fänd ich es auch nicht besonders toll und würde versuchen, Wiederholungsfehler geltend zu machen, aber diesen Fall kann ich mir wirklich nicht vorstellen.

    Vielen Dank für deine Antwort.
    Ich denke, ich werde meinem Zweigleiter dann eine Kopie zukommen lassen und ihm die entsprechende Stelle markieren. Es hat mich heute richtig nervös gemacht, dass er das so steif und fest behauptet hat, dass ich die Wertung rauslassen sollte, dass ich richtig an mir gezweifelt habe. Schließlich habe ich schon einige Noten nach dieser Richtlinie eintragen müssen. Dachte schon, ich müsste da viele Noten noch einmal neu erstellen.

    Prinz hatte 2009 die Frage nach dem Beurteilungszeitraum des 2. Halbjahreszeugnisses in Hessen aufgeworfen.
    Die wichtigsten Zitate habe ich jetzt für euch noch einmal zusammengestellt (was nicht bedeutet, dass alles andere in diesem Thema unwichtig sei ;) )

    Hier könnte man vielleicht indirekt rauslesen, dass eher der Stand am Ende eines Schuljahres ausschlaggebend sein soll.
    Aber das ist nur meine Laienmeinung.

    Daraus schließe ich, dass in Hessen in das Zeugnis nur die Noten des jeweiligen Halbjahres einfließen - wobei diese Auskunft ohne Gewehr erfolgt :D

    Die Frage kann ich dir ganz direkt beantworten: In Hessen wird Halbjahr für Halbjahr NEU gerechnet! Bewertungszeitraum ist immer das Halbjahr, wie mir meine Schulleiterin sagte. In Hessen gibt es nämlich nicht nur eine Halbjahresinformation sondern ein "Zeugnis Schuljahr 08/09 1. Halbjahr" und ein Zeugnis Schuljahr 08/09 2. Halbjahr".
    Hatte nämlich letztes Jahr dasselbe Problem und habe darum meine Schulleiterin gefragt (da ich aus Nds. kam, war ich mir nämlich unsicher).

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    Entschuldigt, dass ich dieses alte Thema neu aufrolle. Wir hatten die Diskussion jetzt auch in der Schule.
    Während meines Vorbereitungsdienstes (2008-2010) lernte ich im Seminar, dass das Zeugnis des 2. HJ auch in Hessen ein Ganzjahreszeugnis sei. Nun sagte mir der Realschulzweigleiter meiner Schule, dass ich ja nicht Noten, die schon im ersten Zeugnis "gegessen" wurden, noch einmal einfließen lassen könne.


    Auf der HP unseres Schulamtes fand ich den Link http://www.schulamt-fritzlar.h…e058cf69e9e6e4796bbead644
    mit dem Hessischen Schulgesetz in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2011 (GVBl. I S. 679).


    Dort ist in § 74 Folgendes zu lesen:

    Zitat

    (1) Der Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler wird unter Angabe der Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern in Zeugnissen, schriftlichen Berichten oder in anderer, dem Bildungsgang entsprechender Form ausgewiesen.
    (2) Ein allgemeines Zeugnis wird am Ende eines jeden Schuljahres oder Ausbildungsabschnittes oder als Übergangszeugnis beim Verlassen der Schule erteilt. Ein Halbjahreszeugnis am Ende des ersten Halbjahres eines Schuljahres informiert über den aktuellen Leistungsstand, das Zeugnis am Ende des Schuljahres weist den Leistungsstand aus, der während des Schuljahres erreicht wurde.

    Für mich ist während des Schuljahres der Zeitraum beider Halbjahre. Oder bin ich jetzt total verquer?
    Vielleicht kann ja mal jemand in den Abschnitt reinschauen und mir raten, was ich jetzt tun soll. Soll ich unserem Realschulzweigleiter den Paragraphen nennen oder mache ich mich damit eher lächerlich, weil ich hier etwas falsch verstehe?


    Vielen Dank für die Mühe im Voraus.

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