Beiträge von Anna Lisa

    Braucht man nicht die Bestätigung vom Arzt dafür? Also damit auch was passiert wie die Untersuchung beim BAD?

    Sonst kann ja jede eine schwangere Verwandte auf einen Streifen pinkeln lassen. Den hält man dann der Schulleitung vor, muss keine Aufsichten mehr machen etc..... und nach ein paar Monaten sagt man: Ach, hat leider doch nicht geklappt. Dann ein, zwei Monate Pause und dann das Ganze wieder von vorne.

    Hhhhhhm.

    da Du ja keine arbeitsethischen Bedenken hast, könntest Du auch Deiner Schulleitung eine Schwangerschaft melden. Je nach Überlastung des BAD dauert es ja doch mal 4 Wochen, bis zu einem Termin und schon ist wieder ein Monat rum. Kann man zwei mal machen und schon sind Sommerferien und dann hat man mit zwei Abgängen auch nen guten Grund, zu reduzieren.

    Habe ich das jetzt richtig verstanden: Sie soll eine Schwangerschaft und eine darauf folgende Fehlgeburt vortäuschen??? Und das 2x hintereinander???

    Dann würde ich doch lieber mir ein Attest für Burnout etc holen. Nichts für ungut.

    Du bist ja im Prinzip nicht durch eine mögliche erneute Schwangerschaft belastet, sondern jetzt schon. Aber auch nicht durch deinen Beruf an sich, sondern durch die Situation mit deinem Kind, was ich auch sehr gut verstehen kann.

    Aber: warum solltest du da ein Beschäftigungsverbot erhalten?

    Für mich kommen da eigentlich nur 2 Lösungen in Frage:

    1. Einen Teil deiner verbleibenden 2 Jahre Elternzeit zu nehmen (oder sogar komplett?)

    2. Deine Stunden ordentlich zu reduzieren, damit du auch mal Zeit hast, dich auszuruhen, Schlaf nachzuholen, oder einfach nur diese erste schöne Zeit mit Kind auch gesundheitlich topfit zu genießen und nicht nur als Wrack.

    Geld ist nicht alles. Meine Gesundheit und meine schönen Erinnerungen wären mir da mehr wert.

    Das war aber schon immer so.

    Haupttermin --> Zentral

    Nachschreibetermin --> Zentral

    Wenn dann jemand auch beim Nachschreibetermin krank ist = Kolleg:in muss eine eigene Klausur erstellen. Am Verfahren hat sich nix geändert.

    Aufgrund der Sonderregelung steigt vielleicht die Wahrscheinlichkeit, dass beim NT auch jemand krank ist, aber die Wahrscheinlichkeit war im letzten Jahr wegen Corona auch nicht gerade gering.

    Der Unterschied ist nur, dass die Wahrscheinlichkeit, dass jemand sowohl beim Haupttermin als auch beim Nachschreibtermin krank ist, eher gering ist. Wenn jetzt aber etliche Schüler erst zum Nachschreibtermin überhaupt zum ersten Mal antreten, ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher!

    In dem verlinkten Artikel heißt es aber weiter:"

    Wegen des Zuckerfests am Freitag hatte das Schulministerium muslimischen Schülerinnen und Schülern einen Nachschreibtermin am 09. Mai angeboten. Die Aufgaben für diesen Termin werden wohl zentral vom Land bereitgestellt, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte."https://www1.wdr.de/nachrichten/la…-statt-100.html

    Ja, aber wenn da jetzt jemand krank wird, dann müssen wahrscheinlich doch die Fachlehrer ran. Es sind ja dann schon 3 Sätze Klausuren bis dahin "verbraten".

    die werden wir doch nie erfahren.

    FALLS jemals jemand daran interessiert sein sollte:
    A. Die Schulträger sind schuld. Weil SIE nicht die passenden Rahmenbedingungen gestellt haben.

    B. Die Lehrkräfte, die Vorschläge eingereicht sind schuld, deren Dateien waren zu groß.

    C. Die Schulen sind schuld, sie haben sich nicht richtig am Download-Prozedere gehalten (sonst hätten es doch einige nicht geschafft.)

    Mir tun alle Schulen und Stundenplaner*innen leid, bei sovielen beteiligten Fächer ist es echt ein Chaos. Sind es nicht zum Teil Fächer mit Auswahl, so dass die Kolleg*innen tatsächlich da sein müssen, um auszuwählen?

    Bei uns müssen die Fachlehrer sowieso anwesend sein bei der Öffnung der Umschläge, unabhängig von einer möglichen Auswahl. Und sie müssen sich auch während der gesamten Klausurdauer im Schulgebäude aufhalten.

    Vielleicht ist es auch so, dass die Ü 50 Teilzeit Frauen, deren Kinder inzwischen aus dem Haus sind, ja inzwischen auch ein paar gesundheitliche Einschränkungen haben. Nicht unbedingt so, dass man eine Schwerbehinderung hat etc. aber man merkt es ja doch, dass man nicht jünger wird. Es gibt ja auch chronische Krankheiten, die nicht generell einschränken, aber durch die man eben doch ein wenig mehr Zeit braucht.

    Frauen in den Wechseljahren schlafen oft auch schlecht. Das alles muss man aber nicht unbedingt diskutieren müssen, wenn man Teilzeit beantragt.

    Ich bin noch knapp unter 50 und darf auch noch kinderbedingte Teilzeit arbeiten. Aber ich würd ein meinem jetzigen Alter gar nicht mehr die ganzen Nachtschichten und durchkorrigierten Wochenenden schaffen, die ich mit 6 Korrekturgruppen hätte. Ich brauche heute viel mehr Erholungsphasen als früher mit 30 oder so.

    Nein, es ist nicht "on top und unbezahlt", sondern es ist schon mit deinem Gehalt abgedeckt.


    Und es ist auch nicht dein "freier Tag" sondern dein "unterrichtsfreier Tag":

    Aber die Vollzeitkollegen machen das STATT Unterricht. Sie machen nicht ihr volles Pensum - 25,5 Stunden - PLUS Sportfest.

    Die Teilzeitkollegen hingegen müssen in der Woche ihr volles Pensum leisten PLUS Sportfest. Es kommt also schon on top.

    Andersrum: Und wenn der Lehrer/die Lehrerin Vollzeit arbeitet, kann der Partner eben nicht nachmittags außer Haus arbeiten, irgendjemand muss sich ja nachmittags um die Kinder kümmern.

    Du verstärkst selbst das Rollenklischee, indem du sagst, dass die Lehrerin Haushalt/Kinder und Job zu schaffen hat, weil sie ja nachmittags frei hätte. Hat sie aber nicht, sie verteilt nur ihre Arbeitszeit so, dass der Nachmittag für die Carearbeit geblockt ist.

    So, jetzt sind wir aber ein bisschen weg vom Ausgangsthema. Ich finde aber die Argumentationskette aus dem Munde einer Kollegin generell schräg.

    (oder aus der Feder? Wie sagt man denn da^^)... Es gibt keine logische Folge, die einer Mutter eine bestimmte Form von Arbeit automatisiert zuschreibt. Es gibt nur Planung und ggf. Aushandeln.

    Ich verstärke da gar kein Rollenklischee. Ich gehe von den Bedingungen aus, die die Threaderstellerin genannt hat.

    Na ja, aber man hat ja VOR den Kindern ausgehandelt, wer wieviel arbeitet und was das dann konkret bedeutet. Wenn man VOR den Kindern GEMEINSAM vereinbart hat, dass der eine Partner 4 Tage außerhäusig bis in den Abend arbeitet (das scheint ja bei der Threaderstellerin der Fall zu sein), dann ist doch klar, dass sie als Lehrerin den Nachmittagspart übernimmt.

    Natürlich könnte das der Mann machen. Und die Lehrerin könnte bis abends in der Schule bleiben. Dann hätte man das aber VOR den Kindern so vereinbaren müssen und entsprechende Vorkehrungen bei der Arbeit treffen müssen. Haben sie aber nicht. Wollten sie wohl nicht. Warum auch immer. Geht uns ja nichts an.

    Wenn jetzt aber gesetzt ist, der Mann arbeitet nachmittags außer Haus, dann geht es wohl nicht anders.

    Ich meinte aber schon die Überstunden.

    Denn wenn ich am freien Tag den ganzen Tag zum Sportfest muss z.B. ist das ja on top und unbezahlt. Ich kriege ja keinen Ausgleichstag dafür. Aber die ganze normale Arbeit, die ich immer mache, muss trotzdem voll erledigt werden.

    Wenn ihr dafür befreit werdet oder einen Ausgleichstag erhaltet, dann kommt das eben nicht noch on top.

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