Beiträge von Anna Lisa

    1) VZ-Kolleg*innen werden nicht doppelt so gut bezahlt, sie erhalten mehr Geld, weil sie mehr Deputatsstunden haben.

    2) durch die Steuerprogression kann man auch keine solche Relation sehen.

    3) Es gibt aber auch viele VZ-KuK, die sowohl 1. als auch 9./10. Stunde haben und das mehrmals die Woche.

    Ich hatte selbst einmal 1./2. und 9./10. (dazwischen leer) und mein Stundenplaner hat es nicht so gebadtelt, weil er weiß, dass ich dazwischen gerne ins Fitnessstudio gehe, sondern vermutlich, weil er das musste/brauchte.

    4) dein Beitrag hört sich so an, als wäre es bei euch durchaus do, dass die TZ-Leute auch die ganze Bandbreite nutzen, aber für weniger Tage. Es ging aber in Catelyns Beitrag und davor, was passiert, wenn viel zu wenige KuK überhaupt für die erste oder 9. Stunde zur Verfügung stehen. Dann bleiben diese Stunden an bestimmten Menschen hängen, die dadurch natürlich viele Löcher haben, weil sie ja nicht 35-40 Unterrichtsstunden haben.

    Das mit dem besser bezahlt meinte ich doch so, das wusstest du genau.

    Also bei uns haben die meisten Vollzeitkollegen vieeeel bessere Stundenpläne mit vieeeel weniger Springstunden.

    Und nein, wir machen nicht weniger Tage. Nur mit 50 % hast du Anspruch auf EINEN freien Tag.

    Und wenn ihr so schlechte Stundenplaner habt, die euch von der 1. bis zur 9. Stunde einsetzen, dann ist das sehr traurig, aber doch ein Einzelfall.

    Ich verstehe immer noch nicht, warum Vollzeitkollegen keine 9. Stunde arbeiten können. Bei uns Teilzeitkollegen wird das ja auch ganz selbstverständlich vorausgesetzt.

    Mit ein bisschen Geschick müssen die Vollzeitkollegen dann auch erst zur 3. Stunden kommen oder so.

    Ich habe übrigens mit 50 % Teilzeit donnerstags übrigens von der 2. bis zur 9. Stunde Unterricht. Da würdet ihr Vollzeitkollegen wohl schon eine Beschwerde einreichen.

    Mal eine Überlegung: Die Intention ist vermutlich nicht, dass mehr gearbeitet wird, weil die Arbeit so toll ist, sondern weil die Eltern das Geld brauchen. Da ich ehrlich gesagt es auch schwierig finde, wenn Kinder morgens bis spät Abends in der Fremdbetreuung sind: Was hältst du davon, wenn es politisch ermöglicht wird, dass bei Eltern, die mindestens ein Kind unter 6 haben, ein Elternteil auf Teilzeitbasis arbeiten kann, aber auf Vollzeitbasis bezahlt wird? Das wäre doch mal familienfreundlich.

    Wer soll denn das bezahlen???

    Und willst du das wirklich für ALLE? Dann entscheidet sich der AT Angestellte für einen Teilzeitjob und kassiert noch mal locker sein Gehalt ein, wofür andere Vollzeit arbeiten müssen und sein Partner bekommt auch noch mal ein ordentliches Gehalt, wovon man eigentlich auch alleine leben könnte.

    Wenn, dann müsste das ja nur für die unteren Gehaltsklassen gelten, und zwar, wenn BEIDE Elternteile so wenig verdienen.

    Leider ist es tatsächlich so, dass die 9./10. Stunde auch die 1./2. Stunde eben oft an Kolleg:innen in VZ gehen (nicht nur, bei uns sind viele Kolleg:innen in TZ, die entweder das eine oder das andere machen können). Da fände ich es gut, wenn die TZ-Kolleg:innen durchaus mal Verständnis zeigen könnten, wenn sich die VZ Kolleg:innen ärgern und dann eben nicht vorrechnen, wie stressig Kinder sind und auf wieviel Geld sie verzichten, sondern vielleicht einfach mal nett reagieren.

    Aber das ist doch normal!

    Selbst ich als 50 % Teilzeit Kollegin habe fast immer an mindestens einem Tag die 9. Stunde.

    Und ja, da verstehe ich überhaupt nicht, warum Vollzeitkollegen dann jammern, wenn sie an 2 Tagen die 9. Stunde haben. Sie werden doppelt so gut bezahlt, also können sie bitte schön auch doppelt so oft den langen Tag haben. Wo wäre denn die Gerechtigkeit, wenn die Teilzeitkollegen genauso viele lange Tage machen müssten wie die Vollzeitkollegen?

    Prinzipiell ist das allerdings schon ein Problem. Für jedes Elternteil, dass nur die kurze Kitazeit mit spätem Anfang und frühem Ende bucht, entsteht eine Lücke in den Randstunden, die jemand füllen muss. Das ist im Einzelfall kein Problem, sehr wohl jedoch wenn es jeden Tag bei vielen Kollegen so ist. Vor allem an gebundenen Ganztagsschulen ist das ein Problem. Freie Tage sind da oft besser abzufangen.

    Der Einzelne kann da auch nur bedingt was zu.

    Die Anfangszeiten kann man sich ja nicht aussuchen. Bei uns öffnete der KiGa erst um 7.30, bei 35 Minuten Fahrzeit kann man da unmöglich pünktlich zur ersten Stunde erscheinen.

    Was ist für dich frühes Ende? 14.30 Uhr ?

    Also ehrlich gesagt, erwarte ich schon, dass jemand mit einer halben Stelle NICHT von 8 Uhr an und dann länger als 14 Uhr in der Schule unterrichten muss. DAS ist NICHT Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

    Wenn ein normaler Arbeitstag 8 Stunden lang ist, sollte doch ein halber Arbeitstag - bei halber Bezahlung - auch nur 4 Stunden lang sein.

    Wenn man schon von den Teilzeitkräften erwartet, dass sie auch zur ersten Stunde zur Verfügung stehen, dann aber doch auch bitte nicht noch in der 7., 8. und 9. Stunde.

    Da muss man sich schon entscheiden.

    Und wenn man jetzt sagt, dann eben NUR die 7. 8. und 9. Stunde, erschließt sich mir nicht, warum Vollzeitkräfte bitte schön, schon Mittags Schluss haben müssen. Sie haben ja schließlich einen 8 Stunden Tag. Und bei 25.5 Stunden Unterrichtsverpflichtung wird das schon nicht jeden Tag sein von 8 - 16 Uhr. Geht ja gar nicht.

    Wird das echt im ganzen Bundesland geregelt? Ich kann 24/7 die Schule betreten mit meinem Schlüssel.

    Das ist nicht überall so. Bei uns müsste auch der Hausmeister am WE das Schultor aufschließen und die Alarmanlage ausschalten - und hinterher wieder scharf schalten. Das macht er natürlich nicht, weil er dafür auch nicht bezahlt wird. Also fällt das für mich schon mal weg. Ich habe aber auch keine Probleme, zu Hause zu korrigieren.

    Braucht man nicht die Bestätigung vom Arzt dafür? Also damit auch was passiert wie die Untersuchung beim BAD?

    Sonst kann ja jede eine schwangere Verwandte auf einen Streifen pinkeln lassen. Den hält man dann der Schulleitung vor, muss keine Aufsichten mehr machen etc..... und nach ein paar Monaten sagt man: Ach, hat leider doch nicht geklappt. Dann ein, zwei Monate Pause und dann das Ganze wieder von vorne.

    Hhhhhhm.

    da Du ja keine arbeitsethischen Bedenken hast, könntest Du auch Deiner Schulleitung eine Schwangerschaft melden. Je nach Überlastung des BAD dauert es ja doch mal 4 Wochen, bis zu einem Termin und schon ist wieder ein Monat rum. Kann man zwei mal machen und schon sind Sommerferien und dann hat man mit zwei Abgängen auch nen guten Grund, zu reduzieren.

    Habe ich das jetzt richtig verstanden: Sie soll eine Schwangerschaft und eine darauf folgende Fehlgeburt vortäuschen??? Und das 2x hintereinander???

    Dann würde ich doch lieber mir ein Attest für Burnout etc holen. Nichts für ungut.

    Du bist ja im Prinzip nicht durch eine mögliche erneute Schwangerschaft belastet, sondern jetzt schon. Aber auch nicht durch deinen Beruf an sich, sondern durch die Situation mit deinem Kind, was ich auch sehr gut verstehen kann.

    Aber: warum solltest du da ein Beschäftigungsverbot erhalten?

    Für mich kommen da eigentlich nur 2 Lösungen in Frage:

    1. Einen Teil deiner verbleibenden 2 Jahre Elternzeit zu nehmen (oder sogar komplett?)

    2. Deine Stunden ordentlich zu reduzieren, damit du auch mal Zeit hast, dich auszuruhen, Schlaf nachzuholen, oder einfach nur diese erste schöne Zeit mit Kind auch gesundheitlich topfit zu genießen und nicht nur als Wrack.

    Geld ist nicht alles. Meine Gesundheit und meine schönen Erinnerungen wären mir da mehr wert.

    Das war aber schon immer so.

    Haupttermin --> Zentral

    Nachschreibetermin --> Zentral

    Wenn dann jemand auch beim Nachschreibetermin krank ist = Kolleg:in muss eine eigene Klausur erstellen. Am Verfahren hat sich nix geändert.

    Aufgrund der Sonderregelung steigt vielleicht die Wahrscheinlichkeit, dass beim NT auch jemand krank ist, aber die Wahrscheinlichkeit war im letzten Jahr wegen Corona auch nicht gerade gering.

    Der Unterschied ist nur, dass die Wahrscheinlichkeit, dass jemand sowohl beim Haupttermin als auch beim Nachschreibtermin krank ist, eher gering ist. Wenn jetzt aber etliche Schüler erst zum Nachschreibtermin überhaupt zum ersten Mal antreten, ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher!

    In dem verlinkten Artikel heißt es aber weiter:"

    Wegen des Zuckerfests am Freitag hatte das Schulministerium muslimischen Schülerinnen und Schülern einen Nachschreibtermin am 09. Mai angeboten. Die Aufgaben für diesen Termin werden wohl zentral vom Land bereitgestellt, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte."https://www1.wdr.de/nachrichten/la…-statt-100.html

    Ja, aber wenn da jetzt jemand krank wird, dann müssen wahrscheinlich doch die Fachlehrer ran. Es sind ja dann schon 3 Sätze Klausuren bis dahin "verbraten".

    die werden wir doch nie erfahren.

    FALLS jemals jemand daran interessiert sein sollte:
    A. Die Schulträger sind schuld. Weil SIE nicht die passenden Rahmenbedingungen gestellt haben.

    B. Die Lehrkräfte, die Vorschläge eingereicht sind schuld, deren Dateien waren zu groß.

    C. Die Schulen sind schuld, sie haben sich nicht richtig am Download-Prozedere gehalten (sonst hätten es doch einige nicht geschafft.)

    Mir tun alle Schulen und Stundenplaner*innen leid, bei sovielen beteiligten Fächer ist es echt ein Chaos. Sind es nicht zum Teil Fächer mit Auswahl, so dass die Kolleg*innen tatsächlich da sein müssen, um auszuwählen?

    Bei uns müssen die Fachlehrer sowieso anwesend sein bei der Öffnung der Umschläge, unabhängig von einer möglichen Auswahl. Und sie müssen sich auch während der gesamten Klausurdauer im Schulgebäude aufhalten.

    Vielleicht ist es auch so, dass die Ü 50 Teilzeit Frauen, deren Kinder inzwischen aus dem Haus sind, ja inzwischen auch ein paar gesundheitliche Einschränkungen haben. Nicht unbedingt so, dass man eine Schwerbehinderung hat etc. aber man merkt es ja doch, dass man nicht jünger wird. Es gibt ja auch chronische Krankheiten, die nicht generell einschränken, aber durch die man eben doch ein wenig mehr Zeit braucht.

    Frauen in den Wechseljahren schlafen oft auch schlecht. Das alles muss man aber nicht unbedingt diskutieren müssen, wenn man Teilzeit beantragt.

    Ich bin noch knapp unter 50 und darf auch noch kinderbedingte Teilzeit arbeiten. Aber ich würd ein meinem jetzigen Alter gar nicht mehr die ganzen Nachtschichten und durchkorrigierten Wochenenden schaffen, die ich mit 6 Korrekturgruppen hätte. Ich brauche heute viel mehr Erholungsphasen als früher mit 30 oder so.

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