Man kann es in BW in einem Teilzeitkonzept regeln.
Ich persönliche sehe durch solche Festlegungen an Schulen, wo es auch ohne bisher ganz gut klappt, aber auch Nachteile. So wünscht der eine Kollege bei 50% Teilzeit vielleicht 2,5 freie Tage, weil seine Kinder zwei Oma-Opa-Nachmittage haben während der andere lieber an 5 Tagen dafür nur bis 12 Uhr arbeiten möchte, weil der Kindergartenplatz nur bis 14 Uhr geht. Ohne Konzept ist beides möglich, mit Konzept wird es vermutlich nur eine Regelung geben.
Nö. Die Konzepte sind so vage und sagen rein gar nichts über die Verteilung der Stunden und den eigentlichen Stundenplan aus.