• Es gibt einen Vertrag bei Verbeamtung in Berlin?

    Nein, aber eine Stellenausschreibung und ja, für die Angestellten Verträge, deren Stunden nach dem Schreiben zur Verbeamtung auch weiterhin gelten (und das sind Unterrichtsstunden).
    Das es einen Vertrag bei Verbeamtung gibt in Berlin, hat niemand behauptet, außer dir!

  • Hast du mal in die Arbeitszeitverordnung geschaut? Oder in die Stellenausschreibungen? Wie gesagt, hier gelten sicherlich aus den genannten zwei Gründen keine 41 Zeitstunden.

    Ja, die sagt 41 Stunden.

    Entspricht 25,5 Stunden an meiner Schulform. Diese Stunden und alles drumherum muss halt in diese 41 Stunden passen.

  • Ja, die sagt 41 Stunden.

    Entspricht 25,5 Stunden an meiner Schulform. Diese Stunden und alles drumherum muss halt in diese 41 Stunden passen.

    Ganz genau. Und daran wird sich auch nichts durch eine Arbeitszeiterfassung ändern. Die Ansage wird sein (und ist es auch jetzt schon), dass die außerunterrichtliche Arbeit innerhalb der Differenz reiner Unterrichtszeit zur wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit von 41 Stunden zu erledigen ist.

  • Und das bei 30 Tagen Urlaub, die in den Ferien zu nehmen sind. Falls man alle Ferientage Urlaub möchte - was wegen Korrekturen usw. illusorisch wäre - müsste man ca. 45 Stunden in den 40 Unterrichtswochen arbeiten.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • puh.. aber selbst dann habe ich noch zu viele jahre, in denen ich auf meine dann alten tage verdientermaßen und ohne zu lügen etwas fauler sein will.

    Das mag vielleicht aus subjektiver Sicht so hinkommen, ist aber doch nicht in Ordnung. Nur weil Du als junger Mensch vielleicht freiwillig mehr gearbeitet hast, kannst Du doch nicht daraus schließen, dass Du ab einem gewissen Alter weniger arbeiten musst. Dafür gibt es ggf. Arbeitszeitkonten. Aber auch wenn Du älter bist, hat doch die Schule das Recht von dir die vereinbarte Dienstzeit einzufordern.

    Das jetzt als Argument gegen eine Arbeitszeiterfassung zu nehmen, finde ich nicht passend. Letztlich geht es darum, dass Du sowohl als junger als auch als älterer Mensch nur die vereinbarte Arbeitszeit leistet. Weder zu viel, noch zu wenig.

  • Das mag vielleicht aus subjektiver Sicht so hinkommen, ist aber doch nicht in Ordnung. Nur weil Du als junger Mensch vielleicht freiwillig mehr gearbeitet hast, kannst Du doch nicht daraus schließen, dass Du ab einem gewissen Alter weniger arbeiten musst.

    Natürlich muss man nicht dauerhaft mehr arbeiten, nur weil man das als junger Mensch mal gemacht hat.

  • Ganz genau. Und daran wird sich auch nichts durch eine Arbeitszeiterfassung ändern. Die Ansage wird sein (und ist es auch jetzt schon), dass die außerunterrichtliche Arbeit innerhalb der Differenz reiner Unterrichtszeit zur wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit von 41 Stunden zu erledigen ist.

    Interessant wird es jetzt bei Teilzeitkräften. Wenn man dann nur 20,5 Stunden arbeiten muss, aber laut Stundenplan schon 12.55 Stunden Anwesenheit in der Schule hat - ohne Pausen - dann bleiben gerade mal 7.35 Stunden übrig für alles Andere. Interessant. Wir haben fast wöchentlich eine Zusatzveranstaltung, wodurch sich die Anwesenheit (da habe ich schon die halbe Stunde Mittagspause abgezogen) auf 15.25 h verlängert. Bleiben 4.05. Für Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Elterngespräche, Kollegenabsprachen, Orga, Klassenleitungsgeschäfte etc.... Joa, soll mir recht sein.

  • puh.. aber selbst dann habe ich noch zu viele jahre, in denen ich auf meine dann alten tage verdientermaßen und ohne zu lügen etwas fauler sein will.

    Es gibt keine unterschiedliche Arbeitszeit nach Alter. Und Arbeitszeitkonten haben wir auch nicht. Auch dafür wäre ja eine Arbeitszeiterfassung sinnvoll.

  • Warum sollte man das tun?

    Weil es nicht anders geht. Habe ich ja oben dargelegt. Als Teilzeitkraft 50 % mit 2 Korrekturfächern arbeite ich im Durchschnitt immer mindestens 22.5 Stunden, was ja dann die Hälfte der oben genannten 45 Stunden wären. Und wenn man das hochrechnet.

    In meiner Zeit als Vollzeitkraft hatte ich immer 6 Korrekturgruppen, davon mindestens die Hälfte Oberstufe. Und an meiner Schule gibt es jede Woche Zusatzveranstaltungen.

  • Es gibt keine unterschiedliche Arbeitszeit nach Alter. Und Arbeitszeitkonten haben wir auch nicht. Auch dafür wäre ja eine Arbeitszeiterfassung sinnvoll.

    Doch, es gibt doch die Altersermäßigung. Ab 55 muss man z.B. nur noch 40 Stunden arbeiten.

  • Doch, es gibt doch die Altersermäßigung. Ab 55 muss man z.B. nur noch 40 Stunden arbeiten.

    Das stimmt, aber das meint Nihilist ja offenbar nicht. Insbesondere hat Altersermäßigung ja nichts mit Vorarbeiten in jüngerem Alter zu tun, die gilt ja auch für alte Berufseinsteiger.

  • Tom: soll ich mir dann alle ausgearbeiteten unterrichtsstunden, die noch modern genug sind, extra nochmal neu ausdenken, nur damit ich auch genug zu tun habe?

    Nein, aber zu sagen, dass man keine Arbeitszeiterfassung will, weil man früher mehr gearbeitet hat und heute weniger arbeitet, passt nicht.
    Sei froh, dass Du in deiner Situation momentan weniger arbeiten musst. Das ist dein persönlich Glück und sicherlich auch verdient. Aber das kann doch nicht das Argument gegen eine Arbeitszeiterfassung sein?

    Wenn Du an einer anderen Schule und würdest mit Schulentwicklungsaufgaben vollgeschüttet oder hättest andere Klassen, andere Fächer, viele Inklusionskinder, was auch immer, würde es anders aussehen.
    Aber in beiden Fällen haben beide Seiten das gleiche Recht die vereinbarten Stunden zu arbeiten. Weder muss der eine mehr, noch hat ein anderer einen Anspruch darauf mehr zu arbeiten.

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