Beiträge von Eliza100

    Und warum laufen die bei euch nicht übers Schulkonto? Hast du mal gefragt?


    Das sorgte in der Tat für Klarheit. Bis dahin: einfach nicht machen.

    Ich höre immer die Argumentation, dass es zu aufwändig ist, für z. B. ein Umweltprojekt, das 5 € pro Schüler kostet, eine Überweisung der Eltern tätigen zu lassen. Jemand muss regelmäßig das Konto checken, ob alle eingezahlt haben. Wer macht das? Die Schulsekretärin? In kleinen Grundschulen arbeitet die nur ein paar Stunden die Woche. Die Lehrkraft? Kostet enorm viel Zeit. Selbst, wenn man das Geld bar einsammelt, muss das jemand bei der Bank in den Einzahlautomaten bringen, damit das auf dem Schulgirokonto gutgeschrieben wird. Im Dorfschulort meiner Kinder gibt es so einen Automaten gar nicht, da muss dann erst mal jemand in den nächstgrößeren Ort fahren. Wer macht das? Dann ist es am Ende des Tages für viele einfacher, das eingesammelte Bargeld zu behalten und die Projektrechnung vom privaten Konto zu bezahlen.

    Nicht gut, aber leider immer noch gängige Praxis, insbesondere an kleinen dörflichen Schulen. Deshalb mein Wunsch nach einer klaren Erlasslage.

    Für NDS ist die Sache eigentlich auch klar. Laut RdErl. d. MK. v. 01.08.2018 "Führung von Girokonten durch die Schulen / Onlinebanking" können Schule ein entsprechendes Girokonto führen und sind Zahlungen im Zusammenhang mit Schulfahrten explizit über dieses abzuwickeln. Das scheint nur noch nicht bei allen SL und in allen Kollegien angekommen zu sein.

    Es geht ja nicht nur um Schulfahrten (die laufen bei uns über das Schulgirokonto), es geht auch um Projektkosten, Theatervorführungen, eben diese ganzen Kleckerbeträge, die immer im Laufe des Schuljahres anfallen. Es gibt Schulen, da sammeln Lehrer am Schuljahresbeginn noch 25 € für die Klassenkasse ein und geben das Geld im Laufe des Schuljahres für dies und das aus. Das kontrolliert in der Regel niemand. Da wünsche ich mir ein klares Verbot und nicht solche freundlichen Kannbestimmungen.

    Ich wünsche mir auch schon seit langem, dass da mal eine klare Ansage im Form eines Runderlasses von oben kommt. Was an niedersächsischen Schulen mit Bargeld hantiert wird, private Lehrerkonto als Transferkonten genutzt werden, eingesammelte Elterngelder in schwarzen Kassen schlummern - das glaubt kein Mensch.

    Ich lese da aber auch z. B. die Anhebung auf A14 z. B. bei der Jahrgangsleitung an einer IGS.

    Dann wäre zunächst zu klären, wen der Threadersteller mit seiner Frage meint: " Was passiert mit denjenigen Sek-I-Lehrkräften, die wegen Ausübung einer herausgehobenen Tätigkeit bereits A13 erhalten?"


    Ich vermute, er meint nicht die IGS-Jahrgangsleitungen (die tatsächlich auf A14 hochgestuft werden), sondern die Sek1-Lehrkräfte vorzugsweise an Oberschulen, die in den vergangenen Jahren in den Genuss einer A13-Stelle kamen, welche an von der Schulleitung definierte Sonderaufgaben gekoppelt wurden. Diese erhalten zukünftig A13Z.

    Die Landesschulbehörde gibt es Niedersachsen seit 2020 nicht mehr, heißt jetzt "Regionales Landesamt für Schule und Bildung", davon gibt es vier (Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Osnabrück).

    Aber um diese Frage zu beantworten: Tja, wie denn nun? Verpflichtendes Gespräch oder nicht?


    Nein, kein verpflichtendes Gespräch. Keine Änderung.

    In Niedersachsen gibt es das System (noch) nicht, aber wenn es nur so geht, dass man Lehrerstunden kapitalisieren muss, um die Alltagshelfer zu bezahlen, geht das zu Lasten des Förderunterrichts, möglicher Doppelsteckungen und des Ganztags. Man muss dann abwägen, was einem wichtiger ist.

    Ein Ausflug, egal ob angeordnet oder nicht, ist keine Mehrarbeit, sondern gehört zu den außerunterrichtlichen Tätigkeiten, zu denen du verpflichtet bist. Deine Arbeitszeit bemisst sich ausschließlich in Unterrichtsstunden und Mehrarbeit kannst du nur durch erteilte Unterrichtsstunden aufbauen. Ob der Umfang außerunterrichtlicher Tätigkeiten an einer Schule unter Umständen zu hoch ist, muss man mit Schulleitung und Personalrat klären.

    Im Übrigen sagt die investierte Arbeitszeit nur bedingt etwas über die Qualität der Arbeit aus. Ich weiß, dass ich meine Aufgaben ohne Qualitätseinbußen schneller erledigen kann als viele meiner KuK. Bin ich jetzt faul, wenn ich das dann auch so umsetze?

    In Lehrerkollegien ist leider noch sehr verbreitet: Wer viel arbeitet, arbeitet gut. Wer wenig arbeitet, arbeitet schlecht. Deshalb erzähle ich auch niemals, dass ich mit meiner Vollzeit-Wochenarbeitszeit prima hinkomme.

    Schulleitungen in Niedersachsen haben Ende letzten Jahres eine Anweisung ihres Regionlen Landesamtes für Schule und Bildung erhalten, die de facto überhaupt keine Neuigkeiten enthielt, sondern lediglich eine Checkliste, die man freiwillig nutzen kann. Es hat sich gar nichts geändert. Teilzeit wird bewilligt, auch anlasslos. An meiner Schule arbeiten Damen mit erwachsenen Kindern in Teilzeit und sie haben keine gesundheitlichen Beschwerden, sondern können es sich leisten, ein paar Stunden weniger zu unterrichten.

    Ich sitze selber auch oft nachmittags im geheizten Schulgebäude oder am Wochenende, wenn ich lieber dort korrigiere oder vorbereite.

    Das kann man doch überhaupt nicht vergleichen. Sie erteilt Schülern ihrer Schule bezahlte Nachhilfe im Schulgebäude ihrer eigenen Schule. Das halte ich für illegal, aber wo kein Kläger, da kein Richter.

    Ich habe eine ganz liebe Kollegin, knapp älter als ich, alleinerziehend. Sie gibt unseren Schülern Nachhilfe für 12 Euro die 60 Minuten und ist soo qualifiziert.

    Verstehe ich das richtig: Die Lehrerin erteilt den Kindern, die vormittags an ihrer Schule im Unterricht sitzen, nachmittags gegen schwarze Bezahlung Nachhilfe in den Räumlichkeiten der Schule? Das würde ich nicht an die große Glocke hängen - klingt alles andere als seriös.

    Ich kenne und kannte das nicht. Aber ich habe vor dem Lehramtsstudium einen kaufmännischen Beruf gelernt und ausgeübt. 8 Stunden am Tag im Großraumbüro, 25 Tage Urlaub im Jahr bei halbem Lehrergehalt. Alles, was danach kam, war deutlich besser.

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