Zwischen den Zeilen lese ich heraus, dass der alleinige Unterrichtseinsatz des Kollegens in der S1 der Kritikpunkt ist. (Korrigier mich, wenn ich das falsch herausgelesen habe.)
Letztendlich ist die einzige Möglichkeit deiner Einflußnahme:
Zitat von § 68 Schulgesetz NRW
(3) Die Lehrerkonferenz entscheidet über
1. Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,
Das ist jedoch ein relativ schwaches Mitwirkungsrecht, da die konkrete Umsetzung und die Verantwortung im Aufgabenbereich der SL liegt. Dein SL wird immer argumentieren können, wieso die jeweilige Schulsituation gerade diesen Einsatz des Kollegens erforderlich macht, selbst wenn das vorrübergehend gegen beschlossene Grundsätze verstößt.
Wenn du damit in diesen Konflikt gegen den konkreten Kollegen und dessen Einsatz gehst, kämpft du letztendlich auf einem verlorenen Posten. Du wirst nichts gewinnen, sondern lediglich deine eigene Position schwächen.
Abgesehen davon kann es Sachzwänge geben, die für dich auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. So kann z.B. über die Fächerkombinationen deiner Kollegen ein Mangel in einem ganz anderen Fach der Grund sein, weshalb besagter Vertretungskollege quasi die ganze S1 in deinem Fach unterrichtet.
Beispiel:
In Mathe gibt es einen Mangel, deshalb unterrichten alle Mathe/Irgendwas-Lehrer plötzlich Mathe, deshalb sind plötzlich die zwei Mathe/Deutsch-Lehrer nicht mehr für Deutsch verfügbar, darum Unterrichten die Deutsch/Geschichte-Lehrer nur noch Deutsch und Geschichte macht nur noch die Vertretungskraft.
Jetzt stell dir vor so etwas kommt in mehreren Fächern vor.
Solche Folge-Probleme sind eher die Regel als die Ausnahme bei der Stundenverteilung. Neben Fachlehrermangel kommen dann noch Zeiteinschränkungen, Teilzeitabsprachen, "Jahrgangseignung", etc. dazu.