Beiträge von kodi

    In NRW entscheidet die SL über die Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungen. Der Lehrerrat muss beteiligt werden und die Lehrerkonferenz legt die Grundsätze fest.

    Natürlich kann dich niemand hindern privat an irgendwelchen Fortbildungen teilzunehmen. Alles was du außerhalb deiner Dienstzeit und nicht auf Kosten der Schule machst, ist deine Sache.

    Ich hab noch nie gehört, dass eine SL Fortbildungen verwehrt, wenn kein Unterricht ausfällt und genug Geld im Fortbildungsetat ist. Bei uns könntest du auch in der Elternzeit an den schulinternen Fortbildungen teilnehmen.

    Das Problem verstehe ich eben nicht, ich trage Noten z. B. ja direkt über den Browser ins digitale Klassenbuch ein. Nichts davon landet jemals auf meiner Festplatte. [...]

    Dann kommt ein bequemer und ahnungsloser Kollege daher, schaltet im Browser die Synchronisierung ein, weil er die gleichen Lesezeichen wie zu Hause haben will und schwupps sind die Daten über die Caches in der Cloud. ;)

    Solange wir keine zentral administrierten dienstlichen Endgeräte haben, läßt sich das kaum lösen.

    Zu beachten ist, dass du dich nur mit der aktuellen Stundenzahl einklagen kannst. Einen Anspruch auf Stundenerhöhung hast du (in NRW) später nicht.

    Ich habe beispielsweise einen Kollegen, der sich mit 14h eingeklagt hat und jetzt das Problem hat, dass er die Stunden nicht erhöhen kann.

    Das hat mich keinesfalls überrascht und in einem gewissen Rahmen kann ich das auch gut akzeptieren. So wie es bei uns läuft ist es okay.

    ABER: Ich war/bin überrascht, dass 2 Leute während der Klassenfahrt EXAKT den gleichen Job machen (auch zeitlich gesehen) und der eine DOPPELT so viel Geld dafür bekommt.

    Dafür gibt es Teilzeitvereinbarungen. Im einfachsten Fall fährst du nur halb so oft auf Klassenfahrt, wie der Vollzeitkollege.

    Das Problem ist doch, dass das an vielen Schulen nicht anständig festgelegt wird. Meist gibt es nur so halbgare Vereinbarungen, wo sich dann jeder benachteiligt fühlt.

    In NRW gibt es 5 Entlastungsstunden (GS,RS,HS) bzw. 4 Entlastungsstunden (GYM,GES) für den Z-Kurs. Der Unterschied liegt im unterschiedlichen Stundendeputat der Schulformen begründet. Entlastungsstunden sind dabei "45min-Stunden". Die Entlastung ist eine Deputatsentlastung. Für den Tag des Z-Kurs bist du natürlich freigestellt bzw. dein Unterricht so verteilt, dass er an allen anderen Tagen liegt. Die restlichen Unterrichtstage sind dadurch sehr anstrengend, da ziemlich verdichtet.

    Die Entlastung trägt übrigens die Schule. Das heißt die 5 Entlastungsstunden für den Kollegen beim Z-Kurs werden der Schule nicht ersetzt!

    Z-Kurse dauern je nach Schulform und Zielunterrichtserlaubnis in der Regel zwischen 1/2 Jahr (160h, meist GS-Kurse) und 1 Jahr (320h).

    Früher gingen sie auch mal länger. Heute sind sie meistens inhaltlich gesplittet.

    Beispiel:

    Mathe S1 320h

    Mathe EF 320h

    Mathe Q1/Q2 320h

    Ein fachfremder Kollege müßte, also 3 Z-Kurse belegen, um die Unterrichtserlaubnis Mathe Q1/Q2 zu erwerben.

    Die Kollegen haben sehr deutlich gemacht, dass sie keinen Konferenz-Marathon mitmachen werden, und ich sitze zwischen den Stühlen.

    Naja zumindest das Problem kannst du an deine SL abgeben.

    Wenn die Zusammenarbeit mit dem Förderkollegen wirklich so einseitig ist, dann ist das sehr schade und frustriert vermutlich alle Beteiligten.

    Zwischen den Zeilen lese ich heraus, dass der alleinige Unterrichtseinsatz des Kollegens in der S1 der Kritikpunkt ist. (Korrigier mich, wenn ich das falsch herausgelesen habe.)

    Letztendlich ist die einzige Möglichkeit deiner Einflußnahme:

    Zitat von § 68 Schulgesetz NRW

    (3) Die Lehrerkonferenz entscheidet über

    1. Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,

    Das ist jedoch ein relativ schwaches Mitwirkungsrecht, da die konkrete Umsetzung und die Verantwortung im Aufgabenbereich der SL liegt. Dein SL wird immer argumentieren können, wieso die jeweilige Schulsituation gerade diesen Einsatz des Kollegens erforderlich macht, selbst wenn das vorrübergehend gegen beschlossene Grundsätze verstößt.

    Wenn du damit in diesen Konflikt gegen den konkreten Kollegen und dessen Einsatz gehst, kämpft du letztendlich auf einem verlorenen Posten. Du wirst nichts gewinnen, sondern lediglich deine eigene Position schwächen.

    Abgesehen davon kann es Sachzwänge geben, die für dich auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. So kann z.B. über die Fächerkombinationen deiner Kollegen ein Mangel in einem ganz anderen Fach der Grund sein, weshalb besagter Vertretungskollege quasi die ganze S1 in deinem Fach unterrichtet.

    Beispiel:

    In Mathe gibt es einen Mangel, deshalb unterrichten alle Mathe/Irgendwas-Lehrer plötzlich Mathe, deshalb sind plötzlich die zwei Mathe/Deutsch-Lehrer nicht mehr für Deutsch verfügbar, darum Unterrichten die Deutsch/Geschichte-Lehrer nur noch Deutsch und Geschichte macht nur noch die Vertretungskraft.

    Jetzt stell dir vor so etwas kommt in mehreren Fächern vor.

    Solche Folge-Probleme sind eher die Regel als die Ausnahme bei der Stundenverteilung. Neben Fachlehrermangel kommen dann noch Zeiteinschränkungen, Teilzeitabsprachen, "Jahrgangseignung", etc. dazu.

    Es ist doch gut, dass der Förderlehrer einen Plan und konkrete Vorstellungen hat, wie das Kind optimal zu fördern ist. Das ist doch eigentlich das, was wir uns an Unterstützung sonst immer wünschen.

    Es ist nur deshalb ungewohnt, weil wir es oft nicht bekommen. Versuch es nicht als Angriff auf deine Position/Kompetenz zu verstehen.

    Wir hatten eine nahezu identische Situation mit einem I-Kind mit Förderschwerpunkt Sehen. Daraus hat sich eine sehr professionelle Zusammenarbeit ergeben, von der alle Beteiligte profitiert haben. Natürlich führte es am Anfang zu etwas Mehrarbeit. Auch wir hatten am Anfang das Problem, dass wir die Zusammenarbeit mit externen Profis, die wirklich wissen, was zu tun ist und konkrete Vorschläge haben, garnicht kannten.

    Du meinst, weil ein Versicherter einen bestimmten Bereich ausgeklammert hat (Heilmittel), soll ein Arzt auf einen Teil seiner Entlohnung verzichten? So schlimm es klingt: ein Arzt kann nicht von Patienten leben, die alle gesetzlich versichert sind.

    Nö, wie man sich versichert, ist die eigene Entscheidung, genauso wie der Arzt entscheiden kann, ob er den erhöhten Abrechnungssatz wählt oder nicht.

    Wenn der Arzt aber einen erhöhten Abrechnungssatz für dich wählt, ohne dass es dafür medizinische Gründe gibt, dann kann man das ruhig in einer Bewertung vermerken.

    Genauso wird dich der Arzt auch bei entsprechenden Auskunfteien melden, wenn du nicht zahlst, nur die Hälfte zahlst oder mit der Zahlung bis zum Inkassoverfahren wartest.

    Lass dich nicht abschrecken! Es gibt auch viele Schulen, wo so ein Praktikum möglich ist und die gerne Praktikanten aufnehmen.

    Natürlich sind Praktikanten für das Kollegium auch eine Belastung. Einige uninahen Schulen, wie meine, haben z.B. quasi dauerhaft eine Praktikanten-Anzahl von ca. 10-15% der Lehrkräfte. Das kann zum Problem werden, wenn die alle Praktikanten das gleiche Fach haben. Von daher sagen wir manchmal auch Praktikumsanfragen für bestimmte Zeiträume ab, obwohl wir eigentlich gerne Praktikanten nehmen. Wir kommunizieren das allerdings dann auch offen und verweisen auf den nächsten möglichen Praktikumszeitraum.

    Du wirst auf jeden Fall ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Dazu braucht es ein paar Wochen Vorlauf.

    Die versicherungsrechtlichen Probleme kann man mit einem Praktikumsvertrag lösen. Schulen mit Praktikantenerfahrung sind da von Vorteil, weil sie feste Ansprechpartner und Arbeitsabläufe für sowas haben und und sich mit den Formalitäten auskennen.

    Die Kunst ist also eine Schule zu finden, die nicht gerade überlastet ist, sich aber mit Praktikanten auskennt.

    Ein wesentlicher Unterschied ist, dass das Ausprobieren von Experimenten in naturwissenschaftlich-technischen Fächern in der Regel nicht zu Hause geht. Die wenigsten haben ein Labor zu Hause. Alle neuen Experimente mußt du mindestens einmal gründlich selbst durchführen.

    Darüber hinaus hast du im Unterricht eine andere Präsenzanforderung als in Fächern ohne potentielles Unfallrisiko.

    Dieses Jahr sind 546 Vorträge angekündigt. Das NICHT als Fortbildungsveranstaltung zu bezeichnen ist schon ignorant.

    Naja, zieht man davon mal die ganzen Verkaufswerbevorträge ab und guckt sich dann an, wie viele Teilnehmer so bei den verbliebenen Vorträgen sitzen, dann ist für die Mehrheit der Messebesuch eher keine Fortbildung. ;)

    Rechtsschutz: Mußt du gucken, was sie umfasst und wo deine Risiken liegen. Oft sind großzügig Rechtsbereiche ausgeschlossen.
    Rentenversicherungen: Lohnen sich im Moment nicht mehr. Besserung ist auch nicht in Sicht, da die Geldpolitik nicht geändert werden kann, ohne dass die halbe Eurozone Pleite geht.
    Riester: Kommt drauf an. Ist ein Grenzfall.
    Unfallversicherung: Eher unnötig, je nach persönlichen Risiken
    Haftpflicht: Wichtig
    Hausrat: Je nach Wohnungsausstattung
    Glasbruch: unwichtig
    Es fehlt:
    Berufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit: Wichtig, je nach Alter und Dienstzeit. Je jünger, je wichtiger.

    Letztendlich mußt du immer auf deine individuelle Situation gucken.
    Eine Versicherung soll Risiken abdecken, die du selbst nicht tragen kannst.
    Nimm zum Beispiel die Glasversicherung. Die kostet zwar sehr wenig, aber welchen Glasschaden kann man haben, den man als Lehrer nicht selbst tragen könnte?

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