So, nun habe ich den Salat. Das Finanzamt schreibt zu meinen EDV-Aufwendungen (die ich mit 100% angegeben hatte):
"
Alle Aufwendungen die im Zusammenhang mit dem PC stehen, konnten nur mit einem
beruflichen Nutzungsanteil von 50 Prozent berücksichtigt werden.
Weiterhin ist das MacBook auf eine Nutzungsdauer von 3 Jahren abzuschreiben, da
die nette Anschaffungskosten 1.000€ übersteigen.
Die Abschreibung sieht wie folgt aus:
2024(Anschaffungsjahr=zeitanteilig)= 80,53€ (50% berufl. Nutzungsanteil)
2025 = 483,17€ (50% berufl. Nutzungsanteil)
2026 = 483,17€ (50% berufl. Nutzungsanteil)
2027 = 402,64€ (50% berufl. Nutzungsanteil) ——————————"
Das ist doch Blödsinn, oder? Ich kann das doch im ersten Jahr direkt und zu 100% absetzen. Einspruch erheben?
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Lass dich hier in der Diskussion nicht sidetracken...
Du legst beim Finanzamt Widerspruch ein und musst nur gegen genau die Dinge argumentieren, die das Finanzamt bemängelt.
Das ist hier vor allem die 50% berufliche Nutzung. Falls du ein zweites Gerät für die private Nutzung hast, schreibst du dem Finanzamt, dass das abgesetzte Gerät 100% beruflich genutzt wird, weil du für die private Nutzung ein zweites Gerät besitzt und nutzt. Das muss natürlich auch stimmen.
In 90% der Fälle wird das damit dann durchgehen. Falls nicht, guckst du, was das das Finanzamt zurückschreibt und ob es irgendwelche Auflagen macht.
Der zweite Punkt ist die Abschreibung über 3 Jahre. Bedenke dabei, dass die für dich günstiger ist, wenn du regelmäßig die Werbungskostenpauschale knackst, was bei den meisten Lehrern der Fall sein sollte.
Solange das Finanzamt nicht die berufliche Notwendigkeit deines speziellen Geräts/Modells anzweifelt, brauchst du dazu überhaupt nicht Stellung zu beziehen und solltest das auch nicht tun!