Beiträge von kodi

    Promoviere ich jetzt, kann ich meine selbstständige Tätigkeit weiterhin ausführen und den Traum der Promotion noch verwirklichen.

    Wenn die Promotion mehr als ein akademisches Sportabzeichen sein soll, dann mach sie möglichst früh, solange du noch dein Uni-Netzwerk hast und noch in der Altersspanne bist, in der du überhaupt eine Chance auf Jobs an den Unis hast, die eine Promotion erfordern. Netzwerk ist da alles. Sobald du im Schuldienst bist, baut das akademische Netzwerk ab und es kommt auch immer neuer Wissenschaftsnachwuchs nach.

    Der Weg in die Schule bleibt dir in den heutigen Zeiten hingegen viel länger offen. Da musst du nur die Verbeamtungsgrenzen im Auge behalten. Eine Promotion bringt im (deutschen) Schuldienst übrigens nichts und ist manchmal leider sogar ein Nachteil, wenn du auf so unsichere Neider triffst. ;(

    Wer hat denn gesagt, dass du auf den Ausflug sollst?

    Das ist der entscheidende Punkt in NRW.

    Ist es ein angeordneter Unterrichtsgang? Dann kann es abgerechnet werden.

    Ist es ein nicht angeordneter Unterrichtsgang (z.B. Lehrer entscheidet eigenständig es wäre mal toll mit der Klasse ins Museum zu fahren, weil es gerade gut zum Thema passt), dann wird es in der Regel nicht abgerechnet.

    Ist es nur ein Ausflug und kein Unterricht, dann kann es nicht abgerechnet werden.

    PS:

    Ergänze bitte für zukünftige Fragen dein Bundesland im Profil. Wenn man das erst aus deinen alten Posts rekonstruieren muss, senkt es die Bereitschaft zu antworten und vieles unterscheidet sich auch je nach Bundesland.

    Wir haben auch normale Lehrer, die auf GL-Stellen sitzen. Das ist der Workaround des Landes, weil es nicht genügend Sonderpädagogen gibt. Die Schule bekommt normale Lehrerstellen zugewiesen, die im GL-Bereich eingesetzt werden müssen. Wobei das nicht personengebunden ist, sondern lediglich der Stellenanteil für GL eingesetzt werden muss.

    Ich kenne Leute, die fest angestellt sind ohne Ref. Ich wollte hier im Lehrerforum mal fragen, wie das sein kann [...]

    Normalerweise über eine Entfristung eines Vertretungsvertrags.

    Dazu kann es in folgenden Fällen kommen (nicht abschließend):

    • zu viele Verträge hintereinander
    • zu lange befristet
    • Formfehler
    • Fehlende Schriftform des Vertrags
    • Probleme mit dem Sachgrund

    In diesen Fällen kann man auf Entfristung klagen. Dann wird der aktuelle Vertragsstand quasi eingefroren. Man muss sich also gut überlegen, ob einem die Stundenzahl und Bezahlung zum Zeitpunkt der Entfristungsklage reicht und ob man an der jeweiligen Schule dauerhaft arbeiten will.

    Das Ganze kann je nach Bundesland in Details abweichen.

    Die Entfristungsklage ist etwas tabuisiert. Deshalb erzählt nicht jeder Betroffene sofort frei davon. Es bleibt halt ein "Einstieg" an der Qualifikationsüberprüfung vorbei, der auch deutliche Nachteile hat.

    Wir rechnen einen sehr kleinen Teil an Schwerpunktstunden mit. Das sind Stunden, wo bei Bedarf äußere Differenzierung stattfinden kann. So ca. 5-10%. Die Mehrheit der Stunden legen sich die Sonderpädagogen im Nachgang. Da die Sonderpädagogen ausschließlich für Sonderpädagogische Förderung eingesetzt werden und das Team groß genug ist, gibt es da auch keine Abdeckungskonflikte.

    Die Sonderpädagogen verteilen auch die GL-Stunden von Regellehrern im Nachgang. Diese können dann natürlich nur in deren Stundenplanlücken liegen.

    Such mal nach dem Rahmen-Hygieneplan für dein Bundesland. Dort steht das drin.

    Den sollte deine Schule eigentlich auch für sich konkretisiert haben.

    Es gibt auch eine Norm zur Schulreinigung DIN 77400.

    Du hast halt grundsätzlich die Wahl ob du die GL-Kinder bündelst oder aufteilst.

    Wenn du sie bündelst, konzentrierst du auch die Problemfälle, kannst aber die überwiegende Zeit einen Sonderpädagogen zweitbesetzen.

    Wenn du sie aufteilst, verteilen sich die schwierigen Fälle, dafür gibt es aber nur wenige Stunden sonderpädagogische Unterstützung für das einzelne Kind.

    Wir haben beides ausprobiert und uns letztlich dann für das Verteilen entschieden. Wohl wissend, dass das in manchen Fällen aufgrund der individuell zeitlich geringeren sonderpädagogischen Unterstützung nachteilig sein kann. Die Sonderpädagogen und normale Lehrkräfte mit GL-Stunden teilen sich bei uns deshalb nach Bedarf zu, sodass man wenigstens Schwerpunkte setzen kann.

    Du schreibst an mehreren Stellen von Hörensagen. Lass dich nicht instrumentalisieren und bilde dir deinen eigenen Eindruck wie es läuft.

    Die Vorlage von Klassenarbeitsschnitten und Beispielexemplaren ist übrigens völlig normal und im Rahmen des normalen Controllings.

    So aus Neugier am Rande: Wieso bezeichnest du dein Kollegium als Belegschaft?

    Ist denn Landwirt unter deinen Schülern ein beliebtes angestrebtes Berufbild? Ich hatte fairerweise noch keine Schüler aus Bauernfamilien, aber von denen ohne entsprechenden Hintergrund ist mir keiner bekannt, der mal den Wunsch geäußert hätte, in diese Richtung beruflich gehen zu wollen.

    Wobei man fairerweise sagen muss, dass man sich da einen Berufseinstieg ohne Erbe oder Familienhof auch nur schwer leisten kann. Zumindest wenn es ein eigener Hof sein soll.

    Ernsthaft? Warum sollte man das nicht dürfen?

    Wegen Korruptionsbekämpfung. Ist natürlich irre, wenn man das mit anderen Bereichen vergleicht und was da so passiert.

    Bei uns in NRW ist das auch so geregelt.

    Letztlich ist das aber kein wirkliches Problem: Schulstempel in Freiexemplar, inventarisieren, ausleihen und nach dem Schuljahr in die Lehrerbib zurückgeben. ;)

    Wobei das eher für die Lehrermaterialien relevant ist, weil man hier die Schülerbücher auch als Lehrer gestellt bekommt. Gab es mal Anno-Dazumal ein Urteil zu.

    Ich vermute mal eure Konferenztermine liegen aus schulorganisatorischen Gründen immer auf dem selben Wochentag. Vermutlich weil dadurch wenig Unterricht ausfällt.

    Ich würde an deiner Stelle darauf dringen, dass dein freier Tag dann im nächsten Stundenplan nicht mehr auf diesem Tag liegt, wenn du dieses Jahr da Pech hattest. Zumindest über die Jahre muss es eigentlich möglich sein, diese Zusatzbelastung etwas zu streuen.

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