Wenn überhaupt wird man im Laufe des Lebens kurzzeitig DU und kann später dennoch wieder arbeiten.
Meiner Beobachtung nach ist das eher so:
- Kurzfristige "Dienstunfähigkeiten", falls man sie in dem Fall überhaupt so nennen kann, werden über Krankschreibungen und BEMs geregelt. In der Zeit bezieht man das volle Gehalt.
- Dann gibt es Kollegen, die nur teildienstfähig sind. Dieser Status wird in der Regel erst nach mehren langen Krankschreibungen und BEMs erreicht. Die beziehen ein Teilzeitgehalt. Neuerdings mit einer Zulage für die zwangsreduzierte Zeit. Ob die Versicherung da anteilig zahlt, weiß ich nicht.
- Von den vollständig dienstunfähigen Kollegen ist bisher noch keiner zurück gekommen.
Problematisch bei deiner DU-Versicherung erscheint mir die Versorgungslücke. In meinem Bundesland hast du erst nach 5 Jahren Anspruch auf 30% deines Gehalts. Das sind mit deiner DU im schlimmsten Fall 2 Jahre mit nur 350€, also unter der Grundsicherung.