Die Mutter wünscht ausdrücklich, dass das Kind überprüft wird.
Förderschullehrer ist der Auffassung, dass ein Verfahren nicht eingeleitet werden soll. Sie vermutet, dass die Mutter nicht ausreichend mit dem Kind lernt.
In welchem Bundesland bist du denn?
In NRW würde in so einem Fall die Mutter einen Antrag auf die Eröffnung des AOSF-Verfahrens stellen. Das Schulamt entscheidet dann über die Eröffnung.
Ich möchte jetzt keinem zu nahe treten, aber leider gibt es auch Kollegen, die kein AOSF-Verfahren einleiten wollen, weil sie die Arbeit nicht haben wollen. Kommt leider immer mal wieder vor. Sollte man auch mit im Auge haben. Auf der anderen Seite gibt es aber natürlich auch Kinder, wo ein AOSF völlig aussichtslos ist, weil die Probleme an anderen Dingen liegen.