Beiträge von kodi

    Wie viele Kollegen mit A14 in Pension gehen ist doch letztlich eine Frage der Alterskohorte des Kollegiums, der Aufstiegsstellen und der Vergabepraxis. Wenn du 40% dieser Stellen hast, die Alterskohorte des Kollegiums gleichmäßig ist und du im Schnitt mit verbleibenden 40% deiner Dienstzeit befördert wirst, dann kann nahezu jeder mit A14 in Pension gehen. Auch ohne explizites "die Älteste ist dran"-System.

    Jetzt ist die Altersverteilung in vielen Kollegien und auch bei Beförderungen sehr oft nicht mehr gleichmäßig. Entsprechend gibt es dann Wellen mit und ohne A14.

    Grob gesagt gibt es da zwei Fälle:

    1. Die Schule braucht für einen Arbeitsbereich jemanden, der ihn leitet oder federführend bearbeitet.
    2. Es gibt jemanden, der viel Vorarbeit geleistet hat und mit einer halbwegs passenden Stelle 'belohnt' wird.

    Mit dem Aussterben der alten SL-Patriarchen wird Fall 2 seltener.

    Auch wenn Schulen mit vielen Beförderungsstellen diese in der Vergangenheit für wunderliche Dinge vergeben haben, solltest du eher nicht davon ausgehen, dass bei den genannten Tätigkeiten eine darauf zugeschnittene Beförderungsstelle ausgeschrieben wird.

    Dazu würde ich zwei Fragen klären:

    1. Wird das nachträgliche Studium in deinem Bundesland problemlos als Lehrbefähigung anerkannt?
    2. Möchtest du etwas studieren, wo du Mathematik brauchst und damit eine Pause von 2 Jahren schädlich ist?

    Falls die Antworten auf 1 Ja und auf 2 Nein lauten, würde ich persönlich erst ins Ref gehen. Dann kannst du dich bereits während des Nachstudiums bewerben und das ggf. abbrechen.

    Dein Alter ist relativ egal. Selbst wenn du noch 8 Jahre weiter studieren würdest... ;)

    Herr Bernd, ich rate , dass du einen neuen Threat aufmachst, wenn es dir darum geht, deine Schwierigkeiten zu diskutieren, die es geben kann, wenn man in einen Beruf einsteigt, der von einem Geschlecht dominiert wird. Es ist ziemlich doof, wenn man eine Frage stellt, und der Antwortenverlauf driftet ab.

    Der Hinweis von Bernd ist für einen Mann, der den Berufseinstieg ins Grundschullehramt überlegt, schon wichtig. Damit sollte Mann sich in dem Fall auseinander gesetzt haben. Gerade auch wegen der verbreiteten Haltung "Was nicht sein darf, wird abgestritten".

    Ich verstehe es schon mit der Unterscheidung (Beamte*r / nicht), aber irgendwie ergibt es für mich keinen Sinn, dass etwas, was für den einen gesundheitsfördernd sein kann, für den anderen verboten ist.

    Da wirken ja zwei Dinge zusammen:

    1. Die Gesundheitsförderung. Das ist für alle gleich.

    2. Das öffentliche Ansehen des Beamtenstands, welches du als solcher auch im privaten Bereich nicht beschädigen darfst. Ist halt an der Stelle doch kein so normaler Job...


    Meistens gibt es in diesen Fällen Probleme mit Punkt 2.

    Wo sind eigentlich die Meldungen aus der Schweiz und Österreich, wie macht man es in den Alpen? Mit Schlitten zur Arbeit wäre ja schon mega 😎

    Fairerweise muss man zugestehen, dass natürlich die Orte, die häufig Erfahrung mit solchen Situationen haben, vermutlich besser zurecht kommen, weil sie besser vorbereitet sind. Der Winterdienst meiner Stadt ist z.B. auch dilettantisch im Vergleich zum Winterdienst meines vorherigen Wohnorts, wo es regelmäßig schneite und Glatteis gab. Liegt schon allein am vorgehaltenen Material.

    Ich hab jetzt auch keine Langlaufski, Schneeketten, Räder mit Stollen, etc. Meine Ausrüstung beschränkt sich auch Schuhspikes (neuerdings), Winterreifen, Eiskratzer, Handfeger und Klappspaten (völlig exotisch hier), Autodecke. Halt das, was man als Flachlandbewohner so braucht.

    Danke ; unsere Schulordnung für Oberschulen im " Abschnitt 5 Ermittlung und Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung" mit "§ 26 Täuschungen - Werden bei Leistungsnachweisen unerlaubte Hilfsmittel benutzt oder wird auf andere Weise getäuscht, soll der Fachlehrer die Wiederholung anordnen, die Bewertung herabsetzen oder in einem schweren Fall die
    Note „ungenügend“ erteilen. Bei einem Versuch kann entsprechend verfahren werden."

    Unabhängig davon, ob das in deinem BL so an der richtigen Stelle wirksam verankert ist, passt der beschriebene Fall nicht zu dieser Regelung. Nach deiner Beschreibung fand kein Täuschungsversuch während des Leistungsnachweis statt, sondern eine nachträgliche Urkundenfälschung.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Schüler also eine Urkundenfälschung begangen, indem er eine bereits benotete Klassenarbeit nachträglich verfälscht hat.

    Bei uns wäre in so einem Fall eine Ordnungsmaßnahme fällig, ggf. eine Anzeige.

    Die ursprüngliche Note würde natürlich nicht nachträglich verändert, denn die Leistungsüberprüfung ist ja korrekt erfolgt und bewertet worden.

    Eine nachträgliche Veränderung der Note halte ich persönlich in dem Fall für rechtlich nicht haltbar. Das würden wir sicherheitshalber von der Rechtsabteilung der BezReg aber noch einmal abklären lassen. Es ist Aufgabe der Schulleitung darauf zu achten, dass das rechtliche Vorgehen einwandfrei ist.

    Hört sich von außen erst einmal so an, als ob da versucht wird irgendwelche Lücken zu stopfen.

    Kann im Einzelfall sehr unschön sein, aber für das Gesamtsystem richtig. Das lässt sich von außen schwer einschätzen. Im Zweifel nachfragen...

    [...] meinem Vertrag [...] Mehrarbeit gegeben, das war aber mit der Schulleitung wohl nicht abgesprochen. Bei der Abrechnung jetzt gab es deshalb auch Ärger. Die Schulleitung will das nun so regeln, dass die Stunden, die ich "zu viel" gemacht habe, nicht vergütet werden, sondern mit Freizeit ausgeglichen werden. Diese soll ich aber erst im nächsten Schuljahr erhalten. Mein Vertrag endet aber zum Schuljahresende – wenn nicht früher, denn die Kündigung habe ich heute bereits geschrieben. Die Mehrarbeit möchte ich vergütet haben und da gehe ich notfalls auch die rechtlichen Schritte.[...]

    Du hast zwar gekündigt. Trotzdem würde ich dahingehend prüfen, ob die Mehrarbeit nicht ein Entfristung bedeutet. Lass dich da rechtlich beraten.

    Falls du damit entfristet bist und nicht da bleiben willst, würde ich persönlich der Bezirksregierung eine Vertragsaufhebung gegen eine Abfindung anbieten. Das solltest du aber ggf. mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.

    Ganz ehrlich, das ist so ein Fall von "Frag penetrant nach und erhalte eine beschissene Regelung".

    Löst das lieber im Einvernehmen.


    Jede SL hat Interesse daran, dass ihr auf eurem Arbeitsweg nicht verunglückt.

    Wieso das?

    Das ist jetzt rein anekdotisch, aber die FH-Studenten, die ich so kennengelernt habe, waren dort viel besser aufgehoben und deutlich weniger orientierungslos als viele Universitätsstudenten an den Unis.

    Schade, dass deine Schulleitung nicht klar hinter dir steht. Wir haben im letzten Durchgang mit einer entsprechenden Begründung auch noch die voraussetzungslosen Teilzeiten durchbekommen ohne dass das eskaliert werden musste.

    Damit hat sie ja in gewisser Weise auch Recht.

    Das ist richtig blöd für die betroffenen Kollegen, aber ist halt auch einer der Nachteile, die man in unserem Job in Kauf nimmt. Auch wenn das den meisten nicht bewusst ist, bis es sie trifft.

    Ob das jetzt eine schlaue Lösung des Lehrermangelproblems ist, sei mal dahingestellt.... Ist halt eine Verwaltungslösung. Aus dem Bereich kommt die Ministerin ja auch....

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