Das Format der Leistungsfeststellung durch Prüfung ist nicht vorgegeben. Eine Beschränkung auf 10 Minuten ist nirgendwo kodifiziert. (Zum Vergleich: Eine mündliche Abiturprüfung dauert maximal 30 Minuten - setze das in Relation zu einer viereinhalbstündigen schriftlichen Abiturprüfung...)
Was die Leute angeht, die es darauf anlegen: Dann ist das so. Die Prüfungsordnungen sind nicht darauf ausgelegt jedwede Form von Missbrauch, Unterlaufen oder Ausnutzen von Regelungen vollständig zu unterbinden. Das ist auch nicht ihr Sinn und Zweck.
Es fühlt sich für mich halt nicht gleichwertig an. Wenn es mal alle Jubeljahre ein Ausnahmefall aus guten Gründen wäre, könnte man vielleicht darüber wegsehen, aber ab einem gewissen Ausmaß, gerät gefühlt systemisch etwas in Schieflage.