Beiträge von Maylin85

    Vergiss bitte nicht wie hoch Instandhaltungsaufwendungen bei Häusern werden können, sofern du im Alter nicht lieber in eine Wohnung ziehen willst.

    Du kannst aber die Pensionsansprüche mit deiner Rente kombinieren sofern die Summe daraus nicht höher als die maximalen Pensionsansprüche sind. Dann würde diese gekürzt werden. Aber dennoch, finanziell lohnt es sich immer noch verbeamtet zu werden.

    Deine Flexibilität wird dann problematisch wenn du größere Wegstrecken für Vertretungsstunden hast und zugleich mehrere Hunde hast. Genau dann musst du eine Entscheidung treffen; weniger/keine Hunde oder Festanstellung an örtlicher/nahegelegener Schule.

    Auch hast du keine Flexibilität weil du ein Haus hast. Du müsstest es verkaufen und zugleich etwas finden, wo deine Hunde mitkommen können und zugleich finanziell zu stemmen ist.

    Deine Situation ist tatsächlich wesentlich eingeschränkter als du es dir selbst eingestehen willst.

    Natürlich verkauft man irgendwann und setzt sich kleiner und barrierefreier.

    Die örtliche/nahegelegene Schule garantiert dir in einem festen Verhältnis doch auch keiner. Ich kenne Leute, die einmal quer durchs Ruhrgebiet abgeordnet wurden. Bei der Verkehrssituation hier bedeutet das auch schnell 2-3 Stunden Autofahrerei am Tag, auch wenn es kilometermäßig nicht so wahnsinnig viel ist. Ich fahre derzeit auch 55km einfache Strecke. Nähe ist immer relativ. Für eine vernünftige Schule fahre ich auch gerne länger.

    Und die Hunde sind vernünftig tagesbetreut, daher spielt der Punkt nur eine untergeordnete Rolle.

    Du verlierst beim Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis deine erarbeiteten Pensionsansprüche nicht. Diese werden in Rentenansprüche überführt.

    Der Haken daran:


    Rentenanspruch: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert = monatliche Rentenhöhe,

    "Im Durchschnitt beträgt sie jedoch weniger als die Hälfte des letzten Bruttoeinkommens vor der Rente. Im Jahr 2022 waren es bei Männern durchschnittlich 1.728 Euro und bei Frauen durchschnittlich 1.316 Euro nach 35 Versicherungsjahren. Davon gehen noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab."
    Pensionsanspruch: maximal 71,75 Prozent des Bruttogehalts der vorangegangenen beiden Dienstjahre.

    Da sollte man schon mal nachrechnen ;)

    Schon klar. In einem Bundesland ohne Altersgeld "verliert" man aber eben unterm Strich überproportional und sollte lieber früher als später aussteigen, wenn man es grundsätzlich vor hat. Ich gebe mir noch maximal 3 Jahre Zeit dafür. In der Zeit kann man Optionen ausloten, ggf. nochmal nebenbei eine Weiterqualifizierung machen und schauen, was eben möglich ist. Die 71,75% kriege ich alterstechnisch eh nicht. Und die 35 Versicherungsjahre aus dem Beispiel sind natürlich auch eher wenig (ich hab noch 29 Jahre bis Renteneintritt). Grundsätzlich denke ich, dass man mit Rente, abbezahlter Bude/mietfreiem Wohnen, privater Vorsorge und irgendwann dann ja auch noch Erbe schon solide über die Runden kommen wird. Das ist jedenfalls kein Argument, noch fast 3 Jahrzehnte in einem Setting zu verbringen, was einem nicht zusagt.

    Es ist zudem ein 'Ammenmärchen' (um deinen begriff zu verwenden), dass du als Beamter an deiner Schule "festgetackert" wärst. Es gibt zudem mehr Stellen im Beamtenstatus wie im Angestelltenverhältnis und zahlreiche Möglichkeiten, auch der Beurlaubung.
    Am Beginn meines Lehrerdaseins war ich als Dozent bei der Handwerkskammer angestellt. Dort hatte ich einen netten Kollegen, der sich von seiner Stelle an der Berufsschule beurlauben ließ und Meisterkurse bei der HK gab. Nach 12 Jahren lief die Beurlaubungsfrist ab und er hat gekündigt. Beim Staat ;) Geht alles. Wir sind keine Leibeigenen.

    Wann und wo war das? Im Hier und Jetzt sind die Lebensrealitäten andere. Ich habe 5 Jahre (erfolglos) versucht, endlich versetzt zu werden. Niemand in meinem alten Kollegium hat derzeit ohne Kinder unter 12 oder zu pflegende Angehörige Teilzeit genehmigt bekommen. Wer gesundheitliche Gründe geltend macht, wird direkt zum Amtsarzt geschickt. Sabbatjahr und dergleichen gibt es auch nicht mehr, dafür werden Ex-Kollegen gegen ihren Willen munter quer durch NRW in irgendwelche sozialen Hotspot-Gesamtschulen abgeordnet. Ich sehe die "zahlreichen Möglichkeiten" derzeit jedenfalls nicht. Jedenfalls nicht im Landesdienst, Ersatzschulen wären weiterhin eine Option.

    Wenn die Pension das einzige Motiv ist, das einen hält, läuft meines Erachtens was falsch. Es muss schon auch ein passendes Gesamtpaket in der Gegenwart gegeben sein.

    .

    Yummi

    Ich habe keinen "Versorger", zahle alleine mein Häuschen ab und hab zwar keine Tiere, aber teure Hunde, für die jeden Monat ~ 1500€ anfallen. Ich bin sicher, man wird es trotzdem hinbekommen, ein Auskommen zu haben. Vielleicht mit weniger Spielraum, aber ein Ding der Unmöglichkeit ist es ganz sicher auch nicht.

    Dass einem hier die Vertretungsangebote ausgehen, wenn es hart auf hart kommt, halte ich für hochgradig unwahrscheinlich 😄

    Yummi

    Keine Sorge, ich habe nicht vor, ins Beratungsbusiness einzusteigen. Was dich an dem Feld triggert, weiß ich allerdings auch nicht. Ein Business funktioniert nur, wenn es einen Markt dafür gibt.

    Und wieso kann man deiner Ansicht nach nur im Beamtenverhältnis seinen Lebensunterhalt bestreiten? Verrückterweise gelingt das Millionen Menschen tagtäglich auch auf andere Weise.

    Ich habe mich bereits einmal aus dem Landesdienst entlassen lassen, nachdem ich jahrelang ohne Freigabeerklärung an einer Schule festhing, an der mir die Arbeitsbedingungen nicht zusagten. Sich noch einmal in die gleiche Situation zu begeben, finde ich nicht sehr erstrebenswert und fühlt sich nach Rückschritt in eine Lebenslage an, aus der man sich gerade befreit hat.

    Letztlich steht und fällt alles in diesem Beruf mit der konkreten Schule und den Bedingungen dort. Gelingt es einem, eine gut organisierte, zeiteffizient arbeitende Schule mit umgänglichem Klientel zu finden, in meinem Fall möglichst noch mit erwachsenen oder fortgeschritten jugendlichen Schülern, habe ich auch nichts gegen Vollzeit. Scheint mir aber rar zu sein und irgendwann muss man Grundsatzentscheidungen treffen, wie man vorgeht, wenn man so etwas eben nicht bekommt. Ich wohne leider in einer der maximal unattraktiven Zielregionen der Abordnungskaskaden und man braucht sich keine Illusionen machen, wohin die Reise vermutlich geht, wenn der Bezirksregierung frei verfügbares Personal zufällt. Meine große Sorge ist, dass es im Beamtenstatus wenig Möglichkeiten gibt, sich endlosen Wochenstunden im Brennpunkt zu entziehen. Und dazu ist mir meine Lebenszeit absolut zu schade 😊 Das kann auch ein Mehr an Gehalt nicht aufwiegen.

    pppp

    So sehe ich es weniger. Ich bin 9 Jahre verbeamtet bzw. inzwischen Planstelleninhaber und habe vorher insgesamt ca. 5 Jahre sozialversicherungspflichtig in die Rentenkasse eingezahlt. Ich denke, in den nächsten 2-3 Jahren könnte man noch einigermaßen versöhnlich aussteigen, irgendwann ist der Zug aber dann halt auch abgefahren. Letztlich erhält man sich mit einem Ausstieg mehr Freiheit und Selbstbestimmtheit. Die ganzen Abordnungswellen und Teilzeitverweigerungen sind mir aufrichtig nicht geheuer und greifen mir zu massiv in die Möglichkeiten der eigenen Lebensgestaltung ein.

    kodi

    Bei Nichtgefallen der Schule und/oder Arbeitsbedingungen ungehemmter kündigen zu können, ohne sich Pensionsverlustgedanken machen zu müssen (die ja mit jedem fortschreitenden Jahr im Beamtenstatus berechtigter werden). Um fest im System zu bleiben, müsste das Bauchgefühl bei einer möglichen nächsten Schule schon verdammt gut sein.

    Generell finde ich es gerade auch überlegenswert, überhaupt keine Festanstellung mehr anzustreben, sondern lieber Vertretungsstellenhopping zu betreiben, wo man sich den Stundenumfang aussuchen kann, einen (eventuell selbstständigen) zweiten Job nebenbei machen (und die Anteile der beiden Jobs flexibel und selbstbestimmt switchen) kann und nicht dem angeordneten Vollzeitzwang unterliegt. Und auch nicht ggf. ungewollt als Lückenfüller im Brennpunkt herhalten muss.

    Ich bin ja momentan bei einem privaten Träger, sollte es aber zur Übernahme zurück in den Landesdienst kommen, möchte ich (jedenfalls nach derzeitigem Stand der Überlegungen) ebenfalls kein Beamtenverhältnis mehr. Zu fremdbestimmt, zu unflexibel, zu viele Brennpunkte in unmittelbarer Nähe. Die aktuellen Erlasse machen das Beamtenverhältnis beim Land zumindest hier in NRW derzeit extrem unattraktiv.

    Was ist, wenn das Thema verfehlt wurde? Dürft ihr dann komplett null Punkte geben für entsprechende Aufgaben?

    (Ist hier in BW in der SEK.I zumindest prinzipiell eine Vorgabe, dass wir bei komplett verfehltem Thema null Punkte geben müssen für entsprechende Aufgaben, egal wie eloquent das Thema verfehlt worden sein mag.)

    Ich glaube nicht. Wüsste ich jedenfalls nicht.

    Meiner Auffassung nach wäre es derzeit tatsächlich möglich, einen beliebigen Text sprachlich korrekt hinzuschreiben und über die Sprachpunkte noch ein Ergebnis im nicht-defizitären Bereich zu bekommen. Ob RosaLaunes Auffassung durchsetzbar wäre, wenn es hart auf hart käme, wäre interesssant.

    Ich tu mich an der Stelle auch oft schwer.

    Grundsätzlich: wenn der Schüler zu allen Aufgabenteilen was geschrieben hat, ziehe ich keine Punkte im Bereich Sprache ab (aber man muss halt schauen, ob ein so kurzer Text angemessen komplexe Sätze beinhaltet und ob der Ausdruck angemessen ist usw.).

    Ganz schwierig finde ich es, wenn ein Schüler von den 3 Aufgaben nur eine oder zwei bearbeitet hat. Wenn man bedenkt, dass der sprachliche Bewertungsteil 60% der Gesamtbewertung ausmacht und der Inhalt nur 40%, ist es meines Erachtens nicht angemessen, jemandem, der beispielsweise nur die comprehension-Aufgabe gemacht und sich Analyse und comment geklemmt hat, die vollen Sprachpunkte zu geben. Dann kommen dabei am Ende nämlich Noten raus, die der kaum ausgearbeiteten Klausur absolut nicht gerecht werden. Bei einem Kriterium, für das es maximal 6 Punkte gibt, nehme ich bei Bearbeitung von nur einer Aufgabe dann auch nur 2 Punkte als potentielles Maximum (hab aber keine Ahnung, ob das überhaupt so zulässig ist). Doof ist es, wenn die Maximalpunktzahl sich nicht durch 3 teilen lässt. Letztlich bleibt es immer etwas schwammig.

    Fehler passieren halt, neu schreiben und fertig.

    Ich musste auch mal eine Klausur wiederholen, weil der Lehrer irgendwas versemmelt hatte (weiß nicht mehr was). Da hat niemand eine dicke Welle gefahren und über Anfechtung nachgedacht, sondern es wurde einfach neu geschrieben und fertig. Augenrollend, ja, aber ein Drama ist eine wiederholte Klausur nun auch nicht.

    Insofern, dass sie zB erstmal nen ineffizienten Sprachkurs machen sollen von bis zu einem Jahr. Hier arbeiten ca 17%, in anderen europäischen Ländern 50%-70% (dazu gibt es eine umfassende Studie der Friedrich- Ebert- Stiftung).
    Sind bei uns die besonders arbeitsunwilligen Ukrainerinnen gelandet? Wohl kaum! Warum klappt es dann hier nicht? Weil es wie so oft unnötige Hürden und falsche Anreize gibt. Das politische Versagen den Migrantinnen jedweder Form vorzuwerfen, finde ich einfach unpassend und polemisch.

    Ist der Sprachkurs denn obligatorisch? Ich frage, weil in einigen Geschäften ( Gartencenter, Discounter) hier durchaus schon länger Ukrainerinnen arbeiten, die nicht unbedingt viel Deutsch zu sprechen scheinen.

    Ich neige auch eher dazu zu denken, dass die Höhe des Bürgergeldes die Notwendigkeit zum zügigen Arbeiten relativiert. Welche Höhe an Zuwendungen bekommt man denn in den Ländern, in denen die Vergleichswerte erhoben wurden?

    Kann es ja meinetwegen. Aber dann doch zumindest mit authentischen Noten und nicht ungerechtfertigt regulär versetzt durchgeschummelt. Es sollte schon sichtbar sein, dass keine Eignung bestätigt werden kann.

    Im Idealfall setzt man die Klassen neu zusammen und gruppiert diese Leute in einer gesonderten Klasse, damit derRest wenigstens auf angemessenem Niveau arbeiten kann.

    Umgekehrt umfassen gute, fachbezogene mündliche Noten zumindest in meinem Bundesland nicht die simple Frequenz der Beteiligung, sondern natürlich ausschließlich die fachliche Qualität der Beiträge.

    Wer also „munter labert“ bekommt auch bei mir an der Realschule nicht automatisch eine mündliche 1, wohingegen SuS, die sich weniger eigenaktiv beteiligen, dafür aber prinzipiell richtige Antworte geben, egal ob sie sich selbst gemeldet haben oder unerwartet aufgerufen wurden natürlich die Eins vor dem Komma haben bei der mündlichen Fachnote.

    Okay, dann würde ich die Aussage für BW zurücknehmen. In NRW zählen Qualität, Quantität und Kontinuität. Jemandem, der kontinierlich Geringqualitatives beiträgt ein Mangelhaft zu geben, dürfte schwierig zu rechtfertigen sein. Genauso sieht es aus bei Schülern, die sich selten, aber dafür mit sehr guten Beiträgen beteiligen.

    Zitat

    Läuft das in NRW tatsächlich so anders? Gibt es bei euch keinerlei Abschulungen an SEK.I- Schularten?

    Auf dem Papier gibt es das natürlich. In der Kommune meiner letzten Schule hatte man in den anderen Schulformen ein Schulplatzproblem und es kamen Ansagen, wie dass man als sechszügige Schule 6-8 Schüler abgeben darf. Wenn man schon mit einem Drittel ohne Gymnasialempfehlung startet, kann man sich ausrechnen, in welchem Niveaulimbo das endet.

    Wobei ich bis heute nicht ganz verstehe, wie man sich von diesen Vorgaben unter Druck setzen lassen kann. 5 ist 5 und wenn es statt 8 hinterher 50 Kinder sind, ist das allein das Problem des Schulträgers. Lief in der Praxis aber anders und es wurden viele passende Noten erzeugt.

    Was ich nicht zweifelsfrei zuordnen kann, markiere ich als falsch. Es hat ja einen Grund, warum man irgendwann mal definiert hat, wie ein Buchstabe aussehen soll - damit man ihn nämlich eben zweifelsfrei zuordnen kann 😄 Ignoriere ich, was nicht klar lesbar ist, sind sauber schreibende Schüler, bei denen die Rechtschreibfehler sofort deutlich erkennbar sind, im Nachteil. Das wäre meines Erachtens unfair, daher -> nicht lesbar = Fehler.

    Ich verstehe deine Sichtweise auch, Palim. Wenn wirklich Überforderung da ist, tut man dem Kind mit dem Gymnasium natürlich auch keinen Gefallen. Beim Durchschnittsschüler mit durchschnittlicher Unterstützung finde ich die schriftliche Note aber erheblich aussagekräftiger als die Zeugnisnote, die ggf. durch Mündlichkeit verfälscht wurde. Ich hatte in meiner Vertretungszeit an der Realschule mal den Fall, dass in einer Erprobungsstufenkonferenz einem schriftlich superguten, aber sonst sehr stillen Schüler kein Wechsel aufs Gymnasium empfohlen werden sollte. Das fand ich so grotesk, weil der Junge wirklich fit und einfach nur introvertiert war. Ich empfand den als deutlich gymnasialgeeigneter als viele Kandidaten, denen ich am Gymnasium begegnet bin und die zwar in der Sonstigen Mitarbeit sehr präsent waren, aber schriftlich eher mau.

    Die Anmerkung, dass mit 3en oder 4en durchzurutschen nicht der Anspruch sein kann, verstehe ich je nach Schule allerdings auch. Das, was ich an meinem letzten Gymnasium mit leistungsschwachem Klientel mit 4 bewertet habe, wäre an der Vorgängerschule mit angemessenerem Gymnasialklientel vielleicht noch eine 5 gewesen. Vielleicht. Viele Gymnasien sehen die Leistungserosion halt auch deutlich und die 4 ist dann im Hinblick auf tatsächliche Kompetenzen schon arg schwach. Nicht überall wahrscheinlich, aber an einige Schulen eben schon.

    Mir ist an der weiterführenden Schule der häuslich "trainierte" und entsprechend performende Schüler lieber als das vermeintlich verkappte Genie, das angeblich einfach nur faul ist. Wenn der im 3er Bereich durchrutscht, alles gut. Funktioniert aber häufig dann doch nicht.

Werbung