Lohnt sich Anstrengung als verbeamteter Lehrer?

  • Du checkst es nicht mal, wenn es dich erschlägt. Übers Geld wirst du mich in 100 Jahren nicht jammern hören. Ich habe so viel auf dem Konto, dass der Kanton mir unterdessen Vermögenssteuer abknöpft.

  • Joa, du bist echt neben der Spur. Aber dann bist du in der Mimimi-Runde ja bestens aufgehoben. Nicht, dass du noch verhungerst, gell?

  • Wenn Kinder geplant sind, zieht man nach Düsseldorf, weil dort die höchste Mietstufe in NRW (Stufe 6?) angesagt ist, auch wenn man eigentlich in Heinsberg (Stufe 2) arbeitet. Man kauft also in Düsseldorf eine Eigentumswohnung und durch die Kinderzuschläge bekommt man eine ordentliche Mietzulage oben drauf, mit der man die Wohnung finanziert.

    Eine hübsche 4-Zi-Whg in Düsseldorf kostet rund 500.000 Eur, wenn ich das richtig sehe. Das kann sich leisten, wer erbt, nicht wer 5 Kinder bekommt.

  • Wir haben das gerade im engsten Familienkreis: Dienstort ist außerhalb Düsseldorfs, aber wegen der Zuschläge ist man jetzt erstmal zurück nach Düsseldorf gezogen. Miettechnisch liegen einige Städte im Speckgürtel sowieso über dem einen oder anderen Düsseldorfer Stadtteil, also lohnt sich das durchaus.

  • Och, ich kenne recht umzugsfreudige Kollegen. Wenn ich die Tabellen richtig lese, gibt es für eine Familie mit zwei Kindern bei Stufe 6 unabhängig vom Familienzuschlag einen Ergänzungszuschlag für die Mietstufe von ca. 1.350€ monatlich, die man bekommt, wenn man in Düsseldorf wohnt, auch wenn man in Heinsberg eingesetzt ist. Da könnten umzugsfreudige Kollegen schon ein Geschäftsmodell draus entwickeln. In 18 Jahren bekommt man so schließlich ca. 300.000 € brutto extra oben drauf aufs Lebenseinkommen und das nur für den Wohnort.


    Oder ist dieser Ergänzungszuschlag etwa daran gebunden, daß man vorab eine gewisse Zeit schon an dem Ort gewohnt haben muß, um eben solche finanziell bedingten Umzüge zu unterbinden?

    Ich weiß, es ist nicht Dein Anspruch, mit korrekten Zahlen zu arbeiten. Aber trotzdem: der Differenzbetrag zwischen Heinsberg und Düsseldorf liegt bei netto 330 €/Monat (A13, Erfahrungsstufe 7, zwei Kinder). Viel Spaß bei dem Versuch, damit eine Wohnung in Düsseldorf zu finanzieren.


    Übrigens lebe ich selbst "nur" in Mietenstufe 2 und bin somit kein Profiteur dieser Regelung. Aber dieses ewige Argumentieren mit erfundenen Zahlen sollte m. E. nicht unbeantwortet bleiben.

    (An dieser Stelle auch ein Gruß an Dr. Caligiari mit seinen "über 800 € netto" für das dritte Kind.)

  • Übrigens lebe ich selbst "nur" in Mietenstufe 2 und bin somit kein Profiteur dieser Regelung.

    Stell Dir mal vor, ich wohne in Mietstufe 2 und arbeite in Stufe 3.


    Die 1350 € für Stufe 6 habe ich hier her: https://www.finanzverwaltung.n…ment/file/Anlage%2018.pdf

    • Bei Mietstufe 6 gibt es fürs erste Kind: 413,56
    • Für das zweite Kind: 924,63

    Macht in Summe: 1338,19€ brutto


    Oder habe ich da jetzt einen Fehler drin?

  • In Deinem Beitrag geht es doch darum, dass du von Stufe 2 in Stufe 6 umziehen möchtest, und mit dem zusätzlichen Familienzuschlag die Wohnung in Stufe 6 finanzierst. Dafür ist der Bruttobetrag für Stufe 6 als alleinige Kennzahl vollkommen wertlos. Aussagekräftig ist hier der Netto-Differenzbetrag zwischen Stufe 2 und Stufe 6. Und das sind eben ca. 330 €. Wie möchtest du damit eine Wohnung in Düsseldorf finanzieren?

  • Und das sind eben ca. 330 €. Wie möchtest du damit eine Wohnung in Düsseldorf finanzieren?

    Ich habe es eben mal bei Schwäbisch Hall durch den Baufinanzierungsrechner gejagd. Selbst bei 4,2% Sollzinsen und einer Laufzeit von 20 Jahren bekommt man durch den Wohnort Düsseldorf 60.000€ Darlehenssumme vom Staat geschenkt. Bei der Summe entspricht die monatliche Rate nämlich grob der von Dir erwähnten Netto-Differenz.

    Wie gesagt gehe ich davon aus, daß man nach dem Auszug der Kinder eh wieder umzieht und dann beim Verkauf den Gewinn auch realisiert, allein schon weil die Wohnung dann zu groß geworden ist. Der Wohnungsverkauf in Düsseldorf dürfte mehr Geld einbringen, als für den Kauf einer gleichwertigen Wohnung in Heinsberg benötigt wird.


    ich hab's vor Monaten schonmal geschrieben: dafür muss man gar nicht umziehen. es reicht ja, dass man in DUS gemeldet ist.

    Das wäre dann eine Scheinanmeldung und damit eine Ordnungswidrigkeit, zu der ich hier explizit NICHT aufrufe oder so etwas auch nur gutheißen kann.

  • Und? War es euch das wert?

    Ja!


    Wobei ich aber auch anmerken muß, daß solche Reisen zumindest für mich einfach dazu gehören. Schon als 5jähriger Knirps war ich mit meinen Eltern auf Gran Canaria. Sie selber sind in den 1970ern nach Sri Lanka, auf die Malediven und mit Stopover in Hong Kong nach Australien geflogen.

    Da bin ich wohl schon in Kindertagen geprägt worden, daß Fliegen Spaß macht und "Urlaub in Deutschland" einfach etwas Piefiges bzw. Spießiges ist, was man irgendwann im hohen Alter mal machen kann, wenn es konditionell nicht mehr für Flugreisen reicht.

    Der Kommentar meiner Angetrauten dazu: "Wir haben nicht damals in der DDR für Reisefreiheit gekämpft, um dann nicht zu reisen. Also vorwärts!"


    Und ja, obwohl mir täglich die großen Vögel in weniger als 300m Flughöhe beim Landeanflug über den Kopf donnern, gucke ich ihnen noch immer sehnsüchtig hinterher.


    Oder ob es an meinen Großeltern lag? Als verbeamteter Lokführer bekamen Opa und Oma immer Freifahrkarten für das komplette deutsche Streckennetz als Deputat zusätzlich zum Gehalt. Wenn ich mich recht erinnere, dann gab es da acht Fahrkarten pro Jahr zur freien Verfügung. Man mußte vor der Abfahrt nur händisch den Zielbahnhof eintragen, also Sylt, Garmisch, ... alles kein Problem. Die Fahrt war für uns alle kostenlos, entsprechend häufig waren auch sie schon unterwegs.

  • Alle reden immer von Mietstufe 6...wo gilt die schon...


    Die meisten werden deutlich weniger haben...


    Bei uns gilt Mietstufe 2 und ich habe nicht mal 1 Sekunde darüber nachgedacht unser Haus zu verkaufen, um umzuziehen..

    Meine Kinder sind hier am Ort verwurzelt. Wir haben uns vor 10 Jahren in dieses Grundstück verliebt und sind dann über Versetzung/ Leitungsunktion nah an unser Häuschen gekommen.

    Unser Leben ist hier genau richtig.

    • Offizieller Beitrag

    Wann immer ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, ist der Grundgedanke zunächst die Schaffung einer für alle diesem Gesetz unterlegenen Menschen gleichen Rechtslage. Die Absicherung gegen jedweden Missbrauch würde jedes Gesetz unnötig verkomplizieren, weil dann jede Eventualität miteinbezogen werden müsste. Das würde jedes Gesetzgebungsverfahren ewig in die Länge ziehen.


    Gleichwohl wird es immer ganz schlaue Leute geben, die meinen, Schlupflöcher oder ähnliches zu finden. Dieselbe Problematik haben wir auch bei den Prüfungsordnungen. Diese sind nicht dafür ausgelegt, Missbrauch zu verhindern sondern eine einheitliche Rechtslage für alle, die ihr unterliegen, zu schaffen. Und dennoch versuchen SchülerInnen, dies zu unterlaufen.

    Das ist weniger eine Schwäche des jeweiligen Gesetzes oder der Verordnung sondern eine Schwäche der menschlichen Natur.

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