Beiträge von Maylin85

    Ich finde nicht, dass Sprachlehrer per se für die Alphabetisierung prädestiniert sind 😕

    Da sehe ich mich jedenfalls auch absolut nicht und es wäre ein Feld, in das ich mich genauso von null an einarbeiten müsste, wie jeder Nichtsprachlehrer auch.

    Ich würde fragen. Eine Ref-Kollegin von mir durfte auch einen Tag frei nehmen für ihre traditionelle Mädels-Kegeltour. Die Stunden musste sie allerdings tauschen und dann entsprechend nachholen.

    Ich hab immer spätestens 15-20 Minuten nach der verordneten Bettruhezeit das Zimmer nicht mehr verlassen. Natürlich rennen da noch Leute kichernd und ssshhht-piepsend über den Flur und natürlich kriegt man das irgendwie mit, aber wenn sie das nach 1-2 Ansagen dann in verträglicher Lautstärke tun und mich nicht nötigen, es zwingend offiziell hören zu müssen, passt das für mich und ich gehe auch guten Gewissens schlafen.

    Antimon

    Genau das denke ich nämlich auch (dass man es nicht jedem einfach so abverlangen kann und es dann auch funktioniert). Vorher Begleitpersonen abzusprechen, macht Sinn - passiert das an Schulen mit Rollstuhlfahrern auch tatsächlich? Wenn es Mitschüler sind, okay, aber bei Kollegen macht allein der Fachlehrerwechsel es sicherlich schwierig zu garantieren, dass die festgelegte Person immer zuverlässig in der Nähe ist.


    Mir ging es eigentlich darum, dass ich es fragwürdig fände Lehrkräften pauschal abzuverlangen, im Ernstfall begleitend in einem brennenden Gebäude bleiben zu müssen. Das beträfe ein (für mich schwieriges) Spannungsfeld zwischen legitimen Selbstschutzinteressen und Fürsorgepflicht.

    Aber ja, es gibt Türen, die eigentlich nicht verkeilt werden dürfen und Gebäudeteile trennen, aber da sie eben nicht automatisch funktionieren und sonst oft behindern, sind sie natürlich in der Praxis trotzdem verkeilt.

    Dafür hat eine meiner vergangenen Schulen mal furchtbar einen auf den Deckel gekriegt, denn nicht dürfen heißt aus guten Gründen nicht dürfen. Wurde danach nicht mehr gemacht.


    Da mag echt niemand mehr noch für einen Rollstuhl verantwortlich sein, den holt die Feuerwehr mit der entsprechenden Schutzausrüstung.

    Das verstehe ich. Mir geht es darum, wieso eine Begleitperson mit warten muss, denn dann muss die Feuerwehr im Zweifel nicht eine Person holen, bei der es nicht anders geht, sondern 2, was ja im Ernstfall mit doppeltem Aufwand, Risiko und ggf. Personaleinsatz verbunden ist. Mir ist schon klar, dass es hier vermutlich um Fürsorge vs. individuelle Sicherheit geht, aber so ganz glücklich finde ich es irgendwie nicht. Wäre ich die betroffene Begleitperson, würde es mir vermutlich schwer fallen in einem qualmenden Gebäude zu bleiben, wenn ich es eigentlich noch verlassen könnte.

    Erstmal werden Grundschulkinder ja meist den wohnortnahen Grundschulen zugeordnet, alles soll inzwischen inklusiv sein, man hat also meist keine Chance das zu umgehen.

    Außerdem ist es ja nicht immer von Anfang an klar.
    Bei uns ist Muskelschwund erst in der 2. Klasse bei einem Schüler diagnostiziert worden. Anfangs lief er problemlos noch die Treppen inzwischen sieht man das er damit erhebliche Probleme hat, auch wenn er es immer noch machen will, aber man sieht der Weg zum Rollstuhl ist absehbar, er ist jetzt Klasse 4, er wird also bis Klasse 6 (Ende der Grundschule) wohl im Rollstuhl landen. Sollen wir ihn jetzt bitten die Schule zu verlassen?!?

    Naja, wenn kein Schulwechsel erfolgen und inklusiv beschult werden soll, muss der Schulträger eigentlich für entsprechende bauliche Maßnahmen sorgen. Ich stelle es mir auch für betroffene Schüler sehr entwürdigend vor, wenn man ständig auf Hilfe angewiesen ist und getragen werden muss. Es geht ja nicht nur um "praktische" Aspekte, sondern auch um Selbstbestimmung und Eigenständigkeit.

    Nein, eben nicht. Die Feuerwehr denkt sich schon was bei solchen Vorgaben, die kommen nicht vom Baum gefallen. Hast du jemals bei einem echten Feueralarm evakuieren müssen? "Normale Menschen" (aka nicht Chemiker*innen und Personen, die bei der Feuerwehr arbeiten - was häufig die gleiche Personengruppe ist) verhalten sich dann leider nicht mehr so, wie sie eigentlich sollten. Im Idealfall gibt es sowieso einen ausgewiesenen Fluchtweg durch ein belüftetes Nottreppenhaus. Das muss es in allen grösseren, öffentlich zugänglichen Gebäuden geben, auch das Haus, in dem ich wohne, hat so eins (und ich habe schon 2 x in 7 Jahren das Haus über diesen Weg verlassen ...). Kleinere Schulhäuser haben sowas wahrscheinlich nicht, dann gibt es aber die Möglichkeit, das Gebäude über die Fenster zu verlassen.


    Wenn es tatsächlich brennt, haben die Leute Angst und es kommt zwangsläufig zu irgendeiner Art von Gedränge auf dem Fluchtweg. Da bist du mit einem Rollstuhl absolut nicht sicherer unterwegs als einfach in einem Zimmer mit einer Brandschutztür zu warten, bis dich die Feuerwehr holt.

    Nein, zum Glück nie einen Ernstfall erlebt. Wenn es im Gebäude hinter Türen sicherer ist, müsste man sich dann konsequenterweise nicht die komplette Evakuierung sparen und die Leute anweisen, hinter geschlossenen Brandschutztüren im jeweiligen nicht betroffenen Gebäudetrakt zu bleiben? Die Tatsache, dass man so viele Leute wie möglich dennoch raus beordert, suggeriert mir, dass das schon einen Sinn hat... und ehrlich gesagt bin ich in der Situation dann subjektiv auch lieber draußen. Dass die Personen mit dem Rollstuhl warten muss und es im überfüllten Treppenhaus nicht sicher ist, ist klar, aber mir geht es ja um die Begleitperson, die noch die Chance hätte zu gehen.

    Maylin85

    Du hast eine Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht. Nur weil man volljährig ist, bedeutet dies nicht, dass man keine Dummheiten macht. Und für dich heißt es, dass diese Dummheiten dir Schwierigkeiten bereiten, wenn du die obigen Pflichten verletzt.


    Wenn du denkst du bist fein raus, nur weil deine Schüler volljährig sind, dann lass die Klassenfahrt bleiben

    Wohl besser so. Das macht halt rational betrachtet wirklich überhaupt keinen Sinn. Hat ein Arbeitgeber, der mit seiner Belegschaft auf Betriebsausflug ist, die gleichen Verpflichtungen?

    Habe ich das überlesen? Wer schrieb denn, dass regelmäßig SuS über Treppen nach unten (oder auch nach oben) getragen werden müssten? Hier ging es doch nur um Evakuierungsübungen/-fälle, in denen die Aufzüge auch von körperlich Beeinträchtigten nicht genutzt werden können, oder?

    Hm, vielleicht habe ich es dann missverstanden. Ich hatte die Postings von Schmidt oder Miss Othmar anders gelesen.

    '

    Nein, das ist die offizielle Vorgabe der Feuerwehr. Die wissen schon, wie's geht. Hinter einer Brandschutztür bist du erstmal sicherer als im verrauchten Treppenhaus und wenn es auf deiner Etage gar nicht brennt, kannst du dort je nachdem auch bleiben, bis der Brand gelöscht ist. Glaub mir, ich habe in meinem Leben als Chemikerin schon ein paar mehr Brandschutzübungen mitgemacht und auch echte Feueralarme erlebt, als die meisten, die hier gerade schreiben. Ich unterhalte mich auch gerne mit dem Brandmeister, wenn wir an der Schule Probealarm haben und frage, was gerade die aktuellen Vorgaben sind. Die ändern sich, weil man neue Erkenntnisse gewinnt, weil die Ausrüstung der Feuerwehr heute eine andere ist als vor 20 Jahren und auch weil Gebäudeinstallationen sich ändern. Ich habe noch gelernt, einen Personenbrand mit der Löschdecke zu löschen, das wird heute auch nicht mehr pauschal empfohlen.

    Ich glaube schon, dass das funktioniert und so sicher ist, wie es für diese Person in der Situation eben sein kann (oder situativ auch sicherer, wenn das Treppenhaus betroffen ist). Mir geht es um den Punkt der Begleitperson. Wenn das Treppenhaus (noch) passiert ist, ist komplett raus ja vermutlich immer noch definitiv sicherer, als hinter der Brandschutztür zu warten.

    An einer meiner vergangenen Schulen gab es anfangs noch kein Freikontingent und man hat alle 3 Monate Rechnungen für seine Kopien im Fach gehabt. Dort war es auch semi-üblich, von den Schülern zumindest in kopierintensiven Oberstufenkursen (z.B., wenn kein Lehrwerk eingeführt war) am Anfang des Schuljahres oder Halbjahres Kopiergeld einzusammeln - ist aber halt schwer, einen realistischen Betrag abzuschätzen, wenn man am Anfang es Jahres noch gar keine Idee hat, welche Beträge dabei überhaupt zusammen kommen werden, bei Überzahlung ggf. dann zurückzahlen muss usw. Einige Kollegen haben pauschal 1€ eingesammelt und den letztlich fehlenden Restbetrag dann halt selbst draufgelegt. Viele haben gar nichts eingesammelt, weil zu aufwändig nachzuhalten.


    Alternativ gab es die Möglichkeit, vom Träger kostenlos kopieren zu lassen - man musste dann die Kopievorlagen zum Träger schicken und bekam die Kopien zurückgeschickt, ABER nur mit ausreichend (also mindestens 6 Wochen) Vorlauf und auch nur, bis das dafür vorgesehene Kontingent erschöpft war. Das war auch der einzige Weg, an kostenfreie Farbkopien zu kommen. Später wurde es mit zentral eingesammeltem Kopiergeld und (nicht sehr großzügigen) Freikontingenten marginal besser, irgendwann kam auch ein Farbdrucker dazu, den man immerhin kostenlos nutzen konnte.



    Ob Kopien vom Stick kamen oder Blatt zu Blatt, hat meines Wissens nach keinen Unterschied gemacht. Entscheidend war das Papier und die verbrauchte Blattzahl.

    Also bleiben die SuS mit einer weiteren Person (Lehrkraft, Schulbegleitung, Mitschüler_in) in einem Klassenraum hinter der nächsten Brandschutztür.

    Der Satz löst in mir irgendwie Unbehagen aus. Also müssen sich im Zweifel mindestens 2 Leute in erhöhte Gefahr begeben und ggf. von der Feuerwehr gerettet werden (was auch Mehraufwand und eine höhere Gefährdung für die Einsatzkräfte bedeutet) statt nur der einen Person mit Handicap? Ist wirklich explizit irgendwo festgeschrieben, dass jemand dabei bleiben muss?



    Ansonsten bin ich einigermaßen entsetzt darüber zu lesen, dass es Schulen gibt, an denen regelmäßig Leute über Treppen getragen werden müssen. Das kenne ich so überhaupt nicht. Meine letzte Schule war nicht barrierefrei und somit haben wir auch keine Schüler aufgenommen, die darauf angewiesen gewesen wären. Bei Verletzungen und temporären Einschränkungen ist es natürlich was anderes, aber man kann doch nicht ernsthaft Schüler aufnehmen, bei denen von vornherein klar ist, dass sie sich tagtäglich nicht eigenständig durchs Gebäude bewegen können.

    Es geht im Ausgangsfall ausschließlich um volljährige Schüler, da lässt man sich nichts von Eltern unterschreiben. Mir erschließt sich sowieso überhaupt gar nicht, wieso ich auf Schulveranstaltungen Verantwortung für volljährige Schüler tragen sollte - welchen Sinn macht das? In jeder anderen Lebenssituation sind die komplett selbst verantwortlich und auch im Schulgebäude oder in Pausen werden sie nicht beaufsichtigt, auf Ausflügen dann aber plötzlich schon?!

    Gedankenexperiment: wenn die tarifbeschäftigten Lehrkräfte an einem Strang ziehen und geschlossen so agieren würden wie die Kollegin, müsste das insbesondere in Bundesländern mit wenig verbeamteten Kollegen doch eigentlich eine sehr gute Verhandlungsposition bieten, um nachteilige Entwicklungen wie diese Stunde Mehrarbeit abzuwenden. Das Land wird ja kaum jeden entlassen können.

    JVA finde ich gar nicht so unattraktiv und hatte mich auch mal aktiv nach dieser Alternative erkundigt. Was ich damals ungünstig fand: 40 Stunden Präsenszeit am Arbeitsplatz. Gerade Korrekturen mache ich aber gerne nachts und bin tagsüber nicht gut konzentriert, daher hatte ich es damals nicht weiter verfolgt. Würde ich heute anders sehen und versuchen, mich arbeitstechnisch halt umzustellen. Ein echter Feierabend ist ja auch nicht so schlecht..



    Natürlich muss man den Umgang damit nicht erfüllend finden, aber sie als nichtig abzutun ist ein pädagogischer Offenbarungseid und (jetzt kommt meine persönliche Meinung) dann sollte man diese auch zum Wohl der Kinder nicht unterrichten.

    Ach Gottchen.

    Ich kann es absolut nachempfinden.
    Man muss nur bereit sein, den "Fehler", den man im Studium gemacht hat (falsche Einschätzung der Belastung bzw. einzelner Faktoren) entweder selbst auszubaden (Kompromisse, es ist nunmal ein Job, 40% sind doof, 60% sind okay), oder die Konsequenzen ziehen (aktive Bewerbung an bestimmte Schulen, Antrag auf Entlassung). und auch einsehen, dass eine viel kleineres Angebot zur Verfügung steht, wenn man einen Großteil der möglichen Einsätze ausschließt.
    Und damit meine ich nicht das trotzige Stampfen, dass man an SEINER unwirtschaftlichen Arbeitsstelle klammert und bleiben will, wenn diese geschlossen wird, sondern schnell die neuere suchen.

    Hätte ich die Stelle nicht wechseln können, wäre mein Kompromiss an alter Stelle Teilzeit gewesen (Antrag war bei Kündigung bereits gestellt und auch bewilligt). Ich denke, mit 70% wäre ich zurecht gekommen, weil man sich dem Ganzen dann einfach automatisch weniger oft aussetzen muss. Dass die Teilzeitmöglichkeiten aktuell massiv erschwert oder verwehrt werden, ist in dieser Hinsicht allerdings dann ein ernsthaftes Problem.

    Während du dich in einem anderen Thread über die mangelnde Belastbarkeit "unserer Jugend" ereiferst, bist du selbst auf Medikamentenmissbrauch angewiesen, um der Arbeit nachzugehen, für die du dich hast ausbilden lassen?

    Jap. Was vielleicht sogar auch mit Teilen dieser Jugend zu tun hat 😅 An der Mädchenschule mit sehr gesittetem Klientel brauchte ich jedenfalls noch keine Kopfschmerztabletten, im Ruhrpott dann schon.


    Das war übrigens kein "Missbrauch", der Medikamenteneinsatz war schon durchaus nötig, wenn dir ständig der Schädel platzt. Aber ich hätte alternativ natürlich auch die Yogamatte im Klassenzimmer ausrollen können, für die kleine Entspannung zwischendurch.

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