Beiträge von Bayer

    keckks Ich will nicht blöd sein, aber ich hoffe, Du merkst es selbst:


    [...] Es geht nicht ums Klugscheissen und Rechthaben. Aber ich hatte recht.


    Ich verstehe absolut nicht, was das jetzt bringen soll, hier einzelnen Foristen vorzuhalten, was sie vor 3 oder 4 Wochen geschrieben haben. An dem, was wir jetzt erleben, ist keckks allemal näher dran, als so manch einer, der hier noch vor 4 Wochen Grippevergleiche bemüht oder seine Witzchen gerissen hat. Lest euch doch mal die ersten 4-5 Seiten dieses Threads durch und wer ohne Fehl und Tadel ist, der werfe den ersten Stein. Selbst der RKI-Wieler hat noch vor wenigen Wochen gesagt, dass uns das Virus hier nicht betreffen wird. Hinterher ist man immer schlauer.

    Es geht hier nicht darum, wer am allermeisten Recht hat.

    Ich lese hier seit Beginn mit und empfand die Angriffe auf Keckks schon beim letzten Mal als daneben. Man kann sich ja in der Bewertung der Dinge uneins sein. Aber so persönlich verletzend zu werden, geht einfach nicht. Ja, wir gehen alle unterschiedlich mit der Bedrohung um. Die einen möchten hier über ihre Ängste offen reden können (vielleicht weil sie in ihrer Familie die Starken sein müssen) und andere wollen sich mit der Bedrohungslage nicht auseinandersetzen, weil sie der Meinung sind, dass man ja sowieso nichts ändern kann. Sich dann mit seinen eigenen Ansprüchen und seiner eigenen Haltung hier durchsetzen zu wollen (im Sinne von „alle sollen das so sehen/handhaben wie ich“), führt zu Konflikten, unweigerlich. Aber beide Haltungen haben ihre Berechtigung und sollten nicht mit persönlichen Angriffen bedacht werden. Hart in der Sache, ja, aber im Umgang miteinander doch bitte mit etwas mehr Empathie. Wir wissen alle nicht, mit welchen Sorgen, Ängsten und Problemen das Gegenüber gerade belastet ist.


    Keckks, ich habe deine Informationen von Beginn an mit großem Interesse verfolgt. Ich finde es sehr schade, dass du dich zurückziehst, kann es aber verstehen.

    Na da bin ich ja mal gespannt. Hier in Hessen noch nicht... Dafür sollen wir täglich einen Tätigkeitssnachweis über das was wir im Homeoffice gearbeitet haben führen...

    Bei so manchen Dingen bezweifle ich ha die Rechtmäßigkeit...

    Haltet mich meinetwegen für paranoid, aber ich hatte in dem Zusammenhang eine völlig andere Assoziation:


    Wenn ich Schulleiter wäre und erfahren würde, dass das Land plant, mir meine Lehrer für Klinikdienste abzuziehen („Die haben ja derzeit sowieso nichts zu tun“), momentan zwar noch freiwillig, aber unter Umständen bald zwangsweise, dann würde ich unter Umständen auch auf die Idee kommen, eine haltbare Arbeitszeitdokumentation erstellen zu lassen, mit deren Hilfe ich das dann vielleicht abwenden könnte.


    In dem bayerischen Brief stand ja bei den Einsatzgebieten, dass man u.a. nach ärztlicher Einweisung Abstriche für Corona-Tests machen soll.

    Das wird in Hessen sicherlich auch nicht anders sein.

    Wenn sich da nicht genügend Freiwillige melden, wird demnächst unter Umständen dann jeder Schulleiter aufgefordert, x Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen, die er dann abordnet an die Gesundheitsbehörden. Wenn ich nachweisen kann, dass mein Kollegium hart arbeitet und viel zu tun hat....


    justmy2cents

    Wir sind eine große Schule mit fast 40 Klassen plus Oberstufe im Kurssystem und deutlich über 100 Kollegen plus um die 30 Referendare. Der Unterricht findet statt in einem großen Altbau mit schlechter Elektrik und einem mit vielen Betondecken und -wänden ausgestatteten, mittlerweile auch etwas in die Jahre gekommenen Neubau.
    Die W-Lan-Versorgung ist im Altbau prinzipiell gut, im Neubau eine Katastrophe wegen des vielen Betons. Im Altbau ist die Elektrik am Limit und sobald Schulbetrieb stattfindet, sind derart viele Nutzer im W-Lan, dass ein Hineinkommen ins selbige einem Glücksspiel gleicht, von einer Datenübertragung, wie sie z.B. bei Filmen erforderlich wäre, kann man nur träumen. Das ist nicht nur hinsichtlich Internetübertragungsgeschwindigkeiten ein Problem, sondern auch für Systeme, die es erfordern, dass man sein eigenes Gerät über W-Lan an einem Beamer oder Display oder apple-tv o. dgl. anmeldet.
    Wir Lehrkräfte wechseln nahezu jede Stunde das Zimmer (im Idealfall hat man auch mal eine Doppelstunde in einem Raum). Wir haben sehr unterschiedlich große Zimmer und sehr unterschiedlich große Klassen. Ein „Lehrerraumsystem“ statt eines Klassenzimmersystems funktioniert bei uns deshalb nicht.
    In nahezu jedem Zimmer haben wir eine unterschiedliche Ausstattung, weil man eben immer das Neueste gekauft hat, wenn mal wieder ein bisschen Geld vorhanden war. Spontan angeordnete Zimmerwechsel sind bei uns zudem keine Seltenheit. Da steht man dann mit einer Unterrichtsvorbereitung für eine (eigener) Laptop-Beamer-Stunde, hat aber im neu zugewiesenen Raum dann entweder gar keine Ausstattung außer Overheadprojektor oder eine mit fest installiertem mini-Projektionsflächen-Smartboard-Rechner am Beamer (!), an dem man die eigene Hardware nicht anschließen kann, oder eine Lösung mit fest installiertem und abgeschlossenen Laptop, für den man keinen Schlüssel hat. Wahlweise dann noch alle Systeme mit oder ohne (funktionierenden) Lautsprechern etc. Hinzu kommen pubertierende Schüler, die es lustig finden, in unbeaufsichtigten Zeiten des Stundenwechsels das eine oder andere Kabel zu entwenden, sodass das gesamte System nicht mehr funktioniert und man zu viel Zeit für die Fehlersuche benötigt, bevor man arbeiten kann. Liegt aber nicht nur an den Schülern, dass oft etwas nicht funktioniert, sondern auch an Kollegen, die in ihrer Verzweiflung Kabel umstöpseln usw. Es sind einfach zu viele Menschen mit unterschiedlich guten Kenntnissen an der Hardware und Software zugange, als dass solche Systeme dauerhaft zuverlässig laufen könnten, zumal auch wir keinen hauptamtlichen Systemadmin haben, sondern nur einen, der das als Lehrer nebenbei macht.
    Der Frust über die vertane Vorbereitungszeit ist groß. Man neigt dann selbst als digital-affiner Mensch dazu, wieder auf Buch-Kreide-Stunden umzuschwenken.
    Solange man kein einheitliches System in allen Räumen hat (utopisch, nicht finanzierbar) und niemanden, der sich mit der Wartung der Systeme regelmäßig beschäftigt, ist das mit der Digitalisierung bei uns zum Scheitern verurteilt. Leider. Und das wird auch der Digitalpakt nicht ändern.

    danke euch, das ist interessant- @Bayer, sind denn Seiten wie Greenpeace oder Amnesty International "safe"?

    Prinzipiell würde ich den von dir genannten Organisationen an sich schon vertrauen, allerdings ist das eben bei Facebook immer so eine Sache, wer deine Profildaten eben noch alles erhält, sprich: Man macht sich in Facebooks Datenbank „gläsern“ mit seinen Einstellungen, Ansichten und Präferenzen. An wen Facebook dann deine Daten weiterverkauft (und sei es auch „nur“ für gezielte Werbung), hat man nicht mehr in der Hand. Deswegen bin ich bei Facebook generell sehr zurückhaltend, was die Klickerei, Mitgliedschaft (auch in „geheimen“) Gruppen, Nachrichten usw. betrifft. Habe auch die Apps nicht installiert und nutze es nur über Webschnittstelle. Und amüsiere mich, wenn ich Werbung für Babyprodukte erhalte...

    Ich hab jetzt gerade vergeblich nach der Doku gesucht, die vor einiger Zeit in ARD oder ZDF lief, in der es um die Manipulation des Brexit-Votums und den Einfluss von Facebook darauf ging. Ich weiß leider nicht mehr, ob es vorrangig um die Machenschaften von Facebook oder den Brexit ging, was die Suche etwas schwierig macht.
    Darin wurde das sinngemäß so erklärt:
    Man versucht, Daten von Nutzern zu sammeln, die ein bestimmtes (zuvor festgelegtes) Profil erfüllen. An diese Daten kommt man durch Umfragen, Petitionen, Gewinnspiele, geteilte Artikel und Likes, die die User vergeben haben. Hat man diese User gesammelt, kann man sie gezielt beeinflussen durch sogenannte „dark adds“, also Anzeigen, die eben nur der zuvor festgelegten Nutzergruppe gezeigt werden. Da können dann auch Falschbehauptungen/Fake News dabei sein, weil diese ja nur diejenigen in ihrer Facebook-Timeline sehen, die man zuvor als leichtgläubige Schäfchen mit Offenheit für das Thema identifiziert hat. Entwickelt haben dieses Verfahren Firmen wie Cambridge Analytica und Konsorten.
    Natürlich wird für ein derartiges Vorgehen psychologisches Know-how benötigt. Man macht das nicht so plump durchschaubar und fragt die User direkt, ob sie z.B. normalerweise Nicht-Wähler sind und Sympathien für Protestparteien haben, sondern erstellt Profile, woran man solche Menschen erkennt. Sie hegen z.B. Sympathien für David-gegen-Goliath-Themen und fragt diese dann ab durch irgendwelche „Klicken Sie hier, wenn sie auch meinen, dass...“-Anzeigen.
    Es geht also nicht darum, tatsächlich etwas zu verlosen oder eine Petition für oder gegen irgendwas zu starten, sondern vielmehr darum, an nützliche Daten zu kommen, weil sich die User quasi freiwillig dort melden und ihre Profile in bestimmte Kategorien einordnen, die dann später weiter genutzt werden können.


    Edit: Ich glaube, es war diese Doku, die ich gesehen hatte:
    https://www.zdf.de/dokumentati…f-die-demokratie-102.html
    (Bei ungefähr Minute 9 ist das Verfahren erklärt, die Doku lohnt sich aber in Gänze angesehen zu werden.)

    Nach meiner Einschätzung meint Winterhoff etwas anderes, als einige hier schreiben.
    Kann mich aber auch irren.
    Ihm geht es darum, dass erstens das eigenverantwortliche Lernen viel zu früh einsetzt und man Kinder damit überfordert. Zweitens benötigt Lernen eine Beziehung zum Lehrer. Im oben verlinkten Sternartikel ist das nur teilweise angesprochen. Vorwürfe an Lehrer kann ich aber keine erkennen.


    Vor ein paar Tagen war Winterhoff auch bei Markus Lanz. (Nachzusehen hier, relativ am Ende der Sendung: https://www.zdf.de/gesellschaf…-vom-23-mai-2019-100.html ).
    Mir ist er von seiner Art her zwar etwas zu verbissen, aber ich finde durchaus, dass er einen Punkt hat.


    Dabei geht es mir weniger um die Veränderung auch meiner Schülerklientel in den höheren Klassen, viel dramatischer empfinde ich die Veränderung in den letzten Jahren bei den Fünftklässlern. Der Anteil derer, die eine extrem kurze Konzentrationsspanne haben, Erklärungen nicht folgen können oder wollen, nicht in der Lage sind, ein Heft halbwegs vollständig zu führen oder einen halbwegs graden Satz fehlerfrei in einer schriftlichen Leistungserhebung schreiben zu können, hat nach meinem persönlichen Empfinden (!) in den letzten Jahren extrem zugenommen. Da wird sich extrem angestrengt, damit der Übertritt ans Gymnasium notentechnisch erreicht wird und dann sitzen sie bei uns und zeigen eine Arbeitshaltung zum Davonlaufen. Ich verstehe nicht, was da passiert ist, dass es dazu gekommen ist. Ist das bei euch (Bayern, Gymnasium) auch so?


    Edit: Habe mir das Video der Sendung gerade nochmals angeschaut. Winterhoff kommt ca. von der 28. Minute bis ca. 11 Minuten vor Schluss zu Wort.
    Ein Punkt, der bei mir besonders „nachhallt“: Dass er darauf aufmerksam macht, dass in der Medizin jede neue Therapie durch Studien in ihrer Wirksamkeit bewiesen werden muss, bevor sie angewendet werden darf, er aber den Eindruck hat, dass sich in der Pädagogik jeder „Dahergelaufene“ etwas ausdenken kann, was dann unbewiesen umgesetzt wird und die Folgen dann von den Kindern ausgebadet werden müssen.

    Ich denke, das ist in allen Bundesländern ähnlich. Schriftliche Leistungen zu bewerten, da gibt es wirklich kaum Spielraum. Interessanter finde ich die Frage: Wie ermittelst du "alle anderen Noten?" Ich kenne das von meinen Kindern so, dass unter jeder Klassenarbeit eine mündliche Note steht, die ja, wie du schon schriebst, 50% bzw. etwas weniger ausmacht. Also doch relativ viel.Mir ist es immer ein Buch mit 7 Siegeln. Wie kommt man auf die mündliche Note (die so viel zählt und daher möglichst gerecht sein sollte)? Führt man Strichlisten? Notiert man sich was nach der Stunde? Ist es einfach ein Eindruck?
    Sammelt man stichprobenartig irgendetwas ein?


    Nein, die mündlichen Noten zählen nicht viel.
    Ich muss etwas ausholen:
    In der Unter- und Mittelstufe: In den Schulaufgabenfächern (Mathe, Deutsch, Fremdsprache, später auch Physik und das Fach der Zweigwahl) wird der Durchschnitt aller Schulaufgaben doppelt gewichtet. Der Durchschnitt aller anderen Noten wird einfach gewichtet. Daraus errechnet sich die Zeugnisnote. Wenn du viele andere Noten hast, geht die Einzelnote nicht sehr stark in die Zeugnisnote ein. Wenn du nur wenig andere Noten hast, ist sie etwas gewichtiger.
    Beispiel:
    Sogenannte „Große Leistungsnachweise“ (Schulaufgabennoten): 4, 2, 3, 4 -> Durchschnitt 3,25
    Sogenannte „Kleine Leistungsnachweise“ (un-/angekündigte Tests, Abfragenoten, Unterrichtsbeitragsnoten, Referatsnoten): 2, 6, 3, 3, 2, 4 -> Durchschnitt 3,33
    Zeugnisnote: (3,25 + 3,25 + 3,33) :3 = 3,27 , also eine 3, da gibt es keinen Spielraum.


    In den sogenannten „Lernfächern“, also Fächer ohne Schulaufgaben, müssen trotzdem schriftliche Noten vorliegen, mindestens 2 im Schuljahr. D. h. es müssen (un-)angekündigte Tests geschrieben werden. Die Noten dort werden allerdings meist alle gleich gewichtet. Ausnahmen sind in gewissem Rahmen möglich, z.B. kann eine angekündigte Kurzarbeit auch doppelt gewichtet werden, wenn die Fachschaft der Schule dies für alle verbindlich beschließt.
    Hätte der Schüler im oben genannten Beispiel 10 statt 6 weitere Noten, wäre die eine 6 weniger gewichtig in die Zeugnisnote eingegangen, da sie im Durchschnitt „verschwindet“, wenn man mehr Noten hat. Da aber alle Noten im Zweifelsfall (d.h. falls Eltern Einspruch einlegen bzw. eine Überprüfung einfordern) mit Datum der Erhebung und ungefährem Inhalt belegt werden müssen, bringst du dich als Lehrer selbst in Teufels Küche, wenn du viele Noten machst, denn viele Noten bedeuten viel Angriffsfläche.


    Wie entstehen diese weiteren Noten?
    Referate: muss ich nicht erklären
    Abfragenoten: Zu Beginn der Stunde wird ein Schüler über den Inhalt der letzten Stunde befragt, mit Abdeckung aller drei Aufgabenbereiche (Reproduktion, Transfer, Anwendung) und erhält dafür eine Note.
    Unterrichtsbeitragsnoten: Ein Schüler wird maximal 2 Wochen lang im Unterricht häufiger aufgerufen und die Qualität seiner Antworten (nicht die Häufigkeit seiner eigenständigen Meldungen) wird bewertet.
    Erst in der Oberstufe ist die Verrechnung der „großen“ zu den „kleinen“ Noten 1:1. Ist deshalb problematisch, weil im Abi die schriftlichen Fächer wieder schwerer gewichtet werden als die mündlichen Prüfungen, die man zur Notenverbesserung ablegen kann. Heißt: Wenn du in Deutsch schriftlich immer auf Note 5 stehst, kannst du das vor dem Abi durch passable mündliche Leistungen ausgleichen, im Abi selbst führt es dann aber evtl. zum Nicht-Bestehen, obwohl du die gleichen Noten wie vorher erhältst.


    Und noch eine Anmerkung:
    Wenn bei uns die Durchschnitte zwischen den Klassenarbeiten und den sonstigen Noten sehr stark voneinander abweichen, kann es schon sein, dass man dann vor der Schulleitung auf Klassenkonferenzen etwas erklären muss. Wenn jemand schriftlich keinen geraden Satz zu Papier bringt, mündlich aber auf Note 1 oder 2 stehen soll, wird das auch mal etwas härter hinterfragt, wie so etwas zustandekommen kann.


    Und an der Grundschule läuft das ganz anders als bei uns am Gymnasium.

    Bei uns in NRW ist die Regelung genau andersrum. Im Schulgesetz steht ausdrücklich, daß wir pädagogische Noten finden müssen und nicht einfach den Durchschnitt ausrechnen dürfen.
    Ich mache die Brisanz der Angelegenheit gerne immer am Notenschlüssel deutlich. Es werden zwei Klausuren im Halbjahr geschrieben. Ein Schüler schreibt zwei 4er mit jeweils 66% bzw. 66 Punkten. Welche Note würdest Du ihm geben?
    Der andere Schüler schreibt eine 4 mit 50% bzw. 50 Punkten und eine 2 mit 81% bzw. 81 Punkten. Welche Note würdest Du ihm geben?


    Wahrscheinlich würdest Du dem ersten Schüler eine 4 und dem zweiten eine 3 geben? Aber bedenke, daß der erste Schüler in Addition 132 Punkte geholt hat, der zweite hingegen nur 131 Punkte. So, was jetzt? ;)

    Mi 66% erhältst du bei uns eine 3, keine 4. In vielen Fächern gilt der Abiturschlüssel auch für alle anderen schriftlichen Arbeiten (über 81% Note 1, über 70% Note 2, über 55% Note 3, über 40% Note 4, über 20% Note 5).
    Aber völlig egal, wie man das findet: Es steht bei uns im Schulgesetz, dass Zeugnisnoten rechnerisch ermittelt werden müssen. Aus die Maus. Die Anzahl von Klassenarbeiten (bei uns „Schulaufgaben“) ist pro Fach vorgegeben und auch das Verhältnis, wie sie zu allen anderen Noten gewichtet werden müssen (meist 2 zu 1, in der Oberstufe 1:1). Da ist der Ermessensspielraum, der einem bleibt, denkbar gering.
    Was ich spannender finde, ist die Tatsache, wie das mit dem Datenschutz eingeschätzt wird. Wie gesagt, bei uns kann ich die Noten höchstens bei Kollegen direkt erfragen, aber mit dem Verweis auf den Datenschutz nicht einsehen (geschweige denn -mehr oder weniger versehentlich- verändern).

    Sowas kenne ich auch aus der Notenkonferenz. Da haben andere Kollegen dann aber in der Konferenz ihre Note auch von 5 auf 6 "korrigiert", als eine Kollegin nur noch die Noten 1-3 vergeben hat, auf das dann die 3 in Deutsch doch nicht mehr als Ausgleich reichte.

    Ich will jetzt keine grundsätzliche Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Noten und vor allem dem Ausrechnen von Notendurchschnitten bis auf die zweite Nachkommastelle entfachen, aber wie sicherlich einige wissen, ist das in Bayern Vorschrift.
    Deshalb bin ich erstaunt, was in anderen Bundesländern so alles möglich ist. Bei uns wäre es das nicht.
    1. Weil wir über das Jahr hinweg sämtliche Noten im sogenannten "Notenmanager" (d.h. digital) eintragen müssen. Dort haben wir nur Zugriff auf die von uns erstellten Noten. Wir können die Noten anderer Kollegen nicht nur nicht verändern, wir können sie noch nicht einmal sehen. Nur Klassenleiter haben die Möglichkeit, die Durchschnitte pro Fach in ihrer Klasse zu sehen, um Eltern über Gefährdungen zu informieren. Ansonsten fällt das unter den Datenschutz.
    2. Weil uns nur die Möglichkeit einer "pädagogischen Note" im Zeugnis eröffnet wird, wenn der Schüler zwischen x,40 und x,59 steht. Dann muss man aber sehr gut begründen können, warum man vom rechnerischen Mittel abweicht und dem Schüler z.B. mit 4,55 doch noch die 4 im Zeugnis geben möchte. Eine Begründung wäre z.B., dass an sämtlichen zuvor über das Jahr hinweg eingegebenen Noten ein "+" steht, die in die Berechnung des Schnitts nicht eingehen. (Umgekehrt wäre es bei einem "-" auch so.) Bei uns gibt es auch nur ganze Noten, die "+" und "-" Tendenzen sind quasi nur für diesen Fall relevant.
    Zusätzlich ist bei uns die Gewichtung und die Anzahl der erstellten Noten sehr stark reglementiert. Die schriftlichen Noten werden durch die sogenannte "Respizienz" (d.h. der Fachbetreuer überprüft nach der Korrektur, ob die Aufgabenstellung dem erforderlichen Schwierigkeitsgrad entsprochen hat und die Korrektur/Notengebung transparent ist und passt) überprüft, da kann man als Lehrer nicht einfach machen, was man will.
    Dass man auf Notenkonferenzen quasi schachert wie auf einem Basar (sorry, aber so kommt das oben Geschriebene bei mir an), wäre bei uns undenkbar.


    Erstaunte Grüße
    B.

    Ich kann dich verstehen, mich stört es auch. Und ich meine damit weniger die Flüchtigkeitsfehler, die jedem einmal unterlaufen, oder Vertipper, wie sie nun einmal vorkommen können. Bei mir ist trotzdem häufig die Grenze zum Fremdschämen überschritten, wenn ich links im Profil bei der "Fächerverbindung" die Angabe "Deutsch" lese und derjenige "dass/das", ""seid/seit", "nachdem/ nach dem" usw. häufiger falsch als richtig schreibt, Adverbiale mit Komma vom Satz abtrennt und auch sonst mit der Zeichensetzung konsequent auf Kriegsfuß steht. Ich find das vor allem vor den Menschen peinlich, die sich als Nichtlehrer hierher verirren. Anfangs habe ich noch gedacht, die betreffende Person ist ein Fake. Aufgrund der mittlerweile aufgelaufenen Anzahl der Beiträge bin ich mir da nicht mehr so sicher.

    In Bayern bekommst du ziemlich genau 3 Wochen vor Referendariatsbeginn (18.02.19 ist der genaue Beginn) die Zusage mit der Mitteilung, welcher Seminarschule du zugeteilt worden bist.
    Einen Platz bekommen in Bayern alle, die eine zulässige Fächerverbindung haben.
    Mit dem Schreiben kannst du also zum 25.01.19 rechnen, da man anscheinend die Bescheide immer so verschickt, dass sie Freitag/Samstag bei den Empfängern eintreffen. Da haben sich dann die Gemüter über das Wochenende beruhigt und die Anzahl der Verzweifelten, die ans andere Ende Bayerns in eine Seminarschule gehen sollen, hat sich schon etwas reduziert, sodass dann vermutlich nicht mehr ganz so viele im KuMi anrufen und darum bitten, doch woandershin zu dürfen (meine persönliche Vermutung).
    Ich würde mir an deiner Stelle überlegen, wo ich langfristig leben möchte. In manchen Ländern ist es extrem schwer, trotz Lehrermangel, eine Planstelle zu erhalten, wenn nicht wenigstens das zweite Staatsexamen aus dem Land stammt.
    Und ich würde mir überlegen, welche Ausbildungsform mir persönlich am meisten zusagt. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind da schon sehr groß. Angefangen mit der Anzahl der während des Referendariats notwendigen Umzüge (in manchen Bundesländern: keine; in Bayern, wenn es blöd läuft: 2 durch notwendigen Wechsel Seminarschule-Einsatzschule-Einsatzschule-Seminarschule in den 4 Halbjahren), bis hin zu Prüfung (in manchen Ländern: alle relevanten Noten werden an einem einzigen Tag erhoben; in Bayern: erste von drei Lehrproben bereits nach 3-4 Monaten, am Schluss nur noch mündliche Prüfungen, dafür großes Gewicht auf den Noten der unangekündigten Unterrichtsbesuche durch die Seminarlehrer im ersten und letzten Halbjahr).

    Wenn dir/euch das Geld unwichtig ist, solltest du über folgende Situation nachdenken:
    Einer der Partner hat einen Unfall und liegt bewusstlos im Krankenhaus. Der Partner hat kein Auskunftsrecht gegenüber den Ärzten und auch kein Entscheidungrecht bzgl. der Behandlung. Bei minderjährigen Kindern wären dann die Eltern, sollten diese nicht mehr leben die Geschwister, auskunfts- und entscheidungsberechtigt. Im Todesfall würden diese über die Art und den Ort der Bestattung entscheiden.
    Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es in einem solchen Fall ein gravierender Nachteil ist, nicht verheiratet zu sein. Dass sich Verwandte im Todesfall des Partners von einer zuvor nie dagewesenen, sehr unangenehmen Seite zeigen, ist gar nicht so selten. Lies mal im Forum "verwitwet.de". Da schreiben auch jung verwitwete, unverheiratete Menschen, die zu allem Schmerz auch noch diesen Ärger aushalten müssen.
    Deshalb zumindest eine Patienten- und Vorsorgevollmacht erstellen, wenn man nicht heiratet. Darin kann man zumindest einen Teil der oben angesprochenen Dinge regeln.
    Ich würde als Mann, der seine Kinder liebt und an ihnen hängt, schon allein aufgrund meiner rechtlichen Situation gegenüber meinen Kindern die Mutter derselben heiraten wollen. Im Falle einer Trennung hätte ich sonst kaum eine Möglichkeit, mein Umgangsrecht durchzusetzen, wenn die Mutter sich querstellt.

    "Den" Bewertungsbogen gibt es nicht. Bewertungsbögen sind in Bayern generell nicht erlaubt; alle Aufsätze müssen mit einem Verbalgutachten, welches Vorzüge und Schwächen darlegt, beurteilt werden. Die Note darf sich nicht aus Bewertungseinheiten ableiten, sondern muss die Gesamtleistung in den Bereichen Inhalt, Stil und Sprachrichtigkeit widerspiegeln. Deshalb gibt es auch nur "Lösungshinweise", in denen dann nochmals verbalisiert wird, welche Dinge vom Schüler bei der Lösung der Aufgabe erwartet werden, welche Apekte in den Texten und der Aufgabenstellung stecken. Diese Lösungshinweise bekommt nur, wer dieses Abitur tatsächlich korrigiert, wird aber gerade in Deutsch sowieso nicht so wichtig genommen, weil man selbst ja weiß, was man wie unterrichtet hat und ob die Aufgabenstellung erfüllt worden ist oder nicht.
    Ich hab die Lösungen von 2012 leider nicht, sonst hätte ich sie dir zukommen lassen, wobei ich nicht glaube, dass du viel damit hättest anfangen können, wenn du eigentlich einen Bewertungsbogen zum "Abhaken" suchst...

    Hallo,
    maßgeblich ist der Art. 65 des Bayerischen Beamtengesetzes.
    Darin steht u. a., dass man zum Amtsarzt muss, wenn man binnen 6 Monaten 3 Monate krankgeschrieben war. Es geht hierbei um die Überprüfung der Dienstfähigkeit und die Abklärung, ob z.B. durch eine Wiedereingliederungsmaßnahme die Dienstfähigkeit erhalten werden kann oder ob nur eine Versetzung in den Ruhestand das Problem löst.
    Prinzipiell ist es wohl so, dass der Dienstherr bei hinreichenden Gründen einen immer zum Amtsarzt schicken kann, bei einer Zeitdauer wie der oben genannten es aber muss, selbst wenn er selbst die Gründe kennt und einsieht, dass es sich um einen vorübergehenden Zustand handelt.
    Es hängt wohl auch damit zusammen, ob z.B. eine "Zwangspensionierung" droht oder eine Verbeamtung auf Lebenszeit ansteht, der Probezeitbeamte aber z.B. grundsätzlich immer montags krank ist. Da kommen zwar keine 3 Monate innerhalb eines halben Jahres zusammen, aber es sieht halt nach "Wochenendverlängerung" aus und da kann dann der Amtsarzt schon mal davon ausgehen, dass der Dienstellenleiter eine Verlängerung der Probezeit wünscht.
    Grüße
    Bayer

    Hallo Kreacher,


    Parzival ist, wie du schon ganz richtig selbst sagtest ("wie alle anderen Artusromane"), KEIN Drama, sondern ein Versepos. Wenn du also mit Dramen vergleichen willst, dann scheidet der Parzival aufgrund der falschen Gattung aus.


    So richtig ist mir die Quintessenz deiner Untersuchung nicht so recht klar. Mal ganz platt formuliert: Früher verwendete man eben häufiger das "Ihr", welches dann vom "Sie" abgelöst wurde. Jo. Und? Ist nicht böse gemeint, aber es erscheint mir eben für eine Hauptseminarsarbeit dann doch ein bisschen flach.
    Deshalb finde ich den Vorschlag der Dozentin sogar gar nicht mal so schlecht, mit Tatorten zu vergleichen. Ohne es jetzt überprüft zu haben, kann ich mir dennoch gut vorstellen, dass in Schimanski-Tatorten die Anreden variantenreicher sind, dass auch in den Tschirner/Ulmen-Tatorten eher mal ein "Alter" oder "Digger" statt eines "Du" oder "Sie" dabei ist und auch Börne/Thiel mit ihrer einseitig-manierierten Sprache auch die Beziehungsebene auf der sprachlichen Seite verdeutlichen und dadurch die Dialoganalyse der Untersuchung eine Dimension hinzufügen würde, die dann einer Hauptseminarsarbeit auch würdig wäre. Ich würde an deiner Stelle eher diesen Vorschlag aufgreifen, als mich jetzt nach neuen Dramen umschauen zu müssen, die eine neue Entwicklung aufzeigen.
    Es gibt übrigens einige Tatorte bei Youtube und auch der Tatort-Fundus (http://www.tatort-fundus.de) bietet immer eine gute Übersicht darüber, welche Tatorte in den nächsten Tagen (hauptsächlich bei dritten Programmen) ausgestrahlt werden. Und die DVD-Sammlungen, die man auch nach Kommissaren sortiert kaufen kann, sind nun nicht allzu teuer.


    Viel Erfolg!

    Zitat

    Original von Mikael


    Tut mir leid, aber du hast keine Ahnung...


    Ah ja. Herzlichen Dank für die sachliche Auseinandersetzung und die ausführliche Erklärung, warum du recht hast und ich nicht. So kann ich es besser nachvollziehen und muss mich wohl inhaltlich auf ganzer Linie geschlagen geben. :D

    Zitat

    Original von Mikael
    Du darfst dich nicht als einer deiner Schüler ausgeben, um irgendwo Zugang zu bekommen.


    Wer sagt denn, dass ich das mache? Wenn ich mich irgendwo als "Schneewittchen" anmelde, dann kann man ja wohl nicht davon ausgehen, dass irgendwer auf die Idee kommt, es könnte sich hier um Identitätsdiebstahl handeln.
    Natürlich darf man nicht den Namen eines real existierenden Schülers verwenden. Das wäre schon aus moralischer Sicht verwerflich. Aber wenn ich als Schneewittchen alles mitlesen kann, sehe ich kein Problem. Und die Schüler offensichtlich auch nicht, sonst hätte man mich schon längst hinausgeschmissen.

    Zitat

    Original von Mikael
    Erst informieren, dann schreiben!


    Jo. Den Tipp kann ich nur zurückgeben.



    Zitat

    Original von Mikael


    Es geht doch nicht nur um §201 sondern um den gesamten fünfzehnten Abschnitt. :rolleyes:


    Achso. Briefgeheimnis, höchstpersönlicher Lebensbereich und sonstige Geheimnisse werden von uns ausgespäht. Ich glaube, dir ist nicht klar, wozu der 15. Abschnitt dient und dass es im öffentlichen Internet kein "Briefgeheimnis" und dergleichen geben kann, weil jedem klar sein müsste, dass das jeder lesen kann. Wenn ich Geheimnisse habe, dann schreib ich die doch nicht in ein Forum und beklage mich hiterher, dass es einer gelesen hat und beziehe mich aufs StGB, ich bitte dich....



    Zitat

    Original von Mikael


    Natürlich gibt es in schuelerVZ geschlossene Nutzergruppen.


    Nur weil der Betreiber das so nennt, heißt das doch noch lange nicht, dass dem auch so ist. Dazu bräuchte es ganz andere Sicherungsvorkehrungen als die Registrierung per E-Mail. Jeder Richter, dem ein Strafantrag vorgelegt werden würde, in dem steht "Der Lehrer xy hat sich in unserer geschlossenen Nutzergruppe registriert und mitgelesen, deshalb hat er gegen den 15. Abschnitt StGB verstoßen" würde sich doch totlachen... Das hat einfach nichts damit zu tun, worum es in diesem Gesetz geht.

    Zitat

    Original von Mikael


    in Ordnung, da du weder eine fremde Identität annimmst, noch dir unberechtigterweise Zugang zu den Gruppen verschaffst.


    Wo steht im StGB, dass man überall im Internet seinen Klarnamen angeben muss? Nirgends. Und das StGB schützt auch keine Internetgruppen in ihrer Zusammensetzung.


    Man verstößt vielleicht gegen die AGB des Betreibers, ja. Aber das ist nicht per se ein Straftatbestand. Der Betreiber kann einen rausschmeißen, wenn er merkt, dass man gegen seine AGB verstoßen hat. Er kann einen auch anzeigen, wenn man etwas illegales gemacht hat. Logisch. Aber es ist nicht illegal, sich unter einem Fantasienamen bei Online-Communities anzumelden.

    Zitat

    Original von Mikael
    Wenn du die Ausführungen im StGB nicht verstehts, dann lass dich rechtlich beraten.


    Wieso denn gleich so unfreundlich? Du führst hier Gesetztestexte an, die mMn nichts mit dem zu tun haben, worum es hier geht.
    Du verweist auf § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes StGB, in dem es um das gesprochene Wort geht. Bei schülervz spricht aber niemand. Dort wird geschrieben. (Und jeder, der es lesen will, kann es lesen.) Deshalb frage ich bei dir nach, wo der Zusammenhang besteht und deine Antwort muss ich so verstehen, dass du mich zu einem Anwalt schicken möchtest, der mir erklären soll, was du damit meinst. Diese Logik erschließt sich mir nicht. ;)



    Zitat

    Original von Mikael
    Es ging um geschlossene, geschützte Nutzergruppen.


    Nein, geht es nicht. Schülervz ist weder geschlossen noch geschützt. Und selbst wenn es das wäre, wäre es mal noch ganz die Frage, ob es tatsächlich strafbar wäre, sich dort anzumelden, wenn dies ohne Überwindung größerer Hürden jedermann möglich ist. Eine einfache Registrierung mit E-Mailadressenangabe, an die man sein Passwort geschickt bekommt, stellt nun wirklich keinen besonderen Schutz dar.

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