Beiträge von Nitram

    Hallo Aktenklammer,

    dein erster Satz ("In meiner Schule gibt es eigentlich ...") klingt nach einer vorhandenen Dienstvereinbarung zwischen Lehrerrat (hier in RLP: Personalrat) und Schulleitung.

    Wenn sich die Schulleitung sich an eine solche Vereinbarung nicht hält, so muss m.E. der Lehrerrat aktiv werden. Damit dieser erfolgreich Argumentieren kann braucht er von dir möglichst konkrete Zahlen, zu welchen Zeiten du in welchen Klassen zusätzlich eingesetzt worden bist.
    Die Anordnung von Mehrarbeit ist Mitbestimmungspflichtig. Wenn sich die Schulleitung Dienstvereinbarungen unterläuft kann ein Lehrerrat auch die Zustimmung verweigern. Er könnte auch fordern, dass ihm jeder Vertretungsplan zur Zustimmung vorgelegt wird, wenn die Mehrarbeitsanordnung über Vertretungspläne läuft. Bei "heranziehung" zu Vertretungen ist es an dir, Stunden zu zählen und ggf. mit den Formularen von http://www.brd.nrw.de/schule/service die Bezahlung zu beantragen. (Wenn die Schulleitung so eine Abrechnung auf den Tisch bekommt ist ihr das wesentlich unangenehmer, als wenn es sich um eine im Vorfeld abgesprochene Mehrarbeit handelt).

    Gruß
    Nitram

    Aus einer Information der Bezirksregierung Detmold (also für NRW):

    "Eine Einstellung soll nicht erfolgen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber nach einer früheren Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst die Wiedereinstellung beantragt, es sei denn, dass die Beendigung aus wichtigem Grund auf eigenen Antrag erfolgt ist."

    Für andere Bundesländer musst du halt die entsprechenden Vorschriften durchforsten. Für RLP:
    Merkblatt zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien Seite 6 unten:

    "Bewerberinnen und Bewerber, welche dieReferendarausbildung bereits in Rheinland-Pfalz oder einem anderen Bundesland begonnen (und evtl. abgebrochen) haben, können in das Zulassungsverfahren in Rheinland-Pfalz nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen aufgenommen werden. Anträge auf nochmalige Zulassung zum Vorbereitungsdienst sind daher unbedingt entsprechend zu begründen. Weiter wird gebeten, die Behörde (mit vollständiger Adresse) anzugeben, wo ihre bisherige Personalakte geführt wird, sowie eine Einverständniserklärung zur Aktenanforderung bei der zuständigen Behörde im anderen Bundesland mit der Bewerbung einzureichen."

    Gruß
    Nitram

    Mit Firefox 38.0.1 unter OpenSuse 13.2. gelingt bei der Anmeldung die automatische Weiterleitung nicht.
    Ich muss immer auf den Link hinter "Wenn die automatische Weiterleitung nicht funktioniert ..." klicken.

    Gruß
    Nitram

    Solche Daten (Prüfungsnoten) erfasst der Wissenschaftsrat.
    Es gibt einen Bericht mit den 2005er Noten (von 2007) und einen Bericht mit den 2010er Noten (von 2012, Prüfungsnoten an Hochschulen im Prüfungsjahr 2010 (und nach einer Pressemitteilung auch von 1996, 1998 und 2000). Für "aktuelle Zahlen" musst du wohl noch 2 Jahre warten. (Irgendwo hab ich gelesen, es soll alle 5 Jahre einen Bericht geben, ich weiß aber nicht mehr wo).

    Allgemein bemängelt der Wissenschaftsrat, die Notengebung sei wenig transparent und wenig differenziert.

    Die Diskussion über Hochschulnoten verläuft ähnlich wie die Diskussion über Abiturnoten, allerdings ist der Nachweis von Trends aufgrund der Vielzahl zu untersuchender Studiengänge mit deutlich mehr Aufwand verbunden.

    Ist es für dich ein Problem, wenn deine Leistung unterdurchschnittlich ist?

    Gruß
    Nitram

    Ich bin etwas verunsichert.
    Sawe kommt aus Niedersachsen. Dort beginnen die Sommerferien erst am 23.7.2015.

    Die Mitteilung über die neue Regelung erfolgte am 7.7.2015.

    Nach Sawes Eintrag von heute ("vor 8 Stunden", also ca. um 12 Uhr) ist aber bereits bekannt, wie der Stundenplan nach dieser neuen Regelung aussehen wird. Ist der Stundenplan für das nächste Schuljahr schon bekannt? Wurde der Stundenplan 2 Wochen vor Ferienbeginn geändert?

    Im ersten Eintrag steht "Ich bin in Zukunft 10 Stunden mehr in der Woche nicht zu Hause,...", in einem weiteren "Das alles führt dazu, dass ich im Schnitt 8 Stunden weniger zu Hause bin als vorher.".

    Kurz: Ich zweifle ein wenig am Wahrheitsgehalt der Aussagen.

    Hallo Ackeret,

    sollte es sich bei dem "Brief an die Behörde" im 1ten Thread um einen Beschluss des Personalrats handelt, hilft vielleicht auch FAQ Schulische Personalräte Hamburg Frage 26. Es scheint ja ein 3-Personen-Personalrat zu sein, bei dem eine Person nicht mitgewirkt hat.

    Auch darf in Frage gestellt werden, ob die Zusammenarbeit mit einem Dienstaufsichtsbeamten des Bezirks für den Personalrat überhaupt "zulässig" ist, nicht bereits eine Zusammenarbeit mit einem außerschulischen Gremium und damit nicht Personalratsaufgabe ist (FAQ Frage 1).

    Auch die "Handreichung für Schulleiterinnen und Schulleiter als Dienstvorgesetzte", und zwar hier das Kapitel 3, könnte hilfreich sein. (Leider ist es in dem unter http://www.hamburg.de/contentblob/39…leiterinnen.pdf gefunden Abschnitt nicht enthalten.) Hier könnten Informationen enthalten sein, wer eine Versetzung "aus dienstlichen Gründen" überhaupt beantragen kann.

    Zur Aufgabe des GPR: Hier (Rheinland-Pfalz) unterliegt eine Versetzung der Mitbestimmung durch den Bezirkspersonalrat. Vielleicht hat der GPR in Hamburg auch eine derartige Funktion und kann/muss spätestens dann sei Veto einlegen.

    Gruß
    Nitram

    Off-topic @ Seven:

    Zitat

    Außer im Rahmen von PES kann ich keine weiteren Kurse mehr während der Zeit übernehmen und selbst das nur freiwillig.


    Du kannst zu Mehrarbeit verpflichtet werden! (VV "Mehrarbeit im Schuldienst" 3.4.)
    Auf einen "PES-Aufstockungsvertrag" sollte man sich nicht einlassen. Dieser ist - wenn ich mich nicht ganz irre - schlechter bezahlt als die Mehrarbeitsvergütung.
    (Für nicht Vollzeitbeschäftigte ist nach VV 2.3. bereits die erste Mehrarbeitsstunden zu bezahlen - was in der Praxis so eher nicht passiert. Aber man kann ja den Antrag stellen. Vielleicht überlegt sich die SL dann eine andere Vertretungslösung.)

    Gruß
    Nitram

    @WillG: Die von Seven beschriebene Vorgehensweise mit Vorhaltestunden ist hier in Rheinland-Pfalz geltendes Landesrecht. Unsere Abiturienten werden auch immer schon vor Ostern entlassen.
    In der Zeit nach dem Abitur kann bei Bedarf auch Mehrarbeit angeordnet werden. Die Zählung dieser Stunden erfolgt jedoch so, als würde aufgrund der nicht mehr vorhanden 13er Kurse kein Unterricht ausfallen... (Ist kompliziert zu erklären, aber für alle Länder außer RLP irrelevant, deshalb spar ich mir das).

    Gruß
    Nitram

    Ich zitiere mal Wikipedia:
    "Gegenstand der früher unter der Bezeichnung Projekt Erweiterte Selbstständigkeit (PES)geführten Maßnahme der rheinland-pfälzischen Landesregierung, ist die Vermeidung von temporärem Unterrichtungsausfall durch Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Schulen in Rheinland-Pfalz."

    These: Es gibt im Saarland kein PES.
    (Saarländer würden doch nichts nachmachen, was von Rheinland-Pfälzern vorgemacht wurde, oder? ;)

    Gruß
    Nitram

    Man darf sich aber schon fragen, warum Öffentlicher-Dienst.info und andere so gerne "die Metaller" als Vergleich heranziehen.
    Nachdem man sich dieses gefragt hat, kann sich dann z.B. diese Broschüre Tarif-Lohnentwicklung 1993 bis 2013 zu Gemüte führen und erkenne: "Die Metaller" schneiden auch im Vergleich mit anderen Branchen sehr gut ab.

    Die von Mikael eingefügten Grafiken suggerieren, als sei "Metall" die Bezugsgröße, an der sich die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst zu messen hat. Warum dies so ist, ist mir Schleierhaft.

    Gruß
    Nitram

    Aktenklammer: Warum du meinen Beitrag zitierst erschließt sich mir nicht.

    Allgemein:
    Interessant ist die Frage, ob tatsächlich eine kurzfristige "Vertretung" der Prüferin möglich ist. Nach OAPVO §16 (2) stellt die Prüferin in Aufgaben und sie müssen dem Fachprüfungsausschuss drei Unterrichtstage vor der Prüfung ausgehändigt werden. Wenn die Funktion "Prüferin" am Tag der Prüfung neu besetzt wird, stammen die Aufgaben vermutlich nicht von der prüfenden Person.
    Bei zusätzlichen mündlichen Prüfungsfächern nach §14 muss die Möglichkeit zur Beratung der S. durch die Prüferin gegeben worden sein. Dies wird bei einer kurzfristigen Neubesetzung eher nicht der Fall gewesen sein.

    Gruß
    Nitram

    Hallo Sofie,

    die Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) legt in §15 fest:

    Zitat

    (3) Prüferin oder Prüfer soll die Fachlehrerin oder der Fachlehrer des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase oder beim Kolloquium die betreuende Lehrkraft sein. Sie oder er soll die Befähigung für die Laufbahn der Studienrätinnen oder Studienräte an Gymnasien und die Lehrbefähigung für das jeweilige Fach besitzen. Im Falle der Verhinderung bestimmt die oder der Vorsitzende der Abiturprüfungskommission eine andere Lehrkraft der Schule mit der Lehrbefähigung für dieses Fach zur Prüferin oder zum Prüfer.


    Demnach kannst du zur Prüferin bestimmt werden.

    Nach (4) desselben Paragraphen kann eine "fachkundige Lehrkraft" als Schriftführerin/Schriftführer eingesetzt werden, "Normalfall" ist jedoch die Lehrbefähigung im zum prüfenden Fach.
    (Wir hatten hier (Rheinland-Pfalz) in einem Fach (Griechisch) auch schon mal eine Lehrkraft einer anderen Schule für das Protokoll.)

    Gruß
    Nitram

    P.S. Ob ihr im Unterricht "ungefähr die gleichen Themen behandelt" oder nicht spielt hingegen keine Rolle. Du müsstest dich ggf. einarbeiten.

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