Beiträge von Nitram

    Solche Daten (Prüfungsnoten) erfasst der Wissenschaftsrat.
    Es gibt einen Bericht mit den 2005er Noten (von 2007) und einen Bericht mit den 2010er Noten (von 2012, Prüfungsnoten an Hochschulen im Prüfungsjahr 2010 (und nach einer Pressemitteilung auch von 1996, 1998 und 2000). Für "aktuelle Zahlen" musst du wohl noch 2 Jahre warten. (Irgendwo hab ich gelesen, es soll alle 5 Jahre einen Bericht geben, ich weiß aber nicht mehr wo).

    Allgemein bemängelt der Wissenschaftsrat, die Notengebung sei wenig transparent und wenig differenziert.

    Die Diskussion über Hochschulnoten verläuft ähnlich wie die Diskussion über Abiturnoten, allerdings ist der Nachweis von Trends aufgrund der Vielzahl zu untersuchender Studiengänge mit deutlich mehr Aufwand verbunden.

    Ist es für dich ein Problem, wenn deine Leistung unterdurchschnittlich ist?

    Gruß
    Nitram

    Ich bin etwas verunsichert.
    Sawe kommt aus Niedersachsen. Dort beginnen die Sommerferien erst am 23.7.2015.

    Die Mitteilung über die neue Regelung erfolgte am 7.7.2015.

    Nach Sawes Eintrag von heute ("vor 8 Stunden", also ca. um 12 Uhr) ist aber bereits bekannt, wie der Stundenplan nach dieser neuen Regelung aussehen wird. Ist der Stundenplan für das nächste Schuljahr schon bekannt? Wurde der Stundenplan 2 Wochen vor Ferienbeginn geändert?

    Im ersten Eintrag steht "Ich bin in Zukunft 10 Stunden mehr in der Woche nicht zu Hause,...", in einem weiteren "Das alles führt dazu, dass ich im Schnitt 8 Stunden weniger zu Hause bin als vorher.".

    Kurz: Ich zweifle ein wenig am Wahrheitsgehalt der Aussagen.

    Hallo Ackeret,

    sollte es sich bei dem "Brief an die Behörde" im 1ten Thread um einen Beschluss des Personalrats handelt, hilft vielleicht auch FAQ Schulische Personalräte Hamburg Frage 26. Es scheint ja ein 3-Personen-Personalrat zu sein, bei dem eine Person nicht mitgewirkt hat.

    Auch darf in Frage gestellt werden, ob die Zusammenarbeit mit einem Dienstaufsichtsbeamten des Bezirks für den Personalrat überhaupt "zulässig" ist, nicht bereits eine Zusammenarbeit mit einem außerschulischen Gremium und damit nicht Personalratsaufgabe ist (FAQ Frage 1).

    Auch die "Handreichung für Schulleiterinnen und Schulleiter als Dienstvorgesetzte", und zwar hier das Kapitel 3, könnte hilfreich sein. (Leider ist es in dem unter http://www.hamburg.de/contentblob/39…leiterinnen.pdf gefunden Abschnitt nicht enthalten.) Hier könnten Informationen enthalten sein, wer eine Versetzung "aus dienstlichen Gründen" überhaupt beantragen kann.

    Zur Aufgabe des GPR: Hier (Rheinland-Pfalz) unterliegt eine Versetzung der Mitbestimmung durch den Bezirkspersonalrat. Vielleicht hat der GPR in Hamburg auch eine derartige Funktion und kann/muss spätestens dann sei Veto einlegen.

    Gruß
    Nitram

    Off-topic @ Seven:

    Zitat

    Außer im Rahmen von PES kann ich keine weiteren Kurse mehr während der Zeit übernehmen und selbst das nur freiwillig.


    Du kannst zu Mehrarbeit verpflichtet werden! (VV "Mehrarbeit im Schuldienst" 3.4.)
    Auf einen "PES-Aufstockungsvertrag" sollte man sich nicht einlassen. Dieser ist - wenn ich mich nicht ganz irre - schlechter bezahlt als die Mehrarbeitsvergütung.
    (Für nicht Vollzeitbeschäftigte ist nach VV 2.3. bereits die erste Mehrarbeitsstunden zu bezahlen - was in der Praxis so eher nicht passiert. Aber man kann ja den Antrag stellen. Vielleicht überlegt sich die SL dann eine andere Vertretungslösung.)

    Gruß
    Nitram

    WillG: Die von Seven beschriebene Vorgehensweise mit Vorhaltestunden ist hier in Rheinland-Pfalz geltendes Landesrecht. Unsere Abiturienten werden auch immer schon vor Ostern entlassen.
    In der Zeit nach dem Abitur kann bei Bedarf auch Mehrarbeit angeordnet werden. Die Zählung dieser Stunden erfolgt jedoch so, als würde aufgrund der nicht mehr vorhanden 13er Kurse kein Unterricht ausfallen... (Ist kompliziert zu erklären, aber für alle Länder außer RLP irrelevant, deshalb spar ich mir das).

    Gruß
    Nitram

    Ich zitiere mal Wikipedia:
    "Gegenstand der früher unter der Bezeichnung Projekt Erweiterte Selbstständigkeit (PES)geführten Maßnahme der rheinland-pfälzischen Landesregierung, ist die Vermeidung von temporärem Unterrichtungsausfall durch Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Schulen in Rheinland-Pfalz."

    These: Es gibt im Saarland kein PES.
    (Saarländer würden doch nichts nachmachen, was von Rheinland-Pfälzern vorgemacht wurde, oder? ;)

    Gruß
    Nitram

    Man darf sich aber schon fragen, warum Öffentlicher-Dienst.info und andere so gerne "die Metaller" als Vergleich heranziehen.
    Nachdem man sich dieses gefragt hat, kann sich dann z.B. diese Broschüre Tarif-Lohnentwicklung 1993 bis 2013 zu Gemüte führen und erkenne: "Die Metaller" schneiden auch im Vergleich mit anderen Branchen sehr gut ab.

    Die von Mikael eingefügten Grafiken suggerieren, als sei "Metall" die Bezugsgröße, an der sich die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst zu messen hat. Warum dies so ist, ist mir Schleierhaft.

    Gruß
    Nitram

    Aktenklammer: Warum du meinen Beitrag zitierst erschließt sich mir nicht.

    Allgemein:
    Interessant ist die Frage, ob tatsächlich eine kurzfristige "Vertretung" der Prüferin möglich ist. Nach OAPVO §16 (2) stellt die Prüferin in Aufgaben und sie müssen dem Fachprüfungsausschuss drei Unterrichtstage vor der Prüfung ausgehändigt werden. Wenn die Funktion "Prüferin" am Tag der Prüfung neu besetzt wird, stammen die Aufgaben vermutlich nicht von der prüfenden Person.
    Bei zusätzlichen mündlichen Prüfungsfächern nach §14 muss die Möglichkeit zur Beratung der S. durch die Prüferin gegeben worden sein. Dies wird bei einer kurzfristigen Neubesetzung eher nicht der Fall gewesen sein.

    Gruß
    Nitram

    Hallo Sofie,

    die Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) legt in §15 fest:

    Zitat

    (3) Prüferin oder Prüfer soll die Fachlehrerin oder der Fachlehrer des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase oder beim Kolloquium die betreuende Lehrkraft sein. Sie oder er soll die Befähigung für die Laufbahn der Studienrätinnen oder Studienräte an Gymnasien und die Lehrbefähigung für das jeweilige Fach besitzen. Im Falle der Verhinderung bestimmt die oder der Vorsitzende der Abiturprüfungskommission eine andere Lehrkraft der Schule mit der Lehrbefähigung für dieses Fach zur Prüferin oder zum Prüfer.


    Demnach kannst du zur Prüferin bestimmt werden.

    Nach (4) desselben Paragraphen kann eine "fachkundige Lehrkraft" als Schriftführerin/Schriftführer eingesetzt werden, "Normalfall" ist jedoch die Lehrbefähigung im zum prüfenden Fach.
    (Wir hatten hier (Rheinland-Pfalz) in einem Fach (Griechisch) auch schon mal eine Lehrkraft einer anderen Schule für das Protokoll.)

    Gruß
    Nitram

    P.S. Ob ihr im Unterricht "ungefähr die gleichen Themen behandelt" oder nicht spielt hingegen keine Rolle. Du müsstest dich ggf. einarbeiten.

    Seiteneinstieg (in RLP): Mit Hochschulabschluss (z.B. Diplom) direkt in den Schuldienst, beginnend mit 18 UStd. pro Woche.
    Quereinstieg (in RLP): Mit Hochschulabschluss (z.B. Diplom) in den normalen Vorbereitungsdienst (Ref.), wie ihn auch diejenigen mit 1tem Staatsexamen durchlaufen.

    In keinem der Fälle hat es 18 Jahre gedauert - ich glaube der A15er ist jetzt ca. 10 Jahre dabei. (Allerdings kenne ich auch Seiteneinsteiger, die nach mehr als 10 Jahren noch A13 sind.)

    Gruß
    Nitram

    Im Erlass Genehmigung, Einführung und Benutzung von Schulbüchern an allgemeinbildenden und berufsbildenen Schulen in Niedersachsen heißt es:

    Zitat


    7. Einführung von Schulbüchern

    7.1 Über die Einführung eines Schulbuches entscheidet die Gesamtkonferenz auf Vorschlag der zuständigen Fachkonferenz bzw. Fachbereichskonferenz. Den in der Fachkonferenz vertretenen Eltern- und Schülervertretern ist mindestens drei Wochen vor dem Termin der Fachkonferenz Gelegenheit zu geben, in Betracht kommende Bücher mit anderen zu vergleichen und während der Fachkonferenz die Eignung mit den Fachlehrern zu erörtern. Dabei sind die Preise der Schulbücher bekanntzugeben.

    7.2 Vor der Entscheidung der Gesamtkonferenz ist dem Schulelternrat und dem Schülerrat mindestens drei Wochen vor dem Termin der Gesamtkonferenz Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

    7.3 Die Einführung eines Schulbuches ist der zuständigen Schulbehörde anzuzeigen

    Edit 14:36 Uhr:
    Der Erlass ist überholt. Neuer Erlass zum 1.8.2014 in Kraft getreten. Siehe dazu Beitrag weiter unten.

    Hallo I_love_my_job,

    wenn man den Informationen der Firma Brieslang (Bild 8 ) und auch den Informationen aus dem Buch Statistische Methoden in der Geographie: Univariate und bivariate Statistik (Seite 123) glauben darf, nimmt die Gewitterhäufigkeit im Frühjahr zu. Insofern können Blitz und Donner als "Signale" des Frühlings gewertet werden.

    Gruß
    Nitram

    Nachtrag:
    Für Wien gibt es Daten bei Austrian Lightning Detection & Information System (ALDIS) -> Blitzstatistik -> Tabellen -> Monatsübersicht - Wien (Monatdaten von 1992-2015). Hier ist ein starker Anstieg von April nach Mai erkennbar.

    Ich gehe mit meinen BzB-Schülern auf's Feld, wir haben schon Alu-Wärmedecken geschlachtet, die habe ich bisher immer benutzt. Keine Schäden uns super Fotos immer ...


    Unverantwortlich.

    Die Transmission einer Alu-Rettungsdecke ist viel zu hoch. Halt mal eine Taschenlampe hinter eine Sofi-Brille und hinter eine (doppelt/dreifach/vierfach genommene) Rettungsdecke. Die Rettungsdecke lässt viel mehr Licht durch. Durch dei Rettungsdecke kann ich die Schrift auf meinem Monitor lesen. Durch die Sofi-Brille ist das unmöglich.
    Bei einer Sofi-Brille soll die Transmission im (780-1400 nm) maximal 0,5% betragen. Das kannst du (mit Hausmitteln) gar nicht überprüfen und auch auf deinen Fotos nicht sehen.
    Von möglichen Schäden merken die Betroffenen möglicherweise gar nichts. Es treten keine Schmerzen auf. Aber die Netzhaut kann trotzdem verbrannt sein, und in einigen Bereichen kann dann nichts mehr gesehen werden.

    Gruß
    Nitram

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