Beiträge von Schlaubi Schlau

    Du kriegst ja auch eine Mindestpension, die jetzt schon bei etwa 2000 Euro läge. Die gibt es immer, amtsunabhängig…je nach Besoldungsstufe ist ggf. auch die amtsabhängige Pension höher.


    Die frage ist auch, wieviele Kinder du hast…

    …in anderen BL gibt es A 14 nur mit DREI zusätzlichen Aufgabenbereichen (bspw DAZ / WPK Wahlen und dazu ne Fachschaft leiten…


    Dementsprechend ist die Zahl der A 14er weit unter 40%….


    Zitat von der lehrerseite:


    So gibt es zum Beispiel für Hauptschulen 10% Beförderungsstellen A13 für Sek.I – Lehrer. Das bedeutet für eine Schule, an der 30 Kolleginnen und Kollegen mit dem Lehramt S I arbeiten, das nach A12 bezahlt wird, 3 Beförderungsstellen, die nach A13 bezahlt werden. Das ist dann die erste Beförderungsstelle im gehobenen Dienst. Bei den Realschulen sieht das wesentlich besser aus, da sind nämlich 40% der Sek.I-Stellen A13-Stellen. Am günstigsten ist das Verhältnis bei den Gymnasien, da beträgt der Stellenanteil der Oberstudienratsstellen an den Studienratsstellen nominal 65%. Dieser Prozentsatz wird aber meist nicht erreicht; durch Verlagerung von Stellen und unterschiedliche Haushaltszuweisungen kann man davon ausgehen, dass der Anteil von Oberstudienratsstellen in den Gymnasien und Gesamtschulen im Mittel 25% beträgt.

    Hey KarlDieter,


    das ist er nicht allen Bundesländern, da die IGS bspw. festgelegte Aufgabenbereiche im Erlass haben, Gymnasien relativ frei drei Felder je Stelle bestimmen können. Häufig haben sie auch mehr Koordinatoren in A 15…


    Ich weis nicht wie sich A 14 lohnen soll, früh im Leben bis 45, wenn die meisten Kinder oder entsprechend aufwendige Hobbies haben und kaum Zeit - erst Jahre lang erhöhter Einsatz in Aufgabenbereich, um überhaupt A 14 zu bekommen, dann noch zwei Jahrzehnte die Zusatzaufgabe, meist sogar ohne Anrechnung am Gymnasium…dazu gibt es sogar ein aktuelles Urteil, dass sagt, dass eine Ermäßigung der Stunden nicht zwingend ist, da man erwarten könne, dass Funktionsstelleninhaber aufgrund höherer Erfahrung effektiver arbeiteten.


    Randthema

    Ich frage mich auch, wie es sein kann, dass die Zuschläge für Kinder im gleichen Staat (nicht Land) so verschieden bemessen sind, ist der Bedarf doch gerade bis zum 10./12. Lebensjahr kaum verschieden - das meint keine Differenzierung nach regionalen Stufen zur Miete …die aktuelle krasse Höhe scheint auch nur nrw zu machen…


    Es gibt Länder, da der beträgt der Zuschlag je Kind nur 124 Euro brutto…ab dem dritten dann das Doppelte, bei gleichem Alimentationsprinzip

    Warum sollen Rückstellungen gebildet werden, wenn das Land das Risiko trägt? Dann steck das Geld was du hier an Beitrag sparst lieber in einen ETF :)


    Umgedreht kannst du deinen Tarif natürlich so lassen, weiter Rückstellungen bilden und somit potentiell mit einem niedrigen Beitrag im Alter für die PKV rechnen, da deine Rückstellungen viel höher sind … das wäre dann eine Frage für deine eigene Kompetenz z zur Geldanlage - von welchem invest versprichst du dir zukünftig mehr Rendite?


    Der B30/20 ist in vielen Ländern längst Standard gewesen…ist auch sinnvoll im Falle von Kindern, wenn die Beihilfe steigt …

    Das wurde schon oft diskutiert - sieh mal in das Forum um Schulleitung / Verwaltung, dort insbesondere der Thread, warum A 15 kein Karriereziel mehr ist…


    Finanziell wird es kaum Sinn machen / zwischen 80 und 150 Euro netto, je nach Konstellation; man könnte auch sagen, etwa 8-10 Zeitstunden zusätzlicher Nebenjob an anderer Stelle…(meint steuerfreier Nebenerwerb)..

    Das sollte sogar in NRW gehen mit der direkten Beförderung, da es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts betrifft. Insgesamt kannst du sonst aber auch einen Monat nach Einstellung dich auf die A 16 Stelle bewerben und sie bekommen, wartest dann bis A 16 aber noch einige Jahre (4 Jahre bis A 14, ein Jahr weiter A 15 und dann ein Jahr weiter A 16).

    Du kannst dich auf Funktionen (besonders im IGS Bereich durchaus möglich und benötigt keine Zustimmung der Schulleitung oder mit einer Ergänzungsquali auch bei OBS) bewerben, wenn du gute Kontakt hast zur alten Schule, ist das ggf. möglich, vllt. hast du auch andere Qualifikationen die was möglich machen…


    wenn du selbst um Entlassung bittest, kannst du dich auch im nächsten Durchlauf wieder verbeamten lassen…das musst du aber mit den schulfachlichen Dezernenten im Rahmen der Entlassung abstimmen…


    …ggf, Freigabeantrag erwägen und das Bundesland wechseln, indem du dich mit der Freigabe selbst bewerben kannst (Absprache mit Dezernenten und Schulleitung nötig)


    …so wie du deine Situation schilderst geht es leider vielen; ich denke, dass du ggf. noch mindestens drei, eher vier Jahre wirst aushalten müssen, wenn du keine finanziellen Einbußen / Bundeslandwechsel aushalten kannst.


    Deine Schulform wäre auch wichtig.



    Ansonsten denke ich, wirst du zwei der folgenden Verläufe nehmen/ Optionen:


    Du stehst das durch und kannst nach fünf Jahren und aktiven Bemühungen um Versetzung bei Bezirkspersonalrat/ Schulleitung und Dezernenten an deiner neuen Schule oder schulform viel aus dieser aufreibenden Zeit berichten; ggf. Stärkt es sogar deinen Blick und deine Resilienz für die Zukunft; manchmal hilft es, durchzuziehen…


    Oder es wird gesundheitlich nicht gehen und du rutscht kurz nach Ende der Probezeit in den Burnout, wirst dann erst versetzt oder abgeordnet oder gar pensioniert…


    Gutes Gelingen, entscheiden kannst nur du, wir alle kennen keine genauen Umstände und können nicht beurteilen, wie es in dir aussieht und auch die Umstände an deiner Schule zu bewerten ist monodimensional sehr schwierig


    Ps: sonst reduzieren bis auf 50 Prozent, das ist derzeit auch anlasslos möglich und zählt voll für die Probezeit mit und währenddessen Anträge stellen

    Calmac das läuft überall anders; es gibt auch BL die füllen direkt wieder auf mit Planstellen, weil zum Halbjahr / neuen Jahr eh Bedarf da ist und viele Schulen ohnehin weit unter 100 Prozent liegen … Vertretung ist ein zusätzliches Mittel, aber meist für Krankheit; sonst eher Abordnungen. Y

    Karl-Dietrich hast du eine Leitung?


    Die Aufgaben sind ungleich mehr als bei den Kollegen, die nie eine haben - die müssten das dann nach deiner Argumentation auch originär ausgleichen, wenn sie originäre Aufgaben nicht wahrnehmen können..

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