Beiträge von Schlaubi Schlau
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…ich kann dazu bspw für NDS und SH nichts finden, auch auf den entsprechenden Vordrucken ist es nur an den Beamtenstatus oder Angestellten gekoppelt, die Verordnung legt dann fest, mindest4- und bis zu 12 Tage wenn nicht alleinerziehend/ behindert
…wüsste auch noch nicht ob es Grund zur Freude wäre, da es potentiell zwei Tage weniger sind 😀
Edit: eben für NDS auch genauer nachgeschaut, dort steht tatsächlich auch sehr aktuell in der Verordnung je Kind KANN bis zu fünf Tage und maximal 12Tage bei schweren Fällen (aber auch als Grenze für ALLE Kinder)…
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Weil Ersatzschulen nicht öffentlich sind und privat getragen werden, würde es doch genügen einfach die Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Schulen eigenständig einstellen können auf Basis des TvöD-L…
Wozu Beamte, die hoheitliche Aufgaben im Landesdienst wahrnehmen für die private Schule? Oder hat die Ersatz Schule eine andere Bedeutung/ Funktion in NRW?
Auch wenn sie die gleichen Bildungsziele erfüllt, bleibt sie ja doch eine private Idee mit speziellen Konzepten
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Da bleibt nur die Frage: warum bloß müssen Ersatzschulen mit quasi Beamten ausgestattet werden? Völlig unnötig und gibt es hier nicht..
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Das ist Blödsinn! Es gilt einzig die Urlaubsverordnung des Bundeslandes.
In NDS bspw. gibt es da keinen Zusammenhang.
Berlin bspw. scheint sehr großzügig zu sein…
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In NDS gibt es bspw „nur“ 4 Tage verpflichtend je Kind, bis zu 12 „können“… Sonderurlaub …
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Also am Ende geht das Land NRW in Rechenschaft?
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Wer trägt eigentlich die bestehenden pensionslasten?
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Wieviele Kinderkrankentage gibt es bei euch als Beamte im Bundesland? Gerne auch weitere Bundesländer nennen
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Nur aus Interesse: wer war denn dein Dienstherr in „deinem Beamtenverhältnis auf Probe (Zitat Ausgangspost)…
…hätten wir gewusst, dass du nie verbeamtet warst, wäre es einfach gewesen
Nichts desto trotz - Glückwünsche und viel Erfolg!
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Leider ist es schon Käse, da der Threadersteller explizit nach der Verbeamtung frug… aber gut, nun liegen alle Optionen auf dem Tische..
Ps: Herr mö*oebius hat vergessen, dass du’s auch als Praktikant, Bufdi oder ehrenamtlich in NDS arbeiten kannst.
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Das Merkblatt verrät dazu doch schon sehr vieles und auch wurde bereits gesagt, einfach mal anrufen, um ne Mail bitten , fertig …
…nachlesen kann man es auch zudem auch auf schure für NDS zum entsprechenden Einstellungserlass, das Merkblatt genügte dir ja nicht als Verlinkung
- aber wenn Herr Mö*oebius den Erlass, der natürlich kein Gesetz ist, im Hinblick darauf prüfen will, ob es einer gesetzlichen Überprüfung in einem langjährigen Verfahren vor den Instanzen des Verwaltungsgerichtes standhält, empfehle ich dies ausdrücklich nicht oder zumindest nur unter Fortführung des bestehenden Dienstverhältnisses bis zur Klärung - die eigentliche Rechtsgrundlage dafür dürfte es schwerlich geben - man wird wohl auf die Grundsätze des Berufsbeamtentums, hier Treuepflicht, referieren.
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In NDS kannst du seit etwa zwei Jahren nicht eingestellt werden, wenn du dich irgendwo in Deutschland selbst entlassen hast aus dem Beamtenstatus
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Wenn du bspw. mit 45 in die DU fällst, wird die bis dahin erarbeitete Zeit voll berechnet, die Zeit von 45 bis 60 (Antragsgrenze für den frühestmöglichen Antragsruhestand/ Bundesland abhängig) wird zu 2/3 der normalen Vollzeitzeit berücksichtigt. Je nachdem was du dann erreichst, erhältst du Mindestpension, Ruhegehaltssatz oder amtsabhängige Mindestpension.
Durch die Zurechnungszeiten dürfte man ab etwa 10 ruhegehaltsfähigen Jahren die Mindestpension übersteigen….
- Ref
- Studium 3 Jahre
- Arbeitszeit
- Zurechnungszeit
dann ist noch spannend: von dieser errechneten Bruttogeldsumme (nicht von dermaßen Zeitwerten) wird nun der Versorgungsabschlag berechnet (10,8 Prozent maximal).
Wolfang
Jaja
jetzt stimmen die Zahlen! Vorher hast du die 30 Prozent für die Pension angesetzt….die Ich auch jetzt nicht erreiche…
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Wolfgang …
…darauf basierte ja eben meine dargelegte Rechnung (wo bleibt deine?)…Ich lande da etwa 10 Prozent unter dir laut Steuerbescheid, daher die Verwunderung, wie du auf durchschnittlich weit über 30 Prozent kommst…gekoppelt an die Frage, ob höher als A 13 und Zuschlagsprofiteur / Kindersegen? Aber dazu erhielt ich substanziell keine Antwort und/ oder neue Zahlen…
bei einer vollen A 13 Pension von ETWA 70% des letzten Brutto bedeutet das ETWA 3200-3300 Euro Nettopension oder eben ETWA 3900 Euro brutto - ergo gehen „nur“ CA 19-20 Prozent Lohnsteuer ab - wie kommst du auf weit über 30? Nur damit ich es verstehe…
…leider ist Mathe ein Mangelfach…
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In NDS kann man ab 60 gehen
32 Prozent Steuer im Durchschnitt erscheint mir sehr hoch - NRW mit Funktion und drei Kindern im Stadtzentrum?
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In der Region liegt der Satz insgesamt deutlich niedriger. Steuersätze unterliegen einer Progression. Am Ende hast du einen durchschnittlichen Steuersatz, wie du auch richtig schreibst, der wird wohl eher bei wenigen Prozent liegen, das ist schon eine große Differenz
…geh mal etwa von 3200 Euro - 3300 Euro Bruttopension bei 60 Prozent Anwartschaft und bei 3900 Euro bei voller Anwaltschaft von 71,9 Prozent aus
Abzüge Steuer / PKV individuell aber deutlich niedriger als angesetzt
Bei 3,3 brutto sind es 134,83
PKV dürfte bei 250-300 liegen
Da bleiben noch etwa 2,9 zum Leben …in RENTE/ Pension
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Wie kommst du auf 30
Prozent Steuer?
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Die Zulage gibt es inzwischen doch fast überall…NDS zahlt sie auch…
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Othmar,
nein die Mindestversorgung greift immer, daher auch die Teilzeiteinschränkungen. Es gibt die von dir genannte amtsabhängige Versorgung, wenn die dann aber mit 38 Prozent unter der aktuellen Mindestversorgung liegt (Folge der Streichung der unteren Besoldungsgruppen) dann erhältst du diese. Aktuell sind es um die 2k brutto, also mehr als die 38 Prozent von A 13…
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