Beiträge von Schlaubi Schlau
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Naja Moebius, in anderen Bereichen (Polizei/ Soldaten) liegen die Quoten auch unter Beamten wahrscheinlich höher… stellt man das mit der freien Wirtschaft gegenüber, sieht man, dass die Quoten tatsächlich gut sind…
…die Anzahl der Dienstunfähigkeiten hat auch drastisch abgenommen, seit das entsprechende Gesetz hierzu bundesweit eine niedrigere Versorgung vorsieht… ist nun auch schon über zehn Jahre her… Zitat: „Die Anzahl der Versetzungen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist hingegen bereits seit Ende der 2000er Jahre, mit Ausnahme des Jahres 2013, kontinuierlich rückläufig.“
… wer dann mal guckt, die Zahl der DU ist hin 1990 bis 2021 von über 40 Prozent auf jetzt unter 10 Prozent gesunken (am Gesamtanteil der Pensionierungen pro Jahr)… die meisten gehen ab 63 auf Antrag selbst, ohne den Weg der DU zu gehen…
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Naja, es sind in NRW unter den Beamten pro Jahr nur 0,8 % und im Tarifbereich zwischen 2-2,3 Prozent je Jahr…
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Als mein Vater im Sterben lag fand ich es auch nicht so prickelnd, dass ich mir nicht einfach frei nehmen konnte, zumal meine Eltern ja nicht um die Ecke wohnen und man mal schnell hinfahren kann. Als es dann akut wurde, habe ich meiner Chefin die Situation geschildert und sie sagte, ich soll zu meinen Eltern fahren. Es handelte sich aber nur um ein paar Schulstunden kurz vor den Sommerferien.
Da war ich wirklich sprachlos… Sorry, aber die Person, die ein Leben geprägt hat in Relation zu ein paar Stunden frei vor den Ferien zu setzen die man gütigerweise erhielt…da fehlen mir die Worte…
…natürlich kannst du für die letzten Lebensphase frei bekommen, tw. sogar bezahlt, größtenteils unbezahlt, je nach Landesregelung…
…das nur vor dem Hintergrund deiner bisherigen Beiträge…
„Es ist doch möglich eine Betreuung zu finden“ „immer dieses Mimi“…
…na dann…
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Da sind die Regelungen in Berlin deutlich progressiver… es ist schon sehr schade, dass dort, wo die Gesellschaft zukünftig getragen und entwickelt wird, noch behauptet wird, dass dies auch noch zu Lasten der Kinderlosen ginge, die sich später die Pension von diesen Kindern bezahlen lassen, die zu laut in der Konferenz schreien
ich verabschiede mich aus der Diskussion, da hier kein Konsens erzielt werden kann, was in der Natur des Interessenkonflikts liegt.
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Es ist schon abenteuerlich, wie kinderfreundlich das geregelt ist. Ein Jeder kennt die Realität und diejenigen, die Pumps statt Schuh tragen, wollen sich diesen auch nicht vorstellen anzuziehen …
…leider bist du wirklich auf die Kulanz angewiesen, oder schiebst dein Kind, vllt. gerade 1 Jahr und ein bisschen alt in eine dreistündige GK oder ohne Rücksicht auf Verluste auf irgendwelche unbekannten externen Betreuungen… juhuuu … sehr praktikabel …
…und…das hat doch bei Klaus Müller und Hinz Meyer auch gut geklappt, warum nicht bei dir? (Bitte Ironie erkennen)
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Es zählt was der Arzt festlegt, ggfs. in Absprache mit dem Amtsarzt!
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…gibt es keine anderen Sorgen? Oh man…
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Dann gibt es quasi zukünftig für Funktionen mit Zulage an den OBS in vielen Konstellationen mehr als A 14 (was bei den Aufgabenumfang auch gegönnt sei)… natürlich nicht pensionswirksam (ist das Z der Gymnasialen A 13 pensionswirksam, eigentlich nicht, oder irre ich völlig?) und als Besonderheit sind die Funktionen der OBS an die jeweilige Schule gebunden, bei Wechsel entfällt sie, im Unterschied zu den A 14 Ämtern…
…die Jahrgangsleitungen an IGS einheitlich auf A 14 zu heben ist sinnvoll, leisten doch hier GHr und Gym Lehramt die selbe Arbeit…
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Bedeutet das im Umkehrschluss auch, dass das Z der Gymlehrkräfte steigt?
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Eliza100 hat Recht. Das Gespräch ist in dem Sinne freiwillig. Dazu findet sich im aktuellen Einstellungserlass auf schure auch die bekannte Formulierung, dass nach Vorausschätzung ALLEN Teilzeitanträgen entsprochen wird.
Bearbeitet
Natürlich ist unbestritten, dass zwingende dienstliche Gründe auch genutzt werden könnten (einziger Musiklehrer der Abitur abnehmen kann, weil alle erkrankt sind) … Aber auch da nur, wenn es sich nicht um familiäre Gründe / Elternzeit handelt …
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Beförderung geht immer!
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Karl-Dieter ist hier zertifizierter Chef-Stänkerer
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Also dass man wieder Vollzeit gehen sollte, um sich die entsprechenden Ansprüche zu sichern, steht sogar im Ratgeber…letztlich ist es wie Susannea schreibt…
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Bolzbold - in welchem Umgang dürft ihr in NRW, beurlaubt aus Familie politischen Gründen, an einer anderen Schulen arbeiten und Werdet dann ganz normal besoldet? Bewerbt ihr euch dann frei „neu“ oder auf ausgeschriebene Vertretung oder gibt es einen internen Pool?
Und: wenn das zu 100 Prozent möglich ist, fallen dann nicht die Gründe für die Beurlaubung weg?
In den BL, in denen ich arbeitete, konnte man nur an die alte Schule zurück und musste Urlaub beenden…daher die Frage, denn so wird ja einfach die Versetzung und eure km Regel unterlaufen ..
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Siehe Verlauf und Thema
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Es sollte jetzt für alle Seiten bekannt sein…
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Nicht krankschreiben lassen, sonst den Weg übers BV gehen! Wichtig!
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Einfach mit der Ärztin ein Beschäftigungsverbot erörtern. Bei dem was du schilderst, sollte dies medizinisch indiziert sein..
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