Trifft meine obige Überlegung dann zu auf die 2770 Euro abzüglich des neues Nettoteilzeiteinkommens? Davon würde dann 65 Prozent ersetzt?
Das wäre ein überaus starker Anreiz nicht arbeiten zu gehen… durch den Deckel?
Trifft meine obige Überlegung dann zu auf die 2770 Euro abzüglich des neues Nettoteilzeiteinkommens? Davon würde dann 65 Prozent ersetzt?
Das wäre ein überaus starker Anreiz nicht arbeiten zu gehen… durch den Deckel?
Hallo,
folgende Frage: wenn ich während meines Elterngeldbezuges (Elterngeld Basis / 1800 Euro Höchstsatz) in Teilzeit arbeite, bspw. 6 Stunden, verliere ich dann den Höchstsatz und falls ja, ist die folgende Denkweise korrekt:
Nettogehalt vor der Elternzeit bspw. 4000
- Nettogehalt in Teilzeit bspw. 600 Eu
Wert: 3400 Euro und davon werden 65% weiterhin ersetzt und es bleibt beim Höchstsatz?
So habe ich die Rechnung verstanden, ist das richtig oder wird das Teilzeitgehalt direkt vom Elterngeld abgezogen?
Eine angekündigte Erkrankung ist im Arbeitsrecht durchaus ein hinreichender Grund für eine fristlose Kündigung, im Beamtenrecht für entsprechende Disziplinarmaßnahmen....haben wir vor nicht allzulanger Zeit gerade erst durch.
…du solltest ggf das Ergebnis des Verfahrens nochmal herausstellen, damit das Handeln überdacht werden kann von Rainerle - gab es eines?
… es gibt auch immer mehr die mit A 13 bleiben wollen, da der Abstand Netto (140-180 netto zu A 13 Z) kaum in Relation zum Aufgabenfeld zu bringen ist.
Ich erkenne dort kein dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten…
…es gibt dann ab August nur noch eine Zulage dafür…
Naja Seph, lies nochmal die neue Anlage zum Gesetz
State of Trance liefert doch häufig auch sachliche Beiträge mit Mehrwert, wenn auch nicht frei von Polemik in genannter Thematik. Aber es springt durchaus gerne hier immer wieder jemand noch ein drittes Mal über das Stöckchen
State of Trance… auch ganz sachlich: Die Beschwerden solltest du auf Basis des Alimentationsprinzips ausführen, deine Darstellungen sind getränkt vom Einkommensgedanken. Das ist leider nicht sachgerecht. Deine gewünschten Änderungen verlangten eine 2/3 Mehrheit für eine Änderung des Grundgesetzes und die generelle Abschaffung des Berufsbeamten, beides ist derzeit nicht absehbar. Also, zurück zur Sachebene
Wenn man sich einmal die Gütekriterien derjenigen Länder anschaut, die am Zentralabitur teilnehmen, dann findet sich dort eindeutig in der Sprachnote auch wieder, dass die Fähigkeit angemessen formulieren zu können, abgebildet ist. Daher kann man hier auch deutlich abziehen.
Ein Beispiel aus NRW in konkreter Umsetzung…
https://www.standardsicherung.…her/getfile.php?file=4777
Man könnte sonst auch einfach mal in die Allgemeine Prüfungsverordnung schauen, insbesondere die Ergänzenden Bestimmungen…
Theoretisch kannst du die Landesinterne Versetzung ablehnen/ widerrufen und die andere annehmen. Da es sich um Verwaltungsakte zwischen Ländern handelt, werden diese mit hohe Wahrscheinlichkeit Vorrang haben. Sie werden ja auch schon jemanden für dich genommen haben …
…die Beförderung steht hoch im Kurs
Hallo Fellbach,
kurz gesagt: es ist super selten, dass du anders verwenden werdet kannst (außerhalb von Schule), ich würde eher tippen, dass sie dich dann für 2 Jahren pensionieren und dann erneut prüfen, wenn du nicht perspektivisch vom Amtsarzt in Aussicht gestellt bekommst, innerhalb von 12 Monaten wieder voll dienstfähig zu werden..
Sissy, du scheinst an einer gesegneten Schule untergekommen zu sein… schwer vorstellbar wie du es in Abiturwochen bspw. schaffst auf die reguläre Arbeitszeit zu kommen aber klasse, das freut mich wirklich zu hören, dass es sowas noch gibt, ich höre es auf den Treffen/ Fortbildungen immer anders…
…und auch toll, dass du den Job machst…
Das ist super sissy, ich weis nicht ab welcher Schulform, aber es gibt durchaus settings in denen sich diese Einstellung nur unter massiven Unmut durchhalten lässt…
…s3g4…das stimmt, ist aber wenig funktional in der Gesamtheit der Betrachtung… gehen die Kinder studieren, ist erstmal 25 Jahre das höhere Einkommen da, was natürlich noch höher wäre mit A 14/15/16 (wenn auch nicht Äquivalent gleich hoch wie eine Steigerung ohne FamilienZulagen, aufgrund der Steuerprogression), dann könnte man mit 60 immer noch A 14 bekommen und hätte das mit Eintritt bei 63 Jahren pensionswirksam gemacht…
Ps: jajaja ..ich weis… Kinder kriegt man nicht wegen Zulagen, aber jedes Kind kriegt die Zulage
Das ist ein fairer Deal in RP. Gibt es solche Regelbeförderung nicht auch in Hamburg?
Wenn man wirklich viele Aufgabenbereiche bekommt, würden Entlastungen in Form von Stunden deutlich mehr lohnen.
Ich habe zum Spaß mal als Beispiel das hier viel zitierte NDS gewählt, der Musterbeamte: A 13, Stufe 8 oder 9, verheiratet, zwei Kinder, Vollzeit weist einen Unterschied zu A 14 von 198 Euro Netto auf. Bei dem Grundgehalt/ Einkommen von 4,3k ca. Netto, bedeutet dies eine Gehaltssteigerung von etwa 4%…für wirklich mehr Aufgaben und Verantwortung… wer dann abwägt, wieviel Lebensqualität er „quantitativ“ / finanziell mehr „erkaufen“ kann, und die aufgewendet Zeit seines Lebens in Abzug bringt, der scheint sehr scharf kalkulieren zu können, wenn er dort einen echten „Benefit“ erlebt …
…ausgenommen von der These sind natürlich Menschen, die das aus Freude an der Aufgabe ohnehin immer tun wollten und Menschen, die tatsächlich auf A 15/16 zielen… da kann man auch die Rechnung aufmachen … schon mit einem Kind wird man mit kinderzuschlag und Kindergeld besser gestellt
…aber Aufgaben und keine sind schon ein großer Unterschied
…hier müssen drei Aufgaben vergeben werden, bspw. Fachkonferenz leiten (enthält Orga nebendran wie Tag der offenen Tür, mdl Prüfungen prüfen, zusätzliche interne Sitzungen der Fachleitungen), dann organisiert man bspw. noch WPK Wahlen und muss ein weiteres Themenfeld organisieren
Ich denke, der Ausgangspost will süffisant die auch hier oft kritisierten Zuschläge für Familien und die Ortszuschläge in NRW in Kritik nehmen. Dort kann man mit drei Kindern plus Wohnort zusätzlich schnell bei Zuschlägen landen, die ein Gehalt weit über A 16 generieren.
Dementsprechend ist der Grundgedanke garnicht so verkehrt - warum wird der Wohnort in der Kernstadt sehr gut bezuschusst, der weite Pendelweg aber nicht (Pendlerpauschale als Argument?)…
Bolzbold, ich habe wirklich seit Langem nicht mehr so schmunzeln müssen. Natürlich ist es so, dass die A 14 Stellen oft nach JAHREN des zusätzlichen „freiwilligen“ Engagements vergeben werden. Den Menschen wird das in Aussicht gestellt … wieder nach 8 und 6 Jahren solch freiwilligen Engagements
Mit ist schleierhaft, wie man für A 14 zusätzlich, über Jahre hinweg, sich mit Zusatzarbeit belasten kann. Es gibt nicht wenige Kollegen, die damit direkt in den Burnout düsen….
…in der Besoldung lohnt es sich kaum…für 150-200 Euro netto mehr immer ansprechbar in seinen zugeordneten Bereichen und immer „dran“…bei null mehr erkaufbarer Lebensqualität …
Wer die Aufgaben liebt und aus innerer Freude macht, Okai, aber eine Karriere ist es nicht…
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