Bundeslandwechsel nach Beamtenverhältnis auf Probe (NRW-->NDS)

  • Hallo zusammen,

    ich habe schon recherchiert, leider keine guten Antworten gefunden. Ich möchte nach meinem Beamtenverhältnis auf Probe mit meiner Familie von NRW nach NDS ziehen und dementsprechend schulisch auch gerne das Bundesland wechseln. Ich arbeite an einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft und unsere Schulleitung gibt auch jedem die Freigabe, die Schule zu verlassen. Ich bin nicht im Kirchenbeamtenverhältnis.
    Nun meine Fragen:
    1. Werde ich zunächst in NRW lebenslang verbeamtet und NDS übernimmt die Verbeamtung dann, sofern ich eine Stelle finde?
    2. Bin ich auch von diesem Tauschsystem betroffen, da ich an einer Ersatzschule arbeite?

    Sorry, falls es schon einmal ein ähnliches Thema gab, dann könnt ihr mich gerne darauf verweisen! Falls ihr weitere Links mit Infos zu diesem Thema habt, könnt ihr mir diese auch gerne schicken.

    Vielen Dank :)!

    Liebe Grüße

  • Wenn du als Beamtin (ob beurlaubt in den Ersatzschuldienst oder nicht spielt dabei keine Rolle) unter Beibehaltung deines aktuellen Status das BL wechseln möchtest, dann betrifft dich das Ländertauschsystem, ja. Alternativ könntest du dich natürlich in NRW entlassen lassen, um in NDS erneut auf Probe verbeamtet zu werden. Bis du den einen oder anderen Weg gehst/ gehen kannst, wirst du in NRW nach erfolgreichem Ende der Probezeit auf Lebenszeit verbeamtet.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das geht nicht!
    Das hatten wir hier schon im Forum, NDS verbeamtet (neuerdings / seit einiger Zeit?) NICHT erneut, wenn man schon vorher in einem anderen Bundesland verbeamtet war und freiwillig (oder unfreiwillig) entlassen wurde. Es gibt NUR das Ländertauschverfahren.

  • Interessant. Dann bleibt wirklich nur das Ländertauschverfahren, wenn der Beamtenstatus beibehalten werden soll.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hast du also so einen Planstelleninhabervertrag oder bist du richtig beim Land verbeamtet mit der Beihilfe des Landes etc?

  • Erstmal vielen Dank für eure Antworten! Also theoretisches Vorgehen wäre dann für mich: 1. In NRW auf Lebenszeit verbeamten lassen 2. Danach am Austauschverfahren teilnehmen (NRW-NDS)


    Ich bin im Planstelleninhaberverhältnis, macht das dann noch einmal einen Unterschied?

  • Erstmal vielen Dank für eure Antworten! Also theoretisches Vorgehen wäre dann für mich: 1. In NRW auf Lebenszeit verbeamten lassen 2. Danach am Austauschverfahren teilnehmen (NRW-NDS)


    Ich bin im Planstelleninhaberverhältnis, macht das dann noch einmal einen Unterschied?

    Ich würde meinen, dass du als Planstelleninhaber ja eine Planstelle an deiner Ersatzschule hast und ansonsten halt genau kein Beamter bist, sondern angestellt mit nahezu beamtenähnlichen Konditionen. Diese weichen aber zb bei Kündigung schon wieder deutlich von denen von Beamten ab. Und bei Ländertauschverfahren wird dir da wohl nur die BezReg im Zweifel Auskunft geben können.

    Das aufnehmende Land müsste dich ja als Landesbeamten einstellen insofern du nicht wieder an eine Ersatzschule möchtest.

    Da du jetzt aber kein Landesbeamter bist und dementsprechend keine Entlassung beantragen musst oder ähnliches, könntest du ggf vielleicht doch kündigen und NDS nähme dich als Neuverbeamtung. Die können ja nicht nicht jeden ablehnen, der irgendwo schonmal angestellt als Lehrer gearbeitet hat.

  • Ich würde meinen, dass du als Planstelleninhaber ja eine Planstelle an deiner Ersatzschule hast und ansonsten halt genau kein Beamter bist, sondern angestellt mit nahezu beamtenähnlichen Konditionen.

    Ist das so in NRW? Denn hier in BW werden solche Leute dann erst verbeamtet vom Land, um dann in den Privatschuldienst beurlaubt zu werden, was eine Rückkehr jederzeit erlaubt. Faszinierend!

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ist das so in NRW? Denn hier in BW werden solche Leute dann erst verbeamtet vom Land, um dann in den Privatschuldienst beurlaubt zu werden, was eine Rückkehr jederzeit erlaubt. Faszinierend!

    Ich weiß nur das, worüber ich mich selbst mal informiert habe als ich vor der Entscheidung stand einen solchen Vertrag zu nehmen.

    Du kannst dich als beamtete Lehrperson beurlauben lassen und dann im Ersatzschuldienst arbeiten - ich meine aber nur für 5 Jahre.

    Ansonsten hast du zb auch Probleme wenn die Privatschule sich mal auflöst oder wenn du mit den Zielen nicht mehr übereinstimmst.

    Diese Übersicht fand ich hilfreich zur Entscheidung dagegen :)


    https://lehrernrw.de/wp-conten…nd-Ersatzschulen-2014.pdf

  • Hm, irgendwie bin ich jetzt verwirrter als vorher :D. Ich frage jetzt auch nochmal bei den offiziellen Stellen an.

    "Da du jetzt aber kein Landesbeamter bist und dementsprechend keine Entlassung beantragen musst oder ähnliches, könntest du ggf vielleicht doch kündigen und NDS nähme dich als Neuverbeamtung."


    So würde ich das jetzt auch aus deiner Broschüre verstehen. Sprich, ich müsste kündigen und mich auf eine Stelle in NDS als Beamter bewerben. Ist dann nur die Frage, ob ich die Probezeit nochmal durchlaufen muss, die ich ja gerade auch in NRW habe - mit all seinen Gutachten und Unterrichtsbesuchen der Schulleitung.

  • Hm, irgendwie bin ich jetzt verwirrter als vorher :D. Ich frage jetzt auch nochmal bei den offiziellen Stellen an.

    "Da du jetzt aber kein Landesbeamter bist und dementsprechend keine Entlassung beantragen musst oder ähnliches, könntest du ggf vielleicht doch kündigen und NDS nähme dich als Neuverbeamtung."


    So würde ich das jetzt auch aus deiner Broschüre verstehen. Sprich, ich müsste kündigen und mich auf eine Stelle in NDS als Beamter bewerben. Ist dann nur die Frage, ob ich die Probezeit nochmal durchlaufen muss, die ich ja gerade auch in NRW habe - mit all seinen Gutachten und Unterrichtsbesuchen der Schulleitung.

    Wirst du wahrscheinlich müssen, denn die Mindestprobezeit beträgt zumindest in NRW und RLP immer ein Jahr mit allen Konsequenzen. Ich musste bei meiner Neuverbeamtung in NRW auch zum Amtsarzt.

  • Hallo, Flo Ki.

    Genau zu diesem Thema habe ich mich aus ähnlichen Motiven heraus schlau gemacht.

    Leider muss ich dir sagen, dass eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in NRW und eine dann folgende Neuverbeamtung in Niedersachsen nicht möglich ist. Niedersachsen verbeamtet niemanden, der schon einmal einen Dienstherrin hatte, also verbeamtet war, und sich hat entlassen lassen.

    Du kannst diese Information diesem Merkblatt von Eis entnehmen (Seite 2, mittig, dick gedruckt): https://www.eis-online.nieders…e/Dokumente/Merkblatt.pdf


    Diese Information habe ich mir mündlich bestätigen lassen bei einer der Servicestellen für Schule und Bildung in Niedersachsen.


    Ergo bleibt uns nur noch das Ländertauschverfahren, das ich jetzt auch anstreben werde.

  • Ich habe nun von offizieller NRW-Seite folgende Nachricht erhalten:

    "(...)das Lehreraustauschverfahren ist nur für öffentliche Schulen konzipiert. Sie werden sich mit Freigabeerklärung oder Entlassung bewerben können. Das sollten Sie mit dem Land Niedersachsen besprechen (...)"

    Da ich an einer Ersatzschule arbeite, sollte dies nun mein Vorgehen sein.

  • In NDS kannst du seit etwa zwei Jahren nicht eingestellt werden, wenn du dich irgendwo in Deutschland selbst entlassen hast aus dem Beamtenstatus

    Gibt es für diese Behauptung eine Quelle oder ist das die typische "Lehrerzimmer-Stille-Post".

    Es gibt überhaupt keine Rechtsgrundlage um mit dieser Argumentation einen qualifizierten Bewerber ab zu lehnen, maximal kann ich mir vorstellen, dass man nicht direkt wieder verbeamtet und erst mal angestellt wird.

  • dann kläre im Vorfeld wirklich ab, ob du die Verbeamtung erneut bekommen kannst (und kläre für dich, ob du mit der vermutlichen, negativen Antwort leben kannst)

    Du hast ein wichtiges Wort vergessen:

    Kläre das SCHRIFTLICH!!!!!! 

    • Offizieller Beitrag

    In NDS kannst du seit etwa zwei Jahren nicht eingestellt werden, wenn du dich irgendwo in Deutschland selbst entlassen hast aus dem Beamtenstatus


    Gibt es für diese Behauptung eine Quelle oder ist das die typische "Lehrerzimmer-Stille-Post".

    Es gibt überhaupt keine Rechtsgrundlage um mit dieser Argumentation einen qualifizierten Bewerber ab zu lehnen, maximal kann ich mir vorstellen, dass man nicht direkt wieder verbeamtet und erst mal angestellt wird.

    So ist es: Eine Einstellung ist möglich, aber halt nur im Angestelltenverhältnis.

    Du kannst diese Information diesem Merkblatt von Eis entnehmen https://www.eis-online.nieders…e/Dokumente/Merkblatt.pdf

  • Wobei auf dem Merkblatt auch „bis auf in Ausnahmefällen“ steht, wäre erst mal zu klären, was diese Ausnahmefällen sein sollen.

    Aber wie schon gesagt, wir können viel spekulieren, die Auskunft von der entscheidenden Stelle ist letztlich das einzige von Wert.

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