Dann gibt es quasi zukünftig für Funktionen mit Zulage an den OBS in vielen Konstellationen mehr als A 14 (was bei den Aufgabenumfang auch gegönnt sei)… natürlich nicht pensionswirksam (ist das Z der Gymnasialen A 13 pensionswirksam, eigentlich nicht, oder irre ich völlig?) und als Besonderheit sind die Funktionen der OBS an die jeweilige Schule gebunden, bei Wechsel entfällt sie, im Unterschied zu den A 14 Ämtern…
…die Jahrgangsleitungen an IGS einheitlich auf A 14 zu heben ist sinnvoll, leisten doch hier GHr und Gym Lehramt die selbe Arbeit…