Beiträge von Schlaubi Schlau

    Zusätzlich leistest du hier auch wegfallende Abiturkurse teilweise nach (Stunden nach Korrekturfrist gehen ins Minus)… bei Projektwochen gibt es bspw auch Minus wenn die Projekte nicht „voll“ laufen … also hast du im nächsten Halbjahr ggf einen Kurs mehr…

    Das hatte ich auch gelesen, gleichzeitig steht aber was von den verschiedenen Verfahren :) Aber gut, dann passt es ja!


    Noch eine Frage:


    Wie ist es mit Anträgen innerhalb der Elternzeit, werden die erstmal zurückgestellt oder sogar bevorzugt bearbeitet? Hat hier jemand Erfahrungen?

    Herr Dr. in dem Fall bringt das Paragraphenreiten nix - per Beamtenstatusgesetz besteht kein Anspruch auf Versetzung, nur die Möglichkeit des Vorbringens eines Wunsches, der unter Beachtung deiner persönlichen Situation berücksichtigt werden kann, nicht muss … anders sieht es aus, wenn die Fürsorge berührt wird (Pflegefall/ schwerwiegende Ereignisse), die es dir nicht möglich machen zu pendeln…


    …-also Anträge fortlaufend stellen und nicht darüber nachdenken warum das so ist


    …Rest wurde gesagt

    Kodi hat das Kernproblem treffend benannt und auch die notwendigen Netzwerkadressen ;)


    Sisymaus - per sé hast du natürlich Recht, in der Praxis erscheint mir die Annahme überaus naiv, insbesondere aufgrund dessen, was Kodi sagt…


    …ich kenne drei Regularien dreier Bundesländer, in denen das BK eine komplett eigenständige Ausbildung erfordert und ein Wechsel nahezu ausgeschlossen ist, per sé aber natürlich möglich ;)

    Wenn es als Dienstunfall gewertet wird, kann gerade AUCH das dazu führen, dass nicht auf Lebenszeit verbeamtet wird, sondern entlassen (ergo in den Ruhestand versetzt€ und versorgt gemäß den Vorgaben bzgl einer DU im Rahmen eines nicht lebenslänglichen Beamtenverhältnisses…das gilt ja bspw auch bei Referendaren… dafür müssen die unten verlinkten Voraussetzungen erfüllt sein…


    Ich würde da nicht viel mutmaßen… guter Anlauf ist in dem Fall eher Rechtsberatung eines schulformspezifischen Verbandes die Anwälte haben, die genau das auf dem Tisch haben… da erfährst du erstmal, wie das Standardverfahren ist, dass im Regelfall abläuft…eine Klage würde ich mir dann abwägend überlegen, das dauert gerne mal 4-7 Jahre im Verwaltungsrecht bis zur Bestandskraft…


    Eigentlich hätte man dir anraten sollen, nach dem Vorfall so weit möglich zu reduzieren und erstmal die Probezeit zu überstehen… es sei denn, man strebe zum damaligen Zeitpunkt eine DU an…Sorry, ich bewerte es nur neutral sachlich, nicht mit müsste könnte sollte und ach wie doof …


    Wenn du dich rechtssicher informieren magst:


    https://www.rehm-verlag.de/bea…ng-von-beamten-auf-probe/


    Ergänzend dazu: du entscheidest auch nicht, auch nicht der Richter, ob du, dann tatsächlich pensioniert wirst. Es könnte auch sein, dein Unfall wird anerkannt und du wirst normal auf Lebenszeit verbeamtet…und kannst dann auch später aufgrund dessen wieder pensioniert werden, wenn die Fehlzeiten sich häufen …


    Wird der Unfall nicht anerkannt, dann musst du innerhalb der verlängerten Probezeit beweisen, dass du uneingeschränkt dienstfähig bist, ergo wenige Fehltage hast und auch fachlich weiter geeignet bist …hier auch die Leitung eher nicht der Ansprechpartner, sondern der Arzt…


    Mein Tipp wäre: reduziere weitestmöglich und versuche im Guten die Lebenszeit zu erreichen …

    Du kriegst ja auch eine Mindestpension, die jetzt schon bei etwa 2000 Euro läge. Die gibt es immer, amtsunabhängig…je nach Besoldungsstufe ist ggf. auch die amtsabhängige Pension höher.


    Die frage ist auch, wieviele Kinder du hast…

    …in anderen BL gibt es A 14 nur mit DREI zusätzlichen Aufgabenbereichen (bspw DAZ / WPK Wahlen und dazu ne Fachschaft leiten…


    Dementsprechend ist die Zahl der A 14er weit unter 40%….


    Zitat von der lehrerseite:


    So gibt es zum Beispiel für Hauptschulen 10% Beförderungsstellen A13 für Sek.I – Lehrer. Das bedeutet für eine Schule, an der 30 Kolleginnen und Kollegen mit dem Lehramt S I arbeiten, das nach A12 bezahlt wird, 3 Beförderungsstellen, die nach A13 bezahlt werden. Das ist dann die erste Beförderungsstelle im gehobenen Dienst. Bei den Realschulen sieht das wesentlich besser aus, da sind nämlich 40% der Sek.I-Stellen A13-Stellen. Am günstigsten ist das Verhältnis bei den Gymnasien, da beträgt der Stellenanteil der Oberstudienratsstellen an den Studienratsstellen nominal 65%. Dieser Prozentsatz wird aber meist nicht erreicht; durch Verlagerung von Stellen und unterschiedliche Haushaltszuweisungen kann man davon ausgehen, dass der Anteil von Oberstudienratsstellen in den Gymnasien und Gesamtschulen im Mittel 25% beträgt.

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