Sabbatjahre vor der Pension

  • Immer dieses Mathe...

    Leider ist das "Mangelfach" ;)

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Wie sieht das dann aus? 3,6% Abzug pro Jahr? Aber irgendwo habe ich gelesen, dass maximal ca. 11% abgezogen werden, was ich sowieso immer nicht verstehe. Wenn man mit 60 geht, werden einem dann nicht 6 oder 7mal 3,6% abgezogen?

    Ich war auch erstaunt und habe nachgeschlagen: Bei Pensionsbeginn mit 67 werden 25,2 % abgezogen.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Wolfgang …


    …darauf basierte ja eben meine dargelegte Rechnung (wo bleibt deine?)…Ich lande da etwa 10 Prozent unter dir laut Steuerbescheid, daher die Verwunderung, wie du auf durchschnittlich weit über 30 Prozent kommst…gekoppelt an die Frage, ob höher als A 13 und Zuschlagsprofiteur / Kindersegen? Aber dazu erhielt ich substanziell keine Antwort und/ oder neue Zahlen…


    bei einer vollen A 13 Pension von ETWA 70% des letzten Brutto bedeutet das ETWA 3200-3300 Euro Nettopension oder eben ETWA 3900 Euro brutto - ergo gehen „nur“ CA 19-20 Prozent Lohnsteuer ab - wie kommst du auf weit über 30? Nur damit ich es verstehe…



    …leider ist Mathe ein Mangelfach…

  • Nun - im fraglichen Gehaltszettel war noch eine Nachzahlung enthalten, daher 32,4 % Steuersatz.

    Aktuell: Brutto 5823, Steuer 1713 macht 29,4 %.

    Hast du einen freundlichen Steuerbeamten oder Steuerklasse 3?

    Hier liege ich bei knapp 30%

    Bei 71% Pension wären das 4134 Brutto.
    Jahresgehalt 49608 €
    Steuer laut Tabelle in Grundtabelle 9172 € dann 18,5%

    Wenn du in Pension bist, liegt das Brutto natürlich niedriger - und dadurch reduziert sich auch der Steuersatz

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Greift das dann auch bei zwangsweiser Zuruhesetzung durch den Dienstherren?

    Nur dann. Wenn du einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellst, so ist der Abschlag nicht gedeckelt. Es sind dann 3,6% pro Jahr bis zur Regelaltersgrenze (67 ohne Schwerbehinderung/ 65 mit Schwerbehinderung; andere Grenzen für die Geburtsjahrgänge bis 1963).

    Wenn du wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wirst, dann ist der maximale Versorgungsabschlag 10,8%.

    So kenne ich es aus meinem BL (NDS).

  • Aber wahrscheinlich werden dann 10,8% von der BIS DAHIN erreichten Pension abgezogen. Oder?

    Ja, die 10,8% werden vom bis dahin erreichten Ruhegehalt abgezogen (nicht vom Ruhegehaltssatz!).

    Wird man sehr jung dienstunfähig, dann gibt es aber erstens sogenannte Zurechnungszeiten und zweitens Mindestpensionen.

  • Wenn du bspw. mit 45 in die DU fällst, wird die bis dahin erarbeitete Zeit voll berechnet, die Zeit von 45 bis 60 (Antragsgrenze für den frühestmöglichen Antragsruhestand/ Bundesland abhängig) wird zu 2/3 der normalen Vollzeitzeit berücksichtigt. Je nachdem was du dann erreichst, erhältst du Mindestpension, Ruhegehaltssatz oder amtsabhängige Mindestpension.


    Durch die Zurechnungszeiten dürfte man ab etwa 10 ruhegehaltsfähigen Jahren die Mindestpension übersteigen….


    - Ref

    - Studium 3 Jahre

    - Arbeitszeit

    - Zurechnungszeit


    dann ist noch spannend: von dieser errechneten Bruttogeldsumme (nicht von dermaßen Zeitwerten) wird nun der Versorgungsabschlag berechnet (10,8 Prozent maximal).


    Wolfang


    Jaja ;) jetzt stimmen die Zahlen! Vorher hast du die 30 Prozent für die Pension angesetzt….die Ich auch jetzt nicht erreiche…

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