Sabbatjahre vor der Pension

  • Liebe alle,


    ich habe im Mai Geburtstag und würde in dem Jahr, in dem ich 66 werden würde, regulär zum Schuljahresende (also Ende Juli) in Pension gehen. Eigentlich würde ich mit 63 aufhören wollen, höre nun aber immer von einer Bekannten, dass die 300 € weniger Pension sie reuen und ich mir das überlegen soll.

    Nun meine Frage: Wenn ich mit 64 in Pension ginge (es sind noch ein paar Jahre bis dahin) und die letzten beiden Jahre als Sabbatjahre nehmen würde, hätte ich dann keinen Verlust? Ich würde aber nicht ansparen wollen, sondern mich die letzten beiden Jahre ohne Bezüge gedulden, bis ich 66 bin. Geht das überhaupt?

  • Ich habe gelesen, dass es auch ein unbezahltes Sabbatjahr gibt.

    Das ist kein Sabbatjahr, sondern unbezahlter Urlaub, für den du keinerlei Pensionsansprüche erwirbst. Genehmigt würde der dir so kurz vor der Pensionierung und bis zu selbiger sicherlich auch nicht, da würde man dir dann raten wahlweise einfach direkt in den vorgezogenen Ruhestand zu gehen oder eben weiterzuarbeiten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich hatte eine Kollegin, die sich unbezahlt freistellen ließ. Die Pensionsurkunde bekam sie dann zum 67. Geburtstag, da war sie schon 3 (?) Jahre nicht mehr an der Schule. Sie war einfach unbezahlt zuhause. Ob das heute noch gehen würde, weiß ich nicht.

  • Ich hatte eine Kollegin, die sich unbezahlt freistellen ließ. Die Pensionsurkunde bekam sie dann zum 67. Geburtstag, da war sie schon 3 (?) Jahre nicht mehr an der Schule. Sie war einfach unbezahlt zuhause. Ob das heute noch gehen würde, weiß ich nicht.

    Ich frage mich nur, was das bringen soll: Kein Beihilfeanspruch, Pensionsansprüche werden nicht weiter erworben, bezahlt wird man auch nicht, also warum den Weg der Beurlaubung wählen, statt sich dann einfach konsequenterweise direkt pensionieren zu lassen? Dachte die Kollegin vielleicht, sie würde vielleicht doch noch einmal zurückkommen?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich frage mich nur, was das bringen soll: Kein Beihilfeanspruch, Pensionsansprüche werden nicht weiter erworben, bezahlt wird man auch nicht, also warum den Weg der Beurlaubung wählen, statt sich dann einfach konsequenterweise direkt pensionieren zu lassen? Dachte die Kollegin vielleicht, sie würde vielleicht doch noch einmal zurückkommen?

    Werden in einem Sabbatjahr auch keine Pensionsansprüche erworben? Darum ging es mir eigentlich. Sonst wäre es, wie du sagst einfacher, vorzeitig in Pension zu gehen.

  • Die Pensionsansprüche sind das eine, die Pensionskürzung bei vorzeitiger Pensionierung das andere. Wenn man ein Jahr früher aufhört, fehlen einem nicht nur 1,8 % der Pension, sondern hat auch dauerhaft 3,6 % Abzüge von der Pension.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Ich frage mich nur, was das bringen soll: Kein Beihilfeanspruch, Pensionsansprüche werden nicht weiter erworben, bezahlt wird man auch nicht, also warum den Weg der Beurlaubung wählen, statt sich dann einfach konsequenterweise direkt pensionieren zu lassen? Dachte die Kollegin vielleicht, sie würde vielleicht doch noch einmal zurückkommen?

    Sie hat zuerst ein Sabbatjahr genommen, als ihr Mann (auch Kollege bei uns) in Pension ging. Danach wollte sie einfach nicht mehr arbeiten und hat daher den unbezahlten Urlaub genommen. Die hatten allerdings auch grundsätzlich keinen Geldmangel wegen ordentlichem Erbe etc.

  • ich habe im Mai Geburtstag und würde in dem Jahr, in dem ich 66 werden würde, regulär zum Schuljahresende (also Ende Juli) in Pension gehen. Eigentlich würde ich mit 63 aufhören wollen, höre nun aber immer von einer Bekannten, dass die 300 € weniger Pension sie reuen und ich mir das überlegen soll.

    3 Jahre eher in Pension zu gehen, können je nach Lebensumständen einen größeren Mehrwert haben als 300€ monatlich. Das ist eine ganz persönliche Entscheidung. Wenn es die eine reut, freut es die andere. Die Entscheidung würde ich nicht von anderen Meinungen abhängig machen.

  • Werden in einem Sabbatjahr auch keine Pensionsansprüche erworben? Darum ging es mir eigentlich. Sonst wäre es, wie du sagst einfacher, vorzeitig in Pension zu gehen.

    Doch in einem Sabbatjahr werden im Rahmen der vorab angesparten Teilzeit Pensionsansprüche erworben. Eine unbezahlte Beurlaubung ist aber kein Sabbatjahr. Letzteres gibt es nur mit vorhergehender Ansparphase, nicht ohne.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das habe ich im Leben noch nicht gehört.

    Ich auch nicht, aber nachdem ich selbst keine Kinder habe sind meine Gespräche mit KuK über derartige kinderbezogene Versicherungsfeinheiten auch nicht- existent, weil ich dazu weder über eigene Expertise verfüge, noch den Ratschlag anderer benötige. Ist das bei dir als kinderloser Mann tatsächlich derart anders? Sprichst du regelmäßig mit KuK über Versicherungsfragen während Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich auch nicht, aber nachdem ich selbst keine Kinder habe sind meine Gespräche mit KuK über derartige kinderbezogene Versicherungsfeinheiten auch nicht- existent, weil ich dazu weder über eigene Expertise verfüge, noch den Ratschlag anderer benötige. Ist das bei dir als kinderloser Mann tatsächlich derart anders? Sprichst du regelmäßig mit KuK über Versicherungsfragen während Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit?

    Nein, ich habe nur angenommen, dass es nicht möglich ist, weil ich der Meinung war, dass man aus der PKV gar nicht mehr wegkommt, selbst beurlaubt nicht. Scheinbar habe ich Unrecht ;)

  • Ich war damals, in der Elternzeit in der Familienversicherung, allerdings war ich damals nicht verbeamtet, sondern noch angestellt. Ich glaube nicht, dass dies auch als Beamtin möglich gewesen wäre...

  • Also, das wichtigste wurde hier und da schon genannt, aber um das mal zusammenfassend zu trennen:

    Bei einer Beurlaubung ohne Bezüge sparst du keine Pensionsansprüche an und du hast kein Anrecht auf Beihilfe.

    Ein Sabbatjahr ist eine besondere Form der Teilzeit, bei der du formal einen bestimmten Prozentsatz Teilzeit bezahlt wirst, aber voll unterrichtest (Ansparphase). Dadurch sparst du dir sozusagen ein Besoldungsguthaben an, das du dann in einem weiteren Jahr ausgezahlt bekommst, ohne dafür arbeiten zu müssen (Freistellungsjahr). Das gängige 3/1 Modell würde also bspw. vorsehen, dass du vier Jahre auf 75% Teilzeit bist. Drei Jahre bekommst du 75% deiner Besoldung, unterrichtest aber dennoch ein volles Deputat. Dadurch sparst du 3x25% (=75%) Besoldung an, die du dann im Freistellungsjahr ohne Unterricht ausgezahlt bekommst. Formal bist du aber eben alle vier Jahre auf 75% Teilzeit, so dass du beihilfeberechtigt bleibst, aber eben für diese vier Jahre nur 75% der Pensionsansprüche erwirbst.

    Rein rechnerisch/mathematisch wäre es also sicherlich auch möglich, ein Jahr ohne Bezüge voll zu arbeiten und im nächsten Jahr bei vollen Bezügen gar nicht zu arbeiten, aber das wäre dann wohl mit dem Teilzeitkonzept nicht vereinbart. Jedenfalls habe ich noch nie gehört, dass das geht. Das "extremste", was ich mal aus einem Bundesland gehört habe, war 1/2 Jahr Ansparphase (volles Deputat bei 50% Besoldung) und 1/2 Jahr Freistellungsphase bei 50% Besoldung. Ich glaube das war RLP oder Hessen oder irgendwo das Eck.


    Was es hier in Bayern gibt, ist eine Form des Sabbatjahres als Vorruhestand. Ich weiß gerade nicht, ob das das gleiche wie Altersteilzeit ist, oder ob ich da zwei Dinge vermische. Auf jeden Fall kenne ich einen Fall, der zwei (?) Jahre vor der Pension in die sogenannte "Freistellungsphase" gegangen ist, also nicht unterrichtet hat und trotzdem beihilfeberechtigt war, und dann nach zwei Jahren formal in die Pension verabschiedet wurde. Ich weiß auch sicher, dass das über Sabbatmodelle gelaufen ist. Also, hier in Bayern. Das ist wohl in etwa das, was du dir vorstellst. Ich würde mich an deine Gewerkschaft oder an den Schulleiter wenden; sowas ist, glaub ich, nicht so schrecklich unüblich.

    Viel Erfolg!

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