Was wäre finanziell der Unterschied, das Elterngeld am 6.7. oder am 6.8.zu beenden, wenn ich jeweils danach TZ in EZ anmelden möchte?
—-> dann bekäme eben entsprechend weniger Elterngeld, in diesem Fall dann elf Monate. Es gibt nur 12 Monate Anspruch für einen Elternteil maximal. 2 Monate muss der Partner absolvieren.
…in der Situation wäre es wohl am „schlausten“ du nimmst 11 Monate Elternzeit, gehst die drei Monate 12/13/14 Vollzeit arbeiten (die Zeiten außerhalb der Ferien muss dein Partner dann natürlich voll ran, was in dem Alter aber problemlos ist) und gehst ab Monat 15 auf dein gewünschtes Deputat…
Den einen Monat Elternzeit/ Elterngeld noch nach den „zwei Monaten“ „Ferien“ in Vollzeit zu nehmen und dann in das gewünschte Deputat ist theoretisch möglich, wird aber praktisch wohl nicht umgesetzt werden, da hier auch der Verwaltungsaufwand zu hoch ist. Daher wäre die obige Variante mit den drei Monaten in Vollzeit (hiervon 6 Wochen Ferien) wohl die, die gerade noch durchgehen könnte/ wird!
Der Antrag wäre dann (ganz formal korrekt gesehen) also auf je 11 und 10 Monate Elternzeit mit drei Abschnitten:
Monat 1-11 unter voller Freistellung von Dienst
Monat 12-14 in Vollzeit zurückkehren (hier hätte der Partner drei Monate Elternzeit und Elterngeld)
Monat 15-24 in gewünschten Deputat in Elternzeit bis maximal 75 Prozent dann möglich
7 Wochen vor Ablauf der Monate 15-24 könntest du dann nochmal ein Jahr verlängern mit gewünschten Deputat, so hättest du alle drei möglichen dir obliegenden Anmeldeoptionen vollzogen.
Auch wenn es hier anders beschrieben wird, in dem entsprechenden Erlass für Beamte und dem Merkblatt ist in neuster Fassung die Notwendigkeit 24 Monate vorher zu planen nicht mehr niedergeschrieben. Dementsprechend wirst du bei so langer Vorplanung und Einreichung die Nachricht bekommen, dass 11 Monate erstmal genehmigt sind und das du bitte 7 Wochen vor Rückkehr dein weiteres Vorgehen bekannt gibst und entsprechend neu Elternzeit einreichen kannst…
Bei errechneten Termin am 04.08 also entspannt die Geburt abwarten und dann danach innerhalb einer Woche die entsprechende Elternzeit einreichen, wenn du dir unsicher bist.
Ps an alle: obiges Vorgehen erzeugt natürlich mehr Aufwand für alle Beteiligten. Der Verwaltung wird es wohl schätzungsweise weniger ausmachen, die Schule müsste natürlich entsprechend umplanen jeweils kurz vor und kurz nach den Ferien und dürfte wenig „amused“ sein…aber das war eig nicht die Ausgangslage/ -frage der Threaderstellerin.