Beiträge von Schlaubi Schlau

    Das ist super, wenn du soetwas abschließen konntest…


    Die Frage bleibt damit unbeantwortet ;)


    Die Besonderheit der DU besteht eben darin, dass die Versetzung in den Ruhestand aus beliebigen Gründen ohne medizinische Nachuntersuchung akzeptiert wird. Da gibt es dann eben auch keinen abstrakten Verweis. Sie leistet auch anteilsmäßig im Falle der Teildienstfähigkeit.


    Daher kann es sein, dass eine BU sehr günstig abgesichert werden kann, eine DU eher teurer ist…


    Daher meine Frage, ob ihr bspw. für 80 Euro wirklich eine DU abgesichert habt…

    Die begrenzte Dienstfähigkeit gibt es bundesweit und nicht nur bei Schwerbehinderung. Das ist ist bei allgemeinen gesundheitlichen Beschwerden vorgesehen. Natürlich gibt es Abzüge, aber eben nur die Hälfte des Unrerschiedsbetrages - also bei 60 Prozent Arbeitszeit bspw. 80 Prozent Gehalt. Ob dieser Unterschiedsbetrag für die Pension zählt ist derzeit unklar, da in Klage. Derzeit zählt es nicht!

    Hier posten einige ja zu Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen - meint dies eine Teildienstäfhigkeit oder den freiwilligen Gehaltsverzicht bei Arbeitszeitreduktion?


    ….wirkliches Interesse, da die Teildienstfähigkeit ja das Instrument ist, falls jemand gesundheitlich die Aufgaben nicht mehr voll erfüllen KANN

    Chili ist doch in NRW oder? Dort werden anlasslose Teilzeit Anträge doch auch bewilligt…verstehe ich wirklich nicht…


    Wie gesagt, hier sind ganz viele auch anlaslos auf 50 Prozent oder sogar beurlaubt auf eigenen Wunsch … übrigens auch ein Weg in die Nebenbeschäftigung

    Kris - hast du eine reine DU oder eine BU?


    Ich bin bei meiner reinen DU bei 154 Euro Beitrag monatlich für 1,2 mit vereinbarten Dynamik von 3 Prozent jährlich. Der Anbieter akzeptiert die Versetzung mit der Ruhestandsurkunde ohne gesundheitliche Prüfung.


    Bei 3000 Euro monatlich würde deine Pension gekürzt, um eine Überversorgung zu vermeiden!

    Was wäre finanziell der Unterschied, das Elterngeld am 6.7. oder am 6.8.zu beenden, wenn ich jeweils danach TZ in EZ anmelden möchte?


    —-> dann bekäme eben entsprechend weniger Elterngeld, in diesem Fall dann elf Monate. Es gibt nur 12 Monate Anspruch für einen Elternteil maximal. 2 Monate muss der Partner absolvieren.


    …in der Situation wäre es wohl am „schlausten“ du nimmst 11 Monate Elternzeit, gehst die drei Monate 12/13/14 Vollzeit arbeiten (die Zeiten außerhalb der Ferien muss dein Partner dann natürlich voll ran, was in dem Alter aber problemlos ist) und gehst ab Monat 15 auf dein gewünschtes Deputat…


    Den einen Monat Elternzeit/ Elterngeld noch nach den „zwei Monaten“ „Ferien“ in Vollzeit zu nehmen und dann in das gewünschte Deputat ist theoretisch möglich, wird aber praktisch wohl nicht umgesetzt werden, da hier auch der Verwaltungsaufwand zu hoch ist. Daher wäre die obige Variante mit den drei Monaten in Vollzeit (hiervon 6 Wochen Ferien) wohl die, die gerade noch durchgehen könnte/ wird!


    Der Antrag wäre dann (ganz formal korrekt gesehen) also auf je 11 und 10 Monate Elternzeit mit drei Abschnitten:


    Monat 1-11 unter voller Freistellung von Dienst

    Monat 12-14 in Vollzeit zurückkehren (hier hätte der Partner drei Monate Elternzeit und Elterngeld)

    Monat 15-24 in gewünschten Deputat in Elternzeit bis maximal 75 Prozent dann möglich

    7 Wochen vor Ablauf der Monate 15-24 könntest du dann nochmal ein Jahr verlängern mit gewünschten Deputat, so hättest du alle drei möglichen dir obliegenden Anmeldeoptionen vollzogen.


    Auch wenn es hier anders beschrieben wird, in dem entsprechenden Erlass für Beamte und dem Merkblatt ist in neuster Fassung die Notwendigkeit 24 Monate vorher zu planen nicht mehr niedergeschrieben. Dementsprechend wirst du bei so langer Vorplanung und Einreichung die Nachricht bekommen, dass 11 Monate erstmal genehmigt sind und das du bitte 7 Wochen vor Rückkehr dein weiteres Vorgehen bekannt gibst und entsprechend neu Elternzeit einreichen kannst…


    Bei errechneten Termin am 04.08 also entspannt die Geburt abwarten und dann danach innerhalb einer Woche die entsprechende Elternzeit einreichen, wenn du dir unsicher bist.


    Ps an alle: obiges Vorgehen erzeugt natürlich mehr Aufwand für alle Beteiligten. Der Verwaltung wird es wohl schätzungsweise weniger ausmachen, die Schule müsste natürlich entsprechend umplanen jeweils kurz vor und kurz nach den Ferien und dürfte wenig „amused“ sein…aber das war eig nicht die Ausgangslage/ -frage der Threaderstellerin.

    Letztlich ist es auch ein Vorteil, dass es auch möglich ist, deine Stundenzahl mit sieben Wochen Vorlauf hoch- oder runterzusetzen innerhalb der Elternzeit.


    Generell kannst und solltest du zwei Jahre im Voraus deine Elternzeit festlegen - wenn du ohnehin nur 75 Prozent arbeiten magst, kannst du definitiv zwei Jahre setzen, letztlich wird es ebenfalls bewilligt, wenn du sieben Wochen vorher verlängerst oder bspw., zwei Monate arbeitest und dann wieder Elternzeit einreichst und reduziert - ist nicht unbedingt gerne gesehen, aber möglich…


    Elterngeld bekommst du nur für zusammenhängende Lebensmonate (durchgehender Elterngeldbezug jeweils eines Elternteils), ggf. könnt ihr bzgl. Der Sommerferien auch zwei Partnermonate in Teilzeit nutzen, wenn die umliegenden Wochen eine durchgehende Betreuung möglich ist. Ansonsten wirst du genau am Geburtstag deines Kindes nach 12 Monaten die Arbeit aufnehmen müssen, auch wenn es einen Tag vor den Ferien sei.


    Bezüglich des zweiten Kindes sind die 2700 Euro nicht ganz korrekt, da ja auch eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen wird, lies hierzu nochmal genauer in den Elterngeldforen rum. Es gibt auch Kniffe und gewisse Zeiten, mit denen eine nicht Berücksichtigung möglich ist.


    Man vertritt sich nie selbst, während deiner Abwesenheit hat deine Schule längst eine neue Stelle bzw Stunden zugewiesen bekommen. Ggf. bist du bis zu deinem erneuten Eintritt sogar aus planerischen Sicht mit den jeweiligen Fach „über“ und es muss umgeschichtet werden.


    Liebe Grüße

    Die Gewerkschaften haben doch ihre Berechtigung - aber es gibt auch Bezirkspersonalräte oder einen Hauptpersonalrat der dich direkt an entscheidender Stelle vertritt. Einen Anwalt gibt es auch über eine Rechtsschutzversicherung problemlos und günstiger!


    Man muss abwägen ob man Individualinteressen oder Kollektivinteressen vertreten lassen will…wobei letzteres auch im eigenen Interesse ist… bzgl der zurückliegenden Verhandlungen waren die Ergebnisse aber wirklich mau.

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