Beiträge von Jens_03

    In den Unistädten sind die Zimmer meist recht teuer, da wie von Dir beschrieben, heiß begehrt; aber man findet (meist) entsprechende Räumlichkeiten in der Provinz - manchmal auch bei den Kirchengemeinden ("Vikarszimmer").
    Ansonsten: hast Du eine Möglichkeit ggf. kurzfristig bei der Verwandtschaft unterzukommen - wären dann zwar die doppelten Umzugskosten, aber immer noch günstiger als die doppelte Miete - und so bleibst Du flexibel.

    Wenn das Haus, in dem Du jetzt wohnst, eh nach Deinem Auszug verkauft werden soll, dann würde ich mit den Vermietern sprechen - eventuell sind sie bereit den Vertrag vorher zu kündigen. Halt das dann aber bloß schriftlich fest (gegenzeichnen).

    Moin!

    Wer an einer Umfrage teilnehmen möchte kann das machen, wem das zu viel ist der lässt es eben. Onlinefragebögen im Rahmen qualitativer und quantitativer Forschung sind momentan recht häufig - die Dinger sind entsprechend leicht zu kommunizieren und, vor allem, auszuwerten. Diese hier im Forum zu posten hat den Charme, dass man die lästigen Beantragungsformalitäten der Schulbehörden und Kultusministerien umgehen kann.

    Vergesst bitte nicht, dass eine B.A./M.Ed. Thesis oder eine Examensarbeit KEINE Diss oder sonstige Forschungsarbeit darstellt, sondern den Nachweis erbringen soll, dass der Studierende die elementaren Arbeitsweisen der Wissenschaft anwenden kann und in der Lage ist, ausgehend von der Fachliteratur, entsprechende Rückschlüsse aus der selbstständig durchgeführten, jedoch betreuten Forschung zu ziehen.

    Moin!

    Grundsätzlich löblich, wenn man sich um seine Schüler sorgt. Dann jedoch wiederum, in meinen Augen, in dem Fall nicht professionell. Schöne Tage organisieren die Betreuer (das Bezahlen übernimmt das Jugendamt aus den entsprechenden Töpfen und, sofern entsprechend hohe Geldmittel vorhanden sind, anteilig die Eltern; so eine Regelaufnahme kostet in Südniedersachsen circa 4.000 € pro Monat).
    Davon ab, ohne Grund kommt ein Kind/ein Jugendlicher nicht in eine Einrichtung der Jugendhilfe. Wir arbeiten mit einigen Heimen eng zusammen und ich habe privat und familiär ein paar Einblicke. Bei uns an der Schule hatten wir eine junge Dame die dem obigen Beispiel entspricht: 1er Schülerin, sehr nett und freundlich, gegenüber uns Lehrern und den Mitschülern einfach toll. Im Heim: der Rekord liegt darin, dass sie einen anderen Bewohner, einen damals drei Jahre älteren Kurden, im Rahmen eines kleinen, unprovozierten Wutanfalls mit einer Glaskaraffe k. o. geworfen hat; eine Erzieherin hat sie bespuckt (das Mädchen wollte ihren Tischdienst nicht machen; Berufsziel ist übrigens Restaurantfachfrau, die Mitarbeiterin hatte den Fehler gemacht darauf zu verweisen), getreten und als "blöde F***e" beschimpft... war in beiden Fällen ein wenig bockig.

    Sorry: ich bin so etwas immer sehr skeptisch, aber da muss jeder von uns eigene Erfahrungen machen. Unlängst wurde hier bei uns eine Wohngruppenleitung von einer erbosten Mutter heftig kritisiert. Grund dafür war die, in den Augen der Eltern, zu hohe Taschengeldzahlung (16jährige Berufsschülerin bekommt, gemäß den Sätzen der Jugendhilfe, 80,- € pro Monat). Das gleiche Mädel hat im Jahr davor an der allgemeinbildenden Schule versucht kräftig auf die Tränendrüse zu drücken. Sie sei ja jetzt "Heimkind" und alles wäre da ganz furchtbar (stimmt; ein Tischdienst alle zwei Wochen, das Zimmer muss aufgeräumt werden, das EIGENE Badezimmer ebenso, der Vorratsschrank mit den Süßigkeiten ist nicht 24h am Tag geöffnet; im Gegensatz zum Elternhaus durfte sich das Kind nun schminken, usw.). Ich kenne selbst nur drei Wohngruppen näher, mache mit einer Einrichtung zweimal jährlich ehrenamtlich kleinere Aktionstage zum Thema Umweltbildung, aber laut den Mitarbeitern solcher Heime im Freundes- und Familienkreis ist das zwischen den einzelnen Institutionen nicht so unterschiedlich.

    Mein Rat: fahr hin, sprich mit den Pädagogen und vielleicht erzählt man Dir (inoffiziell), warum das Mädchen dort ist und wie ihr seitens der Schule unterstützen könnt.

    Hm... zur Eingangsfrage gibt es aus der offenen Jugendarbeit einen Spruch: "Wo ein Wille ist, ist auch ein Busch!"

    Rechtlich ist es klar: Schulveranstaltung = Alkoholverbot, es sei denn die Schulleitung genehmigt das vorher.

    Sonst? Muss an die Klassenfahrten in meiner Schulzeit denken. Auf der in der 10. in Hamburg war eigentlich jeden Abend Party. Da haben die anderen recht gut gefeiert (von denen übrigens heute vier andere ebenfalls Lehrer sind), und aus den Astra-Dosen die eine oder andere Pyramide gebaut haben. Unser Klassenlehrer kam einmal ins Zimmer, sah die Sammlung und meinte nur trocken "ihr wisst was ihr tut"...
    In der Jugendhilfe gibt es die Sicht, dass es den Sozialpädagogen meist lieber ist, wenn sie den Konsum von Alkohol mitbekommen und dementsprechend überwachen können. Halten etliche Kollegen im Rahmen der Abschlussfahrten ähnlich - aber da sind die Schüler üblicherweise über 18.

    Eine schöne Definition findest Du hier: http://www.juraforum.de/lexikon/mehrarbeit

    Würde in meinen Augen bedeuten, dass alles, was die 24,5 Unterrichtsstunden (Niedersachsen), inklusive der dazugehörigen Vor- und Nachbereitung, sowie Korrekturen, überschreitet zu Mehrarbeit zählen kann. Ob Klassenlehrerschaft, Hofaufsicht, etc. dazu gehört müsste ein Arbeitsrechtler klären - ich vermute aber, dass zumindest die Gewerkschaften/beruflichen Interessenvertretungen da helfen können.

    Hm... warum gehst Du nicht den Weg über das Lehramt Gartenbau? Dazu brauchst Du einen Master of Science, in Niedersachsen zwei Jahre Berufserfahrung nach dem M.Sc. (oder Diplom (Univ.)). Unterrichtsfach ist derzeit Biologie. Die pädagogische Qualifizierung läuft im Referendariat.
    Wir haben ab Mai wieder einen GaLa-Bauer als Ref. Gesucht werden diese (und auch für Umweltbildung - da waren bei uns in der Gegend erst kürzlich drei Abordnungsstellen á fünf Stunden ausgeschrieben).

    Moin!

    A. Für welche Berufe könnte ich mich noch bewerben (außer Nachhilfe und Minijobs), damit ich die Zeit überbrücken kann?
    Eine Möglichkeit sind verwandte Berufe. Hier vor Ort sind einige Lehrer in der Jugendhilfe tätig. Da kommt dann Schulbetreuung, Hausaufgabenhilfe, etc. als Aufgabe in Frage. Bezahlung ist dabei abhängig vom Arbeitgeber.


    C. Wenn ich mich jetzt noch für ein anderes Bundesland bewerbe, wie stehen da die Chancen auf eine Stelle (die nicht für ein Jahr befristet ist, da ich umziehen müsst)?
    Mit der Kombi müsstest Du bei uns in Nds. an den Gesamtschulen ganz gute Chancen haben. Zwei Mangelfächer...

    Dazu: bei der gestrigen Diskussion im Studienseminar stand ein Reporter auf, der offenbar ebenfalls ein entsprechendes Bild von Lehrern und Schule im Kopf hatte, und fragte, ob wir denn ein Beispiel an den Schulen hätten, das vom BVJ, über BEK, BFS, etc. bis hin zur Hochschulreife und ins Studium gegangen wäre. Wieder so ein Beispiel aus der Rubrik "alle wollen und sollen Abi machen". Das Schulmüdigkeit und eigene kognitive Leistungen da mit hinein zählen wird ignoriert.

    Ebenso schön fand ich die Aussage der Vertreter der Universität, die im Rahmen der Diskussion anmerkten, dass an den Hochschulen kaum Wissenschaftler mit einer vertieften Unterrichtserfahrung zu finden sind. Bei der aktuellen Bezahlung werden das wohl auch eher weniger werden...

    Bei uns im Hause wird derzeit eine "Belastungsmatrix" erstellt. Darin wird festgehalten wer was, wie, wo, warum und weshalb für unsere Schule macht. Beispielsweise Teamleitungen, Raumverantwortlichkeiten, Referendarsausbildung, Mitgliedschaft in Prüfungsausschüssen der Kammer, etc. Das geht derzeit von -1 bis 17 "Belastungspunkten". Von einem A14er wird mehr erwartet als von einem A13er, etc.

    Derzeitige Ergebnisse: Belastung wird sehr subjektiv wahrgenommen (gut - war klar), diejenigen mit einer hohen Belastung können zumeist nur durch Anrechnungsstunden entlastet werden (die es nur sehr begrenzt gibt).

    Zu 1. Ich meine, dass ich damals kein Passbild brauchte.

    Zu 2. Finde ich nichts in den Unterlagen. M.Ed./Staatsexamen ist nötig. Sonst: nachfragen - nicht hier, sondern bei der LSchB.

    Zu 3. Doch ein vorläufiges Zeugnis reicht aus. Aus dem Merkblatt für Bewerber für das Lehramt in Niedersachsen (ist im Übrigen auf der Startseite verlinkt):

    Statt des Zeugnisses über die Staatsprüfung kann auch eine vorläufige Zeugnisbescheinigung anerkannt werden, wenn aus ihr
    das Lehramt,
    die endgültige Note und beim Lehramt an Grund- und Hauptschulen und beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Real-
    schulen die Fächer ersichtlich sind. Bewerberinnen und Bewerber aus Nordrhein-Westfalen reichen umgehend nach Erhalt den Ein-
    zelnotenbeleg ein. Liegt zum Bewerbungszeitpunkt die Note der Staatsprüfung noch nicht vor, so ist in der Bewerbung als Note für

    die Staatsprüfung die Note 7,0 einzutragen. Der Nachweis über die Staatsprüfung kann nachgereicht werden. Bei noch nicht
    vorliegender Staatsprüfung können der Bewerbung eine Bescheinigung über die Ausbildungsnote nach § 10 Abs. 4 APVO-Lehr
    beigefügt werden. Ein schriftlicher Nachweis über das Bestehen der Staatsprüfung ist umgehend, spätestens bis zum Ende des Vor-
    bereitungsdienstes bei der Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde nachzureichen, bei dem die Bewerbung
    abgegeben wurde. Lehrkräfte mit dem Master of Education für das Lehramt an Realschulen, die zum damaligen Zeitpunkt zur Leh-
    reranwärterin/zum Lehreranwärter für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen ernannt wurden, reichen bitte eine Kopie
    der Überleitungsverfügung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen ein.

    Bezüglich Weich-/Nadelholz: das Problem bei der Verbrennung ist vor allem die Luftzufuhr. Die ist oftmals zu gering für eine optimale Verbrennung. Darum brenne ich Fi vornehmlich zum Anheizen. Harz wiederum führt zu den bekannten "Spritzern" und dem damit verbundenen Risiko im offenen Feuer. Aber bei geringen Mengen die abgebrannt werden, würde ich mir keine Sorgen machen.

    Harz nehme ich als Indikator zum grundsätzlichen Ansprechen, da der Geruch als einfaches Erkennungsmerkmal für den Laien verwendet werden kann, um die Unterteilung Laub- oder Nadelholz vornehmen zu können. Früh- und Spätholz ginge auch - geht aber über den Erfahrungshorizont des Einzelnen oftmals hinaus. Musste sich ja nicht jeder durch den Klötzchenschein kämpfen.

    Das Holz ist harzfrei - ich schäle aber die Tanne nicht vor dem Verbrennen. Und in der Borke gibt es Harzblasen. Davon ab: nach Verletzungen bilden sich Harzkanäle... da Brennholz eher die D-Sortierung darstellt findet man es dort auch häufiger.

    Ausserdem: wenn jemand "Tanne" sagt, dann meint er damit nicht unbedingt Vertreter von Abies alba, A. concolor, etc., sondern oftmals Picea abies, etc. Und - nicht zu vergessen - die Weiß-Tanne für die "offenen Herdfeuer des Alpenraums" kommt normalerweise nicht in unseren tieferen Lagen vor. Hier gibt es dafür genug Arten aus anderen Ländern und Hybridsorten.

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