Den Antrag füllt man übrigens in 2 Minuten aus. Wo ist da das Problem?
Ich habe bei mir auch nur "selbständig" als Auftragsgeber hingeschrieben. (Bin aber nicht Ghostwriter)
Als Tätigkeit würde ich an deiner Stelle wahrscheinlich "Wissenschaftliches Schreiben" o.ä. angeben.
Bei der Dauer solltest du unter der 1/5 Regellung bleiben, also bei Vollzeit max 4 Stunden pro Woche. ISt aber beim Schrieben wohl eh kaum zu kontrollieren. Wer will dir den Nachweisen wie schnell du schreibt. (Außer du kommst dann rechnerisch auf >500. Anschläge pro Minute)
Warum sollte das nicht genehmigt werden?
PS:
Ghostwriting kann sehr wohl gegen das Gesetz sein. Ghostwriter sichern sich daher immer expliziet in ihren AGB daher dagegen ab. Ohne eine solche Absicherung könnte dir, je nach Kunde, nämlich sehr wohl rechltich etwas vorgeworfen werden.
PSS:
"freie Autorin bei einer Firma". Hmm... Bin kein Rechtsexperte, aber das könnte Scheinselbständigkeit sein. Dann evtl. doch lieber diese Firma als Auftragger angeben.