Bei uns gibt es eine Regelung wie lange Voll- und Teilzeitkräfte aufsichten machen müssen.
Wobei das gar nicht so einfach ist in Regeln fest zu setzen,insbesondere weil es Teilzeit bei uns von 6 bis 27 Stunden gibt. 28 ist Vollzeit. Wird er Kollege mit 27 Stunden nun nach der Teilzeitregel genommen oder nicht?
Noch interessanter wird es, wenn noch Stunden im Plan nicht zu sehen sind (weil Abordnung, ...).
Würde mich jetzt mal interessieren wie das andere sehen. Ich mache die Zahlen mal absichtlich leicher, damit man nicht of obriges Problem stößt.
1. Lehrer hat 28 Stunden im Plan (also Vollzeit)
2. Lehrer hat 14 Stunden im Plan (50% - Teilzeit)
3. Lehrer hat 7 Stunden im Plan (aber 7 Ermäßigungsstunden (Berufswahlvorbereitung, AE, Vorgriffsstunde, ...). Sprich: auch 50% Teilzeit)
4. Lehrer hat 7 Stunden im Plan (aber 21 Ermäßigungsstunden (Fachleiter am Studienseminar, ...). Sprich: 100% Vollzeit)
Wie würdet ihr dort die Aufsichten gewichten?
z.B:
a) 1 und 4 haben gleich viele Aufsichten. 2 und 3 haben auf gleich viele, aber nur halb so viele wie 1 und 4.
b) 1 hat doppelt so viel wie 2. 3 und 4 haben halb so viel wie 2.
c) ...