Beiträge von Volker_D

    Im Bereich Research hätte ich mir school trip ausgesucht.

    Hmm... Die Umfrage finde ich ehrlich gesagt nicht so "gut".
    Ich habe den Eindruck, als wenn eine Klassenfahrt fast ausschließlich über einen extrernen Anbieter ablaufen kann. Bist du Studentin im Bereich BWL oder Pädagogik? (Nachtrag: Wie stellt man hier diesen automatischen Link ab? Der ist nicht von mir!)

    Aus meiner Sicht wichtige Punkte wären z.B.
    - wie lange dauert die Fahrt?
    - wie viele Fahrten macht ein Schüler innerhalb seiner 4, 6, 12 oder 13 Jahren an der Schule?
    - welche Entfernung darf zurückgelegt werden?
    - ist die Fahrt selbst geplant oder nicht?
    - wer plant? Der Lehrer alleine oder zusammen mit den Schülern?
    - welches Ziel (nicht der Ort, sondern Inhaltlich) hat die Fahrt?
    - (wie) wird dieses Ziel im Unterricht vor und nachbereitet?
    - wie teuer darf die Fahrt sein?
    - wie viele Schüler dürfen im Schnitt nicht mitfahren?
    - ist es eine Fahrt als Selbstversorger?
    - hat die Schule evtl. sogar schon ein festes Konzept? Also immer gleiches Ziel (Ort) mit festgelegten inhaltlichen Zielen? (So ist das z.B. an meiner neuen Schule. Da brauche ich im Grunde nichts planen. Es steht schon alles fest.)
    - sind diese Punkte evtl schulformabhängig?
    - ...

    Der Betrag ist zwar schon ziemlich alt, aber ich greife ihn noch einmal auf, weil meine Frage genau hier passt:

    Ich habe gerade gelesen, dass in NRW seit dem 01.11.2018 der Vorbereitungsdienst in Teilzeit möglich ist. (siehe https://www.brd.nrw.de/schule/persona…tungsdienst.pdf )
    Dabei wird der Vorbereitungsdienst von 18 auf 24 Monate verlängert.
    Soweit verständlich.

    Jetzt aber meine zwei Fragen:
    a) Wie ist das mit dem BDU? Wird der dann wieder statt auf 2 Halbjahre (2*9=18) auf 3 Halbjahre (3*6=18) geteilt? Oder wird es nur ein halbes Jahr später angefangen? Oder kann das der Schulleiter in Absprache individuell festlegen? oder ...
    b) Wie ist das mit einem freien Tag? Vermutlich gibt es auch hier keinen rechtlichen Anspruch; aber was sollte versucht werden? Mit freien Tag? Ohne freien Tag? Individuelle Absprache?

    Nachtrag:
    zu a) habe ich zumindest bei der GEW schon eine Antwort gefunden (3*6=18) (siehe https://www.gew-nrw.de/referendariat/…-den-start.html )

    Leider sieht man nicht das ganze Schild, aber ich sage mal:
    Mit dem PKW oder Motorad links.
    Mit dem LKW rechts. (Weil dort die Höhe durch eine Brücke beschränkt ist, die man unterfahren muss? Weil dort das Gewicht durch eine Brücke beschränkt ist, die man überfährt? Weil die Anwohner einen Lärmschutz durchsetzen konnten? Weil da jemand mehr Maut haben möchte? Weil es direkt ins Industriegebiet führt? ...)

    Palim:
    Den zweiten Teil deiner Antwort finde ich gut. Sehe ich genau so.

    Beim ersten Teil hast du nicht verstanden was ich "will/meine".

    Ob das sinnvoll ist oder nicht: Ist das dann ein Grund, weniger Pausenaufsichten zu bekommen?

    An dieser Stelle missversteht du mich. Ich habe nicht von den teilnehmenden Lehrern gesprochen. Da gehe ich voll mit dir. Ich spreche von den Lehrern, die den Unterricht halten. Also den Moderatoren. Und dort würde ich auch mit dir gehen und mich deiner Meinung anschließen. Aber wenn man es bei denen macht, dann müsste man das auch logischerweise bei vielen anderen Dingen so sehen... Z.B. Fachleitern. Und da haben ja weiter oben viele angemerkt, dass die aber an einer anderen Schule arbeiten und daher entlastet werden müssten. Und dann handelt man sich schnell Wiedersprüche ein. Was so schön logisch anfang, endet in einem Widerspruch. Das meine ich mit Graubereich.

    Geht es nun um Fortbildungen oder um AGs?

    Um beides. Mich stört es einfach, dass man dort plötzlich Unterschiede "erfindet".
    Beim AG Leiter sagt man: Das ist doch Unterricht! Dafür wird dir doch keine Pausenaufsicht ermäßigt.
    Beim Moderator einer Fortbildung sagt man dann aber plötzlich: Ach so, na das ist ja kein "Unterricht". Du hast ja keine Schüler, sondern Lehrer. Dann musst du an der Schule natrülich weniger Aufsichten machen.
    Beide Teile einzeln betrachtet sind (evtl) logisch. Zusammen enden sie (meiner Meinung nach) aber im Widerspruch.

    a) z-Kurse finden nicht in der unterrichtsfreien Zeit statt. Wie sollte man das den zeitlich schaffen? Soll die Fortbilding dann komplett in den Sommerferien gemacht werden? Sprich die Lehrer haben dann keinen Urlaub mehr? Oder soll man das Ganze in kleine Teile teilen, damit die Forbildung dann sattt 1 Jahr doch nur 4 Jahre dauert?
    b) Die Fortbildungen, die nicht in der unterrichtszeit stattfinden: Auch dort gibt es Graubereiche, wenn man genau drüber nachdenket. Es gibt hier Leute, die machen ihre AG z.B. Montags in der 8. Stunde, wärhend andere Klassen regular unterricht haben. An anderen Schulen sind ggf einzelne AGs Freitags in der 9. und 10. Stunde, weil sie die Räumlichkeiten sonst nicht haben und zu der Zeit hat aber kein Schüler mehr "regulären Unterricht". Ich möchte jetzt nicht über die Musik-AGs nachdenken, die vielleicht x% zur regularen Zeit haben, aber y% am Samstag/Sonntag für Auftritte benutzen, ...
    c) nein, du hast nicht geschrieben, dass es sie nicht gibt, aber dass "ALLE [meine] angegebenen Ermäßigungen und Entlastungen offenbar NRW-spezifisch und/oder SekI-spezifisch sind". Und das bezeifel ich mal eben extrem. Ich würde behaupten, dass von den vielen von mir genannten Beispielen "WENIGE" (und nicht "ALLE") spezifisch sind.

    Ist die Zahl mit 154 min evtl so erschreckend hoch, weil du dort z.B. Mittagsaufsichten (die schon alleine 1 Stunde hat) drin sind und Aufsichten während Freiarbeitsstunden der Schüler? Ich bin an keiner Ganztagsschule, aber ich habe von Gesamtschulen gehört, dass die dort auch auf so hohe Aufsichtszeiten kommen. Bei genaueren Nachfragen hatten die dann aber solche Stunden mit Faktor 0,5 auf das normale Deputat angerechnet bekommen.

    ah.. ok. Ein Plan ist so komplex. Den komplett zu setzen ist schwer, aber eine kleine Optimierung zu finden kann sehr einfach sein. Soetwas sollte dem SL eigentlich klar sein. Ich könnte mir auch vorstellen, dass er euch klein halten wollte. Was aber im Grunde noch schlimmer ist.

    @'Palim
    Deinen ersten Satz finde ich "falsch". AE und SB gib es nicht in allen Bundesländer? Ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass es in anderen Ländern nicht auch Fortblidungen von Lehrern gibt, welche an der eigenen Schule gehalten werden. Natülich ist das nicht an jeder Schule so. Bei mir (ich war an drei Schulen) war das auch nicht so. Ich kenne andererseits mindestens 10 Schulen, an denen das so ist.
    Dem Rest kann ich zumindest logisch nachvollziehen. Ändert aber nichts an dem Graubereich. Für das Pendeln zwischen den Schulen werden die Lehrer machmal sogar mit Stunden entlastet.

    plattyplus: Wenn man es nicht hätte tauschen können, dann hätte ich es für einen Ref evtl. trozdem für ok gehalten. Und zwar dann, wenn an der Schule nur der BDU im Plan steht und nicht die Hospitationsstunden. Das wird ja an Schulen unterschiedlich gemacht. BDU wird logsicherweise gesetzt. Hospitaion wird an einigen Schulen auch im Plan gesetzt; an anderen Schulen kann der Ref die Stunden selbst wählen. Dann könnte/sollte er eben die Stunden so wählen, dass sie in den "Freistunden" liegen.

    Wenn z.B. jemand einen Zertifikatskurs Technik moderiert. Dafür muss er nicht an eine andere Schulen fahren. Solche z-Kurse finden i.d.R. an der eigenen Schule statt. Und warum sollten dann die Aufsichten betroffen sein? Er unterrichtet Lehrer statt Schüler, ansonsten ist nichts anders.
    Der andere Kollege macht einen Kurs an einer anderen Schule, macht aber ansonsten genau das selbe; wenn ich vorherige andere Meinungen lese, dann wollten viele den Moderator dafür die Aufsichten erlassen/reduzieren. Das Argument ist "andere Schule". Wenn ich darüber weiter nachdenke, dann läuft man mit der Argumentation aber schnell in Konflikte.

    Das andere Beispiel ist wohl auch nicht so "unüblich". Mit 60 Jahren 3 AE bekommen und dann z.B. an Krebs erkranken. Man bekommt dann "schnell" zusätzlich 1 bis 4 SB Stunden. Auf die Ermäßigungsstunden würden die bestimmt gerne verzichten, wenn sie stattdessen jung und fit werden. Wir müssen nicht den harten Krebsfall nehmen. Wir können auch andere Bespiele nehmen: Einen Lehrer mit nur einer Hand, ... der dürfte auch mehrere SB bekommen.

    Ja, und da wird es dann spannend. Wenn das Kriterium "nicht an der Schule" ist.
    Wie ist es denn, wenn jemand Moderator ist.
    a) er macht z.B. Lehrerfortbildungen an anderen Schulen
    b) er macht Lehrerfortbildungen, aber an seiner eigenen Schule (z.B. Technik, Informatik, ...). (Vom Prinzip einziger Unterschied ist dann ja "Lehrer statt Schüler zu unterrichten".)

    Es gibt auch noch andere Konstellationen um schnell auf 7 Ermäßigungsstunden zu kommen. Z.B. 3 Altersermäßigung und 4 schwerbehinteren Ermäßigung (natürlich ohne SB mit Problemen beim Stehen oder Gehen, da diese dann eh von der Aufsicht befreit sind. Aber die anderen Fälle.)
    ...

    Wenn ich mir diese Fälle angucke, dann bin ich mir gar nicht so sicher was da "richtig" ist. Da kommt man ganz schnell in "Graubereiche".

    Das ist ein Luxusproblem. Wo keine Ermäßigungsstunden zur Verfügung stehen, muss man sich diese Gedanken gar nicht erst machen.

    Naja, soetwas kommt/kam aber dummerweise im realen Leben doch öfters vor als man denkt. Wie?
    In NRW mussten sehr viele Lehrer über mehrere Jahre eine sogenannte Vorgriffsstunde leisten. Diese konnte sie auf Wunsch dann später auf einen Schlag in einem Halbjahr wieder zurückbekommen. Da konnte man also schon locker auf bis zu 10 Ermäßigunsstunden kommen.

    Bei uns gibt es eine Regelung wie lange Voll- und Teilzeitkräfte aufsichten machen müssen.

    Wobei das gar nicht so einfach ist in Regeln fest zu setzen,insbesondere weil es Teilzeit bei uns von 6 bis 27 Stunden gibt. 28 ist Vollzeit. Wird er Kollege mit 27 Stunden nun nach der Teilzeitregel genommen oder nicht?
    Noch interessanter wird es, wenn noch Stunden im Plan nicht zu sehen sind (weil Abordnung, ...).

    Würde mich jetzt mal interessieren wie das andere sehen. Ich mache die Zahlen mal absichtlich leicher, damit man nicht of obriges Problem stößt.
    1. Lehrer hat 28 Stunden im Plan (also Vollzeit)
    2. Lehrer hat 14 Stunden im Plan (50% - Teilzeit)
    3. Lehrer hat 7 Stunden im Plan (aber 7 Ermäßigungsstunden (Berufswahlvorbereitung, AE, Vorgriffsstunde, ...). Sprich: auch 50% Teilzeit)
    4. Lehrer hat 7 Stunden im Plan (aber 21 Ermäßigungsstunden (Fachleiter am Studienseminar, ...). Sprich: 100% Vollzeit)

    Wie würdet ihr dort die Aufsichten gewichten?
    z.B:
    a) 1 und 4 haben gleich viele Aufsichten. 2 und 3 haben auf gleich viele, aber nur halb so viele wie 1 und 4.
    b) 1 hat doppelt so viel wie 2. 3 und 4 haben halb so viel wie 2.
    c) ...

    [...] Ich wurde zu Pausenaufsichten verdonnert, die über meine Unterrichtszeit hinausgehen, dh ich muss [...] länger bleiben - und die Aufsichten machen. [...]

    Wenn das ein Argument wäre, dann würde das ganze ziemlich problemetisch:
    1. Frühaufsichten wären unmöglich (wie schon mehrere hier gesagt haben)
    2. Busaufsichten am Ende des Tages wären unmöglich, weil dafür jeder länger bleiben muss
    3. Einige Kollegen würden mit diesem Argument nie Aufsichten bekommen.
    a) Weil sie z.B. nur 2 Doppelstunden in der Woche Unterrichten) Wie soll das dann dort gemacht werden? Doppelstunden auseinanderreißen über die Pausen? Da wird sich dan der Ku, Sp, Tx, ... Leher bedanken.
    b) Weil recht wenige Stunden unterrichten und diese schön kompackt gelegt wurden, obwohl es dafür keinen zwingenden pädagogischen Grund gibt wie in Fall a). Soll der Stundenplaner die Stunden dann auseinanderreißen und extra Springstunden setzen, damit man für eine Pausenaufsicht nicht länger bleiben müssen, sondern es zwischen ihren Stunden haben?
    ...

    Ich würde auch erstmal nach Tauschmöglichenkeiten fragen. Was hat den dein Pausenplaner dazu gesagt? Hast du ihn/sie mal gefragt?

    Ich glaube, du hast nicht ganz verstanden, was ich meine.
    Wenn ich sage "Da sollten andere Lösungen her", dann stimme ich dir damit doch total zu. Wer diese Lösung "suchen" soll, habe ich doch gar nicht direkt gesagt. Ich hatte an einer Stelle nur gesagt, wer es ggf. verbessern könnte.
    Klar soll das erstmal der Dienstherr machen. Auch in dem Punkt bin ich voll bei dir. Er (der Dienstherr) hätte ja schon heute andere Möglichkeiten. Aber in Frappers Fall hat er sich ja nicht für die "beste" Lösung entschieden. Was sollen wir jetzt machen? Nichts, weil es das Problem des Dienstherrn von Frapper ist? Oder evtl. Alternativen anregen, damit in Frappers und ähnlichen Fällen Arbeitnehmer (und damit dann auch Arbeitgeber) zufriedener sind?

    Das ist eine sehr spezielle Interpretation des Anliegens, dass er seinen Privatwagen nicht mehr nutzen will.

    Ah... Ja, sorry. Das ist natürlich stark verkürzt und extrem dargestellt. Wie schon mehrfach gesagt: Es gibt natürlich viele andere gute Alternativen. Es handelt sich hier nur um eine der letzten Möglichkeiten.

    Man könnte es ja auch anders sagen: Frapper ist bestimmt nicht beim Einstellungsgespäch gefragt worden, ob er in dem Jahr nach x fahren will, in nächsten Jahr nach y und dann ....
    Dort ändern sich doch wahrscheinlich auch öfters mal die Ziele und/oder die Wohnorte.
    Ist bei uns doch im Praktikum nicht anders. Wenn man doof ist, dann nimmt man sich natürlich nur die Schüler, die möglichst weit weg vom eigenen Wohnort arbeiten. Wenn man schlau ist, dann sprechen sich die Kollegen ab und nehmen Schüler aus der Nähe.
    Wenn ich mir jetzt vorstelle unsere Dienstwagen würde das ganze Jahr über die Parkplätze blockieren und ich dann schwierigkeiten habe mein Auto abzustellen... Dazu kommt dann noch, dass ich bei meinen Dienstfahren erst zur Schule hinfahren müsste, dann den Dienstwagen abholen müsste, danach zum Praktikanen fahren würde, wieder zurück zur Schule und erst dann nach Hause... Ja geht es noch?

    Oder ganz konkret bei meiner letzen Abordnung: Mein Wohnort, meine Schule und meine Abordnung waren so ziemlich genau in einem gleichseitigen Dreieck mit 10km Seitenlänge angeordnet.
    Mit Dienstwagen hätte ich Haus -> Stammschule -> Abordnung -> Stammschule -> Haus -->> 40km fahren müssen
    mit privaten Wagen musste ich zum Glück nur: Haus -> Abordnung -> Haus -->> 20 km fahren
    Die Gefahr einen Unfall zu bauen ist bei mir sogar auf der Strecke "Haus -> Stammschule" größer als auf der Strecke "Haus -> Abordnung".

    Ich habe vom Prinzip nichts "verloren". Und mein Fall ist ja nur ein durchschnittlicher Fall. Man könnte noch viel bessere Fälle erhalten. Klar kann man auch schlechtere Fälle konstruieren, ab sollte man da nicht mit Chef und Stundenplaner sprechen, da die doch durch die UV massiven Einfluss darauf haben?

    Das ist so u.a. ein Grund, warum ich u.a. das "strenge" "Dienstwagenangebot" bin. Da sollten andere Lösungen her. Hier sind ja schon viele andere gute Möglichkeiten genannt worden.

    Wobei ich mir jetzt (vor ein paar Minuten war ich es noch) gar nicht mehr so sicher bin, ob es sich bei der Autofrage überhaupt um eine unerlaubt Frage handelt.

    Gründe:
    1.
    http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof…gi?xid=167092,8
    Dort steht expliziet, dass nicht nur "die fachliche Leistung" (also das ersten und zweiten Staatsexamen) als Auswahlkriterium genommen werden darf, sondern auch "Befähigung" (also Führerschein?!) und "Eignung" (also Auto?).

    2.
    karrierebibel.de/notluegen-vorstellungsgespraech/
    Dort steht auch, dass Fragen zur Mobilität gestellt werden dürfen und wahrheitsgemäß beantworetet werden müssen.

    Aber da bin ich dann raus. Bin kein Rechtsexperte. Vor 5 Minuten hätte ich dir zumindest noch insofern voll zugestimmt, dass es erst gar nicht gefragt werden dürfte. Nach genauerem Lesen der Paragrafen werde ich allerdings etwas unsicher.

    Nee, dass ist keine Analogie, weil es nicht analog ist. Frapper ist ja eingestellt worden und wird auch nicht "ausgestellt". Das er nicht eingestellt worden wäre und das ihm diese Frage während der Einstellung als Auswahlkriterium gestellt wurde ist ja nur eine Vermutung von dir.
    In Frappers Fall sieht der Arbeitgeber, dass sich der Arbeitnehmer den bisherigen Aufgabenbereich nicht mehr machen will und hat sich daher darum gekümmert ihm einen anderen wertgleichen Aufgabenbereich zu suchen statt ihn zu entlassen. Daran kann ich nicht verwerfliches erkennen.

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