Doch, an Sonntagen und gebotenen Feiertagen, und zwar entweder am Tag selbst oder am Abend vorher, aber dann nicht vor 17.00 Uhr.
a) Du verwechselst das mit den Zeiten, wann eine Pfarrgemeinde ihren Gläubigen so eine Feier anbieten sollte. Und das wäre mit der Vorschrift ein Zeitfenster von 31 Stunden! Wer arbeitet denn am Stück 31 Stunden? Das gibt es, aber extrem selten. Da wird man ja wohl ein Fenster finden.
b) Das ist wie gesagt die Vorschrift für den Priester, nicht für den Gläubigen. Dem wird das nicht "befohlen", sondern es wird maximal von ihm gewünscht.