Er wäre aber schon komisch, wenn ein Bundestag etwas einfach so grundlos verbieten darf. Angeblich müssen die (Persönlichkeits)-rechte doch immer genaustens abgewogen werden und gut begründet werden. Man darf die Leute ja auch nicht grundlos schickanieren. Ansonsten könnet man ja z.B. auch in die Hausordnung schreiben, dass Frauen (oder Männer) nicht in den Bundestag dürfen. Eine erwachene Person sollte schon von alleine Wissen, ab sie eine Mütze tragen darf oder nicht. Evtl. hat er eine Glatze und schämt sich diese zu zeigen; aber ein tragen einer Perücke oder Toupet ist zu anangenhmen. Wenn man die Mütze verbieten darf, darf die Hausordnung auch die Perücke verbieten? Wo ist das die Grenze und mit welcher Begründung? Evtl. hat er darunter auch eine Wunde und möchte den Verband nicht zeigen?
Beiträge von Volker_D
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Da bin ich mal gespannt, ob dann die Tage noch geklärt wird, ob man auch Persönlichkeitsrechte im Bundesttag hat oder ob man dort das tragen von Mützen verbieten darf. (PS: Ich bin für das Verbot. Es hat einfach etwas mit Respekt zu tun.)
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Sorry, habe gerade noch mal gelesen. Das Fahrrad selbst ist gesetzloch erstmal daruch nicht versichert. Wenn ihr das an der Grundschule habt, dann hat bei euch die Stadt offenbar freiwillig eine Zusatzversicherung abgeschlossen.
Mir geht es aber um den Unfall. Ist der versichert.
Beispiel: 10er Einkehrtage. 18-Jähriger Schüler mietet sich ein Auto und fährt eben nach Hause. Ist logischerweise nicht der sinn von Einkehrtagen, aber der Text gibt es ja erstmal her. Es ist ein direkter Weg von einer Schulveranstaltunh nach Hause. Müsste versichert werden. Ich würde aber mal tippen, dass evtl. im Kleingedruckten ausgeschlossen ist.
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Die spannede Frage ist doch dann, wie das mit der Schulwegversicherung ist. Schließlich sind Schüler auf dem Weg von und zur Schule versichert. Auch bei Schulveranstaltungen. Wenn die sich also ein Auto mieten und dann "von und zur" Schulveranstaltung fahren, weil sie zwischendurch "Freizeit" hatten, dann ist das doch ein erhöhtes Risiko, welches auch rechtlich abgedeckt sein müsste. Frage ist also: Ist dieser Fall rechtlich abgedeckt?
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Wenn das gerade einige Juristen diskutieren, dann scheint die Sache gar nicht so klar zu sein, wie du es im letzten Teil deines Absatzes darstellst. Ansonsten würde die Juristen nicht lange diskuturen, sondern ziemlich schnell sich alle ganz klar äußern.
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Nee, alles darf ich mit Sicherheit nicht. Daher gucke ich ja so gerne Paragraphen nach und habe die hier extra mit angegeben.
Ich will nicht garantieren, dass es einen Richter gibt, der mal anders entscheiden würde; aber soetwas kommt ja öfters vor, dass ein Fall in den verschiedenen Instanzen des Rechtsweges unterschiedlich bewertet wird.
Aber jetzt mal ganz ehrlich: So ab und zu kann ich einige Dinge nicht verstehen. Wie gesagt, ich trinke nicht und schätze es evtl falsch ein. Ich war ja schon an mehreren Schulen tätig. An einer haben sich ein paar Lehrer jeden Freitag nach der 6. Stunde hingesetzt und erstmal Sekt getrunken. Ok, kann ich ja noch nachvollziehen, weil es, soweit ich das gesehen habe, immer nur ein Glas und nur Freitags war.
Auf dem Lehrerausflug wurden 5 Minuten nachdem der Bus losgefahren ist die Kisten mit den Kurzen rausgeholt. ahh... Ich weiß ja nicht, aber das fand ich schon etwas "komisch". Da fühle ich mich ehrlich gesagt etwas fehl am Platz. Warum muss ich an so einem Ausflug teilnehmen? Fand ich ziemlich sonderbar/respektlos.
In einer Jugendherberge waren Kollegen von einer anderen Schule, und die haben sich da beide jeden Abend 1 Liter Wein reinzogen.
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Ich glaube nicht, dass das Thema so harmlos.
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Also unsere Schüler machen alle zwagsweise Fortbildungen im Bereich Gesundheit. Nicht nur durch die Lehrkraft, sondern auch durch extrene Drogenberatung, ... . Steht bei uns im Schulkonzept und wird regelmäßig durchgeführt.
Wer meine Texte genau gelesen hat und noch meine ersten Aussagen gelesen hat, wird sich noch erinnern, dass ich gesagt habe, dass ich nicht alles sehen und kontrollieren kann. Wir sind auch noch nie verklagt worden. Ich habe ja i.d.R. nur Schüler unter 18 und da unterschrieben die Eltern immer, dass sie ihre Kinder im Notfall auf eigene Kosten von der Klassenfahrt abholen müssen. Alkohol wird noch mal ausdrücklich untersagt. Ich bin mir sehr sicher, dass da bei mir auch schon getrunken wurde. Aber wenn ich es nicht mitbekomme, dann kann mir keiner etwas vorwerfen.
Solche Maßen würde ich immer dann durchführen, wenn mir Schüler dumm kommen, weil sie glauben ihre Rechte zu kennen. Dann spiele ich immer doof zurück. Also wenn der 18. jährige Schüler bei der 10er Abschlussfahrt auf der anderen Straßenseite steht und trinkt und dann, statt sich so zu stellen, dass ich es nicht sehe, fröhlich rüberwinkt und sagt, dass er das darf.
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Es ist aber keine private Fahrt. Wenn ich bei einem Busunternehmen eine Reise buche, darf im Bus wahrscheinlich nicht geraucht werden. Wenn ich dann aber bei einer Rast außerhalb des Busses eine Zigarette rauche und wieder einsteigen möchte, darf das Unternehmen mir sicherlich nicht die Weiterfahrt untersagen. Was anderes ist, wenn ich (stark) alkoholisiert bin.
Mit der Teilnahme an der Klassenfahrt verpflichtet sich der Schüler zur Zahlung des Eigenanteils und die Schule zur Durchführung der Klassenfahrt. Regelungen, die eine Partei unverhältnismäßig benachteiligen sind in Regel gesetzeswidrig.
Öffentliche Schulen sind aber kein kommerzielle Unternehmen, bei denen du ein Vertrag eingehest und welches du selbst zu 100% direkt bezahlst. Eine Klassenfahrt ist auch keine öffentliche Veranstaltung. Daher ist dein Argument nicht vergleichbar.
Außerdem hat Schule durch diesen Punkt keinen Vorteil. Was soll der Vorteil für die Schule sein? Es wird u.a. der Erziehungs- und Bildungsauftrag, insbesondere im Bereich Gesundheit, durchgeführt duch diese Maßnahme.
Aber du kannst ja einfach gegen die Schule bzw das Land klagen, wenn du es anders siehst. Ich würde es so jedenfalls ganz klar durchsetzen. Insbesondere gegen solche Schlaumeier.
Ich habe ja auch gesagt, dass es darauf ankommt wann und wie es abläuft. I.d.R. hat man ja auch noch Zeit für einen anschließenden Wandertag. Und dann würde ich es z.B. so machen:
Schüler werden am letzen Abend während der Klassenfahrt auf der anderen Straßenseite trinkend gesehen.
Also planen wir anschließend einen Wandertag in der Jahrgangsstufe (bei kleinen Schulen auch gerne Jahrgangsübergreifend). Logischerweise schön differenziert, damit wir die Schüler genau da abholen, wo sie gerade stehen. Die Schüler, die sich benommen haben, gucken sich mal eine Bierbrauerei an um zu sehen, wie das dort so abläuft. Für die anschließende kleine freiwillige Bierverkostung habe wir natülich vorher die Genehmigung durch die Schulkonferenz geholt. Die andere Gruppe, mit den auffälligen Schülern, macht mal einen Ausflug zu den anonymen Alkoholikern und beschäftigt sich dort mit den Gefahren des Alkoholkonsums.
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Nein. Es ist meine Fahrt. Ich lade dich zu meiner Fahrt ein. Sollte ich mitbekommen, dass du während meiner Fahrt trinkst, auch wenn es auf der anderen Straßenseite ist, dann schließe ich dich von meiner Fahrt aus. Wer soll mir so ein Verbot verbieten? Du kannst mich nicht dazu zwingen, dass du weiterhin mit mir fahren darfst. Ich bin kein Reiseveranstalter. Was willst du machen? Vor Gericht ziehen und dich beschweren, dass ich dir die "Freundschaft" gekündigt habe?
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Natülich kann man Grundrechte einschränken. Auch gegenüber Erwachsenen.
Wenn ich dich zum Beispiel zu meiner Abschlussfahrt mit einlade, dann darf ich dir verbieten Alkohol zu trinken. Tust du es trotzdem, dann schließe ich dich sofort von meiner Fahrt aus. Wer soll mich daran hindern so ein Verbot auszusprechen?
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Ich habe vor ein paar Tagen sogar die Paragrafen genannt. Und ich habe sogar die Paragraphen genannt, wie die Schulkonferenz es aufheben kann. Soll ich das immer wieder wiederholen? Da wird ja wohl ein Schlagwort reichen.
Dann frage ich mich, warum wir bei den Klassenfahrten immer so einen Heckmeck machen mit dem Schwimmen im Meer. Schwimmfähigkeit Nachweisen, Aussichten besorgen, ...
Die Schüler haben auch ein "Recht" (Wo steht das eigeneltich im Grundgesetzt ?), im Meer zu schwimmen. Das ist nicht verboten. Ist ein Badestrand. Ich gebe den Schülern dann also einfach Freizeit am Nachmittag, und dann könne sie in Ruhe schwimmen gehen. Damit habe ich dann ja nichts zu tun, weil es Freizeit ist. Wer kann ihnen das verbieten? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?
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Das Recht wurde doch genannt. Schulveranstaltung. Die Schulveranstaltung läuft vom Beginn der Fahrt bis zum Ende. Kann man aber immer ganz gut beim Antrag der Klassenfahrt sehen. Auf dem Antrag steht doch drauf von wann bis wann die Klassenfahrt geht.
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Halte ich für ein Gerücht.
Klöster auf einsamen Inseln in Reichweite einer Klassenfahrt fallen mir gerade nur 2 ein:
Mont Saint-Michel und San Giorgio Maggiore. Beides Benediktinerklöster. Also Alkohol (in Maßen) erlaubt.
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Zeugnisübergabe und Feier sind bei uns getrennt. An meiner jetzigen Schule räumlich und zeitlich. An meinen alten Schulen zumindest zeitlich. Zeugisübergabe war Dienst und da musste man anwesend sein. Feier war von den Eltern organisiert, nicht von der Schule; da war kein dienst und alle Lehrer konnten nach Hause fahren bzw brauchten gar nicht erst kommen.
Mit der Aussage, dass das in der Praxis (immer) geduldet wird, wäre ich vorsichtig. Wenn an meiner alten Schule Schüler vor oder während der Zeugnisausgabe mit Alkohol gesehen wurden, dann wurden sie von der Zeugnisausgabe ausgeschlossen und durften sich das Zeugnis am folgenden Werktag aus der Schule abholen.
Aber wie gesagt: Schulkonferenz kann das in NRW beliebig regeln. Beim Schulfest kann man es dann z.B. so regeln: Erwachsene (Eltern) dürfen trinken. Schüler aber nicht.
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Kenne mich damit ja auch nicht aus, aber chat-gpt sagt mir:
Wenn Rum ausflockt, ist das meist eine physikalische Reaktion, kein Hinweis auf Verderb oder schlechte Qualität – insbesondere bei hochwertigen oder naturbelassenen Sorten.
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1. Temperaturbedingte Ausflockung
[...]
- Maßnahme: Einfach auf Zimmertemperatur bringen und leicht schütteln oder ruhen lassen – die Flocken lösen sich meist wieder auf.
- Fazit: Unbedenklich, Qualität bleibt erhalten.
[...]
2. Natürliche Rückstände / ungelagerter Rum
[...]
- Maßnahme: Flasche vor dem Einschenken leicht schwenken oder den Rum durch ein feines Sieb gießen.
- Fazit: Kein Qualitätsmangel, sondern eher ein Zeichen für handwerkliche Herstellung.
[...]
3. Verunreinigung oder Lagerungsproblem
[...]
- Maßnahme: Prüfen, ob sich Geschmack oder Geruch verändert haben (sauer, muffig, chemisch?).
- Fazit: Wenn auffällig oder unangenehm – lieber nicht trinken.
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Weiß ich nicht. Bei mir würde das jedenfalls den Handlungsspielraum nicht groß erweitern. Die Leute werden bei Kontrollen auch aus dem Straßenverkehr gezogen, wenn der Alkoholtester anschlägt. Da nutzt es auch nichts, wenn sie ganz unauffällig gefahren sind, mit verschlossenen Augen genau 1 Minute schätzen konnten und einen Geschicklichkeitstest bestanden haben.
Irgendwo hat das ganze auch etwas mit Respekt den anderen gegenüber zu tun. Wenn man sich den Schädel vollknallen will, dann braucht man das doch nicht gerade auf der Klassenfahrt zu machen. Kann man dann doch auch am nächsten Wochenende machen.
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Es wurde sich aber explizit auf Maylin85 bezogen, deren Schülerschaft nicht "gerade 18" ist, sondern sich erst mit 18 überhaupt anmelden kann und der Schnitt eher bei Anfang/Mitte 20 liegt, mit einzelnen massiven Ausreißern nach oben.
Aber selbst Anfang 20 Jährige werden machmal nach Jugendstrafrecht verurteil. Und als 20 Jähriger darf man auch nicht alles. Es gibt z.B. (zugegebenermaßen wenige) Berufe, die in dem Alter nicht ausgeübet werden dürfen. Das Waffenrecht hat da auch Einschränkungen bis 21 oder du darfst zum Beispiel keine Kinder adoptieren, wenn du unter 21 bist.
Ist aber im Grunde alles müßig. Es ist eine Schulveranstaltung und da gibt es eine Vorschrift. Ob die jetzt gut oder nicht gut ist, ist dabei doch unerheblich. Das einzige für mich interessant ist doch: Man kann es ganz legal in der Schulkonferenz beschließen lassen. Warum nutzt man die Chance nicht einfach? Dann ist die Diskussion doch sofort beendet.
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Du trägst jetzt schon ab dem 1. Bier jetzt und heute (ohne diese Reglung) die Verantwortung.
Wer das kontrolliert ist bei so einer Regel erstmal unerheblich. Ansonsten könntest du auch sagen: "Hmm. Warum darf man bei Rot nicht über die Ampel fahren. Wer kontrolliert das denn?". Es gibt trotzdem diese Regel, obwohl ganz oft dagegen verstoßen wird ein keiner bestraft wird, weil es nicht immer kontrolliert wird.
Der Unterschied wäre, du könntest "offiziell" mit deinen Schüler abends beim Essen ein Bierchen trinken und das Foto könnte auch problemlos auf Instagram und Co. landen. Es kann dir im ersten Moment keiner etwas falsches Vorwerfen. Gibt es diese Regel nicht, dann kann man dir hingegen etwas vorwerfen. Aber musst du wissen. Ich trinke keinen Alkohol und bei mir ist es ohne so eine Erlaubnis ganz einfach: Ich verbiete es. Und ich kann nur das kontrollieren, was ich sehe. Wenn ich nicht dabei bin, dann kann ich es nicht kontrollieren, es sei denn, die Leute kommen besoffen zurück. Wie soll ich das sonst kontrollieren?
Das ist aber übrigens nichts neues. Wenn du zum Beispiel eine private Party machst und einer deiner erwachsenen Gäste bei dir Bier trinkt und der dann anschließend nach Hause fahren will, dann kannst du insbesondere als Gastgeber (aber auch als zufälliger Gast) sehr wohl dafür verantwortlich gemacht werden, wenn der statt 1 Bier schon 10 drin hat.
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Soll doch die Schulkonferenz beschließen, dass die Schüler 1 oder 2 Bier während der Fahrt trinken dürfen. Ist doch rechtlich überhaupt kein Problem das festzulegen. Ich würde wetten, dass so ein Beschluss sofort durch käme. Das schöne mit dem Beschluss ist dann, dass man dem Lehrer später schwerer bzw. gar nicht mehr an den Karren fahren kann. Jetzt einfach nur die Augen zuzudrücken ist aus Sicht des Lehrers eigentlich dumm. Das einzige was man als Lehrer dann macht, ist die Verantwortung unnötigerweise auf sich zu nehmen.
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