Kann ich auch nicht nachvollziehen. Es ist eine schulische Veranstaltung und wir haben die Aufsichtspflicht, selbstverständlich geben wir dann auch die Regeln vor. Volljährigkeit hin oder her, eine Schulfahrt ist kein Urlaub, sonst könnte auch jemand, der keine Lust auf Mehrbettzimmer hat, ein Hotelzimmer buchen und statt an der Stadtbesichtigung teilzunehmen, einen Stripclub aufsuchen.
Die Aufsichtspflicht bezieht sich in der Regel nur auf die ordnungsgemäße Durchführung der Klassenfahrt. Uns selbstverständlich darf eine volljährige Person in ihrer Freizeit einen Stripclub aufsuchen oder sogar Geschlechtsverkehr haben.
Ein volljähriger Schüler hat Rechte und in diese darf nur in einem gewissen Maße eingegriffen werden. Du kannst nicht einfach so tun als ob sie minderjährig sein. Bolzbold schreibt in Beitrag 69, dass Freizeiten nach Absprache mit Eltern gewährt werden. Da merkt man doch schon, dass es nicht passt. Die Eltern haben da gar nichts mehr zu sagen.
Ich kann als Schule selbstverständlich ein Alkohol- oder Rauchverbot in meinem Gebäude erlassen. Ich kann auch für meine schulischen Veranstaltungen Vorgaben machen. Aber in der freien Zeit werde ich das sicherlich nicht machen können. Dort haben Lehrkräfte wie Schüler ihre Grundrechte. Und wenn ein 20jähriger Schüler nach Beendigung der Veranstaltungen in seiner freien Zeit das Gelände verlässt und eine Zigarette raucht, ist das sein gutes Recht. Und wenn er in einen Stripclub geht genauso. Mit welcher Begründung willst Du dort einen Grundrechtseingriff vornehmen?
Letztlich ist es das gleiche, wenn die Lehrkraft in der Pause das Schulgelände verlässt und auf dem Nachbargrundstück raucht.