Schüler wollen Mietwagen auf Klassenfahrt – erlaubt?

  • Hallo zusammen,

    ich wurde heute von einigen meiner Schüler gefragt, ob es grundsätzlich erlaubt wäre, dass sie sich auf der anstehenden Klassenfahrt (Sekundarstufe II, alle volljährig) eigenständig einen Mietwagen nehmen, um während der Freizeit unabhängiger unterwegs zu sein. Die Frage bezieht sich darauf, ob es aus rechtlicher und schulischer Sicht möglich bzw. zulässig wäre, dass Schüler auf einer schulischen Veranstaltung selbst ein Auto mieten und fahren.

    Hat hier jemand Erfahrung damit oder weiß, wie das rechtlich (Haftung, Aufsichtspflicht etc.) aussieht? Ist das etwas, das Schulen oder Träger in der Regel erlauben würden oder gibt es da klare Vorgaben, die das ausschließen?

    Danke vorab für eure Rückmeldungen!

    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    In NRW ist es nicht zulässig.

    Ziffer 6.2 des so genannten Wandererlasses:

    6.2 Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit privaten Kraftfahrzeugen ist wegen der damit verbundenen Risiken grundsätzlich nicht zulässig. Abweichungen hiervon können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit dem schriftlichen Einverständnis durch die Schulleiterin oder den Schulleiter zugelassen werden. Das Trampen (Autostop) ist verboten.
    (Vgl. BASS 2024/2025 - 14-12 Nr. 2 Richtlinien für Schulfahrten)

  • Ein durch einen volljährigen Schüler gemieteter Mietwagen ist aber doch kein privates Kraftfahrzeug, von daher finde ich den Paragraphen hier unpassend. Wenn alle Teilnehmer volljährig sind, sehe ich persönlich eigentlich nichts, was unmittelbar dagegen spricht.

    Schön fände ich es als Lehrkraft trotzdem nicht, wenn einzelne Gruppen dann alleine durch die Gegend düsen und die Gruppe zerfasert - widerspricht halt irgendwie dem Sinn einer Gruppenfahrt. Ich würde das Vorhaben daher vermutlich aus pädagogischen Gründen ablehnen.

  • Ein durch einen volljährigen Schüler gemieteter Mietwagen ist aber doch kein privates Kraftfahrzeug, von daher finde ich den Paragraphen hier unpassend. Wenn alle Teilnehmer volljährig sind, sehe ich persönlich eigentlich nichts, was unmittelbar dagegen spricht.

    Schön fände ich es als Lehrkraft trotzdem nicht, wenn einzelne Gruppen dann alleine durch die Gegend düsen und die Gruppe zerfasert - widerspricht halt irgendwie dem Sinn einer Gruppenfahrt. Ich würde das Vorhaben daher vermutlich aus pädagogischen Gründen ablehnen.

    Ich hätte jetzt schon gesagt, dass ein Wagen, der von einem Schüler privat gemietet ist, als Privates Kraftfahrzeug gilt.

  • Weiß ich auch nicht 😄 Bei privatem Kraftfahrzeug denke ich an das eigene Auto, kann aber falsch interpretiert sein. Auch denke ich bei "Beförderung" an was Passives, d.h. SuS werden gefahren. Wenn sie aber selbst fahren und sich selbst befördern? Für mich zielt der Paragraph in erster Linie auf Elterntaxis oder Lehrer nimmt Schüler im eigenen Auto mit ab. Aber wie gesagt, kann falsch sein.

    Wenn ein volljähriger Schüler sich ein Auto mieten will, kann ich das im Zweifel doch eh nicht unterbinden.

  • Und wenn die volljährigen Schüler sich am ersten Abend volllaufen lassen wollen und am nächsten Tag ins Flugzeug nach weißdergeierwo steigen wollen und erst zum Ende der Klassenfahrt wiederkommen wollen, dürfen Sie das dann auch, weil sie eben volljährig sind?

    Es muss doch irgendetwas geben, was selbst volljährige Schüler unterschreiben müssen, wenn sie sich auf Klassenfahrt begeben und sich damit - innerhalb eines Schulverhältnisses, für das sie sich auch entschieden haben- einer schulischen Veranstaltung und den dort entsprechend geltenden Regeln unterwerfen…?

  • Wenn ein volljähriger Schüler sich ein Auto mieten will, kann ich das im Zweifel doch eh nicht unterbinden.

    In der Freizeit außerhalb von Schule: Nein, natürlich nicht.

    Im Kontext von schulischen Veranstaltungen: Aber selbstverständlich.

  • Ein durch einen volljährigen Schüler gemieteter Mietwagen ist aber doch kein privates Kraftfahrzeug, von daher finde ich den Paragraphen hier unpassend.

    Die Gefahr ist mit einem geliehenen Fahrzeug oder dem Fahrzeug der Eltern nicht kleiner als mit einem eigenen Fahrzeug.

    Allerdings sehe ich auch keine Einschlägigkeit der genannten Regelung: in dieser geht es nicht darum, dass sich die Schüler selbst befördern, sondern darum, dass Lehrkräfte ihre Schüler in ihren privaten Fahrzeugen transportieren.

  • Beförderung ist juristisch die Mitnahme von anderen Personen, der Absatz bezieht sich auch meines Wissens darauf, dass Lehrer keine Schüler mitnehmen sollen, ich muss aber meine Schulaufsicht nicht fragen, das ist für Kollegen an öffentlichen Schulen irrelevant.

    P.S.: Selbst fahren ist "führen".

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Kris mit K:

    stimmt, bevor man Bahn und Bus oder gar Metro fährt oder sich ein Rad leiht oder wandern geht,

    fährt man halt doch lieber mit dem Auto. Ich würde Euch zu einem Limousinenservice raten,

    dann kann man feiern und hat einen Chauffeur.

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