Hallo zusammen,
ich wurde heute von einigen meiner Schüler gefragt, ob es grundsätzlich erlaubt wäre, dass sie sich auf der anstehenden Klassenfahrt (Sekundarstufe II, alle volljährig) eigenständig einen Mietwagen nehmen, um während der Freizeit unabhängiger unterwegs zu sein. Die Frage bezieht sich darauf, ob es aus rechtlicher und schulischer Sicht möglich bzw. zulässig wäre, dass Schüler auf einer schulischen Veranstaltung selbst ein Auto mieten und fahren.
Hat hier jemand Erfahrung damit oder weiß, wie das rechtlich (Haftung, Aufsichtspflicht etc.) aussieht? Ist das etwas, das Schulen oder Träger in der Regel erlauben würden oder gibt es da klare Vorgaben, die das ausschließen?
Danke vorab für eure Rückmeldungen!
Viele Grüße